Deutsche Beteiligung an von den Vereinten Nationen geführten Friedensmissionen
der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Tom Koenigs, Dr. Franziska Brantner, Dr. Tobias Lindner, Doris Wagner, Omid Nouripour, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Uwe Kekeritz, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung haben sich in den zurückliegenden Wochen für ein verstärktes Engagement Deutschlands im Rahmen der Vereinten Nationen (VN) ausgesprochen. Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, sagte Ende Januar 2014 vor Vertreterinnen und Vertretern der VN anlässlich der konstituierenden Sitzung des Scientific Advisory Board des Generalsekretärs der VN: „Unser Engagement in und für die Vereinten Nationen ist und bleibt Kernbestand deutscher Außenpolitik. […] Ich bin der Überzeugung: Deutschland muss sich auch in Zukunft nicht nur finanziell, sondern auch vor Ort und personell engagieren.“
Die Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, hat während ihres Antrittsbesuches in den USA im Juni 2014 den VN ein stärkeres Engagement der Bundeswehr bei Friedensmissionen in Aussicht gestellt. Dem stellvertretenden VN-Generalsekretär Jan Eliasson signalisierte sie, dass dies vor allem für technologische Fähigkeiten und Führungspositionen gelte (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 17. Juni 2014).
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt es mit Blick auf die Vereinten Nationen u. a.: „Zur Erfüllung ihrer friedenswahrenden Aufgaben benötigen die Vereinten Nationen eine angemessene Ausstattung für ihre Friedensmissionen (Peacekeeping) und der politischen Missionen der Weltorganisation, damit effektive multilaterale Friedenspolitik betrieben werden kann.“
Deutschland verpflichtete sich im Jahr 1998 verbindlich, an VN-Einsätzen mitzuwirken und im Bedarfsfall benötigte deutsche Soldatinnen und Soldaten im Rahmen des Stand-By Arrangement Systems der Vereinten Nationen (UNSAS) zur Verfügung zu stellen. Aktuell befinden sich 3 618 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in Auslandseinsätzen (Stand: 4. September 2014 – Bericht 34/14 des Bundesministeriums der Verteidigung über die Lage in den Einsatzgebieten der Bundeswehr), davon allerdings nur mit 168 Soldatinnen und Soldaten und sieben Militärexpertinnen und Militärexperten, sowie 19 Polizistinnen und Polizisten in VN-geführten Friedensmissionen (Stand: 30. Juni 2014 – www.un.org/en/peacekeeping/resources/statistics/contributors.shtml).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welchen Beitrag plant die Bundesregierung zu leisten, um die im Koalitionsantrag angekündigte „angemessene Ausstattung“ der VN „zur Erfüllung ihrer friedenswahrenden Aufgaben“ zu gewährleisten (bitte detailliert nach derzeitigen und zusätzlich geplanten Beiträgen jeweils mit Planungsstand aufschlüsseln)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass alle VN-Mitglieder mit Unterzeichnung der VN-Charta grundsätzlich zur Unterstützung von VN-Missionen verpflichtet sind, wie dies u. a. in Artikel 2 der Charta der Vereinten Nationen festgelegt ist?
Welches Personal in welchem Umfang hat Deutschland aktuell im Rahmen des UNSAS für etwaige Anfragen durch die VN gemeldet (bitte nach gemeldeter Fähigkeit, Dienstgrad, möglichem Einsatzbereich, möglicher Einsatzdauer aufschlüsseln)? Wie hoch ist hinsichtlich des gemeldeten Personals jeweils der Anteil an Frauen?
Plant die Bundesregierung die Bereitstellung von zivilem und polizeilichem Personal für VN-Friedensmissionen zu erhöhen, und wenn ja, in welchem Umfang (bitte jeweils einzeln nach gemeldeter Fähigkeit, möglichem Einsatzbereich und möglicher Einsatzdauer aufschlüsseln)?
Wenn nein, wie lässt sich dies mit der im Koalitionsvertrag geäußerten Absicht, die „rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen für den Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in Friedensmissionen [zu] verbessern“, vereinbaren?
Welche Ausrüstung und welches Material hat Deutschland in welchem Umfang und für welchen Einsatzzeitraum im Rahmen von UNSAS für Anfragen seitens der VN gemeldet (bitte detailliert aufzeigen)?
Wie lauten die genauen Bestimmungen des am 24. Juli 1998 geschlossenen Memorandum of Understanding (MoU) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den VN zur Meldung von Truppenkontingenten, Material und Ausrüstung im Rahmen von UNSAS, und ist es seitdem zu einer Anpassung des MoU gekommen?
Wenn ja, wann, mit welchem Inhalt, und warum?
Wie lauten die genauen Bestimmungen der getroffenen Zusatzvereinbarung zum UNSAS vom 1. November 2000, und welche militärischen Beiträge in welchem Umfang wurden hier im Einzelnen festgehalten?
Inwiefern hält die Bundesregierung die im Rahmen von UNSAS gemeldeten Einsatzkräfte sowohl quantitativ als auch mit Blick auf die gemeldeten Fähigkeiten für ausreichend, und plant die Bundesregierung, diesen Kräfteansatz anzuheben?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn nein, wie lässt sich dieses mit den Ankündigungen vereinbaren, VN-Friedensmissionen stärker unterstützen zu wollen?
Inwiefern hält es die Bundesregierung für problematisch, dass mit Blick auf die Entsendung von Truppenkontingenten für geplante VN-Missionen nach wie vor das Prinzip der Freiwilligkeit der Mitgliedstaaten gilt, auch wenn diese über UNSAS Personal sowie Ausrüstung und Material für die VN als verfügbar gemeldet haben, und inwiefern setzt sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang für eine Reform des UNSAS ein?
Welche konkreten Vorschläge zur größeren Handlungsfähigkeit der VN bei der Planung, Ausgestaltung und Durchführung von VN-Friedensmissionen hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2006 innerhalb des Special Committee on Peacekeeping Operations (C34) der VN-Generalversammlung gemacht?
Wie schnell sind über UNSAS gemeldetes Personal sowie Ausrüstung und Material für eine potentielle VN-geführte Mission verlegbar und de facto verfügbar, und inwiefern hält die Bundesregierung diese Zeiten für angemessen?
Welche Probleme hat es hier in der Vergangenheit gegeben (bitte für jede Mission einzeln aufschlüsseln)?
Wie viele Anfragen haben die VN seit dem Jahr 2006 an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet, in denen es um die Unterstützung mit Personal (zivil, polizeilich und militärisch), Material oder Ausrüstung für VN-geführte Missionen ging (bitte nach Jahr, Mission, Gegenstand und Umfang der Anfrage aufschlüsseln)?
In welchen Fällen hat die Bundesregierung einer Anfrage der VN auf Unterstützung nicht oder nicht in vollem Umfang entsprochen, und warum (bitte jeweils einzeln aufschlüsseln)?
Wurden sämtliche Anfragen an die Bundesregierung im Rahmen von UNSAS gestellt, oder wurde und wird zusätzlich auf andere Möglichkeiten zurückgegriffen, um Personal, Material und sonstige Ressourcen seitens der VN bei der Bundesrepublik Deutschland anzufragen? Wenn ja, welche sind das?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung auf der Ebene der Europäischen Union für den Aufbau einer Standby-Truppe ein, die im Bedarfsfall für Friedensmissionen der VN militärische Kräfte sowie Ausrüstung und Material zur Verfügung stellen könnte?
Hat es hierzu bereits Gespräche zwischen der Europäischen Union (EU), ihren Mitgliedstaaten und den VN gegeben, und wenn ja, wann, und mit welchen Ergebnissen?
Wäre es aus Sicht der Bundesregierung vertretbar, militärisches Personal im Rahmen einer EU-Standby-Truppe dem Kommando einer VN-Friedensmission zu unterstellen, und wenn ja, unter welchen Bedingungen? Wenn nein, warum nicht?
Gibt es ähnliche Überlegungen für die zivile und polizeiliche Personalbereitstellung?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Stellen der Bundesregierung sind im Falle einer Anfrage seitens der VN bei der Entscheidung über die Bereitstellung von Personal, Material oder Ausrüstung beteiligt, und wie viel Zeit benötigt die Bundesregierung für die Beantwortung einer Anfrage der VN?
Stellt das Gesetz über die parlamentarische Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland (Parlamentsbeteiligungsgesetz) nach Auffassung der Bundesregierung eine Beeinträchtigung für die effektive deutsche Beteiligung an VN-geführten Friedensmissionen dar?
Wenn ja, inwiefern (bitte detailliert darstellen)?
Wenn ja, wurden vergangene oder laufende Missionen bereits durch die Mechanismen der Parlamentsbeteiligung beeinträchtigt, und wenn ja, inwiefern (bitte konkret nach Mission und jeweilig aufgetretenen Problemen aufschlüsseln)?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um – unter uneingeschränkter Wahrung der Parlamentsbeteiligung – die effektive deutsche Beteiligung an VN-geführten Friedensmissionen zu gewährleisten?
Welche militärischen und zivilen Fähigkeiten sowie welches Material und welche Ausrüstung werden nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der VN derzeit besonders benötigt und angefragt?
Inwieweit ist das notwendige Personal der Bundeswehr hinreichend für VN-Einsätze ausgebildet?
Welche spezifischen Fähigkeiten benötigen Bundeswehrangehörige, Polizistinnen bzw. Polizisten und Zivilexpertinnen bzw. Zivilexperten für VN-Missionen?
Inwiefern verfügt die Bundeswehr über Material und Ausrüstung, die für laufende und etwaige geplante VN-Missionen von besonderem Interesse sind?
Welche Kapazitäten in welchem Umfang und mit welcher Durchhaltefähigkeit könnte die Bundeswehr derzeit jeweils in den Bereichen Land- und Lufttransport, sanitätsdienstliche Unterstützung, Fernmelde- und anteilige Sicherungselemente, Pionierfähigkeiten, Marinekomponenten zur Aufklärung, Überwachung und Minenabwehr, Militärbeobachter, Feldjäger sowie Personal zur Unterstützung von Stabsarbeit auf Anfrage der VN zur Verfügung stellen, und inwiefern wäre hier jeweils ausreichend einsatzbereites Material und einsatzbereite Ausrüstung verfügbar (bitte aufschlüsseln)?
Wie viele Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie sonstiges deutsches ziviles Personal wurden seit dem Jahr 2006 im VN-Ausbildungszentrum der Bundeswehr in Hammelburg auf einen Einsatz im Rahmen von VN-geführten Missionen vorbereitet (bitte nach Jahr, Zugehörigkeit zu Streitkräften, Polizei oder sonstiger ziviler Einrichtung aufschlüsseln)?
Welche Lehrgänge, Schulungen und sonstigen Vorbereitungen werden jeweils für militärisches, polizeiliches und sonstiges ziviles Personal in welchem zeitlichen Umfang durchgeführt?
Wie häufig erfolgt eine Auffrischung der Ausbildungsinhalte?
Wann, und in welchem Umfang erfolgt ggf. eine Einsatznachbereitung durch das VN-Ausbildungszentrum oder sonstige Stellen der Bundeswehr?
Welche Kriterien sind seit dem Jahr 2006 für die Entscheidung der Entsendung von Soldatinnen und Soldaten sowie Polizistinnen und Polizisten und sonstigem zivilen Personal in VN-geführte Missionen ausschlaggebend?
Bei welchen VN-geführten Missionen erwägt die Bundesregierung, entweder zusätzlich personelle und materielle Kapazitäten einzubringen oder überhaupt eine Beteiligung zu realisieren, und wie wird dies im Einzelnen begründet?
So die Bundesregierung ihr bisheriges Engagement im Rahmen laufender VN-geführter Missionen für ausreichend hält, wie stimmt dies dann mit den Äußerungen u. a. der Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, überein, die in einem Interview mit der Deutschen Welle sagte: „Und ja, wir würden gerne der Bitte der Vereinten Nationen nachkommen und stärker in Führungspositionen reingehen, also eine Friedensmission in Afrika leiten.“ (Vgl. Deutsche Welle, Interview vom 20. Juni 2014)?
Aus welchen Gründen sprach sich die Bundesministerin der Verteidigung für ein stärkeres deutsches Engagement im Rahmen von VN-geführten Missionen in Afrika aus, welche sicherheitspolitischen Begründungen liegen dieser Aussage zugrunde, und welche Relevanz hat dies für ein etwaiges Engagement für VN-Missionen jenseits des afrikanischen Kontinents?
Welche konkreten Maßnahmen wurden unternommen oder werden geplant, um diese Ankündigungen umzusetzen (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Auf welche konkrete Mission oder Region in Afrika bezog sich die Bundesministerin der Verteidigung mit dieser Ankündigung?
Welchen Stand hat nach Kenntnis der Bundesregierung das Vorhaben der VN, ein schnell verlegbares Missionshauptquartier (RDMHQ) aufzubauen?
Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die geforderte Zielgröße mit Blick auf ein ziviles und militärisches Personal?
In welcher Form beteiligt sich die Bundesrepublik Deutschland an der finanziellen und personellen Ausstattung des RDMHQ?
Welche Pläne verfolgen die VN nach Kenntnis der Bundesregierung mit Blick auf die Einsatzbereitschaft des RDMHQ, welche Position vertritt die Bundesregierung diesbezüglich, und welche Anstrengungen unternimmt sie entsprechend?
Wie steht die Bundesregierung zu der Idee, den VN unter Beachtung der Parlamentsbeteiligung eine eigene ständige Truppe zu unterstellen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den VN unter Beachtung der Parlamentsbeteiligung eine eigene ständige Truppe zu unterstellen (bitte begründen)?