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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Verzögerungen beim Einbau von intelligenten Stromzählern

Noch offene Datenschutz- und Sicherheitsfragen und damit fehlende Produktionsstandards: technische, rechtliche und organisatorische Verfahrensfragen betr. Einbaumöglichkeit, Einbauverpflichtungen, Zeitplan, Zustimmung des Anschlussnutzers, Schwellen-Jahresverbrauchswert, gesetzlicher Rahmen für mehrere Rechtsverordnungen u.a.; Auswirkungen auf Energieeinsparung und Stromnetzausbau, Ausweitung auf Fernwärme und Erdgas<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

27.10.2014

Aktualisiert

10.04.2025

Deutscher BundestagDrucksache 18/280008.10.2014

Verzögerungen beim Einbau von intelligenten Stromzählern

der Abgeordneten Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden, Dr. Konstantin von Notz, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Nicole Maisch, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zum Ziel gesetzt, bereits 2014 „verlässliche Rahmenbedingungen für den sicheren Einsatz von intelligenten Messsystemen für Verbraucher, Erzeuger und Kleinspeicher auf den Weg [zu] bringen“. Gegenstand des Paketes sollen Festlegungen hoher technischer Standards zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit, bereichsspezifischer Datenschutzregeln für die Marktkommunikation sowie Regelungen im Zusammenhang mit dem Einbau von intelligenten Zählern zur Ermöglichung von intelligentem Last- und Erzeugungsmanagement sein. Doch bisher ist in diesem Bereich kaum etwas geschehen. Neben den zahlreichen offenen Datenschutz- und Sicherheitsfragen führt dies dazu, dass eine ganze Industriebranche nicht weiß, nach welchen Standards sie intelligente Zähler produzieren soll.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wird es zu einer Verschiebung der „Nicht-vom-Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI)“ zugelassenen Messsysteme kommen, die laut § 21e Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) nur noch bis zum 31. Dezember 2014 eingebaut werden dürfen, vor dem Hintergrund, dass zu diesem Zeitpunkt weder BSI-konforme Messsysteme noch intelligente Zähler bzw. Basiszähler zur Verfügung stehen werden (www.spiegel.de vom 30. September 2014 „Energiewende: Dumm gelaufen mit den intelligenten Netzen“), und wenn ja, bis zu welchem Datum?

2

Bleibt im Falle einer Verschiebung der Einbaumöglichkeit von nicht BSI-konformen Messsystemen die bestehende Formulierung erhalten, oder sind weitere inhaltliche Änderungen zu dieser Regelung geplant?

Falls ja, wie sollen diese konkret aussehen?

3

Falls ein Einbau eines intelligenten Messsystems grundsätzlich verpflichtend ist, wie beispielsweise im Fall eines neu an das Energieversorgungsnetz angeschlossenen Gebäudes gemäß § 21c Absatz 1 Buchstabe a EnWG, und dies nach Auslaufen der Bestandsschutzfrist des § 21e Absatz 5 erfolgt, gleichzeitig aber noch keine BSI-zertifizierten Smart Meter Gateways vorliegen, teilt die Bundesregierung dann die Einschätzung, dass ab dem Moment der erfolgten Zertifizierung und der damit indizierten technischen Möglichkeit i. S. d. § 21c Absatz 1 EnWG eine sofortige Pflicht ausgelöst wird, die eingebauten Messsysteme unverzüglich auszutauschen?

4

Ab wann rechnet die Bundesregierung mit einer Inbetriebnahme der Aufgabe der Gatewayadminstration?

Teilt die Bundesregierung die in der Branche wiederholt artikulierte Einschätzung, dass damit vor dem Jahr 2018 keinesfalls zu rechnen sein wird?

Welche Zwischenschritte insbesondere bei der Zertifizierung durch das BSI sind für die Inbetriebnahme noch erforderlich?

Wie sieht der Zeitplan für die Einführung einer Marktkommunikation und entsprechender Nachrichtenformate aus?

5

Vor dem Hintergrund, dass nach § 21e Absatz 5 Nummer 2 EnWG der Bestandsschutz der bis 31. Dezember 2014 eingebauten Messsysteme von der Zustimmung des Anschlussnutzers und des nicht erfolgten Widerrufs des Anschlussnutzers abhängig ist, wer trägt die Umbaukosten im Falle eines Widerrufs, und welche formellen und materiellen Voraussetzungen sollen für diesen Widerruf gelten?

6

Plant die Bundesregierung eine Verschiebung des Schwellenwerts in § 21c EnWG, wonach ab einem Jahresverbrauchswert bei Strom von 6 000 kWh, intelligente Messsysteme vom Messstellenbetreiber zu verbauen sind, und wenn ja, auf welchen Wert wird diese Einbaugrenze festgelegt?

Wenn nein, warum nicht?

7

Wie würde sich die Anhebung der Einbaugrenze auf die Anzahl der Einbauverpflichtungsfälle auswirken, und welche Kostensteigerungen aufgrund ausbleibender Skaleneffekte erwartet die Bundesregierung dadurch?

8

Wie schätzt die Bundesregierung die europarechtliche Vereinbarkeit einer erheblichen Veränderung der festgeschriebenen Einbauverpflichtungen ein, insbesondere vor dem Hintergrund der europäischen Binnenmarktrichtlinie 2009/72/EG Anhang 1 Nummer 2 und der Tatsache, dass in der EnWG-Novelle 2011 in der Gesetzesbegründung für die Einbaugrenze ab 6 000 kWh „Untersuchungen einen signifikanten individuellen wie gesamtwirtschaftlichen Nutzen erwarten lassen“, der durch die Kosten-Nutzen-Analyse des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Jahr 2013 bestätigt wurde?

9

Wird die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag festgelegt, noch im Jahr 2014 einen gesetzlichen Rahmen für die „Rollout“-Verordnung vorlegen, und wenn ja, wann, und mit welchem Inhalt?

10

Wird die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag festgelegt, noch im Jahr 2014 einen gesetzlichen Rahmen für die „Datenkommunikations“-Verordnung vorlegen, und wenn ja, wann, und mit welchem Inhalt?

11

Wird die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag festgelegt, noch im Jahr 2014 einen gesetzlichen Rahmen für die „Lastmanagement“-Verordnung vorlegen, und wenn ja, wann, und mit welchem Inhalt?

12

Bis wann wird das BSI ein vom EnWG gefordertes Zertifizierungsverfahren vorlegen, mit dem die vorgeschriebene Interoperabilität (die Sicherstellung, dass jeder intelligente Stromzähler mit jedem Stromversorger kommunizieren kann) der Geräte getestet und zertifiziert werden kann?

13

Bis wann wird das BSI ein Zertifizierungsverfahren für ein von den Gutachtern der vom BMWi veröffentlichten Studie „Moderne Verteilnetze für Deutschland“ gefordertes Schaltsystem (CLS/Steuerbox) vorlegen, mit dem ein Erzeugungsmanagement durchgeführt werden kann, um so die Kosten für den Netzausbau zu reduzieren, und wie soll dieses Schaltsystem konkret ausgestaltet sein?

14

Wie und wann beabsichtigt die Bundesregierung, auch für Verbraucher unter 100 000 kWh ein Bilanzierungsverfahren festzulegen, dass die in § 12 der Stromnetzzugangsverordnung vorgesehene Zählerstandsgangbilanzierung ausgestaltet?

15

Wie hoch ist nach Ansicht der Bundesregierung der erwartete Energieeinspareffekt durch intelligente Messsysteme, und auf welche Erkenntnisse stützt sie sich dabei?

16

Welchen konkreten Einfluss hat der verstärkte Einsatz intelligenter Messsysteme aus Sicht der Bundesregierung auf den Netzausbau im Strombereich?

17

Hält die Bundesregierung den verstärkten Einsatz von intelligenten Messsystemen auch für Fernwärme und Erdgas für sinnvoll, und wie begründet sie ihre Auffassung?

Berlin, den 8. Oktober 2014

Katrin Göring-Eckhardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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