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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Vermittlung in Arbeit

Vermittlungsquote der Arbeitsagenturen und Jobcenter, Vermittlung in ungeförderte Beschäftigung, in Leiharbeit und in Beschäftigungen mit ergänzendem ALG-II-Bezug; Beschäftigungsdauer, Personengruppen und Branchen mit bes. geringer Vermittlungsquote, Beschäftigungsaufnahmen ohne Vermittlung durch die Arbeitsverwaltung, Vermittlungswege, Stellenangebot bei der Bundesagentur für Arbeit (BA): Anteil gemeldeter offener Stellen, Gründe für die Inanspruchnahme der BA, Branchenschwerpunkte<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

23.02.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/386728.01.2015

Vermittlung in Arbeit

der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Corinna Rüffer, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In den vergangenen Jahren ist vielen bis dahin arbeitslosen Menschen der (Wieder-)Einstieg in die Erwerbstätigkeit gelungen. Ein Teil von ihnen wurde direkt von den Arbeitsagenturen oder Jobcentern vermittelt. Viele fanden auf anderen Wegen Zugang zum Arbeitsmarkt.

Allerdings hat sich herausgestellt, dass die Vermittlung in Arbeit nicht immer nachhaltig ist. Oft sind die neu aufgenommenen Beschäftigungsverhältnisse nicht von langer Dauer und die Betroffenen befinden sich innerhalb kurzer Zeit wieder in Arbeitslosigkeit. Auch findet ein signifikanter Teil der Vermittlung in Leiharbeit statt, die sich wiederum durch vergleichsweise geringe Löhne, Unsicherheit und kurze Beschäftigungszeiten auszeichnet.

Für eine effiziente Arbeitsvermittlung ist es wichtig zu wissen, welche Personengruppen in welchen Branchen in welcher Form und in welchem Umfang von den Dienstleistungen der Agenturen und Jobcenter profitieren bzw. diese in Anspruch nehmen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Vermittelte Beschäftigung

1. Wie hoch war jeweils die jährliche Vermittlungsquote der Jobcenter und Arbeitsagenturen in den Rechtskreisen des Zweiten und Dritten Buches Sozialgesetzbuch (bitte jährlich seit dem Jahr 2007 insgesamt und differenziert nach besonders förderungswürdigen Personengruppen angeben)?

2. Wie viele Arbeitslose haben jeweils die Arbeitsagenturen und Jobcenter seit dem Jahr 2007 jährlich in ungeförderte Beschäftigung vermittelt, a) wie viele dieser vermittelten Beschäftigungsverhältnisse gehörten zum Bereich der Leiharbeit, und b) wie viele der Vermittelten mussten nach der Beschäftigungsaufnahme ergänzendes Arbeitslosengeld II beantragen bzw. befanden sich danach weiter im Leistungsbezug (bitte jeweils nach Rechtskreisen differenziert darstellen)?

3. Wie viel Prozent der durch Arbeitsagenturen und Jobcenter vermittelten Beschäftigungsverhältnisse hatten nach ein, drei, sechs und zwölf Monaten noch Bestand (bitte jährlich seit dem Jahr 2007 nach Rechtskreisen getrennt und unter separater Ausweisung derer, die zu allen Zeitpunkten in Beschäftigung waren, darstellen)?

4. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Personengruppen (z. B. Hochqualifizierte) oder Branchen, für die die Vermittlungsquote besonders gering ist, und wenn ja, welche Branchen und Gruppen sind das, und was sind die maßgeblichen Gründe dafür?

Andere Abgänge in Beschäftigung

5. Wie viele Arbeitslose haben seit dem Jahr 2007 jährlich eine ungeförderte Beschäftigung aufgenommen, wurden aber nicht durch Arbeitsagenturen oder Jobcenter dahin vermittelt, a) wie viele dieser nicht durch Arbeitsagenturen oder Jobcenter vermittelten Beschäftigungsaufnahmen erfolgten in der Leiharbeit, und b) wie viele dieser Personen mussten nach der Beschäftigungsaufnahme ergänzendes Arbeitslosengeld II beantragen bzw. befanden sich danach weiter im Leistungsbezug (bitte jeweils nach Rechtskreisen differenziert darstellen)?

6. Auf welchen Wegen haben Arbeitslose nach Kenntnis der Bundesregierung, die eine ungeförderte Beschäftigung aufgenommen haben, aber nicht durch Arbeitsagenturen oder Jobcenter vermittelt wurden, ihre neuen Arbeitsstellen gefunden (bitte wenn möglich mit Anteilen darstellen)?

7. Wie viele der nicht durch die Arbeitsagenturen und Jobcenter vermittelten Beschäftigungsaufnahmen hatten nach ein, drei, sechs und zwölf Monaten noch Bestand?

8. Welche Bedeutung hat nach Einschätzung der Bundesregierung die Beteiligung der Arbeitsagenturen und Jobcenter insgesamt am Ausgleichsprozess des Arbeitsmarktes über die direkte Vermittlung hinaus?

Stellenangebot

9. Wie viel Prozent der offenen Arbeitsstellen werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeldet, und wie hat sich dieser Anteil seit dem Jahr 2007 entwickelt?

10. Aus welchen Gründen entscheiden sich Unternehmen nach Einschätzung der Bundesregierung für oder gegen die Inanspruchnahme der BA bei der Stellenbesetzung?

11. Welche sind die zehn Branchen mit den meisten offenen Stellenangeboten, und welche zehn Branchen haben die wenigsten offenen Stellen in der Datenbank der BA für Arbeit angeboten?

Fragen11

1

Wie hoch war jeweils die jährliche Vermittlungsquote der Jobcenter und Arbeitsagenturen in den Rechtskreisen des Zweiten und Dritten Buches Sozialgesetzbuch (bitte jährlich seit dem Jahr 2007 insgesamt und differenziert nach besonders förderungswürdigen Personengruppen angeben)?

2

Wie viele Arbeitslose haben jeweils die Arbeitsagenturen und Jobcenter seit dem Jahr 2007 jährlich in ungeförderte Beschäftigung vermittelt, a) wie viele dieser vermittelten Beschäftigungsverhältnisse gehörten zum Bereich der Leiharbeit, und b) wie viele der Vermittelten mussten nach der Beschäftigungsaufnahme ergänzendes Arbeitslosengeld II beantragen bzw. befanden sich danach weiter im Leistungsbezug (bitte jeweils nach Rechtskreisen differenziert darstellen)?

3

Wie viel Prozent der durch Arbeitsagenturen und Jobcenter vermittelten Beschäftigungsverhältnisse hatten nach ein, drei, sechs und zwölf Monaten noch Bestand (bitte jährlich seit dem Jahr 2007 nach Rechtskreisen getrennt und unter separater Ausweisung derer, die zu allen Zeitpunkten in Beschäftigung waren, darstellen)?

4

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Personengruppen (z. B. Hochqualifizierte) oder Branchen, für die die Vermittlungsquote besonders gering ist, und wenn ja, welche Branchen und Gruppen sind das, und was sind die maßgeblichen Gründe dafür?

5

Wie viele Arbeitslose haben seit dem Jahr 2007 jährlich eine ungeförderte Beschäftigung aufgenommen, wurden aber nicht durch Arbeitsagenturen oder Jobcenter dahin vermittelt, a) wie viele dieser nicht durch Arbeitsagenturen oder Jobcenter vermittelten Beschäftigungsaufnahmen erfolgten in der Leiharbeit, und b) wie viele dieser Personen mussten nach der Beschäftigungsaufnahme ergänzendes Arbeitslosengeld II beantragen bzw. befanden sich danach weiter im Leistungsbezug (bitte jeweils nach Rechtskreisen differenziert darstellen)?

6

Auf welchen Wegen haben Arbeitslose nach Kenntnis der Bundesregierung, die eine ungeförderte Beschäftigung aufgenommen haben, aber nicht durch Arbeitsagenturen oder Jobcenter vermittelt wurden, ihre neuen Arbeitsstellen gefunden (bitte wenn möglich mit Anteilen darstellen)?

7

Wie viele der nicht durch die Arbeitsagenturen und Jobcenter vermittelten Beschäftigungsaufnahmen hatten nach ein, drei, sechs und zwölf Monaten noch Bestand?

8

Welche Bedeutung hat nach Einschätzung der Bundesregierung die Beteiligung der Arbeitsagenturen und Jobcenter insgesamt am Ausgleichsprozess des Arbeitsmarktes über die direkte Vermittlung hinaus?

9

Wie viel Prozent der offenen Arbeitsstellen werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeldet, und wie hat sich dieser Anteil seit dem Jahr 2007 entwickelt?

10

Aus welchen Gründen entscheiden sich Unternehmen nach Einschätzung der Bundesregierung für oder gegen die Inanspruchnahme der BA bei der Stellenbesetzung?

11

Welche sind die zehn Branchen mit den meisten offenen Stellenangeboten, und welche zehn Branchen haben die wenigsten offenen Stellen in der Datenbank der BA für Arbeit angeboten?

Berlin, den 28. Januar 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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