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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Illegales Holz auf dem deutschen Markt - Nachweis und Kennzeichnung von Legalität und Nachhaltigkeit

Konsequenzen aus Hinweisen auf illegales Holz, Import von Holzwaren illegal agierender Firmen Brasiliens, Verstöße gegen Holzhandels-Sicherungsgesetz und EU-Holzhandelsverordnung, Kontrollen durch die BLE (Holzproben, ermittelte Vergehen, Strafmaß), Vorgehen bzgl. illegalem Holz aus dem Kongo und Tschechien, zukünftiger Umgang mit illegalem Holzhandel, Novellierung von HolzSiG und EUTR 2015, Verbesserung von Kennzeichnungspflicht über Art und Herkunft von Holz und Holzprodukten sowie Verbraucherinformation<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

15.12.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/335725.11.2014

Illegales Holz auf dem deutschen Markt – Nachweis und Kennzeichnung von Legalität und Nachhaltigkeit

der Abgeordneten Steffi Lemke, Nicole Maisch, Katharina Dröge, Dieter Janecek, Uwe Kekeritz, Annalena Baerbock, Harald Ebner, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Für den Natur- und Artenschutz sowie für den Klimaschutz ist der Erhalt der Tropenwälder von entscheidender Bedeutung. Doch jährlich gehen weltweit bis zu 13 Millionen Hektar Waldfläche verloren und nur etwa 40 Prozent des verbliebenen Waldes ist intakt und unzerschnitten. Auch der auf der 12. Weltnaturschutzkonferenz (COP 12) in Südkorea veröffentlichte „Global Biodiversity Outlook 4“ bestätigt erneut, dass zwar die globale Zerstörung der Wälder insgesamt etwas zurückgegangen, diese aber immer noch alarmierend hoch ist (www.s3-ap-northeast-1.amazonaws.com/ap1-www-docs/gbo4/gbo4-en.pdf).

30 Prozent des weltweit gehandelten Holzes ist dabei ohne legale Lizenz geschlagen worden. In manchen Ländern wird der Anteil des illegal eingeschlagenen Holzes auf 90 Prozent geschätzt. Laut den Vereinten Nationen und INTERPOL beläuft sich der Wert von illegal eingeschlagenem Holz auf bis zu 10 Mrd. Euro pro Jahr.

Das beschlossene EU-weite Import- und Handelsverbort für illegal eingeschlagenes Holz war ein wichtiger Schritt gegen die Zerstörung der Tropenwälder. Doch die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) und das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiG), das seit 3. März 2013 in Kraft ist, weisen enorme Schwächen auf, die ihre Wirksamkeit bezweifeln lassen. Ein Problem ist beispielsweise der Umfang der Produkte, auf die die Verordnung angewendet wird, denn sie umfasst zum Beispiel keine Stühle sowie weiterverarbeiteten Druckerzeugnisse, wie Bücher oder Magazine. Zudem hatte die schwarz-gelbe Koalition im Jahr 2013 die Strafvorschriften im HolzSiG so abgeschwächt, dass somit dem illegalen Holzeinschlag kein nennenswerter Riegel vorgeschoben wird. Aufgrund dieser Schwächen hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diesem Gesetzentwurf im Plenum nicht zugestimmt.

Am 3. März 2015 soll es nach Artikel 20 der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 den ersten Bericht der Mitgliedstaaten der Europäischen Union an die Europäische Kommission über die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 in den vergangenen zwei Jahren geben, um die Wirkung und Funktionsweise der Verordnung zu überprüfen und gegebenenfalls Veränderungen vorzunehmen.

Entscheidend für die Wirksamkeit der Verordnung bzw. des Gesetzes ist nicht nur, die oben genannten Schwächen zu beheben, sondern auch eine konsequente Umsetzung.

Darüber hinaus ist es für den Erhalt der Wälder aber nicht nur wichtig, dass Holz legal geschlagen wird, sondern auch, dass es aus nachhaltiger Bewirtschaftung stammt – was auch das erklärte Ziel des gesamten FLEGT-Prozesses (EU-Programm gegen illegalen Holzeinschlag und Handel) und der EUTR ist, aber bisher lediglich Aktivitäten in Bezug auf die Legalität des Holzes, aber nicht auf seine Nachhaltigkeit wahrzunehmen sind.

Neben lückenlosen Kontrollen durch die Behörden und einem hinreichenden Monitoring braucht es aber auch mehr Transparenz für Kundinnen und Kunden über die Kennzeichnung durch Zertifizierungssysteme hinaus.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die Möglichkeit haben, ihre Kaufentscheidung mit richtigen Informationen treffen zu können. Derzeit ist es für diese aber nicht möglich, sich beim Kauf von Holz und Holzprodukten ausreichend darüber zu informieren, welches Holz sie kaufen, weil keine Kennzeichnungspflicht für die Art und Herkunft von Holz bzw. Holzprodukten besteht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, dass bei Marktrecherchen von Journalisten und Nichtregierungsorganisationen (NGO) regelmäßig Hinweise auf illegales Holz (wie z. B. falsche Deklaration der Holzart) im deutschen Handel gefunden und sogar zur Anzeige gebracht werden (www1.wdr.de/fernsehen/ratgeber/markt/sendungen/scanner_holz100.html), darunter sogar unter CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora – Abkommen zum internationalen Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten) geschützte Hölzer, während die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bisher keinen einzigen Verstoß gefunden hat, der zur Strafanzeige geführt hat (http://dipbt. bundestag.de/dip21/btd/18/007/1800756.pdf)? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Recherchen, die aufdecken, dass illegales Holz auf dem deutschen Markt ist, vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass die EUTR erlassen wurde, weil sich alle Akteure einig waren, dass illegales Holz in die EU kommt?

2

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Informationen an die BLE von einer NGO, die im Mai 2014 systematische Illegalität im brasilianischen Holzsektor recherchierte und über Satellitendaten analysierte (in einem Staat 78 Prozent der Einschlagsflächen, www.amazoncrisis.org/doc/EN-INT/amazon_silent_crisis_all.pdf) und in diesem Zusammenhang auch deutsche Firmen gemeldet hatte, die in der Vergangenheit Holzwaren von illegal agierenden Firmen in Brasilien nach Deutschland importiert hatten?

a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob diese gemeldeten Firmen kontrolliert und ob dabei Verstöße gegen das HolzSiG (EUTR) festgestellt wurden?

b) Wenn ja, um welche Art des Verstoßes handelte es sich, und wie wurde dieser geahndet?

c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob bei diesen Firmen Nachkontrollen angesetzt werden?

3

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über illegal geschlagenes Holz aus Brasilien, das durch Recherchen einer NGO (www.greenpeace.de/themen/waelder/amazonas-verbrechen) in Europa aufgedeckt und bei denen die Handelsinformationen der europäischen Erstinverkehrbringer an die belgischen, holländischen, französischen und schwedischen Behörden gemeldet wurden?

a) Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die Container dieser Lieferung für eine genaue Prüfung sichergestellt werden, da die Waren sonst auf den deutschen Markt gelangen könnten?

b) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem aufgedeckten Fall?

c) Erwägt die Bundesregierung einen vorübergehenden Importstopp von brasilianischen Holzwaren, bis die Ermittlungen der brasilianischen Staatsanwaltschaft abgeschlossen sind, da in der Amazonas-Region in Brasilien große Probleme bestehen, die Legalität von Exportwaren zu garantieren?

d) Erwägt die Bundesregierung einen Importstopp für Länder mit besonders hohen Korruptionsraten, wie z. B. im weiteren Amazonas, im Kongobecken und auch anderen Waldregionen, wenn die Legalität von Holzwaren durch Korruption, Fälschung und Betrug schwer zu beweisen und somit für Importeure zu garantieren ist, wie nun nachweislich in Brasilien geschehen?

4

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele Kontrollen durch die BLE bisher im Jahr 2014 durchgeführt wurden?

a) Wie viele dieser Kontrollen waren bei den entsprechenden Unternehmen vorangemeldet, und wie lange vorher wurden die Kontrollen angekündigt?

b) Bei wie vielen Kontrollen durch die BLE wurden Holzproben genommen?

c) Wie viele Vergehen wurden ermittelt?

d) Bei wie vielen Vergehen wurde ein Strafmaß verhängt?

e) Was war der Tatbestand des schwersten Vergehens?

f) Welches Strafmaß wurde für das schwerste Vergehen verhängt?

5

Wie wird die Bundesregierung im Fall des beschlagnahmten Wenge-Holzes aus dem Kongo (www.spiegel.de/wirtschaft/wie-illegales-tropenholz-auf-den-deutschen-markt-kommt-a-915804.html) weiter vorgehen, und wie soll mit dem Holz in Tschechien weiter verfahren werden, da nach Informationen der Fragesteller die tschechischen Behörden ohne klaren Tatbestand und klare Aufforderung aus Deutschland die noch nicht sichergestellten Stämme nicht konfiszieren können, da der verantwortliche Akteur in Deutschland sitzt und hier nicht belangt worden ist, sondern die BLE der verantwortlichen deutschen Firma gewährte, den Kaufvertrag des illegalen Holzes rückwirkend zu annullieren?

6

Erwägt die Bundesregierung eine Regelung einzuführen, die die Erlöse von konfiszierten und dann versteigerten Holzwaren unabhängigen Monitoring-Organisationen (ohne Zertifizierungsaufgaben) in Krisenregionen, wie beispielsweise dem Kongo, zugutekommen zu lassen?

7

Welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung, um in Zukunft internationale Fälle von illegalem Holzhandel tatkräftiger zu ermitteln?

a) Wird sich die Bundesregierung für eine bessere Zusammenarbeit der für die EUTR zuständigen Behörden in der EU einsetzen, und wenn ja, auf welche Weise? Wenn nein, warum nicht?

b) Wird sich die Bundesregierung für verbesserte Kapazitäten zur Überprüfung von Indizien aus den internationalen Waldregionen und die Ermittlung von internationalen Verbindungen im illegalen Holzhandel einsetzen, und wenn ja, auf welche Weise? Wenn nein, warum nicht?

c) Wird sich die Bundesregierung für eine finanzielle und besser koordinierte Unterstützung von unabhängigen Monitoring-Organisationen, die aus den Produzentenländern unabhängige Indizien und Meinungsbilder zu illegalem Holzhandel liefern können, einsetzen, und wenn ja, auf welche Weise? Wenn nein, warum nicht?

8

Anhand der mit Rücksichtnahme auf den Holzhandel zögerlichen Implementierung der EUTR, sieht die Bundesregierung schon jetzt Bedarf, das HolzSiG im Rahmen der Revision 2015 zu novellieren und der BLE nach Auffassung der Fragesteller somit schnellere und anwendbarere rechtliche Handlungsmöglichkeiten zur Bestrafung von illegalem Holzhandel aufzuerlegen?

9

Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die EUTR in allen Mitgliedstaaten der EU gleichermaßen implementiert wird, um Marktverschiebungen zu vermeiden, die neue Schlupflöcher bedeuten würden?

a) Wenn ja, in welcher Form?

b) Wenn nein, warum nicht?

10

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass bei der Überprüfung des EUTR im Jahr 2015 alle Holz- und Papierprodukte von der EUTR erfasst werden? Wenn nein, warum nicht?

11

Wodurch ergibt sich ein laut Bundesregierung „hoher bürokratischer Aufwand und die hohen Kosten für die beteiligte Wirtschaft“ (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/007/1800756.pdf) bei einer öffentlichen Kennzeichnung der Holzart und des Herkunftslandes des Holzes, welche die beteiligte Wirtschaft laut Gesetz ohnehin zur Verfügung haben muss und in der Schweiz bereits vorzunehmen ist?

12

Hält die Bundesregierung die derzeitigen Möglichkeiten für Verbraucherinnen und Verbraucher, sich über Art und Herkunft von Holz und Holzprodukten zu informieren, für ausreichend – auch um bewusste, an Legalitäts- und Nachhaltigkeitsaspekten ausgerichtete Kaufentscheidungen zu treffen? Wenn nein, welche Konsequenzen zieht sie daraus, und welche Maßnahmen wären ihrer Auffassung nach geeignet, um eine bessere Verbraucherinformation zu erreichen?

13

Inwiefern geht die Bundesregierung bei einer öffentlichen Kennzeichnung der Holzart und des Herkunftslandes des Holzes davon aus, dass die „Gefahr einer Fehlsteuerung besteht und Tropenholz weniger nachgefragt würde, weil es als generell weniger nachhaltig eingestuft werden könnte“ (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 18/756)?

14

Ist die Bundesregierung im Austausch mit der Schweiz bezüglich der Schweizer Erfahrungen mit der verpflichtenden Kennzeichnung von Holzart und Herkunft? Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob sich durch die Einführung der Deklarationspflicht in der Schweiz das Handelsvolumen geändert hat?

Berlin, den 25. November 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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