Einführung einer bundesweiten Wohnungs- und Obdachlosenstatistik
der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Corinna Rüffer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Vermeidung von Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Um ihr angemessen von allen politischen Ebenen aus begegnen zu können, bedarf es statistischer Daten über ihr aktuelles Ausmaß. Derzeit gibt es nur Schätzungen zu bundesweiten Zahlen durch die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W). Nach ihrem Schätzmodell geht sie davon aus, dass die Zahl der Wohnungslosen zwischen den Jahren 2010 und 2012 um 15 Prozent, von 248 000 auf 284 000 Menschen angestiegen ist. Auch die Straßenobdachlosigkeit hat zugenommen. Hiermeldete die BAG W einen Anstieg von ca. 22 000 Menschen im Jahr 2010 auf ca. 24 000 Menschen im Jahr 2012. In Berlin gibt es seit dem Jahr 2009 jährlich etwa 9 000 Räumungsklagen gegen Menschen in Wohnungsnotsituationen. Die Zwangsräumungen beträfen zunehmend alle Gesellschaftsschichten (Humboldt Universität, 2015).
In der Vergangenheit war die Einführung einer bundesweiten gesetzlich vorgeschriebenen Wohnungsnotfallstatistik immer wieder Gegenstand politischer Diskussionen. Es wurde Mitte der 90er-Jahre auch eine Machbarkeitsstudie durchgeführt.
In der 17. Wahlperiode haben im Jahr 2012 die Bundestagsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Fraktion DIE LINKE. eine gemeinsame Kleine Anfrage über die Einführung einer bundesweiten Wohnungs- und Obdachlosenstatistik gestellt. Damals wurde die Einführung abgelehnt, weil „[…] sich in den vergangenen Jahren die allgemeine Versorgungslage mit Wohnraum insgesamt ständig verbessert […]“ habe (Bundestagsdrucksache 17/10414). Mit der Einführung der Mietpreisbremse hat die Bundesregierung den akuten Wohnraummangel in vielen Städten und Ballungszentren anerkannt. Diese Argumentationslinie ist daher nicht mehr zu halten. Auch die Begründung, dass „lediglich die Erfassung der ordnungs- und sozialhilferechtlich untergebrachten sowie der wegen Mietrückständen räumungsbeklagten Haushalte in einer amtlichen Statistik vertretbar und praktikabel sind“ (Bundestagsdrucksache 17/10414, S. 2), lässt nicht verstehen, warum auf eine Statistik verzichtet wurde. Die bundespolitischen Möglichkeiten zur Bekämpfung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit sind längst nicht ausgeschöpft. Eine zielführende Grundlage dafür kann die Zusammenführung von vorhandenen Daten in einer bundesweiten Wohnungs- und Obdachlosenstatistik sein.
Drucksache 18/5345 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine bundeseinheitliche Wohnungsnotfallstatistik die entscheidende Voraussetzung für die wirkungsvolle Umsetzung zukünftiger Maßnahmen gegen Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland ist?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wann ist geplant, diese einzuführen?
Stimmt die Erhebungsmethode der BAG W mit den Anforderungen der Bundesregierung an ein repräsentatives Erhebungsverfahren überein?
Können diese Schätzungen eine amtliche bundesweite Wohnungslosen- und Obdachlosenstatistik ersetzen?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Worauf führt die Bundesregierung die laut BAG W seit dem Jahr 2010 wieder jährlich steigenden Obdachlosen- und Wohnungslosenzahlen zurück?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aktualität der von ihr Ende der 90er-Jahre veröffentlichten Machbarkeitsstudie zum Umfang der Wohnungsnotfälle in Deutschland?
Plant die Bundesregierung, eine neue Studie zu dieser Frage in Auftrag zu geben?
Wenn ja, mit welchem Zeitplan?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie unter Federführung des Statistischen Bundesamtes sprechen aus Sicht der Bundesregierung noch immer gegen die Einführung einer bundeseinheitlichen Wohnungslosenstatistik?
Wie bewertet die Bundesregierung aus heutiger Sicht die Beendigung des Verfahrens mit besonderem Blick auf die Begründung, dass bei „den nicht institutionell untergebrachten Personen, den unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen sowie bei Personen in ,unzumutbaren‘ Wohnverhältnissen […] dagegen die Durchführbarkeit einer genaueren Erfassung als problematisch und kaum realisierbar eingestuft“ (vgl. Bundestagsdrucksache 17/10414, S. 2) wurde?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung der BAG W, dass nach dem Vorgehen der Machbarkeitsstudie aus den Jahren 1995 bis 1998 95 Prozent der von Wohnungsnotfällen betroffenen Menschen erfasst werden können (Thomas Specht in: „Armut, Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit in Deutschland“, Reader der BAG W, 2012, S. 120)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Landesstatistik Nordrhein-Westfalens aus dem Jahr 2011, aus der hervorgeht, dass eine entsprechende bundesweite Statistik ohne zusätzlichen bürokratischen Mehraufwand möglich ist?
Plant die Bundesregierung eine aktualisierte Machbarkeitsstudie über eine bundesweite Wohnungslosennotfallstatistik?
Wenn ja, mit welchem Zeitplan?
Wenn nein, warum nicht?
In welcher Größenordnung bewegen sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Kosten einer neuen Machbarkeitsstudie zur Erstellung einer bundesweiten Statistik zur Wohnungslosigkeit?
Würden sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Kosten einer Machbarkeitsstudie für das Statistische Bundesamt verringern, wenn auf die vollständige Datengrundlage der BAG W zurückgegriffen werden kann, die u. a. auch bei der Erstellung des Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung mitwirkt?
In welchen Bundesländern und Kommunen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Wohnungs- und Obdachlosigkeitsstatistiken?
Wie viele Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch sind bei den Jobcentern und Arbeitsagenturen als wohnungs- oder obdachlos bzw. in ordnungs- oder sozialrechtlichen Unterbringungen registriert?
Wie viele Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der Sozialämter sind nach Kenntnis der Bundesregierung als wohnungs- oder obdachlos bekannt?
Wie viele Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der Jobcenter und Sozialämter beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung Leistungen aufgrund von Wohnungslosigkeit?
Welche Gründe sieht die Bundesregierung dafür, dass den Kommunen bekannte Zahlen zur Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit nicht an den Bund berichtet werden können, obwohl deren Betreuung durch die Bundesgesetzgebung rechtlich vorgegeben ist?
Wie viele Übernachtungen in Notunterkünften wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland jährlich seit dem Jahr 2010 verzeichnet, und wie viele Personen wurden untergebracht (bitte nach Ländern, Kreisen und kreisfreien Städten aufführen)?
Wie viele Fälle von Räumungen nach Überbelegung von Wohnungen und sogenannten Schrottimmobilien sind der Bundesregierung für die letzten zehn Jahre bekannt, und wie viele Personen waren betroffen (bitte nach Jahren und Bundesländern tabellarisch auflisten)?
Welche Zahlen sind über die Fälle drohender Wohnungslosigkeit, die den Sozialämtern, Ordnungsbehörden oder Jobcentern gemeldet wurden, bekannt (bitte nach Ländern, Kreisen und kreisfreien Städten differenzieren)?
Auf welche Art und Weise werden bisher nach Kenntnis der Bundesregierung Daten zu Bedarf und Bedarfsdeckung im Bereich der Wohnungslosenhilfe gesammelt, aggregiert, aufbereitet oder berichtet (bitte Unterscheidung nach kommunaler, Landes- und Bundesebene)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Projekte, die Daten in Einrichtungen der Obdachlosenhilfe oder Kältenothilfe erheben, mit dem Ziel, diese für die Forschung nutzbar zu machen?
Welche sonstigen Zahlen und Studien sind der Bundesregierung zur aktuellen Lage der Wohnungslosen und Obdachlosen in Deutschland bekannt?
In welchen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung nationale Wohnungs- und Obdachlosenstatistiken?
In welchen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung regionale Wohnungs- und Obdachlosenstatistiken?
Setzt sich die Bundesregierung für eine Europäische Wohnungs- und Obdachlosenstatistik ein?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, gibt es dazu bereits Gespräche auf europäischer Ebene?