BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Umsetzung des nationalen Aktionsplans zur UN-Resolution 1325

Stand der Umsetzung der VN-Resolution 1325 "Frauen, Frieden und Sicherheit", nationaler Aktionsplan, Einfluss auf die deutsche Außenpolitik, geschlechterspezifische Fragen, humanitäre Arbeit, Verknüpfung mit anderen Maßnahmen zum Schutz von Frauen in Konflikten, Bewertung von Projekten, Förderung der Geschlechtergerechtigkeit und von Frauen in Entwicklungsländern, Gender-Budgeting, neuer Genderaktionsplan im BMZ, Peking-+20-Prozess, deutsche Position zum Gender-Thema bei der Etablierung neuer nachhaltiger Entwicklungsziele ("Post-2015"-Prozess")<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

14.10.2014

Aktualisiert

06.11.2025

Deutscher BundestagDrucksache 18/268024.09.2014

Umsetzung des nationalen Aktionsplans zur UN-Resolution 1325

der Abgeordneten Claudia Roth (Augsburg), Dr. Franziska Brantner, Uwe Kekeritz, Ulle Schauws, Doris Wagner, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Agnieszka Brugger, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Katja Dörner, Kai Gehring, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die UN-Resolution 1325 „Frauen, Frieden und Sicherheit“ aus dem Jahr 2000 war ein Meilenstein zur Anerkennung der besonderen Auswirkungen von bewaffneten Konflikten auf Frauen und Mädchen. Sie wurde so zur Wegbereiterin einer geschlechtersensiblen Friedens- und Sicherheitspolitik. Die Vereinten Nationen (UN) haben ihren Anspruch auf eine bessere Beteiligung von Frauen in allen Phasen des Konfliktmanagements in weiteren Resolutionen (1820, 1888, 1889, 1960, 2106 und 2122) konkretisiert und diese um Anstrengungen zur Vermeidung geschlechtsspezifischer und insbesondere sexueller Gewalt ergänzt.

Die Umsetzung obliegt jedoch den Mitgliedstaaten. Nationale Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Resolution 1325 sind ein sichtbares Zeichen dafür, dass sich UN-Mitgliedstaaten für die genannten Ziele einsetzen. Deutschland hat sich mit Verweis darauf, dass das Thema Gender ein „Mainstreamingthema“ sei, lange geweigert, einen Nationalen Aktionsplan zu erstellen. Erst im Jahr 2012 hat die Bundesregierung auf erfolgreichen Druck der Zivilgesellschaft und des Parlaments einen Nationalen Aktionsplan vorgelegt. Er soll die Bemühungen der Bundesregierung zur Umsetzung der Resolution 1325 noch stärker strategisch ausrichten und für einen kohärenten Ansatz sorgen.

Im April 2014 legte die Bundesregierung indessen – in Kontinuität ihres bisherigen Berichtswesens – einen „Vierten Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen zur Umsetzung von Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Frauen, Frieden und Sicherheit“ vor. Gleichzeitig veröffentlicht die neue Führung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unter Bundesminister Dr. Gerd Müller ein übersektorales Konzept „Gleichberechtigung der Geschlechter in der deutschen Entwicklungspolitik“, in dem eine Neuauflage des Genderaktionsplans im BMZ angekündigt wird.

Es ist folglich unklar, ob und wie die verschiedenen Maßnahmen zum Schutz von Frauen in Konflikten miteinander verknüpft sind. Auch über aktuelle Umsetzungsstände wurde bislang wenig bis gar nicht gegenüber der Öffentlichkeit und dem Parlament kommuniziert.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen23

1

Was ist der Umsetzungsstand des nationalen Aktionsplans zur Umsetzung von Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen?

1

Welche konkreten Maßnahmen in welchem finanziellen Umfang hat die Bundesregierung zur Umsetzung des nationalen Aktionsplans ergriffen (bitte nach Jahr, Maßnahme und Umfang auflisten)?

1

Plant die Bundesregierung, den Aktionsplan nach Ablauf zu erneuern? Wenn ja, wie, und auf Grundlage welcher Erfahrungen? Wenn nein, warum nicht?

1

In welchem Verhältnis steht der im Jahr 2012 erstellte Aktionsplan zum im Jahr 2014 veröffentlichten „Vierten Umsetzungsbericht“?

2

Findet eine Verknüpfung zwischen dem „Aktionsplan zur Umsetzung von Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen“, dem „Aktionsplan zivile Krisenprävention“ sowie dem neu aufzulegenden Genderaktionsplan im BMZ statt, bzw. ist eine Verknüpfung geplant? Wenn ja, wie soll diese Verknüpfung konkret ausgestaltet werden? Wenn nein, warum nicht?

3

Hält es die Bundesregierung für geboten, Maßnahmen z. B. der Aids-Bekämpfung oder Reduzierung von Kindersterblichkeit grundsätzlich der Umsetzung der UN-Resolution 1325 zuzuschreiben? Wenn ja, wie geschieht dies? Wenn nein, gibt es klare Kriterien zur Trennung der humanitären Arbeit von gezielten Maßnahmen zur Umsetzung der Resolution 1325?

4

Welche Indikatoren hat die Bundesregierung erarbeitet, um eine Bewertung von Projekten in Bezug auf die Umsetzung von Resolution 1325 und ihre intendierte, nachhaltige Wirkung vor Ort vorzunehmen?

5

Wie systematisch beeinflusst die UN-Resolution 1325 den Blick der deutschen Außenpolitik, so wie es die Bundesregierung in der Einleitung des vierten Umsetzungsberichts schreibt? Welche Absprache und Koordination besteht zwischen den verschiedenen Ministerien?

6

Inwiefern sind die im nationalen Aktionsplan der Bundesregierung angekündigten geschlechterspezifischen Fragen bereits bei den Indikatoren in Frühwarnsystemen berücksichtigt? Wie lauten die entsprechenden Indikatoren daraufhin?

7

Inwiefern werden lokale und regionale Fraueninitiativen, wie im nationalen Aktionsplan angekündigt, bereits unterstützt, und wenn ja, wie geschieht dies?

8

Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um den Umstand zu ändern, dass es im Bereich „Partizipation“ bisher nicht gelungen ist, Frauen an Friedensverhandlungen zu beteiligen?

9

Aus welchen Haushaltstiteln werden Maßnahmen zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit und von Frauen in Entwicklungsländern bereitgestellt, und wie hoch waren die Mittel jeweils in den Jahren 2014 und 2015 (bitte jeweils nach Umfang, Einzelplan, Titel und Gesamtvolumen auflisten)?

10

Inwiefern und bis wann plant die Bundesregierung die Wiedereinführung der Zielgröße Gender im Einzelplan 23? Wenn keine Wiedereinführung geplant ist, warum nicht?

11

Ist die Einführung eines systematischen Gender-Budgeting für den Bundeshaushalt und nach Kenntnis der Bundesregierung die Länderhaushalte geplant? Wenn nein, warum nicht?

12

Bis wann ist die Neuauflage des Genderaktionsplans im BMZ geplant?

12

Inwiefern ist im Rahmen der Erstellung ein Austausch mit der Zivilgesellschaft und dem Parlament geplant?

12

Bis wann ist eine Evaluation der Umsetzung des im Jahr 2012 ausgelaufenen Genderaktionsplans zu erwarten, und durch wen wird diese durchgeführt?

12

Inwiefern ist eine systematische Rechenschaftslegung, etwa in Form einer regelmäßigen schriftlichen Berichterstattung gegenüber Parlament und Zivilgesellschaft, geplant?

12

Inwiefern sind für den Genderaktionsplan konkrete Ziele, klare Umsetzungsmechanismen und messbare Indikatoren geplant?

13

Warum war die Bundesrepublik Deutschland nicht wie 79 andere Länder bei der Konferenz zur Beendigung von sexueller Gewalt in Konflikten vom 10. bis 13. Juni 2014 in London auf Ministerebene vertreten?

14

Wie bringt sich die Bundesregierung in den Peking-+20-Prozess ein?

15

Welche Position vertritt die Bundesregierung in Bezug auf das Thema Gender bei der Etablierung neuer nachhaltiger Umwelt- und Entwicklungsziele („Post-2015“-Prozess)?

16

Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass das Thema Gender ein „stand-alone goal“ bleibt? Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 24. September 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen