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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Stand der Beitragsnacherhebung aufgrund der Tarifunfähigkeit der Christlichen Gewerkschaft für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen

Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) in Verleihunternehmen zur Ermittlung der Sozialversicherungsansprüche der von der Tarifunfähigkeit der CGZP betroffenen Leiharbeiter: Beitragsnachforderungen, tatsächliche Zahlungen, Säumniszuschläge, Personalaufwand, Insolvenzen von Leiharbeitsunternehmen infolge von Beitragsnacherhebungen, Entleiherhaftung, Lohnklagen von Leiharbeitskräften auf Zahlung der Differenz zwischen CGZP-Tarif und Equal Pay<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

10.10.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/263624.09.2014

Stand der Beitragsnacherhebung aufgrund der Tarifunfähigkeit der Christlichen Gewerkschaft für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen

der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Kurth, Corinna Rüffer, Sven-Christian Kindler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Dezember 2010 hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) der Tarifgemeinschaft „Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen“ (CGZP) die Tariffähigkeit aberkannt (1 ABR 19/10). Die betroffenen Leiharbeitskräfte konnten zumindest auf höhere Sozialversicherungsansprüche hoffen, denn die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hatte die Aufgabe, diese Sozialversicherungsbeiträge zu ermitteln und nachzuerheben.

Lange Zeit gingen die notwendigen Betriebsprüfungen nur schleppend voran. Zumal laut Auskunft der Bundesregierung den Prüfdiensten keine weiteren Personalmittel zur Verfügung gestellt wurden. Heute, nachdem das Gerichtsurteil fast vier Jahre zurückliegt, sollten die Prüfungen abgeschlossen sein und die Ergebnisse öffentlich werden – zumal aus Fachkreisen nach dem Urteil erhebliche Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen erwartet wurden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie viele Betriebsprüfungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der DRV infolge der Tarifunfähigkeit der CGZP bis heute in Verleihunternehmen durchgeführt, und sind alle Prüfungen mittlerweile abgeschlossen?

Wenn ja,

a) wurden alle betroffenen Verleihunternehmen geprüft, oder wurden die Prüfungen aufgrund gesetzlicher Fristen abgeschlossen, ohne dass alle betroffenen Unternehmen überprüft wurden?

Wenn nein,

b) wie viele Betriebsprüfungen müssen noch durchgeführt bzw. abgeschlossen werden,

c) bis wann werden die Prüfungen voraussichtlich beendet sein, und

d) warum wurden die Prüfungen nach fast vier Jahren noch nicht abgeschlossen?

2

Zu welchen Ergebnissen haben die Prüfungen aufgrund des CGZP-Urteils nach Kenntnis der Bundesregierung geführt?

a) Wie viele Beitragsbescheide wurden für wie viele Verleihunternehmen erlassen?

b) Werden mit allen Bescheiden Beiträge für vier Jahre nachgefordert? Wenn nein, wie viele Bescheide umfassen aufgrund der vierjährigen Verjährungsfrist weniger Jahre (bitte differenziert nach einem, zwei, drei und vier Jahr/-en in Prozent)?

c) In welcher Höhe wurden Beitragsnachforderungen insgesamt erlassen (bitte differenziert nach Sozialversicherungszweigen)?

d) Wie viele der damals vom CGZP-Tarifvertrag betroffenen Leiharbeitskräfte profitieren von den Beitragsnachforderungen?

e) Wie hoch sind die im Rahmen der Beitragsnachforderungen festgestellten durchschnittlichen Differenzbeträge zwischen gezahltem Entgelt und dem für die Beitragsnachforderungen maßgeblichen Vergleichslohn im Entleihunternehmen (in Prozent)?

f) Um welche Summe erhöhen die nachgeforderten Sozialversicherungsbeiträge die Rentenansprüche der betroffenen Leiharbeitskräfte insgesamt?

3

Konnten nach Kenntnis der Bundesregierung alle nachgeforderten Beiträge vereinnahmt werden?

Wenn nein,

a) in welcher Höhe wurden die Beitragsnachforderungen von den Verleihbetrieben bisher tatsächlich bezahlt,

b) in wie vielen Fällen und in welcher Höhe wurden die Beitragsnachforderungen aufgrund eingelegter Widersprüche bzw. Klagen der Leiharbeitsbetriebe außergerichtlich ausgesetzt,

c) in wie vielen Fällen und in welcher Höhe wurden die Beitragsnachforderungen durch Widersprüche bzw. Klagen der Leiharbeitsbetriebe aufgrund gerichtlicher Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz ausgesetzt,

d) wie viele Niederschlagungsfälle gibt es mittlerweile, und in welcher Höhe bewegen sich die dadurch nicht vereinnahmten Beitragsnachforderungen,

e) in wie vielen Fällen und in welcher Höhe werden Beitragsnachforderungen weiterhin gestundet,

f) in wie vielen Fällen und in welcher Höhe hat die DRV auf die Sozialversicherungsbeiträge verzichtet, um eine drohende Insolvenz von Verleihunternehmen abzuwenden,

g) in wie vielen Fällen und in welcher Höhe mussten Beitragsnachforderungen nicht bezahlt werden, weil die DRV Beitragsbescheide erlassen hat, ohne die für den gleichen Zeitraum rechtskräftigen schon erlassenen Prüfbescheide aufzuheben,

h) wurden allen betroffenen Leiharbeitskräften unabhängig davon, ob die Beitragsnachforderungen bezahlt wurden bzw. werden, die berechneten höheren Rentenansprüche gutgeschrieben? Wenn nein, wie hoch sind die Rentenansprüche insgesamt, die somit den Leiharbeitskräften entgehen?

4

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung infolge des CGZP-Urteils Säumniszuschläge erhoben?

Wenn ja,

a) von wie vielen Leiharbeitsunternehmen,

b) in welcher Höhe insgesamt,

c) und in welcher Höhe wurden die Säumniszuschläge tatsächlich vereinnahmt?

5

Wie viele Personalstellen mit wie vielen Personalstunden waren bisher nach Kenntnis der Bundesregierung mit den Betriebsprüfungen und der Nachforderung der Beiträge insgesamt aufgrund des BAG-Urteils zur Tarifunfähigkeit der CGZP beschäftigt?

6

Wie viele Insolvenzen von Leiharbeitsunternehmen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung infolge von Beitragsnacherhebungen aufgrund des BAG-Urteils gegeben, und wie viele Beschäftigungsverhältnisse sind in der Leiharbeitsbranche dadurch entfallen?

7

Müssen bzw. mussten Entleihbetriebe nach Kenntnis der Bundesregierung infolge des BAG-Urteils als Bürge für die nachgeforderten Sozialversicherungsbeiträge insolventer Verleihunternehmen haften?

Wenn ja,

a) wie viele Entleihbetriebe sind davon betroffen,

b) in welcher Höhe müssen diese Entleihbetriebe nachgeforderte Beiträge übernehmen,

c) in welcher Höhe wurden diese Beiträge tatsächlich vereinnahmt?

Wenn nein,

d) warum wurde diese gesetzliche Möglichkeit nicht genutzt?

8

Wie viele Leiharbeitskräfte haben nach Kenntnis der Bundesregierung die ihnen zustehende Differenz zwischen CGZP-Tarif und Equal Pay seit dem BAG-Urteil vor Gericht eingeklagt,

a) wie viele Verfahren hatten Urteile zugunsten der klagenden Leiharbeitskräfte zur Folge, und

b) welche Zahlen sind der Bundesregierung bezüglich der Höhe der eingeklagten Löhne bekannt?

Berlin, den 23. September 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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