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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Etwaige Verbesserungen in den Atomkraftwerken Gundremmingen B und C

Vollständiger Überblick über die seit Inbetriebnahme der Atomkraftwerke Gundremmingen B und C durchgeführten Änderungsmaßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in Ergänzung zu den Angaben auf BT-Drs 18/3875 und auf Drucksache 16/18215 des Bayerischen Landtages<br /> (insgesamt 1 Einzelfrage)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

23.02.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/394704.02.2015

Etwaige Verbesserungen in den Atomkraftwerken Gundremmingen B und C

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Zwischen dem Bund und dem Bundesland Bayern dauert nach wie vor die Klärung der Frage der Regelwerkskonformität der Atomkraftwerke Gundremmingen B und C an. Dabei kann es auch eine Rolle spielen, inwiefern die Anlage seit Inbetriebnahme durch Maßnahmen verbessert wurde oder eben nicht. Einzelne Maßnahmen waren bereits mehrfach Gegenstand parlamentarischer Anfragen sowohl im Deutschen Bundestag als auch im Bayerischen Landtag, im Deutschen Bundestag zuletzt im Rahmen der Kleinen Anfrage „Nachrüstmaßnahmen in den Atomkraftwerken Gundremmingen B und C“ auf Bundestagsdrucksache 18/3875.

Ziel der vorgenannten Kleinen Anfrage war es, einen möglichst vollständigen Überblick zu erhalten. Der Wortlaut der Fragestellung führte allerdings bei der Bundesregierung zu einem Verständnis der Frage, das nicht zu einem umfassenden, d. h. über den in der Landtagsdrucksache 16/18215 (Antwort zu Frage 24) des Bayerischen Landtags hinausgehenden Überblick führte, sondern sogar nur zu einer Teilmenge.

Wie in der Vorbemerkung der Fragesteller der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/3875 bereits ausgeführt, existiert noch kein vollständiger Überblick über alle entsprechenden Maßnahmen, weil die Bayerische Staatsregierung in der o. g. Landtagsdrucksache 16/18215 ihrer Auflistung selbst vorschickt „Ohne Anspruch auf Vollständigkeit“.

Diese Kleine Anfrage zielt ab auf einen solchen vollständigen Überblick an Änderungen, die die Sicherheit von Gundremmingen B und C deutlich verbessert haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen1

1

Welche weiteren Änderungen der Anlage, neben den auf Bundestagsdrucksache 18/3875 und der Landtagsdrucksache 16/18215 aufgelisteten, wurden seit Inbetriebnahme durchgeführt, die die Sicherheit von Gundremmingen B und C deutlich verbessert haben (bitte vollständige Angabe aller entsprechenden Maßnahmen mit Datum – auch solche, die in Landtagsdrucksache 16/18215 nicht enthalten waren)?

Berlin, den 3. Februar 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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