BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Unterstützung der friesischen Sprache und Kultur

Kriterien der Bundesmittelvergabe für Minderheiten bzw. Volksgruppen, Bundesförderung sowie Vorzug der Projektförderung vor institutioneller Förderung für die friesische Volksgruppe, Umsetzung der Minderheitenkonvention sowie der Europäischen Charta für Regional- oder Minderheitensprachen, Förderung des Erhalts der friesischen Kultur und Sprachenvielfalt, friesischer Sprachunterricht an schleswig-holsteinischen und saterländischen Schulen, Volkshochschulen und Kindertagesstätten; Umsetzung des Antrags auf BT-Drs 16/11773<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

22.04.2015

Aktualisiert

11.10.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/448825.03.2015

Unterstützung der friesischen Sprache und Kultur

der Abgeordneten Luise Amtsberg, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Valerie Wilms, Volker Beck (Köln), Peter Meiwald, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten sowie die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen bilden den rechtlichen Rahmen für die Minderheiten in der Bundesrepublik Deutschland. Sie umfassen die anerkannten autochthonen Minderheiten bzw. Volksgruppen Sinti und Roma, die dänische Volksgruppe, die Sorben und die Friesen. Die finanzielle Förderung der friesischen Volksgruppe ist jedoch überschaubar: Sie erhält jährlich lediglich einen Projektzuschuss von etwa 300 000 Euro.

Die Nordfriesen siedeln an der nördlichen Westküste von Schleswig-Holstein, nahe der dänischen Grenze. Von den etwa 160 000 Einwohnerinnen und Einwohnern des heutigen Kreises Nordfriesland und der zum nordfriesischen Sprach- und Kulturraum gehörigen Hochseeinsel Helgoland bezeichnen sich noch etwa 50 000 Menschen aufgrund ihrer Abstammung als Friesen. Die nordfriesische Sprache, das wichtigste Identifikationsmerkmal, wird noch von etwa 10 000 Menschen aktiv gesprochen. Besonderes Merkmal der Sprache sind die zahlreichen unterschiedlichen Dialekte, die sich von Insel zu Insel und in verschiedenen Teilen des nordfriesischen Festlandes zum Teil erheblich unterscheiden.

Von großer Bedeutung für die Pflege der friesischen Sprache, Kultur und Geschichte ist seit dem Jahr 1965 das Nordfriisk Instituut in Bredstedt als zentrale wissenschaftliche Einrichtung. Es wird von dem im Jahr 1948 gegründeten Verein Nordfriesisches Institut e. V. getragen. Zudem besteht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel seit dem Jahr 1978 eine Professur für Friesisch.

Dennoch sind immer weniger Menschen in der Lage, die friesische Sprache aktiv zu sprechen, denn die Vielzahl der gesprochenen Dialekte stellt den Erhalt und die Förderung dieser Sprache vor große Herausforderungen. Wenngleich die friesische Volksgruppe bereits im Jahr 2004 eine umfassende konzeptionelle Vorlage im „Modell Nordfriesland“ erstellt hat, so hat sich die Situation bis heute nur punktuell verbessert. Auch in verschiedenen Erklärungen, wie nicht zuletzt der Amrumer Resolution (www.friesenrat.de/inside/pdf/20131112_amrum_resolution.pdf) wird auf die Kernproblematik insbesondere im Bereich der Bildung und Medien hingewiesen. Als Hindernis für den nachhaltigen Erhalt des friesischen Kulturguts hat sich in der Vergangenheit auch die vergleichsweise geringe, bisherige finanzielle Unterstützung erwiesen. Das Land Schleswig-Holstein hat sich am 13. Dezember 2004 ein eigenes Friesisch-Gesetz gegeben. Darin werden die friesischen Sprachformen und ihr freier Gebrauch anerkannt sowie die einzelnen Rechte der Friesen, wie etwa der Gebrauch des Friesischen gegenüber Behörden oder die Nutzung von zweisprachigen Ortsschildern, gewährleistet. In § 1 Absatz 1 heißt es: „Das Land Schleswig-Holstein erkennt die in Schleswig-Holstein gesprochenen friesischen Sprachformen als Ausdruck des geistigen und kulturellen Reichtums des Landes an. Ihr Gebrauch ist frei. Ihre Anwendung in Wort und Schrift im öffentlichen Leben und die Ermutigung dazu werden geschützt und gefördert“. Artikel 5 der Landesverfassung lautet: „Die nationale dänische Minderheit, die Minderheit der deutschen Sinti und Roma und die friesische Volksgruppe haben Anspruch auf Schutz und Förderung“.

Die autochthonen Minderheiten der Dänen, Friesen, Sorben, Sinti und Roma organisieren ihre Interessen unter anderem über das vom Bundesministerium des Innern (BMI) geförderte Minderheitensekretariat. Im Jahr 2002 schuf die rot-grüne Bundesregierung zudem einen „Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten“. Dieses Amt wird derzeit vom Abgeordneten Hartmut Koschyk ausgeübt.

Auf der Bundesebene wurde unter anderem der Beratende Ausschuss für Fragen der friesischen Volksgruppe in Deutschland beim Bundesministerium des Innern eingerichtet. Er setzt sich unter Vorsitz des Beauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten entsprechend der Geschäftsordnung zusammen aus Vertretern des BMI, je einem Mitglied des Frasche Rädj – Friesenrat Sektion Nord e. V. –, des Friisk Foriining, des Nordfriesischen Vereins, des Seelter Buundes, dem Direktor des Nordfriisk Instituuts und je einem Vertreter der Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Abgeordnete des Deutschen Bundestages und Vertreter weiterer Bundesministerien werden regelmäßig zu den Sitzungen eingeladen.

Mit der Ratifizierung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die traditionell auf ihrem Gebiet gesprochenen Sprachen als bedrohten Aspekt des europäischen Kulturerbes zu schützen und zu fördern. Mit der Charta sollen traditionell in einem Vertragsstaat gesprochene Sprachen als bedrohter Aspekt des europäischen Kulturerbes geschützt werden. Regionalsprache im Sinne der Charta ist in Deutschland das Niederdeutsche. Als Minderheitensprachen werden die Sprachen der nationalen Minderheiten der Dänen, Sorben (Nieder- und Obersorbisch), Friesen (Nord- und Saterfriesisch) und der deutschen Sinti und Roma geschützt. Für diese Gruppen ist die Benutzung ihrer Sprachen identitätsstiftend. Diese Kleine Anfrage fokussiert sich auf die Frage der Unterstützung der friesischen Sprache und Kultur. Gleichwohl gibt es auch vermehrten Förderungsbedarf bei Belangen von anderen autochthonen Minderheiten (z. B. die Förderung der Sprache Romanes). Auch für die Mehrheitsbevölkerung wäre der Verlust von Regional- und Minderheitensprachen der Verlust eines wichtigen traditionellen Kulturelements unserer Gesellschaft.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Nach welchen Kriterien werden die Bundesmittel für die einzelnen Minderheiten bzw. Volksgruppen vergeben, und wie begründet die Bundesregierung die Höhe im Einzelnen?

2

Warum wird die Minderheit der Friesen bislang nur durch Projektzuschüsse, nicht aber institutionell gefördert angesichts der Tatsache, dass sie nach Information der Fragesteller bislang nur über wenige hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügt und diese hauptsächlich mit der Abwicklung von Projektgeldern beschäftigt sind, wodurch der Spielraum für inhaltliche Arbeit eingeschränkt wird?

3

Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass die bisherige Bundesförderung der friesischen Volksgruppe in Höhe von 300 000 Euro überdacht und gegebenenfalls erhöht werden sollte angesichts der Tatsache, dass der Friesenrat Sektion Nord zwei Jahre im Voraus die angeschlossenen Verbände aufruft, Projekte zwecks Bundesförderung einzureichen, sich nach Information der Fragesteller zahlreiche Projektträger angesichts begrenzter Mittel jedoch nach Eigenaussage nicht trauen, umfangreiche, eigene Projektideen zu entwickeln, und nach ihren Aussagen dennoch das Antragsvolumen regelmäßig weit höher als die zur Verfügung stehenden Mittel ist?

4

Sieht die Bundesregierung die Minderheitenkonvention in ausreichendem Maße umgesetzt? Wo sieht sie Lücken und Nachholbedarf? Wenn ja, wie plant sie, diese Lücken zu schließen, und in welchem Maß soll die friesische Volksgruppe hierbei beteiligt werden?

5

Sieht die Bundesregierung die im Rahmen der Vorlage der bisherigen Staatenberichte zur Europäischen Charta für Regional- oder Minderheitensprachen gemachten Empfehlungen bereits ausreichend umgesetzt, oder wo gibt es nach Ansicht der Bundesregierung noch Nachholbedarf?

6

Sieht die Bundesregierung die von ihr im Rahmen der Europäischen Sprachencharta eingegangenen Verpflichtungen, beispielsweise zur Stärkung der Regional- und Minderheitensprachen im Bereich von Bildungseinrichtungen, Schulen, Hochschulen, Verwaltung und Medien, bereits ausreichend umgesetzt, oder wo gibt es nach Ansicht der Bundesregierung noch Nachholbedarf?

7

Hält die Bundesregierung die derzeitige Förderung durch den Bund für ausreichend, um den Erhalt der friesischen Kultur und Sprachenvielfalt zu gewährleisten?

a) Wenn nein, inwiefern will die Bundesregierung zum Fortbestehen der friesischen Sprachenvielfalt beitragen, und plant sie darüber hinaus, die Förderung für die friesische Minderheit zu erhöhen bzw. um andere Formen der Bezuschussung (z. B. eine institutionelle Förderung) zu ergänzen? In welcher Weise wurde die in dem Antrag der 16. Wahlperiode (Bundestagsdrucksache 16/11773) ausgesprochene Empfehlung für die zeitgemäße Angleichung der Fördermechanismen durch die Bundesregierung aufgegriffen?

b) Wenn ja, welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass immer weniger Menschen die friesische Sprache erlernen und beherrschen, und worin sieht sie die vorherrschenden Gründe hierfür?

8

Wie schätzt die Bundesregierung den Bedarf und das Angebot für friesischen Sprachunterricht an schleswig-holsteinischen und saterländischen Schulen ein angesichts der Tatsache, dass die Bildungspolitik vor dem Hintergrund des föderalen Systems zwar in die Zuständigkeit der Länder fällt, die Förderung der Sprache und Kultur nationaler Minderheiten jedoch auch eine bundesdeutsche Verpflichtung darstellt und die Bundesregierung die Einhaltung der Verpflichtungen aus der Europäischen Sprachencharta zugesagt hat? Ist dieses Angebot nach Meinung der Bundesregierung bislang ausreichend? Hält die Bundesregierung ein Angebot über die allgemeinbildenden Schulen hinaus für sinnvoll? Gibt es Überlegungen vonseiten der Bundesregierung, bestehende Angebote auszubauen? Wenn ja, welche konkret, und wird die friesische Volksgruppe an etwaigen Überlegungen beteiligt?

9

Inwieweit hält die Bundesregierung das Angebot von friesischem Unterricht in den Volkshochschulen in Schleswig-Holstein und im Landkreis Cloppenburg für ausreichend?

10

Inwieweit hält die Bundesregierung das Friesischangebot in den Kindergärten und Kindertagesstätten der Region für ausreichend? Sollte dieses nach Ansicht der Bundesregierung ausgebaut werden, um das Potential gerade kleiner Kinder besser nutzen zu können?

11

Hält die Bundesregierung das Angebot an Literatur in friesischer Sprache sowohl für den Unterricht als auch für Lesende für derzeit ausreichend, um die friesische Sprache nachhaltig zu schützen?

12

Welche sonstigen kulturellen Angebote sind für den Erhalt der friesischen Kultur und Sprache nach Auffassung der Bundesregierung zentral?

13

Inwiefern schützt und fördert die Bundesregierung die Anwendung der friesischen Sprachformen in Schrift und Wort?

14

Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, dass sich der Bund nach dem Vorbild des Landes Schleswig-Holstein (vgl. § 3 des Friesisch-Gesetzes) selber dazu verpflichtet, u. a. seine Gebäude in den betreffenden Regionen freiwillig in Friesisch auszuschildern? Wenn ja, plant die Bundesregierung, es zu tun? Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?

15

Inwieweit wurden die sonstigen, in dem Antrag aus der 16. Wahlperiode (Bundestagsdrucksache 16/11773) ausgesprochenen Empfehlungen, beispielsweise bezüglich der angeregten Vereinheitlichung der Ausführungsbestimmungen zum Erlernen von Minderheitensprachen in der Bundesrepublik Deutschland oder der Schaffung von Fördermaßnahmen für Spracheninitiativen von Minderheiten mit den Gremien der Europäischen Union und des Europarates, nach Ansicht der Bundesregierung umgesetzt? Wo gibt es nach Ansicht der Bundesregierung noch Nachholbedarf?

Berlin, den 25. März 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen