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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Vorübergehende Langsamfahrstellen im deutschen Schienennetz

Ausweisung seit Anfang 2013, gesonderte Aufführung von unter 180 Tagen bestehenden Langsamfahrstellen, Kriterien und Entscheidungsbefugnis für die Aufnahme in den Jahresfahrplan<br /> (insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

11.09.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/241027.08.2014

Vorübergehende Langsamfahrstellen im deutschen Schienennetz

der Abgeordneten Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Dr. Valerie Wilms, Markus Tressel, Oliver Krischer, Peter Meiwald, Friedrich Ostendorff, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Gemäß Artikel 87e des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland hat der Bund zu gewährleisten, dass dem Wohl der Allgemeinheit beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes sowie bei deren Verkehrsangeboten auf diesem Schienennetz Rechnung getragen wird. Aufgrund zahlreicher Infrastrukturmängel im Schienennetz (inklusive Brücken- und Tunnelbauwerken) der DB Netz AG müssen Züge in Deutschland an vielen Orten langsamer fahren als es technisch und bei optimalem Zustand der Strecken möglich wäre. Es handelt sich hierbei um vorübergehende Langsamfahrstellen, die dem Triebfahrzeugpersonal in der Regel durch Ankündigung in der wöchentlich aktualisierten „Zusammenstellung der vorübergehenden Langsamfahrstellen und anderen Besonderheiten“ sowie durch Signale vor Ort bekannt gemacht werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie viele vorübergehende Langsamfahrstellen wurden seit Anfang des Jahres 2013 bis heute im deutschen Schienennetz ausgewiesen (bitte alle betreffenden Langsamfahrstellen in Bundesländer untergliedert nach Streckennummer und Streckenkilometer, Dauer, Zeitpunkt der erstmaligen Geschwindigkeitsreduzierung, Höhe der reduzierten Geschwindigkeit im Vergleich vorher/nachher auflisten sowie mit Begründung)?

2

Werden Langsamfahrstellen, die unter 180 Tagen bestehen und somit im Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht nicht mit in die Berechnung der sanktionsbewehrten Qualitätskennzahl „Theoretischer Fahrzeitverlust“ (Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht 2013 der Deutschen Bahn AG, S. 28 f.) eingehen, gesondert aufgeführt?

Wenn ja, wie viele Langsamfahrstellen, die unter 180 Tagen bestehen, wurden seit Anfang des Jahres 2013 bis heute im deutschen Schienennetz ausgewiesen (bitte alle betreffenden Langsamfahrstellen in Bundesländer untergliedert auflisten nach Streckennummer und Streckenkilometer, Dauer, Zeitpunkt der erstmaligen Geschwindigkeitsreduzierung, Höhe der reduzierten Geschwindigkeit im Vergleich vorher/nachher sowie Begründung)?

3

Unter welchen Kriterien wird eine Langsamfahrstelle in den Jahresfahrplan aufgenommen und verschwindet damit als solche, ohne dass Instandhaltungen vorgenommen worden sind?

4

Wer entscheidet, welche Langsamfahrstellen in den Jahresfahrplan übernommen werden?

5

Wie viele vorübergehende Langsamfahrstellen im deutschen Schienennetz aus dem Jahr 2013 sind in den Jahresfahrplan 2014 übernommen worden (bitte alle betreffenden Langsamfahrstellen in Bundesländer untergliedert nach Streckennummer und Streckenkilometer, Dauer, Zeitpunkt der erstmaligen Geschwindigkeitsreduzierung, Höhe der reduzierten Geschwindigkeit im Vergleich vorher/nachher auflisten sowie mit Begründung)?

6

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Übernahme von Langsamfahrstellen in die Jahresfahrpläne in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?

Berlin, den 27. August 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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