Erkenntnisse der Bundesregierung über Mengen, Verbleib und Auswirkungen von Mikroplastik
der Abgeordneten Peter Meiwald, Nicole Maisch, Steffi Lemke, Annalena Baerbock, Harald Ebner, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mikroplastik stellt eine große Umweltgefahr dar. Die winzig kleinen Kügelchen oder Fasern aus Kunststoffen finden sich überall in unserer Umwelt und im täglichen Leben – zum Beispiel auch in Kosmetika und Körperpflegeprodukten, wie Peelings oder Zahnpasta. Nach Gebrauch landen die Partikel im Abwasser. Aus diesem können sie auch nach Kenntnis des Industrieverbandes Körperpflege- und Waschmittel e. V. nicht vollständig in den Kläranlagen entfernt werden. Somit verbleibt ein Teil der Partikel im geklärten Abwasser (Quelle: www.ikw. org/schoenheitspflege/themen/alle/kunststoffe-in-kosmetischen- mitteln, letzter Abruf 13. August 2014).
Die Forschungsergebnisse, die vorliegen, beweisen, dass die Ansammlung von Mikroplastik in der Umwelt zu gravierenden Problemen führt. Es ist bekannt, dass Kunststoff sehr beständig ist, es wird in der Umwelt also nur über sehr lange Zeiträume abgebaut.
Meerestiere sterben bei der Aufnahme von Mikroplastik, weil dieses in ihren Mägen bleibt und das Hungergefühl aussetzt. Die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit über die Nahrungskette sind bisher viel zu wenig erforscht.
In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom November 2012 (Bundestagsdrucksache 17/11736) konnte die Bundesregierung zum damaligen Zeitpunkt aufgrund der lückenhaften Informationslage nur sehr allgemeine Aussagen zu der Problematik machen. Seither sind einige neue Erkenntnisse veröffentlicht worden – unter anderem auch eine rechtliche Betrachtung der Handlungsmöglichkeiten in der Zeitschrift „Natur und Recht“ (NuR 2014, S. 470 ff.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Teilt die Bundesregierung die in der rechtwissenschaftlichen Literatur (vgl. Heger, Hower, NuR 2014, S. 470 ff.) geäußerte Auffassung, dass das Inverkehrbringen oder nicht fachgerechte Entsorgen von Kosmetikprodukten, die kleine Kunststoffpartikel (Mikroplastik) enthalten, zu einer unbefugten Gewässerverunreinigung im Sinne des Straf- und Verwaltungsrechts führen kann und damit Produzenten oder Verwender Gefahr laufen, den Straftatbestand nach § 324 des Strafgesetzbuches (StGB) zu erfüllen (bitte begründen)?
Wenn aber den oben bezeichneten Ausführungen in der rechtswissenschaftlichen Literatur insoweit gefolgt werden kann, dass eine Zulassung für die Verwendung von Mikroplastik in Kosmetikprodukten schon deswegen nicht vorliegen kann, weil es eine Zulassungspflicht überhaupt nicht gibt, bedürfte es dann vor dem Hintergrund des Artikels 1 Absatz 1 der Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Verordnung) nicht der Durchsetzung eines sofortigen Anwendungsstopps für derartige Produktbestandteile?
Welche Untersuchungen, Prüfungen oder Gutachten hat die Bundesregierung vorgenommen oder vornehmen lassen, um die Gefahren solcher Kunststoffpartikel, die in Kosmetik- oder sonstigen Produkten enthalten sind, für Menschen, Tiere und die Umwelt, insbesondere Gewässer, festzustellen bzw. zu verhindern (vgl. zur „lückenhaften Informationslage“ der Bundesregierung im Jahre 2012 die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/11736)?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Beimischen von Kunststoffkügelchen aus Mikroplastik in Kosmetik- und Körperpflegeprodukten sowie Reinigungsmitteln aus Umweltsicht, und sieht sie die Gefahr von irreversiblen Umweltbelastungen insbesondere in aquatischen Ökosystemen durch die zunehmende Freisetzung dieser Mikroplastikpartikel in die Umwelt?
Wie groß sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Mengen von Mikroplastik, die Kosmetik- und Reinigungsprodukten in Deutschland beigefügt sind bzw. über solche Produkte in Deutschland in Verkehr gebracht werden und somit in die Abwasser gelangen können?
Welche Mengen Mikroplastik und Kunststofffasern werden nach Einschätzung der Bundesregierung in Deutschland pro Jahr durch die Kläranlagen hindurch in die natürlichen Gewässer abgegeben, und wie hoch sind die in den Kläranlagen zurückgehaltenen Mengen?
Welche Technologien zur umfassenden Eliminierung von Mikroplastik aus dem Abwasser gibt es derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie schätzt die Bundesregierung deren Wirkung ein?
a) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass ein Teil der in den Kläranlagen entfernten Mikroplastikteilchen im Klärschlamm verbleiben (www.stmuv.bayern.de/umwelt/forschung/mikroplastik/index. htm)?
b) Inwiefern setzt sie sich dafür ein, die Praxis, den Klärschlamm auf landwirtschaftlich genutzten Böden auszubringen, deutlich einzuschränken, damit diese Plastikpartikel nicht durch Auswaschung in die Böden und Gewässer und damit letztendlich in die Nahrungskette von Tieren und Menschen gelangen?
c) Inwiefern setzt sie sich dafür ein, den Klärschlamm erst nach Klärung des Plastikgehaltes für eine solche Folgenutzung freizugeben?
Wie viel Mikroplastik befindet sich nach den Erkenntnissen der Bundesregierung derzeit in den deutschen Gewässern?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche Zusatzstoffe dem Mikroplastik in Kosmetika beigemischt werden, und inwiefern diese Additive wassergefährdend sind bzw. eine Gefahr für Wasserorganismen darstellen?
In welchen Pflanzen- und Tierarten wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bisher Mikroplastik nachgewiesen, und welche von diesen Arten sind ernährungsrelevant?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche Auswirkungen durch die Aufnahme von Mikroplastikpartikeln und ihrer Inhaltsstoffe auf die Nahrungsaufnahme, Reproduktion und den Organismus der Tiere bestehen?
Kann es nach Erkenntnis der Bundesregierung durch die Anreicherungen von Schadstoffen und Additiven im Mikroplastik zu Gesundheitsgefährdungen durch den Verzehr von Pflanzen und Tieren der Meere kommen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um die Freisetzung von Mikroplastikpartikeln in die Umwelt einzuschränken, und welche Maßnahmen sind weiter geplant?