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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Brasilien (G-SIG: 16011975)

Kündigung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Brasilien, Auswirkungen für die mittelständische Exportwirtschaft, für Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen, Differenzen über die Anerkennung der Verrechnungspreisregelungen der OECD, Aufnahme von Neuverhandlungen, Ausweitung der Quellenbesteuerung <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

03.05.2007

Antwortdauer

34 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/495530. 03. 2007

Zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Brasilien

der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Christine Scheel, Kerstin Andreae und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Unter den aufstrebenden Schwellenländern nimmt Brasilien wegen seiner Größe eine besondere Stellung ein. Vielfältige wirtschaftliche Kontakte bestehen zwischen dem südamerikanischen Land und der Bundesrepublik Deutschland. Seit gut einem Jahr besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mehr zwischen Brasilien und der Bundesrepublik Deutschland. DBA werden nur äußerst selten gekündigt. Wir wollen wissen, wie es dazu kam und wie die Bundesregierung weiter verfahren will, um wieder zu einem Abkommen zu gelangen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Welche Gründe waren ausschlaggebend, das DBA mit Brasilien zum 31. Dezember 2005 aufzukündigen, und wie hat das Bundesministerium der Finanzen versucht, das DBA mit Brasilien doch noch weiterzuführen?

2

Welche Bedeutung für die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen und speziell für den Ausbau und die Festigung des Engagements kleiner und mittlerer Unternehmen misst die Bundesregierung dem am 30. Dezember 1975 in Kraft getretenen und seit dem 31. Dezember 2005 nicht mehr gültigen DBA mit Brasilien bei, und inwieweit könnte Brasilien dadurch gegenüber anderen aufstrebenden Schwellenländern ein wirtschaftlicher Nachteil entstehen?

3

Welche steuerlichen Auswirkungen (z. B. Doppelbesteuerung) hat die Kündigung des DBA auf Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen, die mit deutschem Personal in Brasilien vor Ort im Rahmen der wirtschaftlichen und der Entwicklungszusammenarbeit aktiv sind?

4

Inwieweit haben Differenzen über die Anerkennung der Verrechnungspreisregelungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zu dem Dissens zwischen der Bundesregierung und der brasilianischen Regierung beigetragen, und wie unterscheidet sich die Position der brasilianischen Regierung von der anderer Schwellenländer wie beispielsweise China, Indien oder Argentinien?

5

Von welchen Bedingungen macht die Bundesregierung die Aufnahme von Neuverhandlungen mit Brasilien abhängig, und bis wann will die Bundesregierung die Verhandlungen abschließen?

6

Welche Zielrichtung wird die Bundesregierung bei einer eventuellen Wiederaufnahme der DBA-Verhandlungen mit Brasilien verfolgen, v. a. in Bezug auf die Ausprägung einer in DBA mit Nicht-OECD-Ländern üblichen Ausweitung der Quellenbesteuerung?

7

Wird die Bundesregierung die nötigen Voraussetzungen dafür schaffen, dass deutsche Finanzbehörden auch 2007 auf Antrag eine Freistellung gewähren können?

Berlin, den 30. März 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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