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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Barrierefreie Bahnhöfe in Deutschland

Bahnhöfe mit über 1.000 Reisenden pro Tag ohne stufenfreie Erreichbarkeit der Bahnsteige, Auswahlkriterien, Mittelbereitstellung und Mittelvergabeentscheidung für die barrierefreie Umgestaltung der letzten fünf Jahre; Definition "Barrierefreiheit" durch die DB AG, Umsetzung von § 2 Absatz 3 EBO bzw. § 8 Absatz 3 PBefG, Fernverkehrs- und Hauptbahnhöfe mit Unterstützungsmöglichkeiten für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen sowie Konsequenzen bzgl. Artikel 20 UN-Behindertenrechtskonvention, Details zum Hauptbahnhof Freiburg<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

27.07.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/551302.07.2015

Barrierefreie Bahnhöfe in Deutschland

der Abgeordneten Kerstin Andreae, Matthias Gastel, Corinna Rüffer, Stephan Kühn (Dresden), Harald Ebner, Tabea Rößner, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Ausbau barrierefreier Bahnhöfe ist ein wichtiger Punkt, um barrierefreie Mobilität im Schienenverkehr zu ermöglichen. Vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention besteht deutlicher Handlungsbedarf.

Barrierefreiheit ist zur Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen unerlässlich.

Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz wurde in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) das Ziel einer möglichst weitreichenden Barrierefreiheit verankert. Hier stellt sich die Frage, welche konkreten Verbesserungen erfolgt sind und wie die Bundesregierung hier für weitere Verbesserungen sorgen will.

Wir fragen die Bundesregierung:

Situation der barrierefreien Bahnhöfe in Deutschland

Fragen12

1

Bei welchen Bahnhöfen mit über 1 000 Reisenden pro Tag in Deutschland ist nach Kenntnis der Bundesregierung bis heute ohne Begleitung durch Personal keine stufenfreie Erreichbarkeit der Bahnsteige gegeben, und an welchen dieser Bahnhöfe werden nicht bahneigene Vorrichtungen in die stufenfreie Erreichbarkeit miteinbezogen (bitte nach Bundesländern und Eigentümern der nicht bahneigenen Anlagen aufschlüsseln)?

2

Welche Bahnhöfe mit über 1 000 Reisenden pro Tag wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren barrierefrei umgestaltet, und nach welchen Kriterien wurden diese ausgewählt?

3

Welche Mittel stellt die Bundesregierung für die barrierefreie Umgestaltung von Personenbahnhöfen zur Verfügung, und wie wird über die Mittelvergabe entschieden?

4

Welche Zeitspanne hält die Bundesregierung für Umstiege von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen an Personenbahnhöfen für angemessen?

5

Wann ist aus Sicht der Bundesregierung ein Bahnhof als „barrierefrei“ anzusehen, und welche Definition der Barrierefreiheit verwendet die Deutsche Bahn AG nach Kenntnis der Bundesregierung?

6

Welche Mittel stellt die Bundesregierung speziell zur Erreichung des in § 2 Absatz 3 der EBO genannten Ziels, eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit für die Nutzung von Bahnanlagen und Fahrzeugen zu erreichen, zur Verfügung, und welche Fristen sind zur Erreichung vorgesehen?

7

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um das Ziel in § 8 Absatz 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), „für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen“, tatsächlich zu erreichen, und wie begründet sie die unterschiedlichen Zielsetzungen in der EBO und im PBefG?

8

An welchen Fernverkehrs- und Hauptbahnhöfen können nach Kenntnis der Bundesregierung Reisende mit Mobilitätseinschränkungen für alle dort ankommenden und abfahrenden Züge Unterstützung beim Ein-, Aus- und Umsteigen erhalten, und an welchen ist dies nur zu bestimmten Zeiten möglich (bitte den jeweiligen Zeitraum angeben)?

9

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Verfügbarkeit von Unterstützungen beim Ein-, Aus- und Umsteigen auch im Hinblick auf Artikel 20 der UN-Behindertenrechtskonvention?

10

a) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Deutsche Bahn AG beim Hauptbahnhof Freiburg von einer stufenfreien Erreichbarkeit ausgeht und diesen auf Bundestagsdrucksache 16/14096 demzufolge nicht erwähnt, obwohl die Bahnsteige nicht stufenfrei zu erreichen sind, weil sie den Umweg über die nicht bahneigenen Aufzüge zur Stadtbahnbrücke für ihre Fahrgäste für zumutbar hält, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Situation?

b) Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Freiburger Verkehrs AG als Betreiberin diese Aufzüge außerhalb der Stadtbahnbetriebszeiten abschaltet, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus vor dem Hintergrund einer durchgängig notwendigen stufenfreien Erreichbarkeit der Bahnsteige?

11

Weshalb wurde der Hauptbahnhof Freiburg nach Kenntnis der Bundesregierung trotz seiner Bedeutung als ein zentraler regionaler, nationaler und internationaler Verkehrsknotenpunkt am Oberrhein mit einem sehr hohen Reisendenaufkommen bislang nicht für einen barrierefreien Ausbau vorgesehen, und bis wann ist dieser vorgesehen?

12

Welche Maßnahmen ergreifen die Bundesregierung und nach Kenntnis der Bundesregierung die Deutsche Bahn AG entsprechend der Vorgabe in § 8 Absatz 3 PBefG, nach dem sich der Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF) in seinem „Integrierte[n] regionale[n] Nahverkehrskonzept Breisgau-S-Bahn 2020“ die barrierefreie Erreichbarkeit der Bahnsteige als Ziel gesetzt hat, um die zur Zielerreichung notwendige barrierefreie Umgestaltung des Hauptbahnhofs Freiburg bis 2020 zu erreichen?

Berlin, den 30. Juni 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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