Tierversuche mit gentechnisch veränderten Tieren
der Abgeordneten Nicole Maisch, Kai Gehring, Harald Ebner, Friedrich Ostendorff und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Anzahl der Tierversuche mit gentechnisch veränderten Tieren steigt seit Jahren. Im Jahr 2013 wurden knapp eine Million gentechnisch veränderte Tiere in Versuchen verbraucht. Zum Großteil handelt es sich dabei um Mäuse. Auch an Ratten, Kaninchen, Schweinen und Fischen werden zahlreiche Versuche durchgeführt. Die Nutzung gentechnisch veränderter Versuchstiere wird durch den Einsatz neuer Technologien, die unter dem Begriff „Synthetische Gentechnik“ zusammengefasst werden, erheblich beschleunigt.
Bei den Versuchen werden bei den Tieren entweder eigene Gene ausgeschaltet („knock-out“), herunter reguliert („knock-down“) oder artfremdes genetisches Material ins eigene Genom integriert („knock-in“). Ziel eines Teils der Versuche ist es, bestimmte Krankheitsbilder, wie Alzheimer, Diabetes oder Krebs, zu erzeugen, um dann an den Tieren Substanzen und Medikamente gegen diese Krankheiten zu testen.
Die Veränderungen der Gene und der DNA ist jedoch häufig nicht erfolgreich bzw. fehlerhaft, was dazu führen kann, dass Tiere nicht mehr lebensfähig oder behindert sind und nicht im eigentlich geplanten Tierversuch verwendet werden können. Erfasst werden in den Tierversuchsstatistiken nur die Tiere, bei denen die Genmanipulation erfolgreich war und die in Tierversuchen verwendet wurden. Alle anderen Tiere, bei denen die Manipulation nicht, wie gewünscht, geklappt hat, werden, ohne im Versuch verwendet zu werden, getötet und in keiner Statistik erfasst.
Auch werden immer mehr gentechnisch veränderte Versuchstiere patentiert. In Europa wurden bisher bereits mehr als 1 500 Patente auf Tiere erteilt – der Großteil davon auf Tiere mit gentechnisch veränderten Eigenschaften, die als Versuchstiere dienen sollen. Durch die Möglichkeit, Patente auf diese Tiere zu bekommen, wird der Verbrauch von Versuchstieren zusätzlich durch wirtschaftliche Motive befördert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der gentechnisch veränderten Tiere in den letzten zehn Jahren verändert (bitte nach Anzahl der Tiere je Tierarten sowie der Versuchsvorhaben auflisten)?
In welchen Bereichen ist nach Kenntnis der Bundesregierung der höchste Anstieg bei der Anzahl der Versuchsvorhaben sowie der verwendeten Tiere zu verzeichnen, und worauf ist dies zurückzuführen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Einrichtungen in Deutschland vor, die mithilfe von Synthetischer Gentechnik Tiere für die Grundlagenforschung, medizinische oder landwirtschaftliche Zwecke manipulieren (bitte nach Institutionen, verwendeten Tierarten, Anzahl der verwendeten Tiere in den Jahren 2012 bis 2014 und verfolgten Zielsetzungen auflisten)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Einrichtungen in Deutschland vor, die im Ausland in Auftrag geben, Tiere mithilfe von Synthetischer Gentechnik zu manipulieren (bitte nach Institutionen, verwendeten Tierarten, Anzahl der verwendeten Tiere in den Jahren 2012 bis 2014 und verfolgten Zielsetzungen auflisten)?
Gilt nach deutschem Recht die gentechnische Veränderung (mit oder ohne Synthetischer Gentechnik) von tierischen embryonalen Stammzellen als Tierversuch, und wenn nein, warum nicht?
Werden die gentechnischen Veränderungen an tierischen embryonalen Stammzellen erfasst, und wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Muss die Entwicklung von Tieren, die aus solchen tierischen embryonalen Stammzellen gezüchtet werden, genehmigt werden, wenn die genetische Veränderung offensichtlich mit Schmerzen und Leiden verbunden ist?
Muss die Entwicklung von Tieren, die aus solchen tierischen embryonalen Stammzellen gezüchtet werden, genehmigt werden, wenn die genetische Veränderung nicht offensichtlich mit Schmerzen und Leiden verbunden ist?
Hält die Bundesregierung die statistische Erfassung der Tiere, die im Versuch verwendet wurden, für ausreichend, oder teilt sie die Auffassung der Fragesteller, dass auch „überschüssige“ Tiere, die entgegen der ursprünglichen Intention nicht im Tierversuch verwendet wurden, da eine genetische Veränderung nicht erfolgreich war oder da doch weniger Tiere benötigt werden, diese später jedoch getötet wurden, erfasst werden sollten?
Wenn nein, wie begründet sie ihre Auffassung?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl dieser Tiere, die nicht offiziell statistisch erfasst werden?
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf zum Schutz der genetischen Identität und Integrität von Tieren, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Wenn nein, wie begründet sie dies?
Hält die Bundesregierung die Patentierung von Tieren für ethisch vertretbar, obwohl derartige Patente nach Auffassung der Fragesteller auch ein Anreiz sein können, Tierversuche aus wirtschaftlichen Interessen durchzuführen?
Welchen Nutzen erwartet die Bundesregierung von solchen Patenten?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Tierversuche in diesem Bereich zu reduzieren?