Bildungssektor als Teil des Freihandelsabkommens TTIP zwischen der Europäischen Union und den USA
der Abgeordneten Nicole Gohlke, Sigrid Hupach, Klaus Ernst, Dr. Rosemarie Hein, Ralph Lenkert, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nicht nur die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen TTIP zwischen der Europäischen Union und den USA selber, sondern insbesondere auch die Einbeziehung des Bildungssektors ist politisch stark umstritten. Am 12. Mai 2015 forderte zum Beispiel die Hochschulrektorenkonferenz die Europäische Kommission auf, den Bereich der Bildung vollständig aus dem TTIP herauszunehmen.
Sollte der Bereich der Bildung unter das Abkommen fallen, ist nach Einschätzung der Fragesteller mit einer starken Zunahme von gewinnorientierten Bildungsangeboten durch international agierende Bildungsanbieter zu rechnen, die sowohl öffentliche Einrichtungen unter Konkurrenzdruck setzen als auch die weitere Liberalisierung des Bildungssystems beschleunigen würden. Schon jetzt werden auf dem internationalen Bildungsweltmarkt ca. 2 Billionen Dollar umgesetzt. Zu befürchten ist außerdem, dass das Abkommen Klagen von privaten Bildungsanbietern zum Beispiel gegen staatliche Subventionen ermöglicht.
Es steht zu befürchten, dass die Bildung durch TTIP faktisch zur Ware freigegeben wird, private Anbieter den Sektor völlig umgestalten und das öffentliche Bildungssystem zur zweiten Klasse gehören wird. Die bundes- und europaweiten Proteste gegen TTIP machen deutlich, dass das TTIP keinen Rückhalt in der deutschen Bevölkerung genießt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Was waren nach Einschätzung der Bundesregierung die direkten und indirekten Auswirkungen des GATS-Abkommens (GATS – Allgemeines Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen) aus dem Jahr 1995 auf den Bildungssektor?
Welche Auswirkungen sind aus Sicht der Bundesregierung auf den Bildungssektor möglich, sollte dieser Teil der TTIP-Verhandlungen sein?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die grundgesetzlich festgeschriebene Leitlinienkompetenz der Bundesländer in Sachen Bildungspolitik nicht durch das TTIP verletzt wird?
Was bedeutet die im TTIP vereinbarte Regulatorische Kooperation für den Bildungsbereich?
a) Wie soll sie erfolgen?
b) Welche Themen sollen dort besprochen werden?
c) Welchen Einfluss wird die Regulatorische Kooperation auf eine Übertragung neuer Aufgaben und Dienstleistungen auf Bildungseinrichtungen haben?
Wurde von der Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung den Ländern oder einem anderen EU-Staat eine Negativliste eingereicht, die Ausnahmen zur geplanten Liberalisierung im TTIP enthält, auf der das Bildungssystem oder Teile davon genannt werden?
Wenn nicht, warum hat dies die Bundesregierung nicht getan?
Welche Auswirkungen der Liberalisierung von Dienstleistungen im Rahmen von TTIP erwartet die Bundesregierung in Bezug auf die verschiedenen Bildungsbereiche (bitte für jeden Bildungsbereich getrennt)?
Welche Bildungsbereiche werden nicht vom TTIP berührt?
Weshalb nicht?
Ist es im Rahmen des derzeitigen Verhandlungsstandes möglich, bereits liberalisierte Dienstleistungen, die von privaten Dienstleistern erbracht werden, wieder in öffentliche Dienstleistungen ohne private Anbieter umzuwandeln?
a) Unter welchen Bedingungen ist dies möglich?
b) Welche Risiken für die öffentlichen Haushalte können damit verbunden sein?
Ist es aus Sicht der Bundesregierung wünschenswert, dass sich private amerikanische Bildungsangebote stärker im deutschen Bildungssektor verankern?
Können in Zukunft neu entwickelte Dienstleistungen automatisch als öffentliche Dienstleistungen definierbar sein oder ist dies laut TTIP nicht möglich?
Welchen Einfluss hat die Regulatorische Kooperation hierbei?
Inwiefern wird das Freihandelsabkommen nach Einschätzung der Bundesregierung Auswirkungen auf die Vielfalt privater Bildungsanbieter (speziell im Weiterbildungssektor) haben?
Welche Auswirkungen hätte die Zunahme von gewinnorientierten internationalen Bildungsangeboten nach Einschätzung der Bundesregierung auf den deutschen Bildungssektor, sollten diese bei TTIP mit beschlossen werden?
Hat TTIP nach Einschätzung der Bundesregierung Einfluss auf die Rahmenbedingungen, die für private Bildungsanbieter gelten?
Wenn ja, in welcher Form?
Wäre es aus Sicht der Bundesregierung zu begrüßen, wenn im Rahmen von TTIP private Bildungsunternehmen die Möglichkeit bekommen würden, Klagen gegen staatliche Subventionen von Bildungseinrichtungen vorzunehmen?
Welche Auswirkungen auf staatliche Subventionen von Bildungseinrichtungen sind nach Einschätzung der Bundesregierung zu erwarten, sollte der Bildungssektor Teil des Abkommens werden?
Ist im TTIP die gegenseitige Anerkennung von Akkreditierungs- und Zulassungsverfahren für private Bildungseinrichtungen geplant?
Können die Bundesländer im Rahmen der geplanten TTIP-Regelungen privaten Bildungsanbietern, die in den USA akkreditiert und zugelassen sind, die Gründung einer Niederlassung, die vor Ort Bildungsdienstleistungen erbringt, untersagen?
Wenn ja, wie?
Welche Auswirkungen auf die Drittmittelfinanzierung der Hochschulen sind nach Einschätzung der Bundesregierung zu erwarten, sollte der Bildungssektor Teil des Abkommens werden?
Inwiefern erwartet die Bundesregierung durch das Auftreten profitorientierter Akteure durch TTIP eine weitere Kommerzialisierung des Bildungsmarktes?
Welche Auswirkungen wird TTIP nach Einschätzung der Bundesregierung auf die bisherigen subventionierten Angebote in der Erwachsenenbildung, wie beispielsweise die Alphabetisierung im Erwachsenenalter, haben?
a) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass derartige Angebote nach in Kraft setzen des Abkommens nicht mehr vorgehalten werden könnten oder nur noch zu Preisen, die insbesondere von der zu erreichenden Zielgruppe nicht getragen werden können?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wie wird sich TTIP nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Vergabeverfahren der durch die Bundesregierung finanzierten Bildungsprogramme auswirken?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass es durch TTIP und das Angebot gewinnorientierter US-amerikanischer Bildungsanbieter zu einer Verzerrung der Unterrichtsinhalte, insbesondere im Bereich der Erwachsenenbildung, kommen kann?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Ist im TTIP geplant, von den im GATS-Abkommen vereinbarten Ausnahmen des Subventionsvorbehalts und Nichtdiskriminierungsgebots abzuweichen?
Wenn ja, welche Ausnahmen sind dies?
Ist im TTIP geregelt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Bildungsdienstleistung als für den privaten Wettbewerb geöffnet gilt?
Wenn nicht, warum nicht?
Wenn ja, welche sind dies?
Gelten die von den Hochschulen erbrachte Auftragsforschung für private Unternehmen sowie deren Weiterbildungsangebote nach den TTIP-Vereinbarungen als im privaten Wettbewerb erbrachte Dienstleistungen?
Wenn nicht, weshalb nicht?
Ergeben sich nach Einschätzung der Bundesregierung für die Hochschulen hieraus regulatorische Veränderungen?