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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Havarie des Frachters Purple Beach in der deutschen Nordsee

Unfallmanagement und Minimierung der Schäden durch das Havariekommando, Gefahren des Düngemittels Nitrophoska, Gründe für Annahme einer Explosionsgefahr, Schiffsladung zum Havariezeitpunkt, verantwortlicher Teil für die Rauchentwicklung, Schäden oder Betriebsbeeinträchtigungen des Schiffes, Gesundheitsschäden der Besatzungsmitglieder, eingesetzte Löschmittel, gemessene Schadstoffe, Gefahrenabwehr, Bergungsmaßnahmen, Einsatzkräfte und Einsatzfahrzeuge, Umweltgefahr, Entsorgung von Schadstoffen, Evakuierung der Besatzung<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

16.07.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/530117.06.2015

Havarie des Frachters Purple Beach in der deutschen Nordsee

der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Peter Meiwald, Tabea Rößner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 25. Mai 2015 hatte sich an Bord des Schiffes Purple Beach (Flagge: Marshall Inseln, Eigentum: Deutschland) in der Nordsee ein Teil der Ladung erhitzt. Das Havariekommando (HK) als gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Küstenländer zur Koordinierung der Unfallmanagements übernahm eigenen Pressemitteilungen zufolge am Morgen des 26. Mai 2015 die Gesamt-Einsatzleitung über die staatlichen Einsatzkräfte. Geladen hatte das Schiff u. a. Düngemittel der Bezeichnung „Nitrophoska 15+15+15+2 S“ (Nitrophoska) als Massengut. Das Schiff war auf dem Weg in den Hafen Brake (Wesermarsch).

In der Nähe von Helgoland in deutschem Gewässer hatten Besatzungsmitglieder eine leichte Rauchentwicklung aus einem Laderaum des Schiffes bemerkt, woraufhin die Besatzung ankerte und zur Verminderung der Rauchentwicklung Kohlendioxid in den Lagerraum zuführte. Vom HK eingesetzte Brandschutzexperten stellten später eine erhöhte Schadstoffkonzentration fest, die Besatzung und Einsatzkräfte wurden geborgen. Obwohl laut Sicherheitsdatenblatt von Nitrophoska keine Explosionsgefahr ausgeht, der Dünger aber zur Selbsterhitzung neigt, wurde in der Presse vor Explosionen gewarnt.

Im Mittelpunkt der Aktivitäten von Besatzung und Einsatzkräften bei solchen Havarien steht zunächst die Reduzierung der möglichen Gefahren, um die Sicherheit der betroffenen Menschen sowie den Schutz der Umwelt zu gewährleisten. Es ist daher zu hinterfragen, ob durch das HK die richtigen Unfallmanagement-Maßnahmen eingeleitet und Schäden minimiert wurden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen38

1

a) In welche Art Düngemittel wird nach Kenntnis der Bundesregierung Nitrophoska eingestuft, und welche Stoffeigenschaften sowie mögliche Gefahren besitzt es (bitte auch IMO-Gefahrgutklasse bzw. -Unterklasse angeben)?

1

b) Aus welchen Gründen bestand nach Kenntnissen der Bundesregierung im Rahmen der Havarie des Schiffes Purple Beach Explosionsgefahr, und auf welcher Grundlage kam es zu dieser Annahme?

2

a) Welche Güter in welcher Menge hatte das Schiff Purple Beach zum Havariezeitpunkt geladen?

2

b) Welcher Teil der Ladung des Schiffes Purple Beach (Art, Hersteller, Zündtemperatur, Verpackung, Menge, Lade- und Bestimmungshafen) entwickelte nach Kenntnis der Bundesregierung seit wann und aus welchem Grund den von der Besatzung bemerkten Rauch?

3

a) Welche nationale Stelle wurde nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Schiffsführung der Purple Beach zu welchem Zeitpunkt mit welchen Informationen erstmals mit welchem Ergebnis über die Rauchentwicklung informiert?

3

b) Von welcher nationalen Stelle wurde nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt aus welchem Grund aufgrund welcher Informationen die Lage an Bord des Schiffes Purple Beach als Schadenslage eingestuft?

3

c) Aus welchem Grund und auf welcher Grundlage hat nach Kenntnis der Bundesregierung ab wann und bis wann das Havariekommando die Gesamt-Einsatzleitung übernommen?

4

Welche Schäden oder Betriebsbeeinträchtigungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Rauchentwicklung an welchen Hauptmotoren, stromerzeugenden Hilfsmotoren, Pumpen, Rohrleitungen, Sicherheitseinrichtungen oder anderen Betriebssystemen der Purple Beach verursacht?

5

Welche durch den ausgetretenen Rauch verursachten gesundheitlichen Schäden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von wem bei welchem Besatzungsmitglied des Schiffes Purple Beach festgestellt?

6

a) Wird in einschlägigen Empfehlungen nach Kenntnis der Bundesregierung bei Selbsterhitzung von Schiffsladungen ausschließlich Wasser als Löschmittel des Düngemittels Nitrophoska empfohlen?

Wenn nein, welche weiteren Löschmittel gelten demnach als geeignet, und welche Reaktionseigenschaft hat der Stoff mit Wasser?

6

b) Durch welche Maßnahmen kann nach Kenntnis der Bundesregierung die Selbsterhitzung des Düngemittels Nitrophoska vermieden werden?

6

c) Durch welche Maßnahmen wurde die Temperatur des Düngemittels Nitrophoska im Laderaum gesenkt?

7

a) Welche Temperatur hatte nach Kenntnis der Bundesregierung die Ladung des Schiffes am 25., 26. und 27. Mai 2015 zu welchem Zeitpunkt aus welchem Grund durch wen und an welcher Stelle gemessen erreicht, und welchen Zündpunkt hat der Gefahrstoff Nitrophoska?

7

b) Welche Ursache hatte nach bisherigen Erkenntnissen der Bundesregierung die Rauchentwicklung, und welche wann von wem gemessenen Schadstoffe waren darin enthalten?

8

a) Welche Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr hat nach Kenntnis der Bundesregierung das HK im Zusammenhang mit dieser Havarie wann aus welchem Grund und mit welchem jeweiligen Ergebnis koordiniert?

8

b) Welche Bergungsmaßnahmen hat nach Kenntnis der Bundesregierung das HK im Zusammenhang mit dieser Havarie wann aus welchem Grund und mit welchem jeweiligen Ergebnis koordiniert bzw. wird es noch koordinieren?

8

c) Welche Einsatzkräfte und Einsatzfahrzeuge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von wem aus welchem Grund für welchen Zeitraum mit welcher Aufgabe und welchem Ergebnis im Zusammenhang mit dieser Havarie eingesetzt?

9

Welche Gefahr bestand nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Rauchentwicklung zu welchem Zeitpunkt aus welchem Grund für die Besatzung des Schiffes, und wie hätte sich die Besatzung dagegen schützen oder geschützt werden können?

10

a) Welche Umweltgefahr geht nach Kenntnis der Bundesregierung von dem im Schiff verbliebenen Löschwasser aus welchem Grund aus, um welche belasteten Mengen mit welchen Schadstoffen in welcher Konzentration handelt es sich, und wie wird die durch wen veranlasste Entsorgung durch wen wo erfolgen?

10

b) Welche Umweltgefahr geht nach Kenntnis der Bundesregierung von im Schiff vorhandenem, mit Löschwasser oder anderen Schadstoffen vermischtem Ballastwasser aus, um welche belasteten Mengen mit welchen Schadstoffen in welcher Konzentration handelt es sich, wie konnte es zu einer solchen Vermischung kommen, und wie wird die Entsorgung des belasteten Ballastwassers erfolgen?

11

Bis zu welchem Zeitpunkt bestand nach Kenntnis der Bundesregierung nach Einlaufen der Purple Beach keine Möglichkeit einer gefahrlosen Treibstoffübergabe für Haupt- oder Hilfsmaschinen, und wie wurde durch wen aus welchem Grund der Schiffsbetrieb während der Ankerung auf Reede, während der Verschleppung nach Wilhelmshaven und während des Hafenaufenthalts in Wilhelmshaven sichergestellt?

12

Welche Mengen und Arten von Treibstoffen befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Ankerung und beim Einlaufen in Wilhelmshaven an Bord des Schiffes Purple Beach?

13

Welche wie erkennbaren Folgen hatte nach Kenntnis der Bundesregierung der Einsatz der bordeigenen Kohlendioxid-Löschanlage des Schiffes Purple Beach auf die Rauchentwicklung?

14

Mit welchen Ballast-, Lenz-, Deckwasch- und Feuerlöschpumpen sowie Notpumpen ist das Schiff Purple Beach nach Kenntnis der Bundesregierung ausgerüstet, und welche dieser Pumpen waren aus welchem Grund ab wann für welchen Zeitraum nicht betriebsbereit?

15

Welche Gefahr einer chemischen Reaktion mit welchen physikalischen Folgen bestand nach Kenntnis der Bundesregierung aus welchem Grund ab welchem und bis zu welchem Zeitpunkt an Bord des Schiffes Purple Beach?

16

Welche Maßnahmen zur Verringerung der Rauchentwicklung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der Besatzung des Schiffes Purple Beach auf wessen Anweisung ab wann aus welchem Grund und mit welchem Ergebnis durchgeführt, und auf wessen Anweisung und aus welchem Grund wurden diese Maßnahmen ab wann aus welchem Grund und mit welchem Ergebnis eingestellt?

17

a) Auf welcher Position ankerte das Schiff Purple Beach am 25. Juni 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung aus welchem Grund, und von wem war diese Ankerung angewiesen und diese Position zugewiesen worden?

17

b) Wie weit ist nach Kenntnis der Bundesregierung diese Ankerposition von Helgoland, Wangerooge, Cuxhaven, Wilhelmshaven, Bremerhaven, Büsum, Husum und Norddeich entfernt (Distanz und Richtung)?

18

Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Besatzung des Schiffes Purple Beach aus welchem Grund auf wessen Anweisung und durch wen von Bord evakuiert?

19

Durch wen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung aus welchem Grund ein Sperrgebiet für welchen Zeitraum mit welchen Abmaßen um das Schiff Purple Beach eingerichtet?

20

a) Aus welchem Grund wurde nach Kenntnis der Bundesregierung auf wessen Anweisung, durch welche Einsatzkräfte, mit welchen Einsatzmitteln und in welchem Zeitraum der betroffene Laderaum mit welchen Folgen für die Ladung, Stabilität und den Tiefgang über welche Zugänge mit wie viel Seewasser geflutet?

20

b) Aus welchem Grund wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der betroffene Laderaum nicht über die bordeigenen Systeme mit Seewasser geflutet (www.faz.net vom 26. Mai 2015 „Löscharbeiten auf der ,Purple Beach‘ haben begonnen“)?

20

c) Aus welchem Grund wurde nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Einsatzkräfte der betroffene Laderaum nicht mit Kohlendioxid über die bordeigene Kohlendioxid-Löschanlage geflutet, und zu welchen Folgen für die Ladung, Stabilität und den Tiefgang hätte ein solches Fluten mit Kohlendioxid geführt?

21

An welchem Küstenstandort wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Rauchentwicklung an Bord des Schiffes Purple Beach aus welchem Grund für welchen Zeitraum mit welchen Messergebnissen von wem welche Luftmessung auf welche Schadstoffe durchgeführt?

22

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung zur Information der von Geruchsbelästigung betroffenen Bürger ein Bürgertelefon eingerichtet?

Wenn nein, warum nicht, und wenn ja, von wem für welchen Zeitraum mit wie vielen telefonischen Anfragen von wo, die sich aus welchem Grund mit welcher Eindeutigkeit auf eine Wahrnehmung des durch das Schiff Purple Beach verursachten Rauch zurückführen lassen?

23

Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Schiffsführung, den Eigentümer und den Betreiber des Schiffs Purple Beach wann und mit welchem Ergebnis zur Verringerung der Rauchentwicklung, zur Bekämpfung der Entstehung eines Brandes, zur Messung der Ladungstemperatur selbst oder durch eine Beauftragung eines Bergungsunternehmens durchgeführt?

24

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung auf Bitten der Schiffsführung oder der Reederei des Schiffes Purple Beach Wilhelmshaven angelaufen?

Wenn ja, aus welchem Grund und mit welchem Ziel, und wenn nein, von wem wurde dieses Einlaufen aus welchem Grund mit welchem Ziel angeordnet?

25

Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch die staatlichen Gefahrenabwehr- und Bergungsmaßnahmen auf Reede, während der Verschleppung nach Wilhelmshaven und während der Liegezeit in Wilhelmshaven entstanden, und von wem werden diese Kosten getragen?

Berlin, den 17. Juni 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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