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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Förderung der Berufsorientierung durch den Bund

Berücksichtigung der Evaluationsergebnisse des BMBF-Programms sowie der Einschätzung des Forschungskonsortiums Interval, Leibniz-Universität und qualiNETZ bei der Neufassung der Richtlinien zur Förderung der Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten (BOP) zum 1. Januar 2015, Bewertung bisheriger Aktivitäten bzgl. unklarer Berufsvorstellungen sowie Berufswahlspektrum, Abschluss von Bund-Länder-Vereinbarungen, Wiederermöglichung der Förderung an Gymnasien<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

23.02.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/395504.02.2015

Förderung der Berufsorientierung durch den Bund

der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Brigitte Pothmer, Kai Gehring, Katja Dörner, Dr. Franziska Brantner, Ulle Schauws, Doris Wagner, Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Zum 1. Januar 2015 sind neue Richtlinien für die Förderung der Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten (BOP) in Kraft getreten. Laut einem Anschreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Stefan Müller, an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages vom 16. Dezember 2014 (Ausschussdrucksache 18(18)72) sind durch die Aktualisierung der Richtlinien „Anregungen aus der Praxis, den Verbänden und den Ländern eingeflossen“.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche Ergebnisse der Evaluation des BMBF-Programms zur Berufsorientierung sind in die Neufassung der Richtlinien eingeflossen (bitte mit Verweis auf den jeweiligen Evaluationsbericht, die Ausgestaltung der bisherigen Richtlinien und die Ausgestaltung der neuen Richtlinien aufschlüsseln)?

2

Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg ihrer bisherigen Aktivitäten im Bereich der Berufsorientierung gemessen an den vier großen Handlungsbedarfen, die das Forschungskonsortium Interval, Leibniz-Universität und qualiNETZ in seinem Zwischenbericht der Evaluation vom Dezember 2013 nennt (S. 1):

a) ein hoher Anteil auch aufgrund von unklaren Berufsvorstellungen abgebrochenen Ausbildungen,

b) ein eingeschränktes Berufswahlspektrum,

c) ein Berufswahlspektrum, welches auch gleichstellungspolitischen Zielen entgegensteht,

d) das Fehlen klarer Berufsvorstellungen, welches sich negativ auf das Engagement am Übergang Schule Beruf auswirkt?

3

Welches der vier Handlungsfelder ist in den neuen Richtlinien anders adressiert als in den bisherigen Richtlinien, und worin unterscheiden sich alter und neuer Zugang?

4

Inwieweit hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung bei der Weiterentwicklung der Richtlinien die Einschätzung des Forschungskonsortiums Interval, Leibniz-Universität und qualiNETZ berücksichtigt, die in ihrem Evaluationsbericht vom 7. Juli 2014 mit Blick auf ihre Erkenntnisse aus einer Befragung von Berufsbildungsstätten und Schulen die Vorläufigkeit und das Fehlen von klaren Kausalitäten für die mögliche Wirkung der Programmbestandteile ausdrücklich festgestellt haben: „Welcher Teil dieser Entwicklungen dem BOP ursächlich zuzurechnen ist und wie diese Entwicklungen im Detail beschaffen sind, wird im weiteren mehrjährigen Verlauf der Evaluation durch qualitative und quantitative Befragungen von Schülerinnen und Schülern (im Panel- und Kontrollgruppendesign) noch erhoben und analysiert.“ (S. 8)?

5

Wann und wo wurde der Endbericht der Evaluation des Forschungskonsortiums Interval, Leibniz-Universität und qualiNETZ zur Berufsorientierung veröffentlicht, und was sind die wesentlichen Aussagen?

6

Mit welchen Ländern sind auf Basis der alten Richtlinien vom Juni 2010 Bund-Länder-Vereinbarungen zu Berufsorientierungsmaßnahmen abgeschlossen worden (bitte mit Datum des Abschlusses, kurzer Wiedergabe des Vereinbarungsinhalts und Höhe der vereinbarten Mittelaufwendungen angeben)?

7

Welche Veränderungen der bestehenden Bund-Länder-Vereinbarungen erwartet das Bundesministerium für Bildung und Forschung nun angesichts der Neufassung der Richtlinien zum 1. Januar 2015 (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

8

Mit welchen Ländern sind bisher keine Vereinbarungen zu Berufsorientierungsmaßnahmen abgeschlossen worden?

9

Für welches Land bzw. welche Länder erwartet das Bundesministerium für Bildung und Forschung nun den erstmaligen Abschluss von Vereinbarungen zu Berufsorientierungsmaßnahmen, und welche Rolle spielen dabei welche Änderungen in den neuen Richtlinien im Vergleich zum Inhalt der alten Richtlinien?

10

Warum hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung in seinen Richtlinien zur Förderung der Berufsorientierung zwischen den Jahren 2010 und 2014 die Position, ob auch die Berufsorientierung an Gymnasien durch die Bundesmittel gefördert werden kann, geändert, indem nach der Zulassung im Jahr 2010 ab 2011 keine Förderung mehr möglich war, diese nun 2014 aber wieder ermöglicht wurde?

11

Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung durch die seit dem 1. Januar 2015 wieder zulässige Förderung der Berufsorientierung für Schülerinnen und Schülern an Gymnasien „die seit Jahren unverändert hohe Zahl an Studienabbrechern gesenkt werden“?

12

Teilt die Bundesregierung die vom Parlamentarischen Staatssekretär Stefan Müller im in der Vorbemerkung der Fragesteller angesprochenen Anschreiben formulierte Einschätzung, dass eine zusätzliche Finanzierung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf mit den neuen Richtlinien eingestellt werden konnte, da „das erforderliche Betreuungsverhältnis während der berufsorientierenden Maßnahme gesichert [ist], so dass ein Zusatzbetrag ebenfalls nicht mehr zu rechtfertigen ist“?

Falls ja, welche „Hinweise“ (so die Formulierung im Anschreiben) welcher Länder liegen dieser Annahme zugrunde (bitte nach Ländern und nach Form und Inhalt der Hinweise aufschlüsseln)?

13

Warum wird in 2.1 der Richtlinien ein „enger zeitlicher Zusammenhang“ zwischen der Durchführung der Potenzialanalyse und den Werkstatttagen gefordert, gleichzeitig aber vorgegeben, dass die Potenzialanalyse im zweiten Halbjahr des 7. Schuljahres, die Werkstatttage aber im 8. Schuljahr stattfinden sollen?

14

Hält die Bundesregierung es aus Sicht der Jugendlichen für sinnvoll, dass nach 5.6 der neuen Richtlinien keine Überschneidungen mit Förderungen „gleichgerichteter Maßnahmen nach dem SGB III“ stattfinden dürfen, während in der Vorgabe 7.1.2 darauf hingewiesen wird, dass Schulen vorrangig berücksichtigt werden, wenn sie im Rahmen des ESF-Bundesprogramms eine „Kofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 SGB III“ erhalten, und inwiefern sieht sie hier Veränderungsbedarf?

Berlin, den 3. Februar 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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