Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms in den Jahren 2011 bis 2020
der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Matthias Gastel, Tabea Rößner, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im November 2011 stellte der damalige Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, das Nationale Verkehrssicherheitsprogramm vor. Mit Hilfe des Programms soll die Zahl der Getöteten, Schwer- und Schwerstverletzten im Straßenverkehr weiter abgesenkt werden. Kernziel ist die Reduktion der im Verkehr Getöteten um 40 Prozent bis zum Jahr 2020, bezogen auf das Jahr 2010. Neben einer Verringerung der Zahl der im Straßenverkehr getöteten Verkehrsteilnehmer soll es darum gehen, auch die Zahl der schwerstverletzten Unfallopfer deutlich zu senken. Die Bundesregierung nennt 40 Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, diese Ziele zu erreichen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen41
In welcher Höhe sind Bundeshaushaltsmittel seit dem Jahr 2011 zur Umsetzung des Programms bereitgestellt worden (bitte in Jahresscheiben angeben)?
In welcher Höhe sollen Bundeshaushaltsmittel im Jahr 2015 für die Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms aufgewendet werden?
Welche konkreten Aufklärungsmaßnahmen hat die Bundesregierung zur besseren Kindersicherung in Kraftfahrzeugen durchgeführt, und wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der Maßnahmen für Kinder und Jugendliche insgesamt?
Was hat die Bundesregierung zur Förderung des freiwilligen Tragens von Radhelmen bei Kindern und Jugendlichen, aber auch bei Senioren, die statistisch gesehen ungefähr die Hälfte aller getöteten Fahrradfahrer ausmachen, unternommen, und wie bewertet sie die Ergebnisse der Maßnahmen und Kampagnen?
Was hat die Bundesregierung zur Verbesserung der Fahranfängervorbereitung und zielgruppenspezifischer Kommunikation unternommen? Wie wird ggf. die Wirksamkeit einzelner Maßnahmen für Fahranfänger und junge Fahrerinnen und Fahrer insgesamt bewertet?
Welche Regelungen sind in naher Zukunft vorgesehen?
Wie stellt sich die Bundesregierung die Optimierung des „Begleiteten Fahrens“ vor?
Welche Schritte sind bereits erfolgt, welche geplant?
Inwiefern fließen die Empfehlungen des 51. Deutschen Verkehrsgerichtstages 2013 ein?
In welchen Schritten plant die Bundesregierung die Einführung bzw. Umsetzung des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgehaltenen Mehr-Phasen-Modells für die Verbesserung der Fahranfängerausbildung?
Welche Schritte sind bereits erfolgt?
Welche Ergebnisse liegen bereits vor?
Inwiefern fließen die Empfehlungen des 51. Deutschen Verkehrsgerichtstages 2013 ein?
Was plant die Bundesregierung in Bezug auf die Verbesserung der pädagogischen Qualität der Fahrlehrerausbildung?
Welche Schritte sind bereits erfolgt?
Durch welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in der Bevölkerung ein Bewusstsein für die besondere Gefährdung älterer Menschen vor allem als Fußgänger und Radfahrer geschaffen?
Was hat die Bundesregierung unternommen, um für freiwillige Gesundheitschecks zu werben und die Angebote zur verkehrsmedizinischen Beratung älterer Verkehrsteilnehmer zu erweitern, und wie wird die Wirksamkeit der Maßnahmen bewertet?
Liegen der Bundesregierung Erhebungen vor, wie viele Senioren bzw. Bürgerinnen und Bürger freiwillige Gesundheitschecks und weitere Angebote der verkehrsmedizinischen Beratung seit dem Jahr 2011 in Anspruch genommen haben und welche Auswirkungen dies auf die Verbesserung der Verkehrssicherheit hatte?
Wenn nein, plant die Bundesregierung entsprechende Erhebungen?
Ist die Bundesregierung weiterhin der Auffassung, dass es auch künftig bei der Freiwilligkeit von Gesundheitschecks bleiben soll?
Wenn ja, auf welche Erkenntnisse stützt sich die Bundesregierung bei ihrer Haltung?
Wie ist der Sachstand bei der Umsetzung der IVS-Richtlinie (IVS – Intelligente Verkehrssysteme) in nationales Recht, und welchen Effekt für die Erhöhung der Verkehrssicherheit verspricht sich die Bundesregierung von der Richtlinie?
Welche Maßnahmen im Bereich Infrastruktur (motorradfreundliche Schutzeinrichtungen, Rüttelstreifen) konnten nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Straßenbauverwaltungen der Länder seit dem Jahr 2011 auf den Weg gebracht werden, und welche Auswirkungen auf die Verbesserung der Verkehrssicherheit konnten damit erzielt werden?
In welchem Umfang wurden auf Bundesstraßen in den letzten Jahren durch die Straßenbauverwaltungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit Überholfahrstreifen gebaut?
Liegen der Bundesregierung Informationen vor, in welcher Weise diese Infrastrukturmaßnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beigetragen hat?
In welchem Umfang wurden in den letzten Jahren auf Bundesautobahnen Seitenstreifen temporär freigegeben (in Kombination mit dem Ausbau von Streckenbeeinflussungsanlagen)?
Liegen der Bundesregierung Informationen vor, in welcher Weise diese Infrastrukturmaßnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beigetragen hat?
Welche Maßnahmen zur Vermeidung von Falschfahrern auf Bundesautobahnen favorisiert die Bundesregierung auf Basis des in Bayern durchgeführten Pilotprojekts?
Folgt die Bundesregierung dem österreichischen Beispiel, indem auf Bundesautobahnen Falschfahrerwarntafeln aufgestellt werden?
Plant die Bundesregierung zwecks Warnung von Falschfahrern auch die Überarbeitung der Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS)?
Wenn ja, bis wann soll die Änderung der genannten Richtlinie erfolgen, und in welchen Punkten soll sie angepasst werden?
Wie ist der Sachstand beim Aufbau eines elektronischen Mobilitätsdatenmarktplatzes (MDM), und welchen Effekt verspricht sich die Bundesregierung von diesem Projekt in Bezug auf die freie Verfügbarkeit von sicherheitsrelevanten Informationen?
Wie ist der Sachstand beim Aufbau eines automatisierten Notrufsystems (eCall) insbesondere mit Blick auf die notwendigen Rahmensetzungen durch den Bund?
Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung zur verstärkten Einbeziehung von Fahrerassistenzsystemen in die Sicherheitsbewertung von Neufahrzeugen (Euro NCAP) entwickelt, und wie bewertet sie den Nutzen dieser Technologie?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche Assistenzsysteme in den einzelnen Fahrzeugen verbaut sind und wie sich die Unfallstatistik dieser Fahrzeuge entwickelt hat?
Plant die Bundesregierung die Aufnahme der Daten über den Verbau von Fahrerassistenzsystemen in das Fahrzeugregister i. S. d. § 33 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)?
Plant die Bundesregierung auf europäischer Ebene eine Initiative für europaweit einheitliche Erfassungssysteme bei den Unfall- und Verletztendaten insbesondere für eine definierte Erhebung von Schwer- und Schwerstverletzten?
Wenn nein, wie soll die Vereinheitlichung in diesem Bereich sonst erzielt werden?
Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung entwickelt, um die serienmäßige Ausstattung aller Motorräder mit automatischen Blockierverhinderern (ABV, ABS) zu erreichen?
Welcher Anteil schwerer Motorräder (ab 125 ccm), die derzeit in Deutschland vertrieben werden, sind serienmäßig mit dieser Sicherheitstechnik ausgestattet?
Hält die Bundesregierung die im Verkehrssicherheitsprogramm aufgeführte „freiwillige Selbstverpflichtung“ der Motorradhersteller für hinreichend, um das Ziel der Vollausrüstung mit ABV bzw. ABS ab Werk zu erreichen, oder müssten nicht weitergehende ordnungspolitische Maßnahmen ergriffen werden?
Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich des Einflusses der Nutzung von Pedelecs und anderer motorisch unterstützter Fahrräder auf die Verkehrssicherheit vor, und welche Empfehlungen sind daraus ableitbar?
Wie hat sich seit dem Jahr 2011 der Anteil der neu zugelassenen schweren Lkw entwickelt, die serienmäßig mit einem Abbiegeassistenten ausgestattet sind?
Plant die Bundesregierung zur Vermeidung schwerer Abbiegeunfälle mit Fahrradfahrern die verpflichtende Ausrüstung schwerer Lkw mit Abbiegeassistenten?
Wenn nein, mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung schwere Abbiegeunfälle zukünftig verhindern helfen?
Liegen der Bundesregierung Informationen über die Wirkung der Winterreifenpflicht bei Lkw vor?
Wenn ja, in welcher Weise konnte die Verkehrssicherheit durch diese Maßnahme verbessert werden?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Wirkung der Winterreifenpflicht bei Pkw vor?
Plant die Bundesregierung, die Regelung zur Winterreifenpflicht, insbesondere durch die Festlegung einer Mindestprofiltiefe, auszuweiten?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen von Umfragen in der Bevölkerung, die ein auch bereits vom Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesverkehrsminister ins Spiel gebrachtes absolutes Alkoholholverbot am Steuer für zielführend für die Verbesserung der Verkehrssicherheit erachten?
Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung angesichts der besorgniserregenden Zunahme getöteter Fahrradfahrer in den ersten fünf Monaten dieses Jahres (verglichen mit dem Vorjahr plus 37,1 Prozent, www.destatis. de) auf ein „Mehr“ an Rücksichtnahme und Regelakzeptanz gegenüber Radfahrern bei anderen Verkehrsteilnehmern hingewirkt?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus den im Verkehrssicherheitsprogramm angesprochenen Forschungsprojekten zu ablenkungsbedingten Verkehrsunfällen aufgrund von fahrfremden Tätigkeiten gewonnen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung daraus abgeleitet?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche Länder seit der Veröffentlichung des Verkehrssicherheitsprogramms 2011 ein eigenes Verkehrssicherheitsprogramm veröffentlicht haben?
Welche Länder verfügen über kein Verkehrssicherheitsprogramm?
Plant die Bundesregierung zur Stärkung der Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms und zur Betonung des Stellenwerts, den die Verkehrssicherheitsarbeit auf Bundesebene hat, die Einrichtung der Stelle einer „Beauftragten für die Belange der Verkehrssicherheit“ analog der „Beauftragten für den Radverkehr“ im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP 2020)?
Was gedenkt die Bundesregierung hinsichtlich des Anstiegs der Zahl der auf Autobahnen Getöteten (plus 10,6 Prozent von 2012 auf 2013, www. destatis.de) zu tun?
Denkt die Bundesregierung auch über ein Tempolimit als geeignete Maßnahme nach?
Wenn nicht, warum nicht, und was soll stattdessen passieren, um dem negativen Trend etwas entgegenzusetzen?