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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Lärmbelastungen durch den militärischen Flugbetrieb

Derzeit eingerichtete militärische Übungslufträume (Temporary Reserved Airspaces - TRAs), Flächen und Aktivierungsdauer der einzelnen TRAs, Zahl der Übungsflüge und der jeweils betroffenen Anwohner, Nutzungs- und Flugbeschränkungen, Überwachung der Einhaltung der Flugbetriebsvorschriften, Feststellung und Ahndung von Verstößen, Kriterien für die TRA-Standortwahl, TRA LAUTER, beteiligte Akteure, Verteilung der Lärmbelastung zwischen den einzelnen TRAs, Lärmmessung, gesundheitliche Folgen, Verlagerung militärischer Übungsflüge<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

09.07.2015

Aktualisiert

14.08.2024

Deutscher BundestagDrucksache 18/532017.06.2015

Lärmbelastungen durch den militärischen Flugbetrieb

der Abgeordneten Markus Tressel, Dr. Tobias Lindner, Agnieszka Brugger, Stephan Kühn (Dresden), Matthias Gastel, Tabea Rößner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Über dem Saarland und der Westpfalz befindet sich ein militärischer Übungsluftraum, der Temporary Reserved Airspace (TRA) LAUTER. Seit Jahren klagen Anwohnerinnen und Anwohner über lauten Fluglärm durch den militärischen Flugbetrieb über ihren Köpfen. Der Fluglärm führt nicht nur zu Einbußen in der Lebensqualität, sondern auch zu erheblichen gesundheitlichen Belastungen – von Schlafstörungen und psychischen Problemen bis hin zu Herz-Kreislauf-Beschwerden. Darüber hinaus hat die Lärmbelastung auch negative Folgen für die regionale Wirtschaftsentwicklung. Sie hemmt die Entwicklung des Tourismus in der Region und führt zu einem Verfall der Immobilienpreise.

In ihren Antworten auf frühere Parlamentarische Anfragen zum TRA LAUTER hat die Bundesregierung erklärt, dass es keine Grenzwerte für die Lärmbelastungen durch den militärischen Übungsflugbetrieb gibt und dass sie keine Veranlassung sieht, die von militärischen Übungsflugbetrieb ausgehenden Lärmbelastungen zu erfassen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksachen 17/10340 und 18/2293).

Außerdem gebe es eine Konzentration militärischer Übungsflüge auf die im Bundesgebiet verteilten reservierten Lufträume. Dabei läge die Nutzungsfrequenz des TRA LAUTER im Vergleich mit anderen Übungsräumen jedoch nur im Mittelfeld. Der TRA LAUTER erstreckt sich jedoch über den größten Teil des Saarlands, welches von allen Flächenländern in der Bundesrepublik Deutschland die zweithöchste Bevölkerungsdichte hat. Vor diesem Hintergrund erscheint es angebracht, genauer zu ergründen, wie der militärische Übungsflugbetrieb in Deutschland verteilt ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Welche TRA bestehen gegenwärtig in Deutschland?

2

Welche tageszeitabhängigen Nutzungsbeschränkungen bestehen jeweils für die einzelnen TRAs?

3

Welche Beschränkungen hinsichtlich Mindestflughöhe und Geschwindigkeit bestehen jeweils für die einzelnen TRAs?

4

Welche Fläche umfassen die einzelnen TRAs jeweils?

5

Wie viele Menschen leben nach Kenntnis der Bundesregierung dauerhaft auf der Fläche unter den jeweiligen TRAs?

6

Wie viele Übungsflüge mit welcher durchschnittlichen Verweildauer fanden in den einzelnen TRAs seit dem Jahr 2012 statt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

7

An wie vielen Tagen im Jahr waren die einzelnen TRAs seit dem Jahr 2012 aktiviert (bitte einzeln nach Jahren aufschlüsseln)?

8

Wie viele Stunden waren die einzelnen TRAs im Durchschnitt pro Nutzungstag aktiviert?

9

Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung über den Standort einer TRA, und inwiefern treffen diese Kriterien auf den TRA LAUTER zu?

10

Welche Akteure (Behörden bzw. Dienststellen auf Bundes- und Landesebene, Dienststellen verbündeter Nationen) sind in die Entscheidung über den Standort einer TRA eingebunden?

11

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Lärmbelastung durch den militärischen Flugbetrieb gleichmäßig zwischen den einzelnen Übungsräumen verteilt ist, und wie rechtfertigt sie gegebenenfalls eine erhöhte Belastung einzelner Regionen?

12

Sieht die Bundesregierung Anlass, die Lärmbelastung durch den militärischen Flugbetrieb in den TRA zu messen und dessen Auswirkungen auf die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner zu untersuchen (wenn ja, bitte den zeitlichen Rahmen aufzeigen, in dem dies geschehen soll, und wenn nein, bitte begründen, warum dies nicht der Fall ist)?

13

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, mehr militärische Übungsflüge in weitgehend menschenleeres Gebiet (z. B. auf See oder im Ausland) zu verlagern?

14

Wie wird die Einhaltung der Flugbetriebsvorschriften in den Übungsräumen überwacht, und wie werden gegebenenfalls Verstöße geahndet?

15

Wie viele Verstöße gegen die Flugbetriebsvorschriften wurden seit dem Jahr 2012 in welchen TRA festgestellt (bitte detailliert nach Datum und Ort auflisten)?

16

Wie hat sich das Aufkommen von Lärmbeschwerden in den einzelnen TRAs seit dem Jahr 2012 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Berlin, den 17. Juni 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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