Nutzung und Schutz der arktischen Gewässer
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Steffi Lemke, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Arktis ist eines der empfindlichsten Ökosysteme der Erde. Die Folgen des Klimawandels sind in der Arktis verstärkt spürbar und schon heute unübersehbar. Durch die fortschreitende Erderwärmung schmilzt das Eis in der Arktis stetig ab, in der Folge entstehen neue Zugangsmöglichkeiten zu arktischen Ressourcen wie Gas, Öl und Fischgründen.
Vorhaben zur verstärkten wirtschaftlichen Nutzung der Arktis durch industrielle Fischerei, Rohstoffabbau, verkürzte Schifffahrtsrouten und Energieerzeugung gefährden das arktische Ökosystem zusätzlich. Aufgrund stärker abschmelzenden Eises in den Sommermonaten ist inzwischen zeitweise Schifffahrt entlang der Nordostpassage eingeschränkt möglich. Schifffahrtsrouten über arktische Gebiete eröffnen zwar Chancen für die Schifffahrt, sie sind jedoch mit sehr großen Risiken verbunden. Die Risiken, die insgesamt durch eine verstärkte wirtschaftliche Nutzung entstanden sind und noch entstehen werden, sind nicht absehbar und noch nicht ausreichend erforscht.
Um Eingriffe zu vermeiden und mögliche Folgen abzuschätzen und ihnen vorzubeugen, müssen Schutzgebiete in der Arktis ausgewiesen und klare internationale Regelungen getroffen werden. Es haben sich die Bundesregierung hat zwar in ihrem Koalitionsvertrag (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Wahlperiode, S. 84) sowie die Bundeskanzlerin bei der Eröffnung der Arctic Circle Conference für einen größeren Schutz der Arktis, etwa über die Ausweisung von Schutzgebieten, ausgesprochen – Maßnahmen auf dem Weg dorthin wurden bisher jedoch nicht definiert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen50
a) Welche international anerkannten Gremien beschäftigen sich nach Kenntnis der Bundesregierung ausschließlich mit dem Gebiet der Arktis, und welche Staaten arbeiten in diesen Gremien ständig mit?
b) Welche informellen Gremien oder Konferenzen, die sich vor allem mit der Arktis beschäftigen, sind der Bundesregierung bekannt, und in welchen Gremien arbeitet(e) sie mit, bzw. an welchen Konferenzen nimmt bzw. nahm sie teil?
a) Durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung den Koalitionsvertrag umsetzen, in dem es heißt „Union und SPD unterstützen die Einrichtung von Schutzgebieten in Arktis und Antarktis“?
b) Durch welche weiteren Maßnahmen wird die Bundesregierung den Schutz der Arktis sicherstellen?
Welche Auffassung hat die Bundesregierung zur EU-Strategie für die Arktis, und inwieweit unterstützt sie die aktuelle Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2015 zur EU-Strategie für die Arktis?
Plant die Bundesregierung eine Überarbeitung der im Jahr 2013 verabschiedeten Leitlinien deutscher Arktispolitik?
Wenn ja, mit welchem Ziel?
Wenn nein, warum nicht?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, einen dem Antarktisvertrag aus dem Jahr 1959 vergleichbaren Arktisvertrag auszuhandeln, um die wirtschaftliche Ausbeutung und die damit einhergehende Verschmutzung des arktischen Meeres durch die Anrainerstaaten zu verhindern?
Mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung die Äußerung der Bundeskanzlerin „Umweltschäden wirken sich im sensiblen arktischen Ökosystem langfristiger als anderswo aus. Die Folgen eines Umweltunfalls lassen sich viel schwerer unter Kontrolle bringen, umso wichtiger ist das Vorsorgeprinzip als Richtschnur der Arktispolitik.“ (Grußwort der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zum Artic Circle Assembly am 30. Oktober 2014 (www.vimeo.com/110566843?utm_campaign=bafd85fcf7-Arctic_ Declaration_signatories_BKM9_19_2014&utm_medium=email&utm_ source=Arctic+Declaration+signatories&utm_term=0_d04c606040-bafd85fcf7-205541541) umsetzen?
Mit welchen konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, ihren Beitrag zur aktiven Arktispolitik auszuweiten?
a) Welche Gebiete in der Arktis plant die Bundesregierung unter besonderen Schutz zu stellen?
b) Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, dass das Abschmelzen des arktischen Meereises verhindert bzw. verlangsamt wird?
In welchem Stadium befinden sich Verhandlungen zu transnationalen Schutzgebieten im Gebiet der Arktis?
a) Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die von Greenpeace vorgeschlagene Schutzgebietskulisse für die Hohe Arktis?
b) Wird sich die Bundesregierung für dieses Szenario einsetzen?
Wenn nein, warum nicht?
Wird sich die Bundesregierung für ein Moratorium gegen industrielle Aktivitäten in der Arktis einsetzen, bis ein rechtsverbindliches übergeordnetes Rahmenwerk verabschiedet ist, das den Schutz des Ökosystems und der in der Arktis lebenden Menschen gewährleistet?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über europäische Fischereiflotten, die in der Arktis fischen (bitte auflisten)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass der Bereich des arktischen Meeres, der historisch mit Eis bedeckt war, von der Industriefischerei frei bleiben muss (bitte begründen)?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen der OSPAR-Konferenz zur Entwicklung eines Netzwerks von Meeresschutzgebieten außerhalb der Wirtschaftszone der Anrainerstaaten der Arktis?
Plant die Bundesregierung im Jahr 2015 bzw. darüber hinaus, internationale Konferenzen zum Schutz der Arktis auszurichten, wie zuletzt am 21. März 2013?
Wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
Wird sich die Bundesregierung für eine internationale Vereinbarung über den Schutz der bisher unregulierten Gewässer des zentralen nördlichen Eismeers einsetzen?
Wie teilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Gebietsansprüche aktuell zwischen den Anrainerstaaten der Arktis auf (Fläche in km2 je Land)?
a) Von welchen möglichen Gebieten zur Erdöl- bzw. Erdgasförderung in arktischen Gebieten hat die Bundesregierung Kenntnis, und inwieweit unterstützt sie eine Förderung in diesen Gebieten (bitte betroffene Nationen bzw. beanspruchte Gebiete getrennt nach Rohstoffen nennen)?
b) Von welchen konkreten Projekten zur Förderung von Erdöl bzw. Erdgas in arktischen Gebieten hat die Bundesregierung Kenntnis (bitte beteiligte Mineralölgesellschaften sowie Nationen getrennt nach Rohstoffen nennen)?
c) Welche konkreten Projekte zur Förderung von Erdöl bzw. Erdgas befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in von Russland zur Nutzung beanspruchten Gebieten, und in welchem Projektstadium befinden sie sich aktuell?
Welche weitere Infrastruktur (bestehend sowie in Bau bzw. Planung) zum Erdöl- bzw. Erdgasumschlag in arktischen Gebieten ist der Bundesregierung bekannt (Häfen, Umschlagsterminals, Pipelines etc.)?
Von welchen Ölförderkonzessionen in arktischen Gebieten (Land bzw. Meeresboden) hat die Bundesregierung Kenntnis (bitte jeweiligen Anrainerstaat nennen sowie Fördergebiet)?
Setzt sich die Bundesregierung für ein Verbot von neuen Ölbohrungen in der Arktis ein (bitte begründen)?
Welche aktuellen Anlagen bzw. Planungen zum Bau von Atomkraftwerken (schwimmend bzw. an Land) in arktischen Gebieten sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Risikoquellen für die Umwelt in Arktisgebieten existieren bzw. entwickeln sich durch eine zunehmende wirtschaftliche Nutzung nach Auffassung der Bundesregierung?
Mit wie vielen Schiffspassagen über die Nordost- bzw. die Nordwestpassage rechnet die Bundesregierung bis zum Jahr 2030 jährlich (bitte Routen und Tankschiffe getrennt ausweisen)?
Welche besonderen Sicherheitsrisiken sind der Bundesregierung bei Passagen von Kreuzfahrtschiffen bzw. sonstigen Passagierschiffen in arktischen Gewässern bekannt, und welche Vorkehrungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung dagegen getroffen?
a) Wie viele eisgängige Schiffe befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in deutschem Eigentum bzw. unter deutscher Flagge?
b) Wie viele eisgängige Schiffe befinden sich in den Flotten der Anrainerstaaten der Arktis nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Flaggenstaat sowie Eigentumsstaat aufführen)?
c) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen von Schiffsneubauten für eisgängige Schiffe der Flotte der Bundesministerien, LNG (LNG – Liquefied natural gas; Flüssigerdgas) als Schiffstreibstoff zu berücksichtigen?
d) Durch welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen von Schiffsneubauten bzw. Umrüstungen von eisgängigen Schiffen der Flotte der Bundesministerien, die Schiffsemissionen (etwa durch Einbau von Filtern bzw. Katalysatoren) zu senken?
a) Ist der Bundesregierung das Problem bekannt, dass weite Gebiete der arktischen Schiffspassagen (Nordwest- bzw. Nordostpassage) nicht vermessen und keine flächendeckenden Daten zur Wassertiefe verfügbar sind (www.arte.tv vom 6. Januar 2015 „Das letzte Eldorado“; bitte begründen)?
b) Welche weiteren nautischen Probleme sind in den arktischen Schifffahrtspassagen nach Kenntnis der Bundesregierung gegeben?
c) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Planungen, die Schifffahrtsrouten für die Seekartierung zu vermessen?
Wenn ja, bis wann sollen diese abgeschlossen sein, und wenn nein, warum nicht (bitte die jeweils betroffenen Anrainerstaaten nennen)?
d) Für welchen maximalen Schiffstiefgang ist aktuell die Nordost- bzw. die Nordwestpassage nach Kenntnis der Bundesregierung ausgelegt?
a) Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung in arktischen Gewässern eine Ölbeseitigung bzw. Ölbekämpfung, etwa bei Schiffsunfällen oder Unfällen bei Ölbohrungen, sichergestellt werden?
b) Welche Versorgungshäfen sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die in Frage 28a genannten Vorfälle hinsichtlich Rettungs-, Bergungs- und Schutzmaßnahmen vorbereitet bzw. für solche Vorfälle auf hoher See ausgestattet (etwa nach Erfahrungen des Ölunglücks Exxon Valdez)?
a) Welche Vorteile bietet der im Jahr 2014 beschlossene IMO-Polar-Code nach Auffassung der Bundesregierung für die Umwelt bzw. für die Seeschifffahrt?
b) Welchen Geltungsbereich (geographische bzw. politische Gebiete, Wirtschaftsbereiche) und welchen Status hat der IMO-Polar-Code nach Kenntnis der Bundesregierung, und ab wann tritt er in Kraft?
c) Welche Teile des Polar-Codes werden nach Kenntnis der Bundesregierung verpflichtend sein, und welche werden freiwillig?
d) Welche weiteren internationalen Regelungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge des Polar-Codes angepasst (SOLAS und weitere)?
e) Welche weiteren Regelungen zur Schifffahrt in arktischen Gewässern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung?
f) Können nach Auffassung der Bundesregierung durch den IMO-Polar-Code zukünftige ökologische Probleme und Risiken vermieden bzw. verringert werden?
Wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
g) Sind der Bundesregierung weitere Planungen zur Änderung bzw. Ergänzung des IMO-Polar-Codes bekannt?
Wenn ja, welche und inwieweit unterstützt sie diese (bitte jeweilige Zeitpläne und Inkrafttreten benennen, sofern bekannt)?
a) Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Ballastwasserproblematik im neuen IMO-Polar-Code berücksichtigt?
b) Inwieweit findet nach Kenntnis der Bundesregierung ein Verbot von Schweröl im neuen IMO-Polar-Code Berücksichtigung, bzw. inwieweit ist ein solches Vorhaben geplant (bitte auch mögliche Emissionsbeschränkungen nennen)?