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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Quecksilberbelastung von Gewässern in Deutschland

Ursachen des in den letzten Jahren ansteigenden Quecksilberausstoßes, Phase-out-Ansatz der Wasserrahmenrichtlinie, Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG), Auswirkungen von Quecksilberemissionen aus Kohlekraftwerken, Belastung von Oberflächengewässern und Tieren, Verbraucherinformation, PRTR-Berichtsschwellenwert, Messstellennetz, Maßnahmen zur Begrenzung von Quecksilbereinträgen, aktueller BVT-Draft (BVT - beste verfügbare Techniken), Nachrüstungskosten, Verschärfung der Quecksilbergrenzwerte für Kohlekraftwerke<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

28.05.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/486806.05.2015

Quecksilberbelastung von Gewässern in Deutschland

der Abgeordneten Peter Meiwald, Annalena Baerbock, Steffi Lemke, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kohlekraftwerke emittieren Unmengen an Schadstoffen, die sich negativ auf die Umwelt und die Gesundheit des Menschen auswirken. Einer der schädlichsten Stoffe, für dessen Ausstoß Kohlekraftwerke maßgeblich verantwortlich sind, ist Quecksilber. Bei Quecksilber wird zwischen anorganischen und organischen Verbindungen unterschieden. Anorganische Verbindungen können bei einer Aufnahme zu akuten Vergiftungen mit Todesfolge führen. Organische Verbindungen sind mehr als hundertmal so giftig. Besonders problematisch ist dabei Methylquecksilber, das in großen Mengen auf Emissionen aus Kohlekraftwerken zurückzuführen ist (siehe „Kohlekraftwerke im Fokus der Quecksilberstrategie“, Beckers, Heidemeier, Hilliges). Der Schadstoff findet sich in der Luft, auf Äckern und in Gewässern wieder. Über Nahrungsmittel, wie z. B. Fisch oder bestimmte Pilzsorten, wird das Gift schließlich in den Körper aufgenommen und kann damit der Gesundheit erheblich schaden.

Quecksilberemissionen aus Kohlekraftwerken können nach Aussage der Bundesregierung um 80 Prozent reduziert werden („Kohlekraftwerke im Fokus der Quecksilberstrategie“, Umweltbundesamt, April 2015). Allerdings geht der Trend dahin, dass seit dem Jahr 2010 laut „Online Datenbank“ des Umweltbundesamtes wieder mehr giftiges Quecksilber in die Umwelt gelangt (siehe http://iir-de.wikidot.com/heavy-metals).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die Ursachen, dass seit dem Jahr 2010 der Trend hin zu einem wachsenden Quecksilberausstoß geht?

2

Wie lässt sich dieser Trend nach Ansicht der Bundesregierung mit dem von der Wasserrahmenrichtlinie vorgeschriebenen Phase-out-Ansatz vereinbaren?

3

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Messstellennetz für Grund- und Oberflächengewässerkörper in Deutschland seit dem Abschluss der ersten Bestandsaufnahme im Jahr 2004 gemäß der Wasserrahmenrichtlinie entwickelt (bitte nach Jahr, Anzahl der Messstellen, Bundesland sowie Typ des Wasserkörpers aufschlüsseln)?

4

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Messintervalle des Messstellennetzes in Deutschland entwickelt, und erachtet sie diese als umweltpolitisch ausreichend, um insbesondere Belastungsspitzen zuverlässig erfassen zu können?

5

In welchen Oberflächenwasserkörpern und Grundwasserkörpern im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Quecksilberwerte der Umweltqualitätsnorm für Biota dauerhaft eingehalten (bitte nach gemessenem Wert und Wasserkörper aufschlüsseln)?

a) Welche Rolle spielen dabei nach Kenntnis der Bundesregierung historisch bedingte Belastungen?

b) Wenn die Bundesregierung keine Kenntnisse zu den historisch bedingten Belastungen hat, sind diesbezüglich Untersuchungen geplant, und bis wann liegen die Ergebnisse frühestens und spätestens vor?

6

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung hinsichtlich des höchsten gemessenen Quecksilberwertes je Wasserkörper in den letzten fünf Jahren (bitte nach Jahr, gemessenen Wert und Wasserkörper aufschlüsseln)?

7

Welche Bedeutung haben nach Kenntnis der Bundesregierung Einträge über Niederschlagswasser, das Quecksilber-Depositionen von versiegelten Flächen in die Gewässer einträgt?

Sollten der Bundesregierung keine Kenntnisse vorliegen, sind diesbezüglich Untersuchungen geplant?

Wenn nicht, mit welcher Begründung?

8

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen von Quecksilberemissionen aus Kohlekraftwerken auf die Luft und Gewässerkörper, und wie hängen diese mit den regionalen Depositionen in den Flüssen zusammen?

9

Inwieweit besteht nach Kenntnis der Bundesregierung eine unterschiedliche Quecksilberbelastung von Oberflächengewässern in einem Radius von 30 Kilometern um Kohlekraftwerke und weiter entfernten Oberflächengewässern?

10

Gilt nach Ansicht der Bundesregierung der Phase-out-Ansatz nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a Nummer IV der Wasserrahmenrichtlinie für den prioritär gefährlichen Stoff Quecksilber unmittelbar, ohne dass es weiterer nationaler Rechtsakte bedarf?

Sollte dies nicht der Fall sein, welche konkreten nationalen Rechtsakte befinden sich in Planung, um dieser Regelung zur Durchsetzung zu verhelfen?

11

Welche Schritte plant die Bundesregierung, um den Phase-out-Ansatz für Quecksilber zu erreichen, und welche Planungen sind ihr insgesamt dazu bekannt?

Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Phase-out-Ansatz nach Ansicht der Bundesregierung für Kohlekraftwerke und deren Betrieb?

12

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Phase-out-Ansatz für Quecksilber hinsichtlich der Weiterentwicklung des Emissionsvermeidungsregimes des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImschG)?

13

Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, den PRTR-Berichtsschwellenwert von derzeit 1 kg Hg/a für die Quecksilberfreisetzung in Gewässern durch die Abwasserreinigung herabzusetzen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche konkreten Planungen sind der Bundesregierung dazu bekannt?

14

Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, den PRTR-Berichtsschwellenwert auf Quecksilberfreisetzungen aus der Ableitung von Kühlturmabwässern auszuweiten?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche konkreten Planungen sind der Bundesregierung dazu bekannt?

15

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2010 veranlasst, um ihre Bemühungen darauf zu richten, nachhaltig und medienübergreifend wirksame Maßnahmen zur Begrenzung von Quecksilbereinträgen in die Medien (Wasser, Luft, Boden) und die Stoffkreisläufe (Produkte) zu fördern und zu veranlassen, und welche Maßnahmen in welchem Umfang (bitte in Euro angeben und nach Haushaltsjahr aufschlüsseln) wurden hierfür gefördert?

Um welche Maßnahmen handelt es sich genau?

16

Sieht die Bundesregierung im Netzausbau (z. B. Projekt Sued.Link) einen geeigneten Ansatz, um Quecksilberemissionen und den Ausstoß anderer Schwermetalle, wie Blei und Cadmium, zu reduzieren?

17

Wann ist mit den Ergebnissen der in der Antwort zu Frage 3b der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4393 angesprochenen Auswertung, bezogen auf die Schadstoffe Dioxin/Furan, Benzol, Blei und Quecksilber, frühestens und spätestens zu rechnen?

18

Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, eine Absenkung der in der 13. Bundesimmissionsschutzverordnung vorgeschriebenen Grenzwerte für Quecksilberemissionen aus Kohlekraftwerken, insbesondere sofern nach Kenntnis der Bundesregierung nicht beurteilbare Auswirkungen solcher Emissionen auf Kinder möglich sind, aus Vorsorgegründen für notwendig?

Wenn nein, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, die es rechtfertigen, die Belastung von Kindern durch Quecksilber weiter unvermindert in Kauf zu nehmen?

19

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der Quecksilberbelastung wild lebender Tiere vor (bitte zwischen Vögeln, Süßwasserorganismen und Meerestieren unterscheiden)?

20

Welche Quecksilberbelastungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei Meeresraubfischen in den letzten Jahren gemessen, und welche bei Kegelrobben (bitte nach Jahr und gemessenem Wert aufschlüsseln)?

21

Welche Hinweise, Empfehlungen und Warnungen für den Verzehr bestimmter Arten in Bezug auf Quecksilberbelastungen gibt es aktuell vonseiten der dafür zuständigen Behörden (bitte nach Hinweis, Empfehlung und Warnung aufschlüsseln)?

a) Auf welche Personengruppen (insbesondere Schwangere und Säuglinge) beziehen sich diese Hinweise, Empfehlungen und Warnungen (bitte nach Art, Art des Eingriffs und Personengruppe aufschlüsseln)?

b) Hält die Bundesregierung die bestehenden Hinweise, Empfehlungen und Warnungen für ausreichend und verhältnismäßig?

22

Wird sich die Bundesregierung im laufenden Sevilla-Prozess für eine Verschärfung der Quecksilbergrenzwerte für Stein- und Braunkohlekraftwerke einsetzen?

Wenn nein, warum nicht?

23

Welche Werte der im aktuellen BVT-Draft (BVT – beste verfügbare Techniken) vorgeschlagenen Bandbreiten hält die Bundesregierung für eine nationale Umsetzung für notwendig und wirtschaftlich zumutbar?

Sollte die Positionierung der Bundesregierung diesbezüglich noch nicht abgeschlossen sein, bis wann ist eine solche Festlegung frühestens und spätestens zu erwarten?

24

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für die Nachrüstung mit den im aktuellen BVT-Draft aufgeführten Techniken zur Reduzierung der Quecksilberemissionen ein, um den jeweils unteren Wert der dort vorgeschlagenen Bandbreiten in deutschen Stein- und Braunkohlekraftwerken erreichen zu können?

25

Welche Datenbanken und Statistiken mit welchen Inhalten werden allgemein im Umweltbundesamt geführt?

Berlin, den 6. Mai 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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