Realisierung des Projekts B 31 Stadttunnel Freiburg (Bundesverkehrswegeplan-Nr. 8613)
der Abgeordneten Kerstin Andreae, Peter Hettlich, Cornelia Behm, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Reinhard Loske und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Projekt Freiburger Stadttunnel B 31 ist 2003 in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen worden (BWVP-Nr. 8613). Die einröhrige Variante mit zwei Fahrspuren ist im vordringlichen Bedarf und die zweiröhrige Variante ist im weiteren Bedarf mit Planungsrecht eingestuft.
Mit der EU-Richtlinie 2004/54/EG vom 29. April 2004 über Mindestanforderungen an die Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen Straßennetz ist aus Sicht der Landesregierung Baden-Württemberg die einröhrige Variante aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht mehr realisierbar.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Ist eine Höherstufung der zweiröhrigen Variante im Bundesverkehrswegeplan machbar, und wird diese erfolgen?
Warum ist die B 31 Stadttunnel Freiburg nicht im Entwurf des Investitionsrahmenplans 2006 bis 2010 aufgeführt?
Plant die Bundesregierung, die B 31 Stadttunnel Freiburg noch in den Investitionsrahmenplan aufzunehmen, und wenn nein, warum nicht?
Wann kann frühestens mit einer Realisierung der einröhrigen Variante begonnen werden?
Ist eine zweiröhrige Variante aus Sicherheitsgründen überhaupt erforderlich? Schreibt die EU-Tunnelrichtlinie eine solche für den Freiburger Stadttunnel zwingend vor?
Welchen Einfluss übt die Bundesregierung auf das Land Baden-Württemberg aus, damit die Landesregierung das Regierungspräsidium Freiburg anweist, die nötigen Planungsmittel freizugeben?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Überschreitungen der Schadstoffgrenzwerte (Stickstoffdioxid, Feinstaub) auf der derzeitig durch das Freiburger Stadtgebiet verlaufenden B 31 und die geplanten Verkehrsbeschränkungen (Luftreinhalteplan und Aktionsplan des Regierungspräsidiums) dieser wichtigen Transitstrecke, sollte der Stadttunnel nicht in den nächsten Jahren gebaut werden?