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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Finanzierung und Verwaltung der Bundesfernstraßen

Aufgabentrennung von Planung, Bau, Errichtung, Finanzierung und laufendem Betrieb der Bundesfernstraßen zwischen VIFG, DEGES, Toll Collect, Bundesamt für Güterverkehr, BMVI und weiteren Akteuren sowie Optimierungsmöglichlichkeiten der Aufgabenverteilung, Ziele der entsprechenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe, Zusammenführung verschiedener Finanzierungssysteme zu einem System, Haushaltsmittelbewirtschaftung, Bewertung des Anlagevermögens, Anlagenbuchhaltung und Kostenkontrolle von Bauprojekten, Umsetzung des Gutachtens von 2007<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

01.12.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/313905.11.2014

Finanzierung und Verwaltung der Bundesfernstraßen

der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das deutsche Fernstraßennetz besteht aus rund 13 000 Kilometern Autobahnen und etwa 40 000 Kilometern Bundesstraßen. Das Netz muss stets erhalten und Engpässe nach Bedarf beseitigt werden. Die Aufgaben sind zwischen Bund und Bundesländern aufgeteilt: Der Bund finanziert Baumaßnahmen an den Bundesfernstraßen sowohl aus Haushaltsmitteln als auch aus Mauteinnahmen. Die 16 Bundesländer planen die Baumaßnahmen (Neubau, Ausbau, Erhalt und Sanierung) mit Auftragsverwaltungen, setzen diese um und betreiben Bundesfernstraßen.

Problematisch bei diesen vielschichtigen Aufgaben sind die verworrene Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern sowie die Nutzung unterschiedlicher Abrechnungssysteme. Auf Seiten des Bundes gibt es mit der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH (VIFG) ein Bundesunternehmen zur Weiterreichung und Abrechnung der Mautmittel, welches für den Zahlungsverkehr mit 16 Auftragsverwaltungen und der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) ein Finanzmanagementsystem (FMS) nutzt. Daneben werden Verkehrsprojekte mit Haushaltsmitteln finanziert, bei denen die Abrechnung im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und bei den 16 Auftragsverwaltungen durch das Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (HKR) „HICO“ erfolgt. Neben diesen beiden Abrechnungssystemen existiert als Pilotprojekt das Controlling-System für die Bundesfernstraßen (CSBF) zur Bekämpfung von Manipulationen und Korruption im Bundesfernstraßenbau.

Derzeit sind die Zuständigkeiten im Fernstraßenbau unübersichtlich; es besteht starker Abstimmungsbedarf zwischen allen Beteiligten und Harmonisierungsbedarf der unterschiedlichen Systeme. Demzufolge stellt sich die Frage, warum bisher noch nicht der Schritt vollzogen wurde, für die Aufgaben ein einziges System zur Bewirtschaftung der Mittel für Bundesfernstraßen zu nutzen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welche Aufgabentrennung gibt es bei der Planung, dem Bau, der Errichtung, der Finanzierung und dem laufenden Betrieb der Bundesfernstraßen zwischen

a) der VIFG als Unternehmen des Bundes zur Verteilung des Gebührenaufkommens aus der Lkw-Maut,

b) der DEGES als Unternehmen des Bundes und von einigen Bundesländern zur Planung und Baudurchführung (Bauvorbereitung und Bauüberwachung) inkl. Grunderwerb von Bundesfernstraßen,

c) der Toll Collect GmbH als vom BMVI beauftragtes Privatunternehmen zum Aufbau und Betrieb eines Systems zur Einnahme der Lkw-Maut auf Bundesfernstraßen,

d) dem Bundesamt für Güterverkehr zur Erhebung und Verwaltung der Lkw-Maut, sowie für Kontroll-, Prüfungs- und Überwachungsfunktionen,

e) dem BMVI,

f) den Auftragsverwaltungen der Länder für die Planung, den Bau und die Verwaltung von Bundesfernstraßen nach Kenntnis der Bundesregierung

g) sowie weiteren Akteuren, wie dem Kraftfahrtbundesamt, welches die Zuständigkeit für Pkw-Maut erhalten soll?

2

Inwieweit hält die Bundesregierung die in Frage 1 thematisierte Aufgabenverteilung für sinnvoll, und inwiefern bestehen hier Optimierungsmöglichkeiten?

3

Was sind Aufgaben und Ziele der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Optimierung der Auftragsverwaltung“, und wer wirkt darin mit?

4

Plant die Bundesregierung Änderungen an der Finanzierungsstruktur der Bundesfernstraßen, und wenn ja, welche, und bis wann ist mit deren Umsetzung zu rechnen?

5

Aus welchen Gründen ist bisher nach Information der Fragesteller eine streckenscharfe bzw. maßnahmenscharfe Ausweisung der Verwendung von Bundeshaushaltsmitteln bzw. Mautmitteln nicht möglich, sondern kann nur über Rückfragen bei den Auftragsverwaltungen der Länder erfolgen?

6

Inwiefern ist es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, die verschiedenen Systeme FMS, CSFB und HICO für die Finanzierung von Bundesfernstraßen aus den Haushaltskapiteln 12 09, 12 10 und 12 02 in einem Finanzierungssystem zusammenzuführen?

7

Inwieweit hält es die Bundesregierung für realisierbar, das Abrechnungssystem FMS der VIFG neben der Bewirtschaftung der Mittel aus Haushaltskapitel 12 09 auch für die Bewirtschaftung der Mittel aus Haushaltskapitel 12 10 bzw. 12 02 zu nutzen, also der VIFG auch den Auftrag über die Bewirtschaftung weiterer Mittel zu erteilen?

8

Welche Voraussetzungen sind bei der VIFG zu erfüllen, um eine entsprechende Mittelbewirtschaftung gemäß der Frage 7 sicherzustellen (u. a. Struktur, zusätzliche Kosten, Zeitrahmen)?

9

Wie kann derzeit das Sachanlagevermögen der Bundesfernstraßen ausgewiesen werden, und nach welchen Kriterien werden diese Bundesfernstraßen bisher bewertet?

10

Für welche Bundesfernstraßen wurden bereits Anlagenbewertungen durchgeführt, und zu welchem Ergebnis kam man dabei (bitte Werte in Euro sowie Prozent des Streckennetzes angeben)?

11

Plant die Bundesregierung die vollständige Bewertung des Anlagevermögens der Bundesfernstraßen, und wenn ja, bis wann, und nach welchen Kriterien soll dies im Haushalt ausgewiesen werden?

12

Ist eine Anlagenbuchhaltung für Bundesfernstraßen durch das aktuelle System FMS der VIFG möglich, und wenn ja, aus welchen Gründen wurde das System nach Information der Fragesteller bisher noch nicht genutzt?

13

Inwiefern sind neue gesetzliche Voraussetzungen bzw. eine Änderung der Geschäftsbesorgungsverträge für die VIFG und die DEGES nötig, um eine vollständige Anlagenbuchhaltung und Kostenkontrolle von Bauprojekten an Bundesfernstraßen zu ermöglichen?

14

Inwiefern ist es nach Auffassung der Bundesregierung zweckmäßig, ein einheitliches Abrechnungssystem für Maßnahmen an Bundesfernstraßen auch für Investitionsmaßnahmen des Bundes an Schienen und Wasserstraßen zu nutzen?

15

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung zu Schwachstellen, die das Gutachten zur Neuordnung der Verwaltung im Bundesfernstraßenbau aus 2007, veröffentlicht durch den Vorsitzenden des Bundesrechnungshofs in seiner Funktion als Bundesbeauftragter für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, aufzeigt (bitte jeweils benennen und begründen)?

16

Welche in dem Gutachten genannten Verbesserungsvorschläge konnten nach Kenntnis der Bundesregierung bisher umgesetzt werden, und welche befinden sich weiterhin in Verhandlung zwischen Bund und Bundesländern?

17

Welche Auffassung hat die Bundesregierung zu einer möglichen Entflechtung der Bundesfernstraßenverwaltung, wie in dem Gutachten des Bundesrechnungshofs (s. Frage 15) gefordert?

Berlin, den 5. November 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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