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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Stand der Umsetzung des Strategischen Plans 2011 bis 2020 zum Erhalt der Biodiversität

Gesellschaftliches Bewusstsein des Werts biologischer Vielfalt, Biodiversitätsbelange in Planungsprozessen, biodiversitätsschädliche Anreize, Nachhaltigkeit in Produktion und Konsumtion, natürliche Lebensräume, nachhaltige Bewirtschaftung von Fisch- und Wirbellosenbeständen sowie von land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen, Nährstoffverschmutzung, invasive Arten, Korallenriffe, Versauerung der Ozeane, Natura-2000-Gebiete, Artenschutz, genetische Vielfalt von Nutzpflanzen und -tieren, Erhalt und Wiederherstellung von Ökosystemen, Beteiligung ortsansässiger Gemeinschaften, Zugang zu genetischen Ressourcen, Biodiversitätsstrategie, Wissensbasis, Finanzierung<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

07.10.2014

Aktualisiert

26.07.2022

BT18/252809.09.2014

Stand der Umsetzung des Strategischen Plans 2011 bis 2020 zum Erhalt der Biodiversität

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2528 18. Wahlperiode 09.09.2014Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Uwe Kekeritz, Harald Ebner, Christian Kühn (Tübingen), Friedrich Ostendorff, Dr. Valerie Wilms, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stand der Umsetzung des Strategischen Plans 2011 bis 2020 zum Erhalt der Biodiversität Nach dem Scheitern an den von der Europäischen Union (EU) und der internationalen Staatengemeinschaft formulierten Zielen, den Verlust der biologischen Vielfalt bis 2010 zu stoppen oder zumindest zu verlangsamen, wurde 2010 auf der Vertragsstaatenkonferenz der Biodiversitätskonvention (CBD COP 10) im japanischen Nagoya ein strategischer Plan für die Jahre 2011 bis 2020 beschlossen. Verbunden mit den 20 sogenannten Aichi-Zielen schreibt dieser das Ziel, den Verlust der Artenvielfalt zu stoppen, nicht nur bis 2020 fort, sondern benennt im Gegensatz zum pauschalen 2010-Ziel neben fünf allgemeinen strategischen Zielen auch 20 konkrete Kernziele (Aichi Biodiversity Targets). Die Umsetzung dieser Ziele und die Anwendung der beschlossenen Indikatoren müssen bis 2020 von den CBD-Vertragsstaaten vorangetrieben werden. Mit diesen Zielen sollen die Hauptbelastungen für die Biodiversität, wie Veränderungen und Vernichtung des Lebensraumes, Übernutzung der Ökosysteme, Überdüngung, Umweltverschmutzung, invasive gebietsfremde Arten und die Klimakatastrophe, reduziert werden. Der dramatische Verlust an biologischer Vielfalt ist eine der zentralen globalen Herausforderungen der Gegenwart. Als Teil der Natur kann der Mensch nur leben, wenn er seine natürlichen Lebensgrundlagen bewahrt. Auch wenn es in wenigen Bereichen vereinzelt Fortschritte gibt und sich die Erkenntnis immer mehr durchsetzt, dass eine intakte Natur auch für industrialisierte Gesellschaften existentiell ist, fallen die guten Ansätze meist kollidierenden wirtschaftlichen und politischen Interessen zum Opfer. Neben den deutlichen Umsetzungsdefiziten sind fehlende Rahmenbedingungen und wirtschaftspolitische Anreize für ein biodiversitätsfreundliches Wirtschaften Hauptursachen für die mangelhaften Fortschritte beim Schutz der Biodiversität in Deutschland. Doch wenn der Naturzerstörung nicht bald effektiv entgegengesteuert wird, werden die Konsequenzen katastrophal sein. Der Großteil der weltweiten Biodiversität ist in den Entwicklungsländern zu finden und bildet für indigene und ortsansässige Gemeinschaften deren Lebensgrundlage; häufig dient ihre Nutzung als einzige Verdienstmöglichkeit. Der Schutz der Biodiversität ist daher auch eine entscheidende Voraussetzung für die erfolgreiche Bekämpfung der weltweiten Armut. Bis zur COP 12 in Pyeongchang vom 6. bis 17. Oktober 2014 muss die Bundesregierung zur Halbzeit des Strategischen Plans 2011 bis 2020 zum Erhalt der Biodiversität einen Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung erarbeiten. Drucksache 18/2528 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem Maß sich die Menschen in Deutschland des Wertes der biologischen Vielfalt und der Schritte bewusst sind, die sie zu ihrer Erhaltung und nachhaltigen Nutzung unternehmen können? a) Wie bewertet es die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, dass laut der Naturbewusstseinsstudie 2013 des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) mehr als die Hälfte (55 Prozent) der Befragten der Meinung sind, sie könnten als Einzelner oder Einzelne keinen großen Beitrag zum Schutz der Natur leisten? b) Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung daraus gezogen, dass 2009 nur 22 Prozent der Bevölkerung ein mindestens ausreichendes Bewusstsein für die biologische Vielfalt hatten (www.bfn.de/fileadmin/ MDB/documents/themen/monitoring/Indikatorenspiegel-2010_NBS_ Web.pdf)? c) Welche Maßnahmen wurden entwickelt, um die Bedeutung von Biodiversität verstärkt zielgruppengerecht zu vermitteln? d) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um dieses Kernziel des strategischen Plans 2011 bis 2020 der biologischen Vielfalt wie geplant bis 2020 zu erreichen? 2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem Maß in Deutschland der Wert der biologischen Vielfalt in den Entwicklungs- und Planungsprozessen von Bund, Ländern und Kommunen berücksichtigt wird und inwieweit er in die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung und relevante öffentliche und private Berichtssysteme einbezogen wurde? a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, warum das Ziel in der nationalen Biodiversitätsstrategie, die Entwicklung einer Strategie zur vorbildlichen Berücksichtigung der Biodiversitätsbelange für alle Flächen im Besitz der öffentlichen Hand bis 2010, noch nicht umgesetzt ist? Bis wann plant die Bundesregierung, diese Strategie vorzulegen? b) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um dieses Kernziel des strategischen Plans 2011 bis 2020 der biologischen Vielfalt in Bund, Ländern und Kommunen wie geplant bis 2020 zu erreichen? 3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem Maß in Deutschland der biologischen Vielfalt abträgliche Anreize einschließlich Subventionen beseitigt, schrittweise abgebaut oder umgestaltet wurden, um die negativen Auswirkungen auf ein Minimum zu reduzieren oder zu vermeiden, und inwieweit positive Anreize zur Förderung der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt in Übereinstimmung und im Einklang mit dem Übereinkommen und anderen einschlägigen internationalen Verpflichtungen und unter Berücksichtigung der nationalen sozioökonomischen Bedingungen geschaffen und zur Anwendung gebracht wurden? a) Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Erhebungen des Umweltbundesamtes (UBA), dass sich die Summe der umwelt- und klimaschädlichen Subventionen allein im Jahr 2010 auf über 50 Mrd. Euro belief (www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/ publikation/long/4048.pdf), und welche Maßnahmen trifft sie, um diese zu reduzieren? b) Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die steuerliche Entlastung von energieintensiven Unternehmen, die nicht gleichzeitig im internationalen Wettbewerb stehen, wie z. B. Kohlekraftwerke, sowie von Dienstwagen mit hohem CO2-Ausstoß? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2528c) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang aus der in einer Studie veröffentlichten Empfehlung der Europäischen Kommission (ec.europa.eu/environment/ integration/green_semester/pdf/EFR-Final%20Report.pdf), den Anteil der Umweltsteuern zu erhöhen und der Tatsache, dass Deutschland auf Platz 22 von 28 Ländern beim Ökosteueranteil steht? d) Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die kürzlich abgeschlossenen Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik, der Gemeinsamen Meeres- und Fischereipolitik und der EU-Regionalpolitik? e) Welcher Anteil der Agrarsubventionen, die Deutschland von der EU erhält, lässt sich nach Einschätzung der Bundesregierung als biodiversitätsschädliche Subventionen bezeichnen und welcher Anteil als Anreiz zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt? f) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um dieses Kernziel des strategischen Plans, den Abbau schädlicher Subventionen, wie geplant bis 2020 zu erreichen? 4. Welche Schritte hat die Bundesregierung zur Gewährleistung einer nachhaltigen Produktion und eines nachhaltigen Konsums in Deutschland auf allen Ebenen eingeleitet, welche Pläne wurden umgesetzt, um die Auswirkungen der Nutzung von Naturressourcen auf ein ökologisch vertretbares Maß zu beschränken, und was wird sie hinsichtlich einer nachhaltigen Produktion bzw. eines nachhaltigen Konsums der CBD melden? a) Wie wird die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag angekündigte Ziel „Grundlagen für ein Label [zu] schaffen, das nachhaltige Produkte und Dienstleistungen kennzeichnet und den Lebenszyklus des Produkts einbezieht“, umsetzen, und welche Schritte wurden hierfür eingeleitet, welche Maßnahmen umgesetzt? b) Welche Maßnahmen sind im Rahmen des sog. Qualitätscheck Nachhaltigkeit der Bundesregierung geplant? Welche Aktivitäten wurden hierzu bereits von der Bundesregierung durchgeführt? Welche Bundesministerien sind an dieser Initiative beteiligt, und welches Bundesministerium ist federführend? c) Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung unternommen, um das im Koalitionsvertrag verankerte Ziel, dass reparaturfreundliche Maßnahmen in die europäische Ökodesign-Richtlinie aufgenommen werden, umzusetzen? d) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem Maße Unternehmen und Interessengruppen in Deutschland Schritte zur Gewährleistung einer nachhaltigen Produktion und eines nachhaltigen Konsums eingeleitet oder Pläne umgesetzt haben? e) Wie stark will die Bundesregierung den Verbrauch fossiler Brennstoffe verringern, welchen Zeitplan sieht sie dafür vor, und welchen Verbindlichkeitsgrad haben ihre diesbezüglichen Ziele? f) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Holzbeschaffung der öffentlichen Hand nach dem Gemeinsamen Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten, der seit dem 17. Januar 2011 in Kraft ist, stattfindet, wenn es nach eigenen Angaben (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/756) keine Erfassung der Daten gibt? Plant die Bundesregierung eine Erfassung der Daten zur Überprüfung der Einhaltung des Erlasses? Drucksache 18/2528 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeg) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um das Kernziel 4 des strategischen Plans 2011 bis 2020 der biologischen Vielfalt wie geplant bis 2020 zu erreichen? 5. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht zur Lage der Natur, der aufzeigt, dass sich in keinem der von der EU geschützten Lebensraumtypen seit 2007 eine Verbesserung der Lebensräume, bei 13 sogar eine Verschlechterung beobachten ließ? a) Liegen der Bundesregierung quantitative Angaben zu den Anteilen der einzelnen Bundesländer an den von der EU geschützten Lebensraumtypen vor, und wenn ja, wie stellen sich diese dar? b) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung treffen, damit das EU-Ziel erreicht wird, die Zahl der günstigen oder verbesserten Bewertungen bis 2020 zu verdoppeln? c) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung treffen, um den Verlust von artenreichem Grünland bis 2020 zu stoppen und die entsprechenden Lebensraumtypen und Arten in einen günstigen Erhaltungszustand zu bringen? d) Wie bewertet die Bundesregierung einen Flächenverbrauch, der in ihrer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 auf ein Ziel von 30 Hektar täglich festgelegt wurde, von derzeit täglich 74 Hektar (nach Angaben des BMUB, www.bmub.bund.de/themen/strategien- bilanzengesetze/nachhaltige-entwicklung/strategie-und-umsetzung/ reduzierungdes-flaechenverbrauchs/), und welche weiteren Maßnahmen will sie ergreifen, um dieses Ziel zu erreichen? 6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit in Deutschland eine nachhaltige, ordnungsgemäße und auf der Grundlage ökosystemarer Ansätze beruhende Bewirtschaftung und Nutzung aller Fisch- und Wirbellosenbestände und Wasserpflanzen gewährleistet ist, sodass eine Überfischung vermieden wird, und inwieweit für alle dezimierten Arten Erholungspläne und -maßnahmen vorhanden, keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf bedrohte Arten und empfindliche Ökosysteme durch die Fischerei gegeben und die Auswirkungen der Fischerei auf Bestände, Arten und Ökosysteme auf ein ökologisch vertretbares Maß beschränkt sind? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um dieses Kernziel des strategischen Plans 2011 bis 2020 der biologischen Vielfalt wie geplant bis 2020 zu erreichen? 7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die nachhaltige Bewirtschaftung aller für die Landwirtschaft, Aquakultur und Forstwirtschaft genutzten Flächen unter Gewährleistung des Schutzes der biologischen Vielfalt in Deutschland? a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2011 ergriffen, damit bis 2020 alle für die Landwirtschaft, Aquakultur und Forstwirtschaft genutzten Flächen unter Gewährleistung des Schutzes der biologischen Vielfalt nachhaltig bewirtschaftet werden? b) Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die von ihr kürzlich im Direktzahlungs-Durchführungsgesetz beschlossene Möglichkeit, auf ökologischen Vorrangflächen Gülle und Pestizide einsetzen sowie Dauergrünland, das nach der EU-Vogelschutzrichtlinie ausgewiesen ist, umbrechen zu können? c) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass der absolute Verlust des Dauergrünlandesanteils von 2003 bis 2012 ca. 5 Prozent betrug (vgl. BfN (2014): Grünland-Report. Alles im Grünen Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2528Bereich?, Seite 10; www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/presse/2014/ PK_Gruenlandpapier_30.06.2014_final_layout_barrierefrei.pdf), und welche Maßnahmen plant sie zu ergreifen, um den Verlust zu stoppen? d) Rechnet die Bundesregierung mit einem Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission wegen des Erhaltungszustands des artenreichen Grünlands, und was muss getan werden, um dieses abzuwenden? e) Plant die Bundesregierung, wie im Grünland-Report des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) (erschienen im Juli 2014) gefordert, eine nationale Grünlandstrategie zu entwickeln? f) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das sowohl in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie als auch in der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt formulierte Ziel, 20 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche ökologisch zu bewirtschaften, zu erreichen? 8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit in Deutschland die Verschmutzung der Umwelt, unter anderem auch durch überschüssige Nährstoffe, wieder auf ein für die ökosystemare Funktion und die biologische Vielfalt unschädliches Niveau gebracht wurde? a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2011 ergriffen, damit die Verschmutzung der Umwelt, unter anderem auch durch überschüssige Nährstoffe, wieder auf ein für die ökosystemare Funktion und die biologische Vielfalt unschädliches Niveau gebracht wird? b) Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der Expansion der Massentierhaltung auf einen Stickstoffüberschuss, der 2002 als Ziel der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung im Bilanzjahr 2010 bei höchstens 80 Kilogramm pro Hektar liegen sollte, von 96 Kilogramm pro Hektar sowie die zu hohen Nitratwerte in Gewässern und Trinkwasser (www.destatis.de vom 27. Juni 2014 „Umweltökonomische Gesamtrechnung“)? c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand des EU- Vertragsverletzungsverfahren zur (Nicht-)Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) in der Flussgebietseinheit Weser und Werra? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Umsetzung der WRRL durchzusetzen? Welche Auflagen wurden der K+S KALI GmbH gemacht? d) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Überdüngung der Felder mit Nährstoffen, in erster Linie Phosphaten und Nitraten durch die intensive industrielle Landwirtschaft, auf die sogenannten Todeszonen in der Ostsee, und wie bewertet sie diese? e) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um dieses Kernziel des strategischen Plans 2011 bis 2020 der biologischen Vielfalt wie geplant bis 2020 zu erreichen? 9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit invasive gebietsfremde Arten und ihre Einschleppungswege identifiziert und nach Priorität geordnet, prioritäre Arten kontrolliert oder beseitigt und Maßnahmen zur Überwachung der Einfallswege ergriffen wurden, um eine Einschleppung und Ansiedlung zu verhindern? a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2011 ergriffen, damit invasive gebietsfremde Arten und ihre Einschleppungswege identifiziert und nach Priorität geordnet, prioritäre Arten kontrolliert oder beseitigt und Maßnahmen zur Überwachung der Einfallswege ergriffen werden, um eine Einschleppung und Ansiedlung zu verhindern? Drucksache 18/2528 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) Wie bewertet die Bundesregierung die im April 2014 vom Europäischen Parlament beschlossene Verordnung zur Prävention und Kontrolle der Einbringung und Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten, insbesondere in Bezug auf die Ausnahmeregelung für kommerzielle Nutzung und auf die heimische Tier- und Pflanzenwelt? c) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um dieses Kernziel des strategischen Plans 2011 bis 2020 der biologischen Vielfalt wie geplant bis 2020 zu erreichen? 10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit bis 2015 die vielfältigen anthropogenen Belastungen der Korallenriffe und der übrigen vom Klimawandel oder von der Versauerung der Ozeane betroffenen empfindlichen Ökosysteme auf ein Minimum reduziert werden, sodass ihre Unversehrtheit und Funktionsfähigkeit gewahrt ist? a) Wie bewertet es die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, dass die KFW-Tochter IPEX-Bank mit 110 Mio. Euro am Ausbau des Kohlehafens Wiggins Island nahe dem geschützten Great Barrier Reef beteiligt ist? b) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um dieses Kernziel des strategischen Plans 2011 bis 2020 der biologischen Vielfalt wie geplant bis 2015 zu erreichen? 11. Liegen der Bundesregierung Angaben darüber vor, bis wann mit einer rechtlichen Sicherung und einer angemessenen Managementplanung für die einzelnen deutschen Natura-2000-Gebiete zu rechnen ist, und wird sie diese veröffentlichen? In welchen Bundesländern fehlt für mehr als 25 Prozent der Natura-2000- Gebiete eine rechtliche Ausweisung? a) Besteht die Gefahr, nach Einschätzung der Bundesregierung, dass die Europäische Kommission angesichts der überschrittenen Frist für die rechtliche Sicherung vieler Natura-2000-Gebiete ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleitet? Welche Bundesländer wären speziell betroffen? b) Wann wird die Bundesregierung für die zehn ausgewiesenen Schutzgebiete in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) Schutzgebietsverordnungen und Managementpläne sowie Vorschläge für das Fischereimanagement vorlegen? 12. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht zur Lage der Natur, der aufzeigt, dass 60 Prozent der in Deutschland gelisteten 195 Tier- und Pflanzenarten (Vögel ausgenommen) in einem schlechten oder unzureichenden Zustand sind und die Bestände vieler Vogelarten (z. B. der Kiebitz um rund 55 Prozent in zwölf Jahren) in den letzten Jahren dramatisch abgenommen haben? a) Liegen der Bundesregierung quantitative Angaben zu den Anteilen in den einzelnen Bundesländern an den von der EU geschützten Arten vor, und wenn ja, wie stellen sich diese dar? b) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, damit das EU- Ziel erreicht wird, die Zahl der günstigen oder verbesserten Bewertungen bis 2020 um 50 Prozent zu erhöhen? c) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die besonders betroffenen Vögel der Agrarlandschaft und die Langstreckenzieher in einen günstigen Erhaltungszustand zu bringen? Was wird die Bundesregierung tun, um eine konsequentere Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie auch in den anderen EU-Staaten entlang der Zugrouten zu erreichen? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/252813. Ist bis 2020 die genetische Vielfalt der Nutzpflanzen und der landwirtschaftlichen Nutztiere und ihrer wilden Artverwandten, einschließlich anderer sozioökonomisch sowie kulturell wertvoller Arten, gesichert, und sind Strategien zur größtmöglichen Begrenzung der genetischen Verarmung und zur Bewahrung der genetischen Vielfalt entwickelt und umgesetzt worden? a) Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um neben dem Aufbau der „Nationalen Kryoreserve zur Erhaltung der genetischen Vielfalt bei Nutztieren“ am Friedrich-Löffler-Institut die Sicherung tiergenetischer Ressourcen in situ/on farm zu gewährleisten? b) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um dieses Kernziel des strategischen Plans 2011 bis 2020 der biologischen Vielfalt wie geplant bis 2020 zu erreichen? 14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit in Deutschland die Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme und der Beitrag der biologischen Vielfalt zu den Kohlenstoffvorräten durch Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen, einschließlich der Wiederherstellung von mindestens 15 Prozent der geschädigten Ökosysteme, erhöht und somit ein Beitrag zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung daran sowie zur Bekämpfung der Wüstenbildung geleistet wurden? a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche zerstörten Ökosysteme, die als natürliche Kohlenstoffspeicher gelten, wie Moore oder Auen, wiederhergestellt wurden (bitte nach Biotoptypen und Bundesländern auflisten)? b) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um dieses Kernziel des strategischen Plans 2011 bis 2020 der biologischen Vielfalt wie geplant bis 2020 zu erreichen? 15. Wird die Bundesregierung das Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile im Einklang mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften bis 2015 ratifizieren? a) Wird die Bundesregierung rechtzeitig zur Teilnahme am ersten Meeting of the Parties (MOP) im Oktober 2014 das Protokoll ratifiziert haben? b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Bewertung der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 über Maßnahmen für die Nutzer zur Einhaltung der Vorschriften des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile in der Union, wie sie im Brief der Like-Minded Megadiverse Countries (LMMC) vom 20. Februar 2014 geäußert wurden? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Brief? 16. Plant die Bundesregierung eine Zwischenbilanz der nationalen Biodiversitätsstrategie bzw. eine Aktualisierung? Welche konkreten Aktionspläne wurden ausgearbeitet und welche werden umgesetzt? 17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Wiederherstellung und Sicherung von Ökosystemen, die wesentliche Leistungen einschließlich wasserbezogener Leistungen bereitstellen und zu Gesundheit, Existenzsicherung und Wohlergehen beitragen, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Frauen, indigenen und ortsansässigen Gemeinschaften sowie der ärmeren und anfälligeren Bevölkerungsgruppen? a) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um dieses Kernziel des strategischen Plans 2011 bis 2020 der biologischen Vielfalt wie geplant bis 2020 zu erreichen? Drucksache 18/2528 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit die für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt wichtigen traditionellen Kenntnisse, Innovationen und Gebräuche der indigenen und ortsansässigen Gemeinschaften und ihre herkömmliche Nutzung biologischer Ressourcen vorbehaltlich der innerstaatlichen Rechtsvorschriften und einschlägiger internationaler Verpflichtungen geachtet und bei der Durchführung des Übereinkommens unter umfassender und wirksamer Beteiligung der indigenen und ortsansässigen Gemeinschaften auf allen relevanten Ebenen in vollem Umfang integriert und berücksichtigt wurden? c) Wird die Bundesregierung die Konvention der International Labour Organization (ILO) Nr. 169 über eingeborene und in Stämmen lebende Völker ratifizieren, um damit die mit dem Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gestiegene internationale Verantwortung und Glaubwürdigkeit Deutschlands und dessen an den Menschenrechten orientierte Politik zu stärken, und wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? d) Wird die Bundesregierung in den Jahren 2014 und 2015 die versprochenen 500 Mio. Euro zum internationalen Schutz von Wäldern und anderen Ökosystemen (www.bundesregierung.de, Bulletin vom 28. Mai 2008) bereitstellen, und wie verteilt sich diese Summe auf das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und das BMUB sowie die dafür vorgesehenen unterschiedlichen Instrumente und Programme? 18. Welche Kenntnisse hat die Bunderegierung darüber, inwieweit in Deutschland die Kenntnisse, die Wissenschaftsbasis und die Technologien im Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt, ihren Werten und Funktionen, ihrem Zustand und ihren Trends und den Folgen ihres Verlusts verbessert, umfassend verbreitet und weitergegeben und angewendet wurden? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um dieses Kernziel des strategischen Plans 2011 bis 2020 der biologischen Vielfalt wie geplant bis 2020 zu erreichen? 19. Was ist die Finanzierungsgrundlage, d. h., wie ist der aktuelle Stand der staatlichen Ausgaben für die Biodiversität in Deutschland (des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder)? a) Welche Mittelbedarfsschätzung wird die Bundesregierung an die CBD melden? Wie ist diese berechnet worden? b) Welche Finanzierungsstrategien bestehen im Bereich der biologischen Vielfalt auf Ebene des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder? Beabsichtigt die Bundesregierung eine Fortschreibung und Präzisierung des prioritären Aktionsrahmens für Natura 2000 gemäß Artikel 12 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie? c) Wird sich die Bundesregierung in den nächsten Jahren für eine weitere Erhöhung der EU-Naturschutzfinanzierung über das LIFE-Programm einsetzen? Berlin, den 8. September 2014 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und FraktionGesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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