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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Realisierung des Projekts B 31 Stadttunnel Freiburg (Bundesverkehrswegeplan-Nr. 8613) (G-SIG: 16011902)

Einröhrige oder zweiröhrige Tunnelvariante, Zulässigkeit der Einröhrigkeit nach EG-Richtlinie, möglicher Baubeginn, Zweiröhrigkeit aus Sicherheitsgründen, Höherstufung der zweiröhrigen Variante im Bundesverkehrswegeplan, Aufnahme in den Investitionsrahmenplan, Einflussnahme des Bundes auf Freigabe der Planungsmittel, Erfordernis des Baubeginns (Schadstoffgrenzwerte, geplante Verkehrsbeschränkungen) <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

05.04.2007

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/481622. 03. 2007

Realisierung des Projekts B 31 Stadttunnel Freiburg (Bundesverkehrswegeplan-Nr. 8613)

der Abgeordneten Kerstin Andreae, Peter Hettlich, Cornelia Behm, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Reinhard Loske und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Projekt Freiburger Stadttunnel B 31 ist 2003 in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen worden (BWVP-Nr. 8613). Die einröhrige Variante mit zwei Fahrspuren ist im vordringlichen Bedarf und die zweiröhrige Variante ist im weiteren Bedarf mit Planungsrecht eingestuft.

Mit der EU-Richtlinie 2004/54/EG vom 29. April 2004 über Mindestanforderungen an die Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen Straßennetz ist aus Sicht der Landesregierung Baden-Württemberg die einröhrige Variante aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht mehr realisierbar.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Ist eine Höherstufung der zweiröhrigen Variante im Bundesverkehrswegeplan machbar, und wird diese erfolgen?

2

Warum ist die B 31 Stadttunnel Freiburg nicht im Entwurf des Investitionsrahmenplans 2006 bis 2010 aufgeführt?

3

Plant die Bundesregierung, die B 31 Stadttunnel Freiburg noch in den Investitionsrahmenplan aufzunehmen, und wenn nein, warum nicht?

4

Wann kann frühestens mit einer Realisierung der einröhrigen Variante begonnen werden?

5

Ist eine zweiröhrige Variante aus Sicherheitsgründen überhaupt erforderlich? Schreibt die EU-Tunnelrichtlinie eine solche für den Freiburger Stadttunnel zwingend vor?

6

Welchen Einfluss übt die Bundesregierung auf das Land Baden-Württemberg aus, damit die Landesregierung das Regierungspräsidium Freiburg anweist, die nötigen Planungsmittel freizugeben?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung die Überschreitungen der Schadstoffgrenzwerte (Stickstoffdioxid, Feinstaub) auf der derzeitig durch das Freiburger Stadtgebiet verlaufenden B 31 und die geplanten Verkehrsbeschränkungen (Luftreinhalteplan und Aktionsplan des Regierungspräsidiums) dieser wichtigen Transitstrecke, sollte der Stadttunnel nicht in den nächsten Jahren gebaut werden?

Berlin, den 22. März 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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