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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Kostensteigerungen beim Bau der Ortsumgehung Waake und Kostenberechnung bei der Ortsumgehung Mackenrode

Aktualisierte Gesamtkosten, Anstiegsgründe seit Baubeginn, Nutzen-Kosten-Verhältnis bei Kostenfortschreibung, ermittelte Kosten in einzelnen Planungs- und Projektphasen, Kostenansatz zum Zeitpunkt der Einstellung in Bundeshaushalt bzw. Straßenbauplan, Anzahl der Kostenfortschreibungen mit Begründungen, Überprüfbarkeit der Kostenberechnung, Änderungsbedarf, Konsequenzen der Baugrunduntersuchung, Schlussfolgerungen aus gestiegenen Baukosten (auch anderer OU) für Mackenrode und weitere Vorhaben<br /> (insgesamt 33 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

18.08.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/569329.07.2015

Kostensteigerungen beim Bau der Ortsumgehung Waake und Kostenberechnung bei der Ortsumgehung Mackenrode

der Abgeordneten Jürgen Trittin, Dr. Valerie Wilms, Stephan Kühn (Dresden), Harald Ebner, Matthias Gastel, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Peter Meiwald, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Unter starkem Protest der Bevölkerung begannen der Bund und das Land Niedersachsen bei einem „ersten Spatenstich“ am 19. März 2010 die Arbeiten zum Bau der Ortsumgehung Waake. Nachdem eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Bundesverwaltungsgericht am 28. Dezember 2009 zurückgewiesen wurde, erhielt die Ortsumgehung im Verlauf der Bundesstraße 27 Baurecht. Obwohl die Ortsumgehung Waake im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2003 nur in der Bedarfskategorie „Weiterer Bedarf“ eingeordnet war, wurde sie im Dezember 2008 in das „Arbeitsplatzprogramm Bauen und Verkehr“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aufgenommen. Bei Baubeginn wurden die Baukosten noch mit 12,4 Mio. Euro angegeben, zuzüglich Grunderwerbskosten von 0,7 Mio. Euro. Mittlerweile werden die Baukosten im Straßenbauplan 2015 mit 18,2 Mio. Euro angegeben.

Auch beim Bau der Ortsumgehung Barbis (B 243n, Verkehrseinheit 2, vierstreifiger Neubau) kam es während der Bauphase mit rund 65 Prozent höheren Baukosten zu massiven Kostensteigerungen. Ähnliche Entwicklungen bei den Baukosten hat es bereits bei der noch im Bau befindlichen Ortsumgehung Westerode (B 247, Verkehrseinheit 2) gegeben. Alle genannten Vorhaben liegen im regionalen Geschäftsbereich Goslar der Straßenbauverwaltung Niedersachsen.

Mit der Baufreigabe für die Ortsumgehung Mackenrode (B 243n) durch das BMVI am 20. Juli 2015 steht ein weiteres Vorhaben im Geschäftsbereich Goslar vor der Realisierung. Ob die Kostenberechnung bei diesem Projekt nach den drei jüngsten Fällen erheblicher Kostensteigerungen mit der notwendigen Sorgfalt erfolgte, darf aus Sicht der Fragesteller bezweifelt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Von welchen aktualisierten Gesamtkosten geht die Bundesregierung bei der Ortsumgehung Waake (B 27) bis zur Fertigstellung bzw. Kostenfeststellung aus (bitte Kostendifferenz absolut und prozentual nennen)?

2

Welche Kostensteigerungen haben sich seit dem Baubeginn im März 2010 bei der Ortsumgehung Waake bisher ergeben, und was waren dafür im Einzelnen die Gründe?

3

Welches Nutzen-Kosten-Verhältnis ergibt sich bei Zugrundelegung der aktuellen Kostenfortschreibung für die Ortsumgehung Waake (mit Stand 2015)?

4

Welche Kosten wurden durch das BMVI bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung durch die niedersächsische Straßenbauverwaltung für die jeweiligen Kostenermittlungsstufen (Kostenrahmen, Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag, Kostenfeststellung) im Laufe der unterschiedlichen Planungs- und Projektphasen für die Ortsumgehung Waake ermittelt (bitte einzeln benennen)?

5

Mit welchem Kostenansatz und zu welchem Zeitpunkt wurde die Ortsumgehung Waake erstmals in den Bundeshaushalt bzw. Straßenbauplan eingestellt?

6

Ist der Bundesregierung bekannt, ob für die Ortsumgehung Waake zum Zeitpunkt der Einstellung in den Bundeshaushalt ein Kostenvoranschlag vorlag, der ein mit Preisen versehenes Leistungsverzeichnis enthielt?

7

Zu welchen Zeitpunkten sind nach Kenntnis der Bundesregierung Kostensteigerungen durch die niedersächsische Straßenbauverwaltung bei der Ortsumgehung Waake festgestellt worden?

8

Zu welchen Zeitpunkten hat die niedersächsische Straßenbauverwaltung das BMVI über Kostenänderungen bei der Ortsumgehung Waake informiert, und wie viele Kostenfortschreibungen wurden bisher vorgelegt?

9

Sind aus Sicht der Bundesregierung die Informationen über die entsprechenden Kostensteigerungen durch die niedersächsische Straßenbauverwaltung rechtzeitig bzw. zeitnah erfolgt (bitte die genannte Grundlage für die Kostensteigerungen nennen)?

10

Wie wurden die jeweiligen Kostenfortschreibungen für die Ortsumgehung Waake durch die niedersächsische Straßenbauverwaltung begründet?

11

Waren die Begründungen für die einzelnen Kostenfortschreibungen aus Sicht der Bundesregierung plausibel? Wenn nein, was konnte durch die Auftragsverwaltung nicht plausibel gemacht werden (bitte jeweils begründen)?

12

Konnte das BMVI die Begründungen der Auftragsverwaltung für die jeweiligen Kostenfortschreibungen hinsichtlich ihrer Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen? Wenn nein, an welchen Stellen bestanden Defizite? Mit welchem Verfahren wurden die Kosten berechnet?

13

Konnte das BMVI die Kostenberechnung zur Ortsumgehung Waake im Einzelnen nachvollziehen, und war ihr die Basis der Preisermittlung bekannt? Wenn nein, welche Kosten- und Mengenansätze der Kostenberechnung waren nicht überprüfbar?

14

Hat das BMVI bei der Prüfung der Vorentwurfsunterlagen der Ortsumgehung Waake, also auch der Durchsicht der Kostenermittlung, der Bodenuntersuchung und des Grunderwerbs, wesentliche Nachforderungen und Überarbeitungen von der zuständigen Auftragsverwaltung angefordert? Wenn ja, in welchen Punkten forderte das BMVI Änderungen, zusätzliche Untersuchungen oder Informationen?

15

Gab es nach Prüfung der Vorentwurfsunterlagen weiteren Änderungsbedarf an den Planungen, der in einem Anschreiben zum Gesehenvermerk aufgeführt wurde? Wenn ja, welcher Änderungsbedarf wurde durch das BMVI gegenüber der Auftragsverwaltung bei Erteilung des Gesehenvermerks geltend gemacht?

16

Welche Rolle haben die Baugrundverhältnisse bei der Beurteilung der Vorentwurfsunterlagen durch das BMVI gespielt, und welche Konsequenzen zog die Bundesregierung daraus?

17

Zu welchem Zeitpunkt wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die ingenieurgeologische Vor- und Hauptuntersuchung durchgeführt?

18

a) Welche Erkundungsschritte und welche direkten und indirekten geologischen Erkundungsmethoden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Baugrunduntersuchung der Ortsumgehung Waake angewendet? b) Welche Verfahren sind für Erkundungen im Rahmen des Baus von Bundesstraßen nach Kenntnis der Bundesregierung Standard?

19

Inwieweit reichen der Bundesregierung vor dem genannten Hintergrund die Qualität und Aussagekraft der von der niedersächsischen Straßenbauverwaltung veranlassten Baugrunduntersuchungen bei der Ortsumgehung Waake aus, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

20

Wer trägt aus Sicht der Bundesregierung die Verantwortung für die bisher bekannt gewordenen Kostensteigerungen bei der Ortsumgehung Waake, und wer trägt die finanziellen Konsequenzen?

21

Wie hätte nach Auffassung der Bundesregierung im Vorfeld (Planungsphase) sowie während der Bauphase vermieden werden können, dass die Projektkosten bei der Ortsumgehung Waake während der Bauphase in einer solchen Größenordnung ansteigen?

22

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den gestiegenen Baukosten beim Bedarfsplanprojekt Ortsumgehung Waake für weitere Vorhaben, und wie will sie Kostensteigerungen in diesem Umfang zukünftig wirksam unterbinden und für weitere Projekte ausschließen (bitte entsprechende Beispiele nennen)?

23

Welche Schlüsse zieht Bundesregierung aus den Kostensteigerungen bei der Ortsumgehung Barbis (plus 65 Prozent), der Ortsumgehung Waake (plus 50 Prozent) und der Ortsumgehung Westerode (plus 40 Prozent) sowie die bei der Projektumsetzung im Bereich Baugrunduntersuchung gemachten Erfahrungen für die Kostenberechnung weiterer geplanter Straßenprojekte der niedersächsischen Straßenbauverwaltung im regionalen Geschäftsbereich Goslar, wie die Ortsumgehung Mackenrode (B 243n, Verkehrseinheit 3) oder die Verlegung der B 247 im Bereich Duderstadt (Verkehrseinheit 3)?

24

Von welchen aktualisierten Gesamtkosten geht die Bundesregierung für die Ortsumgehung Mackenrode (B 243n) nach der Baufreigabe am 20. Juli 2015 aus (bitte den niedersächsischen und thüringischen Teil ausweisen)?

25

Welchen Kosten wurden durch das BMVI bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung durch die niedersächsische und thüringische Straßenbauverwaltung für die jeweiligen Kostenermittlungsstufen (Kostenrahmen, Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenvoranschlag, Kostenfeststellung) im Laufe der unterschiedlichen Planungs- und Projektphasen für die Ortsumgehung Mackenrode ermittelt (bitte einzeln für den niedersächsischen und thüringischen Abschnitt benennen)?

26

Liegt nach Kenntnis der Bundesregierung für die Ortsumgehung Mackenrode ein mit Preisen versehenes Leistungsverzeichnis als Kostenvoranschlag vor? Wenn nein, wird die Bundesregierung darauf drängen, dass die Auftragsverwaltungen in Niedersachsen und Thüringen dies vor Baubeginn noch erstellen, und bis wann wird dies durch die Bundesregierung nachgefordert?

27

Welche Konsequenzen haben die Kostensteigerungen beim Bau der Ortsumgehung Barbis (Verkehrseinheit 2) für den Bau der Ortsumgehung Mackenrode mit Blick auf die auch hier ähnlichen Baugrundverhältnisse im Südharzer Zechsteingürtel?

28

Welchen Informationsstand hatte die Bundesregierung zu der Baugrunderkundung für die Ortsumgehung Mackenrode zum Zeitpunkt der Erteilung des Gesehenvermerkes?

29

Zu welchem Zeitpunkt wurde nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die ingenieurgeologische Vor- bzw. Hauptuntersuchung durchgeführt?

30

Hat das BMVI bei der Prüfung der Vorentwurfsunterlagen der Ortsumgehung Mackenrode, also auch bei der Durchsicht der Kostenermittlung und der Bodenuntersuchung, wesentliche Nachforderungen und Überarbeitungen von den zuständigen Auftragsverwaltungen in Niedersachsen und Thüringen angefordert? Wenn ja, in welchen Punkten forderte das BMVI Änderungen, zusätzliche Untersuchungen oder Informationen? Wenn nein, warum nicht?

31

Gab es nach Prüfung der Vorentwurfsunterlagen weiteren Änderungsbedarf, der in einem Anschreiben zum Gesehenvermerk aufgeführt wurde? Wenn ja, welcher Änderungsbedarf wurde durch das BMVI gegenüber den Auftragsverwaltungen bei Erteilung des Gesehenvermerks geltend gemacht?

32

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass es bei der Ortsumgehung Mackenrode nach Beginn der Maßnahme nicht zu Baukostensteigerungen kommt?

33

Welche der vom Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung im Gutachten über das Kostenmanagement im Bundesfernstraßenbau im April 2014 (vergleiche auch Bundestagsdrucksache 18/3381) gemachten Vorschläge zur Verbesserung des Kostenmanagements wurden bereits umgesetzt, und welche sollen mittelfristig noch umgesetzt werden?

Berlin, den 29. Juli 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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