Einsatz von zivilem Personal im Betrieb von HERON 1
der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Dr. Tobias Lindner, Doris Wagner, Dr. Frithjof Schmidt, Katja Keul, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Uwe Kekeritz, Tom Koenigs, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Aus den Antworten der Bundesregierung auf zwei Kleine Anfragen (Bundestagsdrucksachen 17/6101 und 18/2385) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geht hervor, dass beim Einsatz des unbemannten Aufklärungssystems HERON auf ziviles Personal verschiedener Firmen, u. a. Cassidian Airborne Solutions GmbH (CAS, heute: Airbus Defence & Space Airborne Solutions GmbH) und Rheinmetall Defence Electronics (RDE) zurückgegriffen wird. Unter zivilem Personal ist im Folgenden jenes nichtmilitärische Personal von Unternehmen zur Wartung, Instandsetzung und Betrieb von Waffensystemen zu verstehen, auf welches die Bundeswehr im Rahmen ihrer Auslandseinsätze zurückgreift, um die Erfüllung ihres Auftrages durchzuführen. Nach Angaben von Airbus sind zur Wartung der Drohnen circa 40 Ingenieurinnen und Ingenieure, Pilotinnen und Piloten und andere Expertinnen und Experten vor Ort (vgl. Reuters Online vom 30. März 2015).
So wurde beispielsweise mit der Firma RDE vereinbart, dass HERON durch die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr operativ eingesetzt, die gesamte logistische und technische Unterstützung für die unbemannten Luftfahrzeuge jedoch durch RDE erbracht wird. Die Bereitstellung von HERON zum Einsatzflugbetrieb am Einsatzort Mazar-e Sharif erfolgte daraufhin von zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die dabei sowohl erforderliche Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen als auch Starts und Landungen der unbemannten Luftfahrzeuge durchführten (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6101 vom 8. Juni 2011).
Mit dem Auslaufen der Resolution 2120 (2013) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen wurde der von der NATO geführte ISAF-Einsatz (ISAF – Internationale Sicherheitsunterstützungstruppe) in Afghanistan zum 31. Dezember 2014 beendet und in die Resolute-Support-Mission überführt. Auch in diesem Rahmen übernimmt Airbus für ein weiteres Jahr die Wartung und den Betrieb der drei durch die Bundeswehr geleasten HERON-Drohnen in Afghanistan.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wie viel ziviles Personal wird aktuell in Auslandseinsätzen der Bundeswehr sowohl im Rahmen von Mandaten, die durch den Deutschen Bundestag beschlossen wurden, als auch bei nicht vom Deutschen Bundestag mandatierten Missionen der Bundesregierung mit welchen Aufgaben eingesetzt (bitte nach Einsatzgebiet, Auftraggeber bzw. entsendende Institution, Tätigkeit bzw. Auftrag und personellem Umfang aufschlüsseln)?
Welche Aufgaben (beispielsweise Instandhaltung für Fahrzeuge, Technik oder Waffengattungen etc.) übernehmen bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unternehmen a) Krauss-Maffei-Wegmann, b) Rheinmetall Landsysteme, c) General Dynamics, d) Airbus Defence and Space, e) Daimler, f) Mercedes-Benz Defence Vehicles oder g) weiterer Unternehmen (bitte einzeln mit Namen aufführen)?
Was ist die derzeitige Aufgabe des Unternehmens Airbus DS Airborne Solutions GmbH für die Bundeswehr in Afghanistan?
a) Welche Aufgaben übernehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Airbus DS Airborne Solutions GmbH in Afghanistan und ggf. weiteren Standorten (bitte nach Einsatzort, Tätigkeit bzw. Auftrag und personellem Umfang aufschlüsseln)?
b) Inwieweit hat sich der rechtliche Status ziviler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Airbus DS Airborne Solutions GmbH seit dem Ende des ISAF-Einsatzes geändert?
Wie erklärt die Bundesregierung die unterschiedlichen Angaben auf Bundestagsdrucksache 17/6101, in welcher dargestellt wurde, dass „derzeit 38 Mitarbeiter für die Wahrnehmung der oben genannten Aufgaben, die in zwei Teams von jeweils 19 Personen im Wechsel in Mazar-e Sharif“ von einer Vorgängerfirma von CAS für die Wartung der HERON 1 eingesetzt werden, und auf Bundestagsdrucksache 18/2385, in der die Bundesregierung mitteilte, dass lediglich noch 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von CAS für die „Wartung und technische Unterstützung“ der HERON 1 für die ISAF-Mission in Afghanistan im Einsatz seien?
Wie viele weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der CAS arbeiten im Auftrag der Bundeswehr im Rahmen des Vertragsprojektes „Zwischenlösung des Systems zur Abbildenden Aufklärung bis in die Tiefe des Einsatzgebietes (SAATEG ZwL)“ am Standort Bremen und anderen Standorten des Unternehmens (bitte nach Standort und konkreter Tätigkeit aufschlüsseln)?
Arbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der CAS dauerhaft an Standorten der Bundeswehr (falls ja, bitte nach Standort und konkreter Tätigkeit aufschlüsseln)?
Wie viele zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der CAS im Projekt HERON 1 waren nach Kenntnis der Bundesregierung zuvor Angehörige der Bundeswehr?
Sind die Angaben in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/14053 hinsichtlich der Ausbildung von 51 UAV-Führerinnen und -Führern (UAV – unbemannte Luftfahrzeuge) sowie 31 Sensorbedienerinnen und Sensorbedienern noch aktuell?
a) Falls nein, wie viele Personen aus dem zivilen und militärischen Bereich werden derzeit ausgebildet?
b) Wie viele bei der CAS angestellte UAV-Führerinnen und -Führer sowie Sensorbedienerinnen und Sensorbediener wurden bisher ausgebildet?
c) Wurden die zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am CAS-Projekt gemeinsam mit den Angehörigen der Bundeswehr für das Bedienen der HERON 1 ausgebildet?
d) Wo und wie häufig fand diese Ausbildung seit dem Jahr 2009 statt?
Wie wird sichergestellt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der CAS im Rahmen der Steuerung der Aufklärungsdrohne HERON 1 keine hoheitlich-exekutiven Aufgaben übernehmen?
Zu welchen Zeitpunkten während des Einsatzes einer durch die Bundeswehr geleasten HERON 1 sitzen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von CAS zusammen mit Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in einer Bodenstation zur Steuerung des UAV?
Arbeiten zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von CAS zusammen mit Soldatinnen und Soldaten in den Bodenkontrollstationen (falls ja, bitte die konkrete Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb eines Einsatzes darlegen)?
Arbeiten zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von CAS zusammen mit Soldatinnen und Soldaten an den terrestrischen und satellitengestützten Datenlinks (falls ja, bitte die konkrete Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb eines Einsatzes aufführen)?
In welcher Art und Weise erfolgt eine Übergabe des UAV von Bedienerinnen und Bedienern der CAS an Soldatinnen und Soldaten, wenn sich das UAV bereits in der Luft befindet?
a) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass lediglich Soldatinnen und Soldaten während des Einsatzes eines UAV dieses steuern, dessen Einsatz kontrollieren und zusätzlich keine zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter involviert sind?
b) Wie erklärt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, dass laut der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Kossendey (Schriftliche Frage 38 auf Bundestagsdrucksache 17/14803) „im operativen Einsatz […] das UAV Heron 1 durch Personal der Luftwaffe betrieben“ wird und sowohl Starts als auch Landungen „in der Regel von demselben militärischen Personal, aber in der Verantwortung von CAS durchgeführt“ werden?
Stellt die Inbetriebnahme sowie das Starten und Landen eines UAV einen hoheitlich-exekutiven Einsatz dar (Antwort bitte mit Begründung)? Falls ja, wie ist dieser Umstand mit der Tatsache zu vereinbaren, dass Bereiche, die hoheitlich-exekutive Eingriffe mit Anordnungs- oder Zwangsbefugnissen darstellen, dem Staat und seinen Streitkräften vorbehalten sind?
Wie ist es möglich, als ein Team, bestehend aus zivilen und militärischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, gemeinsam ein UAV zu steuern, wenn die zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht den Befehlen eines verantwortlichen und befehlsgebenden Bundeswehrangehörigen folgen müssen, da sie nicht in die Befehlsketten der Bundeswehr eingebunden sind und nicht der Gehorsamspflicht oder einer sonstigen Dienstaufsicht im Sinne des Soldatengesetzes unterliegen?
Welche Gebäude wurden in den Einsatzgebieten, in den Feldlagern und anderen Liegenschaften der Bundeswehr für den Einsatz von Privatfirmen errichtet, und wer trug dafür die Kosten?
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von zivilen Unternehmen, die derzeit in den Einsatzgebieten der Bundeswehr tätig sind, waren nach Kenntnis der Bundesregierung zuvor als Soldatinnen und Soldaten oder Angestellte des Bundesministeriums der Verteidigung und bzw. oder nachgeordneten Behörden tätig (Antwort bitte nach Institution, Angestelltenverhältnis und der Übergangszeit zwischen beiden Tätigkeiten aufschlüsseln)?
Inwieweit unterstützt die Bundeswehr gezielt den Einstieg von ausscheidenden Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten sowie Berufssoldatinnen und Berufssoldaten bei Sicherheitsdienstleistern der Bundeswehr
a) durch den Berufsförderungsdienst und bzw. oder
b) durch andere Programme?
Wie hoch waren die Kosten im Jahr 2014 durch den Einsatz externer Unternehmen in den Einsatzgebieten (Antwort bitte nach Kostenart aufschlüsseln)?
Welche Kosten sind der Bundeswehr in den Jahren von 2008 bis 2013 durch den Einsatz externer Unternehmen entstanden?
Welche Gründe sprechen jenseits einer eventuellen Wirtschaftlichkeit dafür, dass sämtliche Aufgabengebiete, in welchen ziviles Personal von Unternehmen eingesetzt wird, extern ausgelagert („outgesourced“) werden?
In welchem Zusammenhang steht der Einsatz ziviler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im (vor-)militärischen Aufgabenbereich mit den von der Bundesregierung jeweils beschlossenen Mandatsobergrenzen?
Sollte nach Einschätzung der Bundesregierung das Einsatzversorgungsverbesserungsgesetz einschließlich der Ansprüche einer einmaligen Entschädigungszahlung, welche derzeit lediglich für Bundesbedienstete greift, auch auf andere Zivilpersonen, zum Beispiel auf das Personal von Unternehmen, ausgeweitet werden, insofern diese an einem Einsatz beteiligt sind?
Wer hat nach Auffassung der Bundesregierung beim Einsatz ziviler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch externe Sicherheitsdienstleister im Rahmen militärischer Auslandseinsätze das Risiko zu tragen, ggf. Entschädigungszahlungen zu leisten oder im Nachhinein für psychologische Hilfe aufkommen zu müssen? Hat die Bundesregierung hierzu irgendwelche Vereinbarungen mit den Sicherheitsdienstleistern getroffen (bitte nach Einsatz und Unternehmen einzeln auflisten)?