Geplante Einführung einer Wasserstraßenmaut
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Markus Tressel, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesregierung plant laut Medienberichten, zum Januar 2018 eine Maut auf Bundeswasserstraßen für Sportboote einzuführen (vgl. www.tagesspiegel.de/berlin/gewaesser-in-berlin-und-brandenburg-boote-und-schiffe-sollen-maut-zahlen/10965742.html). Planungen dieser Art gab es zuletzt bereits im Jahr 2005. Der Bundesrechnungshof hatte im Jahr 2000 auf den „niedrigen Kostendeckungsgrad in der Freizeitschifffahrt“ hingewiesen (vgl. www.handelsblatt.com/politik/deutschland/7-5-millionen-euro-aus-wasserstrassen-maut-in-2005-erwartetstolpe-plant-neuen-maut-coup/2319578.html). Derzeit zahlen die Motorsportverbände eine Pauschale an den Bund, die im Verhältnis zur geplanten Wasserstraßenmaut jedoch eher einen Symbolcharakter hat.
Aktuell stehen den laufenden Investitionen in die Infrastruktur für die Binnenschifffahrt in Höhe von rund 1 Mrd. Euro pro Jahr Einnahmen von unter 90 Mio. Euro gegenüber.
Es stellt sich die Frage, welchen Geltungsbereich eine geplante Wasserstraßenmaut haben soll und welche Einnahmen hierdurch erzielt werden können. Auch die noch immer offenen Fragen zur Zukunft der vorwiegend touristisch genutzten Wasserstraßen müssen hier mit diskutiert werden. Im Zuge der aktuell andauernden Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) hat die Bundesregierung die Wasserstraßen in mehrere Kategorien je nach beförderter Gütermenge eingeteilt. In die Kategorie der sogenannten Restwasserstraßen fielen die 2 800 Kilometer vorwiegend touristisch genutzten Kanäle und Flüsse, die für den Güterverkehr von eher geringer Bedeutung sind. Wer künftig den Erhalt der Restwasserstraßen finanzieren wird, ist ungeklärt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Bis wann plant die Bundesregierung, eine Bemautung der Wasserstraßen für welche Nutzer einzuführen, und bis wann wird sie einen entsprechenden Verordnungs- oder Gesetzentwurf veröffentlichen?
Auf welcher Rechtsgrundlage soll die Wasserstraßenmaut ab welchem Zeitpunkt erhoben werden?
Auf welche Bundeswasserstraßen soll sich der Geltungsbereich einer solchen Maut erstrecken?
Für welche Nutzer soll eine solche Wasserstraßenmaut gelten (bitte angeben, ob es sich um Güter-, Fahrgastschiffe oder Sportboote handelt sowie Art, Größe und Leistung der Schiffe)?
Wie wird sich die geplante Wasserstraßenmaut nach Planungen der Bundesregierung verursachergerecht staffeln?
Welche Gebührenarten sind nach aktuellen Planungen der Bundesregierung zukünftig für die Güter- bzw. Fahrgastschifffahrt und welche für Sportboote vorgesehen?
Welche Veränderungen wird es nach Ansicht der Bundesregierung hinsichtlich der bisherigen Kriterien bei der Festlegung der Befahrensabgaben und Schleusungsgebühren (Schifffahrtsabgaben) und den geplanten neuen Kriterien der Wasserstraßenmautsätze geben?
Ist bei der geplanten Wasserstraßenmaut eine Einzelabrechnung bei jedem Bootseigentümer vorgesehen, und wenn ja, wie soll diese durchgeführt werden?
Durch welche öffentliche Stelle soll die Wasserstraßenmaut kontrolliert werden, und wie kann eine flächendeckende und effiziente Kontrolle sichergestellt werden?
Von welchen zusätzlichen Einnahmen gegenüber den bisherigen Nutzungspauschalen der Sportbootverbände (Schifffahrtsabgaben) geht die Bundesregierung bisher aus?
Plant die Bundesregierung, einen Teil der Einnahmen aus der geplanten Wasserstraßenmaut den Bundesländern zur Verfügung zu stellen?
Durch welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, die Bundesländer im Rahmen der vorgesehenen Übertragung der Bundeswasserstraßen für mögliche Folgekosten (Erhalt der Wasserwege) zu entschädigen?
a) Welche Wasserstraßen bzw. Wasserstraßenabschnitte sollen in welchem Zeitrahmen potenziell nach Auffassung der Bundesregierung an die Bundesländer übertragen werden (bitte benennen)?
b) Handelt es sich dabei ausschließlich um als „Restwasserstraßen“ eingestufte Flüsse bzw. Kanäle, und wenn nein, um welche weiteren Wasserstraßen handelt es sich dabei?
Welche Unterhaltungskosten wurden für die als „Restwasserstraßen“ eingestuften Flüsse bzw. Kanäle in den Jahren 2012, 2013 und 2014 jeweils aufgewendet (bitte Kosten nach Bund und Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche weiteren Funktionen erfüllen nach Auffassung der Bundesregierung die sogenannten Restwasserstraßen neben der touristischen bzw. ökologischen Funktion?
Welche Flüsse bzw. Kanäle sollen nach Wunsch der Bundesregierung in Schleswig-Holstein neben Schlei, Eider, Stör und Pinnau an das Land übertragen werden (Artikel in den Zeitungen des SHZ-Verlags, „Heikles Geschenk aus Berlin“ vom 18. November 2014)?
Plant die Bundesregierung die im Jahr 2012 durch den damaligen Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, begonnenen Gespräche mit den Rhein-Anliegerstaaten zur sogenannten Mannheimer Akte, um die darin zugesicherte Abgabenfreiheit für Binnenschiffe auf dem Rhein oder auf dem deutschen Abschnitt des Rheins aufzuheben bzw. zu lockern, fortzuführen bzw. wieder aufzunehmen, und wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?