Fragen zur Blocktrennung bei den Atomkraftwerken Gundremmingen B und C (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4888)
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Annalena Baerbock, Harald Ebner, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 25. März 2015 ereignete sich im Atomkraftwerk (AKW) Gundremmingen C eine meldepflichtige Reaktorschnellabschaltung, zu der die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Mai 2015 eine Kleine Anfrage gestellt hat (Bundestagsdrucksache 18/4742). Deren Vorbemerkung enthält eine ausführliche Beschreibung des Sachverhalts und der Motivation für die Anfrage, auf deren Wiederholung an dieser Stelle verzichtet wird. Aus der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/4888 ergab sich Nachfragebedarf – unter anderem, weil sie noch nicht zu allen Fragen abschließende Antworten lieferte.
Sollten aus Sicherungsgründen einzelne Frageaspekte zwingend nicht öffentlich beantwortet werden können, wird gebeten, diese Aspekte über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zu beantworten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Ist die ganzheitliche Ereignisanalyse des Betreibers nach Kenntnis der Bundesregierung schon abgeschlossen (vgl. Antwort zu den Fragen 1 bis 3 auf Bundestagsdrucksache 18/4888)?
Falls ja, was waren die Gründe bzw. Ursachen für die in der Vorbemerkung der Fragesteller auf Bundestagsdrucksache 18/4888 erwähnte Personalfehlhandlung, die zur Reaktorschnellabschaltung führte, und welche weiteren wesentlichen Erkenntnisse brachte die Analyse?
Falls nein, bis wann wird sie es voraussichtlich sein?
Hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) zu dem Ereignis
a) einen Bericht vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und
b) die Stellungnahme des Sachverständigen des StMUV angefordert (vgl. Nichtbeantwortung dieser Frage auf Bundestagsdrucksache 18/4888)?
Falls nein, warum nicht?
Falls ja, welche Ursachen wurden identifiziert, welche Maßnahmen gegen Wiederholungen wurden getroffen, und welche weiteren wesentlichen Erkenntnisse hat das BMUB aus dem Bericht und der Stellungnahme gewonnen?
Welche weiteren Einrichtungen der Blöcke B und C existieren neben dem Steuerluftsystem noch im Raum 0C04.44 des Hilfsanlagengebäudes (bitte vollständige Angabe)?
Zählt das Steuerluftsystem nach Kenntnis der Bundesregierung aus Sicht des StMUV zur Sicherheitsebene 1 oder 2 (vgl. beispielsweise auf Bundestagsdrucksache 18/4888 die bisherigen Aussagen hierzu, die ausschließlich besagen, es werde nicht zum Sicherheitssystem gezählt, aber die Sicherheitsebene, zu der es gezählt wird, nicht konkret benennen)?
Zu welcher Sicherheitsebene zählt die Bundesregierung selbst das Steuerluftsystem (vgl. die Antwort zu dieser Frage auf Bundestagsdrucksache 18/4888, auf der ausschließlich die Sichtweise des StMUV angegeben wird), und aus welchen Gründen?
Weshalb gehört das Steuerluftsystem zu „den gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) besonders zu schützenden Systemen eines Siedewasserreaktors“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/4888)?
Welche sind die von ihm ausgeübten Funktionen, die es besonders schützenswert machen?
Wird diese Anforderung des besonderen Schutzes aus Sicht der Bundesregierung tatsächlich eingehalten, wenn sich das fragliche System für beide Blöcke in demselben Raum befindet und deshalb ein Innentäter, der sich Zugang zu diesem Raum verschafft hat, beide Blöcke gleichzeitig stören kann (bitte mit Begründung)?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass aufgrund der fehlenden räumlichen Trennung (siehe oben) ein gemeinsamer Ausfall des Steuerluftsystems von Block B und des Steuerluftsystems von Block C auch durch Einwirkungen von innen wie Brände oder Überflutungen nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. auf Bundestagsdrucksache 18/4888 weder entsprechende Bestätigung noch Verneinung, des entsprechenden letzten Teils von Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/4742)?
Inwieweit entspricht diese fehlende räumliche Trennung
a) dem Stand von Wissenschaft und Technik und
b) der nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderlichen Schadensvorsorge (vgl. auf Bundestagsdrucksache 18/4888 Nichtbeantwortung der explizit auf die fehlende räumliche Trennung und nicht auf das Anlagenverhalten nach der Personalfehlhandlung abzielenden Frage 5; bitte mit Begründung)?
Entspricht es aus Sicht der Bundesregierung dem Stand von Wissenschaft und Technik, wenn der Ausfall des Steuerluftsystems nicht rückwirkungsfrei ist, sondern eine Aktion der Sicherheitsebene 3 auslöst (nämlich die Reaktorschnellabschaltung)?
Falls ja, warum (bitte ausführliche Begründung der Sicht der Bundesregierung)?
Falls nein, welche Konsequenzen ergeben sich dann aus Sicht der Bundesregierung?
Weshalb gibt es in Gundremmingen B und C keine Begrenzungseinrichtung, die verhindert, dass sich ein Ausfall des Steuerluftsystems auf die Sicherheitsebene 3 auswirkt (vgl. online öffentlich zugängliche Beschreibung des Zwischenfalls durch das StMUV)?
Inwiefern genügen Gundremmingen B und C aus Sicht der Bundesregierung aufgrund der fehlenden Begrenzungseinrichtung beim Steuerluftsystem dem gestaffelten Sicherheitskonzept, oder inwieweit genügen sie ihm nicht (bitte mit ausführlicher Begründung)?
Was genau sind die Funktionen des Steuerluftsystems (bitte vollständige Auflistung aller seiner Aufgaben bzw. Funktionen)?
Sind sämtliche seiner Funktionen ohne sicherheitstechnische Bedeutung, und falls ja, warum?
Bedient das Steuerluftsystem eines oder mehrere der sicherheitstechnisch wichtigen Systeme und Anlagenteile, die im Betriebshandbuch definiert sind, und falls ja, inwiefern, und welche (ggf. bitte vollständige Auflistung)?
Sind in der Betriebserfahrung deutscher Atomkraftwerke Ereignisse im Steuerluftsystem mit sicherheitstechnischer Bedeutung aufgetreten (z. B. Relevanz im Bereich sogenannter gemeinsam verursachter Ausfälle – GVA)?
Hatte nach Kenntnis der Bundesregierung die Steuerluft erhebliche sicherheitstechnische Bedeutung im Ablauf des Atomunfalls im japanischen Fukushima im Jahr 2011?
Falls ja, wurde eine Übertragbarkeit auf Gundremmingen B und C bereits abschließend geprüft, durch wen (ggf. bitte Ergebnisse angeben), oder wurde die Übertragbarkeit noch nicht geprüft (ggf. bitte angeben, ob damit zumindest begonnen wurde, wann und durch wen)?
Welche Unterlagen sind aus Sicht der Bundesregierung nötig, um eine Analyse des konkreten Aufbaus und der Wirkungsweise des Steuerluftsystems in Gundremmingen B und C vornehmen zu können (bitte vollständige Angabe)?
Welche dieser Unterlagen liegen der Bundesregierung und bzw. oder der für sie arbeitenden Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit vor, und welche nicht (bitte ebenfalls vollständige Angabe)?
Wird das Ereignis bzw. die dadurch offenkundig gewordene fehlende räumliche Trennung von Hilfssystem-Komponenten der beiden Blöcke B und C von der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) oder dem thematisch zuständigen RSK-Fachausschuss bereits beraten oder beraten werden (falls nein, bitte Begründung angeben)?
Welches ist ggf. der thematisch zuständige RSK-Fachausschuss?
Welche sind die laut Betriebshandbuch mehr als 100 sicherheitstechnisch wichtigen Systeme und Anlagenteile von Gundremmingen B und C (vgl. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Rita Schwarzelühr-Sutter, in der Fragestunde vom 20. Mai 2015 auf die erste Zusatzfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl zu ihrer Mündlichen Frage 8, Plenarprotokoll 18/105, S. 9993; bitte vollständige Auflistung mit Zuordnung der jeweiligen Sicherheitsebene)?
Welche derjenigen Hilfssystem-Einrichtungen von Gundremmingen B und C, die die sicherheitstechnisch wichtigen Systeme und Anlagenteile, die im Betriebshandbuch definiert sind, bedienen, befinden sich nicht blockgetrennt in jeweils denselben Räumen (ggf. bitte vollständige Auflistung)?
In welchen Räumen befinden sich die Einrichtungen des Reserve- und Notstromnetzanschlusses (vgl. Nichtbeantwortung der Frage nach dem Raum auf Bundestagsdrucksache 18/4888 in Verbindung mit der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 7 und 8 auf Bundestagsdrucksache 17/14340, die keine Raumangabe enthält)?
Weshalb lautete auf Bundestagsdrucksache 17/14340 die Formulierung in der Antwort zu den Fragen 7 und 8 „im Wesentlichen“, wenn die Auflistung laut Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 18/4888 vollständig war (bitte ggf. vollständige Auflistung nachliefern)?