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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Veränderungen in der Energiewirtschaft im Rahmen des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020

Reduktion von Kohlendioxid-Emissionen im Energiebereich, Reduktionsmenge bis zum Jahr 2020, Gutachten, Aktionsprogramm Klimaschutz, Maßnahmen zur Erreichung der CO2-Minderungsziele, nationale CO2-Obergrenze für den Kraftwerkspark, Klimaschutzlücke, Stilllegung von Kraftwerken, Kapazitätsreserve, Gesetz bzw. Legislativpaket über das zukünftige Strommarktdesign, Braunkohleverstromung, Notwendigkeit der Aufschließung neuer Tagebaue, Novelle des Bundesberggesetzes, Kraft-Wärme-Kopplungsanteil bis 2020<br /> (insgesamt 31 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

29.01.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/369205.01.2015

Veränderungen in der Energiewirtschaft im Rahmen des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020

der Abgeordneten Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Sylvia Kotting-Uhl, Stephan Kühn (Dresden), Steffi Lemke, Nicole Maisch, Peter Meiwald, Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Reduktion von CO2-Emissionen in der Energiewirtschaft ist einer der Eckpfeiler der deutschen Klimaschutzpolitik. Dennoch sind die Emissionen hier seit dem Jahr 1995 um lediglich 5 Prozent und damit weniger als in allen anderen Sektoren gefallen. Deshalb hat die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Dr. Barbara Hendricks, sich auch für eine Reduktion der besonders klimaschädlichen Kohleverstromung eingesetzt. Infolge der Beratungen zu dem von ihr angeregten „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ hat der Bundesminister für Wirtschaft und Energie und SPD-Parteivorsitzende, Sigmar Gabriel, sich dazu verpflichtet, im Sektor Energiewirtschaft bis zum Jahr 2020 gegenüber 2012 insgesamt ein Viertel der emittierten Treibhausgase einzusparen.

Das am 3. Dezember 2014 vom Bundeskabinett beschlossene „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ sowie der „Nationale Aktionsplan Energieeffizienz“ (NAPE) sollen das bereits im Jahr 2007 vom Bundeskabinett beschlossene CO2-Einsparziel von minus 40 Prozent bis zum Jahr 2020 absichern. Demnach muss die Bundesrepublik Deutschland im Zieljahr rund 200 Millionen Tonnen CO2 weniger ausstoßen als im Jahr 2012. Um diese „Klimaschutz-Lücke“ zu schließen, wurden nun zusätzlich zu den bereits beschlossenen und verbuchten Reduktionen weitere Maßnahmen angekündigt.

Schwerpunkte des alle Sektoren umfassenden Aktionsprogrammes sind die Bereiche Energieeffizienz, Stromwirtschaft und ein klimafreundlicherer Verkehrssektor. Insgesamt soll das Aktionsprogramm eine zusätzliche Minderung von 62 bis 78 Millionen Tonnen CO2 bis zum Jahr 2020 nach sich ziehen.

Hierbei ist umstritten, ob diese Summe ausreicht, um die „Klimaschutz-Lücke“ zu schließen. Denn die „Sowieso-Maßnahmen“ (im Bereich der Energiewirtschaft sind das Maßnahmen, „die also bei der Weiterentwicklung des Strommarkts in jedem Fall umgesetzt werden sollen“, www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/strommarkt-bundesregierung-sammelt-in-gruenbuch-vorschlaege-fuer-umbau-a-999820.html, siehe auch Bundesumweltministerin, Dr. Barbara Hendricks, Aktuelle Stunde am 4. Dezember 2014, www.dipbt.bundestag.de/doc/btp/18/18073.pdf) sind mit erheblichen Unsicherheiten behaftet, weil z. B. eine maximale Betriebsdauer von Kohlekraftwerken von 45 Jahren oder ein CO2-Preis von 14 Euro je Tonne angenommen werden.

Der Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel bestätigte nach dem Beschluss des Aktionsprogrammes auf Nachfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass die Lücke größer ist und jene CO2-Reduktion, „die bis heute in einem Umfang von circa 34 Millionen Tonnen noch nicht unterlegt ist […] in die Kapazitätsreserve eingebracht wird.“ (Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, Befragung der Bundesregierung am 3. Dezember 2014, www.dipbt.bundestag.de/doc/btp/18/18072.pdf). Über die genaue Ausgestaltung dieses Mechanismus und die Höhe der damit möglichen Emissionsreduktion wird nach Aussage der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2015 im Rahmen des Weißbuchs Strommarkt entschieden. Auch die weiteren Maßnahmen sollen mit Rechtsakten untermauert werden – das Klimaschutzaktionsprogramm liefert derzeit nur Absichtserklärungen und Ankündigungen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, dass die Klimaschutzlücke im Kraftwerksbereich nicht nur – die öffentlich genannten – mindestens 22 Millionen Tonnen CO2 beträgt, sondern um 34 Millionen Tonnen CO2 größer ist?

2

Sind diese 34 Millionen Tonnen bereits in den 71 Millionen Tonnen Reduktionsmenge bis zum Jahr 2020 enthalten (2013 bis 2020 von 377 auf 306 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent)?

3

Wie erklärt die Bundesregierung, dass dieser Sachverhalt im vom Bundeskabinett am 3. Dezember 2014 beschlossenen Aktionsprogramm Klimaschutz weder dargestellt, noch mit Maßnahmen unterlegt ist?

4

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel am 3. Dezember 2014 genannte CO2-Minderungslücke von 34 Millionen Tonnen CO2 im Kraftwerkspark bis zum Jahr 2020 zu den bereits vorher genannten 22 Millionen Tonnen CO2 hinzugezählt werden muss, folglich also zusätzliche Anstrengungen für eine Reduzierung von 56 Millionen Tonnen CO2 bis zum Jahr 2020 erforderlich sind?

5

Durch welche Maßnahmen ist die verbleibende „Sowieso-Reduktion“ von rund 37 Millionen Tonnen CO2 nach Kenntnis der Bundesregierung unterlegt, und wie groß schätzt die Bundesregierung hierbei die verbleibende Prognoseunsicherheit?

6

Plant die Bundesregierung zur Erreichung der angekündigten 22 Millionen Tonnen CO2-Reduktion und für die Reduktion der „noch nicht geschafften“ 34 Millionen Tonnen CO2 unterschiedliche Instrumente, und wenn ja, warum, und welche?

7

Schließt die Bundesregierung aus, dass es neben der Reduktion von 22 Millionen Tonnen CO2 sowie den 34 Millionen Tonnen „noch nicht geschafften“ CO2-Reduktionen im Kraftwerkspark weitere Maßnahmen bis zum Jahr 2020 geben wird?

8

Soll die CO2-Minderung im Kraftwerkspark durch eine Reduktion der Kohleverstromung erbracht werden oder durch Maßnahmen im gesamten Stromsektor (falls ja, durch welche)?

9

Wie viel CO2 darf die Energiewirtschaft im Jahr 2020 nach Auffassung der Bundesregierung – und mit Blick auf das Ziel von minus 40 Prozent – maximal ausstoßen (bitte in Millionen Tonnen pro Jahr angeben)?

10

Wie definiert die Bundesregierung den Begriff Energiewirtschaft in ihrem Aktionsprogramm?

11

Beinhaltet der im Rahmen der anvisierten CO2-Reduktion im Kraftwerksbereich gemachte Vorschlag auch Industriekraftwerke?

12

Wie errechnen sich auf Grundlage des Projektionsberichtes 2013 Prognosen für das Jahr 2020, wonach sich aus dem Sektor Energiewirtschaft 306 Millionen Tonnen CO2-Emissionen ergeben, und mit welchen konkreten Maßnahmen ist diese „Mit-Maßnahmen-Reduktion“ unterlegt?

13

Hat die Bundesregierung zusätzlich zum Projektionsbericht 2013 weitere Gutachten über die Emissionen im Jahr 2020 erstellen lassen, und wenn ja, gab es dabei vom Projektionsbericht abweichende Ergebnisse?

14

Wie genau soll die am 3. Dezember 2014 von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel genannte CO2-Obergrenze für den Kraftwerkspark ausgestaltet und rechtlich verankert werden, und wann genau wird die Bundesregierung ein entsprechendes Gesetz vorlegen?

15

Prüft oder hat die Bundesregierung geprüft, ob eine nationale CO2-Obergrenze für den Kraftwerkspark rechtlich zulässig ist, und wenn ja, wie, und mit welchem Ergebnis?

16

Hat die Bundesregierung weitere Instrumente, wie CO2-Grenzwerte für einzelne Erzeugungsunternehmen oder auch bezogen auf die verschiedenen Kraftwerksflotten rechtlich geprüft, und wenn ja, wie, und mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht?

17

Prüft die Bundesregierung, ähnlich dem ersten Atomausstieg, eine vertragliche Lösung mit den Energiekonzernen zu wählen, um eine CO2-Reduktion im Kraftwerkspark im Einvernehmen mit den beteiligten Konzernen zu erzielen, und wenn nein, warum nicht?

18

Warum wird die besonders klimaschädliche Braunkohle im Klimaaktionsprogramm der Bundesregierung nicht explizit genannt?

19

Wie viele Kraftwerke über 10 Megawatt sind derzeit zur Stilllegung bei der Bundesnetzagentur angemeldet, und welche Menge an CO2-Reduktion würde sich durch eine komplette Stilllegung ergeben (bitte auf Grundlage der Kraftwerksauslastung im Jahr 2013 angeben)?

20

Welche Kraftwerke (bitte Benennung der Blöcke) mit jeweils welchen zu erwartenden CO2-Emissionen gehen in den nächsten Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung noch ans Netz, und welche davon sind in welchem Umfang in die Annahmen der Minderungsprojektion für das Jahr 2020 eingeflossen?

21

Steht die Bundesregierung weiter zur Aussage von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, dass fossile Kraftwerke mit „mindestens 22 Millionen Tonnen CO2“ (Interview mit Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel im SPIEGEL, www.spiegel.de/spiegel/vorab/klimagase-gabriel-will-22-millionen-tonnen-co2-reduzieren-a-1004403.html) zur Erreichung des 40-Prozent-Ziels beitragen müssen, und wenn ja, wird sie die entsprechende Passage im Aktionsprogramm (Unter Punkt 4.3.2 des Aktionsprogrammes werden glatt „22 Mio. t CO2-Äq.“ als zu erreichender Zielwert angegeben.) revidieren, und wenn nein, warum nicht?

22

Wird nach derzeitigen Diskussionen in der Bundesregierung das Gesetz bzw. Legislativpaket über das zukünftige Strommarktdesign, welches nach Aussage von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel auch die Regelungen über die 22 Millionen Tonnen extra zu erbringende sowie die 34 Millionen Tonnen „noch nicht geschafften“ CO2-Reduktionen beinhalten wird, dem Bundesrat als Zustimmungs- oder Einspruchsgesetz zugeleitet?

23

Plant die Bundesregierung die Einführung einer Kapazitätsreserve, wie in der Befragung der Bundesregierung am 3. Dezember 2014 von Bundesminister Gabriel angekündigt, und wenn ja, in welchem Umfang und entlang welcher Kriterien?

24

Hat die Bundesregierung gutachterlich prüfen lassen, ob ordnungspolitische Auflagen für Kohlekraftwerke über einer gewissen Altersgrenze, z. B. 45 Jahren, möglich sind, und wenn ja, sind die Gutachten öffentlich einsehbar? Wenn nein, warum nicht? Und wie will die Bundesregierung dafür sorgen, dass die Kraftwerke – wie im Aktionsprogramm angenommen – altersbedingt vom Netz gehen?

25

Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Ziele des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 an der Notwendigkeit der Aufschließung neuer Tagebaue fest (vgl. Schreiben des Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel an den schwedischen Premierminister Stefan Löfven vom 13. Oktober 2014 www.altinget.se), und falls ja, wie soll die dadurch zusätzlich zu fördernde Menge an Braunkohle verstromt werden, ohne die deutschen Klimaziele weiter zu gefährden?

26

Geht die Bundesregierung davon aus, dass zur Erreichung der Klimaziele im Jahr 2050 ein Ende der Braunkohleverstromung bis spätestens zur Mitte des Jahrhunderts notwendig ist, und wenn nein, wie will sie das Erreichen der Klimaziele sicherstellen? Wenn ja geht die Bundesregierung davon aus, dass der europäische Emissionshandel allein dafür ausreichend ist?

27

Hält die Bundesregierung Zwangsumsiedlungen für die Erschließung neuer Tagebaue für verfassungskonform, wenn zeitgleich die Kohleverstromung ausläuft?

28

Plant die Bundesregierung, eine Novelle des Bundesberggesetzes vorzulegen, in der es auch Veränderungen hinsichtlich der Möglichkeit von neuen Tagebauen geben wird, und wenn ja, bis wann, und welche konkreten Optionen werden von der Bundesregierung rechtlich geprüft?

29

Ist es Auffassung der Bundesregierung, dass das Ziel einer 40-Prozent-Emissionsreduktion bis zum Jahr 2020 nur flankiert von einem „schnell und effektiv wirkenden Marktstabilitätsmechanismus im EU-ETS“ sichergestellt werden kann, und wenn ja, welche zusätzlichen Anstrengungen wird sie unternehmen, wenn es nicht gelingt, diesen Mechanismus noch vor dem Jahr 2020 in Kraft zu setzten?

30

Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung insbesondere die polnische Regierung von einem ambitionierteren Emissionshandel überzeugen, um auf EU-Ebene bei einer ETS-Reform schneller voranschreiten zu können?

31

Hält die Bundesregierung im Hinblick auf die bevorstehende Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes am gesetzlich verankerten Ziel von 25 Prozent Kraft-Wärme-Kopplungsanteil bis zum Jahr 2020 fest, und wenn ja, mit welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung dies erreichen?

Berlin, den 5. Januar 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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