BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Kommerzielle Walfangaktivitäten in europäischen Gewässern (G-SIG: 16011792)

Erkenntnisse über Auswirkungen des kommerziellen Walfangs, Aktivitäten zur Vorbereitung auf die internationalen Konferenzen IWC und 14. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES), Standpunkt zur Wiederaufnahme des kommerziellen Walfangs, Handlungsbedarf <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

03.04.2007

Antwortdauer

32 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/451002. 03. 2007

Kommerzielle Walfangaktivitäten in europäischen Gewässern

der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Rainder Steenblock und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Deutschland hat im ersten Halbjahr 2007 den Vorsitz im Rat der Europäischen Union inne. In diesem Zeitraum finden zwei für die Entwicklung des Walschutzes entscheidende Konferenzen statt.

Von 28. bis 31. Mai 2007 tagt die Internationale Walfangkommission (IWC) in Anchorage (USA), und im Anschluss daran, vom 3. bis 15. Juni 2007, findet die 14. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES) in Den Haag statt. Auf die Bundesregierung kommt damit eine besondere Verantwortung bei der Abstimmung einer gemeinsamen europäischen Position zu.

Im Oktober 2006 gab die isländische Regierung bekannt, dass sie den kommerziellen Walfang wieder aufnehmen wird. In den folgenden Monaten sollten insgesamt 30 Nördliche Zwergwale und neun Finnwale, die von der IUCN als „stark gefährdet“ eingestuft werden, zu kommerziellen Zwecken getötet werden. Sieben Finnwale wurden bis zum 25. Januar 2007 bereits erlegt. Diese Fangquote wurde zusätzlich zu der Quote für „wissenschaftliche Zwecke“ (für 2007 sind dies laut isländischer Regierung 39 Zwergwale) vergeben.

Bereits im Juli 2006 beantragte Island auf einer Sitzung des Tierausschusses des Washingtoner Artenschutzabkommens, die derzeitige Listung des Nordatlantischen Finnwales in Anhang I des CITES einer Überprüfung („Periodic review“) zu unterziehen, um somit eventuell eine Empfehlung für die Herablistung dieses Walbestandes bei einer der nächsten CITES-Vertragsstaatenkonferenzen (COP 14) zu erreichen. Mit Veröffentlichung der Listungs- und Resolutionsanträge für die 14. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzabkommens liegt nun auch der Resolutionsantrag Japans vor, alle im CITES-Anhang I gelisteten Cetacea-Arten dem „periodic review“ zu unterziehen. Zudem hatte Japan in Vorbereitung auf die IWC zwischen dem 13. und 15. Februar 2007 zu einer Konferenz geladen mit dem Ziel, dass die IWC den Walfang ermöglichen und regeln – nicht ihn verhindern – sollte. An der Konferenz haben Vertreterinnen und Vertreter von 34 der 72 IWC-Mitgliedsländer teilgenommen.

Der kommerzielle Walfang hat gravierende negative Auswirkungen auf alle bejagten Walarten. Aber auch die Meeresverschmutzung, der Klimawandel, Schiffskollisionen und der Beifang in Fischereinetzen gefährden die globalen Walbestände. Der Einfluss der weltweiten Überfischung auf das Nahrungsangebot vieler Wal- und Delfinarten ist noch nicht ausreichend geklärt. Umso wichtiger ist es deshalb, die globalen Walbestände nicht zusätzlich durch den kommerziellen Walfang zu bedrohen.

Im Dezember 2006 hat die norwegische Regierung eine Fangquote von 1 052 Zwergwalen für die Walfangsaison 2007 festgelegt. Dabei handelt es sich um einen Anstieg des Küstenwalfangs um ungefähr 30 Prozent gegenüber der Fangquote aus dem Vorjahr. Norwegen beruft sich bei seiner Quotensetzung auf ein eigenmächtiges Berechnungssystem, das von dem in der IWC diskutierten Modell für ein Walfangmanagementsystem (RMS) erheblich abweicht.

Zudem wurde die Fangquote von Narwalen in Grönland für 2006/2007 mit 285 Tieren erneut weit über der Fangquote von 135 Tieren festgelegt, die von der North Atlantic Marine Mammal Commission (NAMMCO) und der kanadisch-grönländischen Joint Commission on the Conservation and Management of Narwhal and Beluga (JCNB) empfohlen wurde.

Die Beschlüsse der beiden internationalen Konferenzen IWC und CITES sind daher Richtung weisend für den nationalen, europäischen und internationalen Artenschutz. Eine Herablistung des Walbestandes vom Anhang I des Washingtoner Artenschutzabkommens würde die vom Aussterben bedrohten Walbestände akut gefährden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

a) Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung vom kommerziellen Walfang auf die globalen Walbestände?

1

b) Auf welche Untersuchungen stützt sich diese Ansicht, und welche Entwicklung erwartet die Bundesregierung hier in den nächsten Jahren?

1

c) Unterläuft auch nach Ansicht der Bundesregierung der kommerzielle Walfang die internationalen Schutzbemühungen, und welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung?

2

a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Einfluss der Meeresverschmutzung, des Klimawandels, des Verlustes von Lebensräumen, von Schiffskollisionen und des Beifangs in Fischereinetzen auf die Wal- und Delfinpopulationen vor, und welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung hier?

2

b) Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über den Einfluss der weltweiten Überfischung auf das Nahrungsangebot vieler Wal- und Delfinarten vor, und welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung hier?

3

a) Wie beurteilt die Bundesregierung den Walfang für wissenschaftliche Zwecke, und in welchem Maße sind die Ergebnisse der Untersuchungen im Rahmen des Walfangs für wissenschaftliche Zwecke für den Walschutz von Nutzen?

3

b) Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse aus dem Walfang für wissenschaftliche Zwecke sind der Bundesregierung bekannt?

3

c) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Walfang für wissenschaftliche Zwecke zu den wesentlichen Bedrohungsfaktoren der bedrohten Walarten zählt, und wenn nein, warum nicht?

4

a) Mit welchen Zielen führt die Bundesregierung im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft Verhandlungen mit den europäischen Mitgliedstaaten zur Vorbereitung auf die beiden internationalen Konferenzen (IWC und 14. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzabkommens)?

4

b) Was sind die bisherigen Ergebnisse dieser Gespräche?

4

c) Wie werden die Tagesordnungen der beiden internationalen Konferenzen erarbeitet, und welche Schwerpunkte sollten nach Auffassung der Bundesregierung hier gesetzt werden?

5

a) War die Bundesregierung als Mitgliedstaat der IWC zu der von Japan organisierten Walfangkonferenz zwischen dem 13. und 15. Februar 2007 eingeladen?

5

b) Hat die Bundesregierung an der Walfangkonferenz in Tokio teilgenommen, und wenn nein, warum nicht?

5

c) Welches waren die Ziele dieser Walfangkonferenz, und welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Ergebnisse dieser Walfangkonferenz?

5

d) In welchem Maße fließen nach Kenntnis der Bundesregierung die Ergebnisse der Walfangkonferenz in die internationale Konferenz der IWC im Mai 2007 ein?

5

e) Welches waren nach Auffassung der Bundesregierung die konkreten Gründe, warum nur 34 der 72 IWC-Mitgliedsländer an der Walfangkonferenz teilgenommen haben?

6

a) Welche Position nimmt die Bundesregierung zu Islands Vorschlag im Vorfeld der 14. CITES-Vertragsstaatenkonferenz ein, den derzeitigen strengen Schutz des Nordatlantischen Finnwals innerhalb des Washingtoner Artenschutzabkommens einer Prüfung zu unterziehen („periodic review“)?

6

b) Wird sich die Bundesregierung im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft dafür einsetzen, dass der Nordatlantische Finnwal von dieser Prüfung ausgenommen wird?

7

a) Welche Position nimmt die Bundesregierung zu der von Japan vorgeschlagenen Resolution ein, alle in CITES-Anhang I gelisteten Cetacea-Arten dem „periodic review“ zu unterziehen?

7

b) Wird die Bundesregierung im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft der Resolution Japans zustimmen, und wenn ja, aus welchen Gründen?

8

a) Wie bewertet die Bundesregierung die Position Dänemarks, das sich für eine Wiederaufnahme des kommerziellen Walfangs (dänische Unterstützung der sogenannten St. Kitts & Nevis Deklaration bei der letzten Tagung der IWC im Juni 2006) einsetzt, im Lichte des geltenden EU-Rechts?

8

b) Bemüht sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft, Dänemark in dieser Frage zu einem Einlenken zu bewegen?

9

Wie bewertet die Bundesregierung das von Norwegen eingeführte Berechnungssystem, das von dem in der IWC diskutierten Modell für ein Walfangmanagementsystem (RMS) erheblich abweicht?

10

a) In welcher Menge (aufgelistet nach Art und Umfang) wird Fisch aus isländischen, norwegischen und japanischen Gewässern in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt?

10

b) Welche isländischen, norwegischen und japanischen Fischereifirmen importieren nach Kenntnis der Bundesregierung Fisch nach Deutschland (Auflistung nach Firma, Art und Umfang)?

10

c) Ist der Bundesregierung bekannt, welche dieser Firmen sich auch am kommerziellen Walfang beziehungsweise am Verkauf von Walfleisch beteiligen?

10

d) Ist der Bundesregierung bekannt, welche dieser Firmen sich gegebenenfalls auch am Walfang für wissenschaftliche Zwecke beteiligen?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die Festlegung von Fangquoten von Narwalen in Grönland, die weit über den empfohlenen Fangquoten durch die North Atlantic Marine Mammal Commission (NAMMCO) und der Joint Commission on the Conservation and Management of Narwhal and Beluga (JCNB) liegen, und sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf?

Berlin, den 2. März 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen