Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde der Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen
der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Harald Ebner, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Spätestens ab dem Jahr 2017 soll die Förderhöhe für die einzelnen erneuerbaren Energieträger nicht mehr gesetzlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen ermittelt werden (§ 2 Absatz 5 Satz 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes – EEG 2014).
Um erste Erfahrungen mit dem neuen Förderinstrument zu sammeln, werden bis zum Jahr 2017 Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen durchgeführt. Diese Pilotausschreibungen werden durch die am 12. Februar 2015 in Kraft getretene Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) geregelt. Anhand der Erfahrungen aus den Pilotausschreibungen soll entschieden werden, ob und in welcher Ausgestaltung auch andere erneuerbare Energieträger auf das Ausschreibungsmodell umgestellt werden.
Im Rahmen der Umstellung auf Ausschreibungen soll laut Gesetz die Akteursvielfalt bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erhalten bleiben (§ 2 Absatz 5 Satz 3 EEG 2014), d. h. Energiegenossenschaften, Bürgerprojekte und andere kleine Akteure sollen angemessen im weiteren Ausschreibungsverfahren berücksichtigt werden. Die zweite Ausschreibungsrunde endete am 1. August 2015.
Wir fragen die Bundesregierung:
Allgemeine Fragen zur Gebotsabgabe für Photovoltaik-Freiflächenanlagen
Fragen28
Wie viele Gebote und welches gesamte Gebotsmengenvolumen (in Kilowatt – kW) wurden eingereicht?
Wie hoch ist der jeweilige abgegebene gesamte Gebotsmengenanteil (in kW) nach natürlichen Personen, GbR, OHG, GmbH & Co. KG, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen, eG und anderen juristischen Personen aufgeschlüsselt, und wie verteilen sich diese Gebotsmengenanteile auf die jeweiligen Größensegmente bis 500 kW, bis 1 000 kW, bis 2 000 kW, bis 5 000 kW und bis 10 000 kW?
Wie viele Gebotsmengen wurden nach natürlichen Personen, GbR, OHG, GmbH & Co. KG, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen, eG und anderen juristischen Personen aufgeschlüsselt abgegeben, und wie verteilen sich diese Gebotsmengenanzahlen auf die jeweiligen Größensegmente bis 500 kW, bis 1 000 kW, bis 2 000 kW, bis 5 000 kW und bis 10 000 kW?
Wie viele Bieter haben mehrere Gebote abgegeben, und wie hoch ist der jeweilige Gebotsmengenanteil (in kW) nach natürlichen Personen, GbR, OHG, GmbH & Co. KG, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen, eG und anderen juristischen Personen?
Wie hoch ist der jeweilige abgegebene Gebotsmengenanteil (in kW) aufgeschlüsselt nach der Flächenkategorie der geplanten Freiflächenanlage gemäß § 6 Absatz 3 Nummer 6a bis 6c FFAV?
Wie hoch ist der jeweilige abgegebene Gebotsmengenanteil (in kW ohne Nachkommastellen) von natürlichen Personen, GbR, OHG, GmbH & Co. KG, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen, eG und anderen juristischen Personen nach dem Planungsstand gemäß § 6 Absatz 4 Nummer 1a bis 1c FFAV? aufgeschlüsselt
Wie hoch sind der niedrigste und der höchste Gebotswert, die geboten wurden?
Wie hoch ist der Durchschnittswert aller Gebotswerte, die geboten wurden?
Wie viele rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen besitzen insgesamt mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals an Bietern, die ein oder mehrere Gebote abgegeben haben (siehe § 6 Absatz 3 Nummer 1d FFAV)?
Wie viele GbR, OHG, GmbH & Co. KG, andere rechtsfähige Personengesellschaften, Vereine, Stiftungen, eG und andere juristische Personen besitzen jeweils mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals an Bietern, die ein oder mehrere Gebote abgegeben haben (siehe § 6 Absatz 3 Nummer 1d FFAV)?
Wie viele Bieter, die geboten haben, haben angekreuzt, dass sie ein Kleinunternehmen (Hauptmerkmale kleiner als 50 Mitarbeiter und Umsatz oder Bilanzsumme kleiner oder gleich 10 Mio. Euro) sind?
Wie viele Bieter, die geboten haben, haben angekreuzt, dass sie ein Kleinstunternehmen (Hauptmerkmale kleiner als zehn Mitarbeiter und Umsatz oder Bilanzsumme kleiner oder gleich 2 Mio. Euro) sind?
Wie viele Bieter, die geboten haben, haben angekreuzt, dass sie weder ein Kleinunternehmen noch ein Kleinstunternehmen sind?
Wie viele Bieter, die geboten haben, sind bereit, an einer späteren Evaluierung des Ausschreibungsverfahrens teilzunehmen?
Wie viele Gebote, und welches gesamte Gebotsmengenvolumen (in kW) wurden bezuschlagt?
Wie hoch ist der jeweilige bezuschlagte gesamte Gebotsmengenanteil (in kW) nach natürlichen Personen, GbR, OHG, GmbH & Co. KG, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen, eG und anderen juristischen Personen aufgeschlüsselt, und wie verteilen sich diese Gebotsmengenanteile auf die jeweiligen Größensegmente bis 500 kW, bis 1 000 kW, bis 2 000 kW, bis 5 000 kW und bis 10 000 kW?
Wie viele Gebotsmengen wurden nach natürlichen Personen, GbR, OHG, GmbH & Co. KG, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen, eG und anderen juristischen Personen aufgeschlüsselt bezuschlagt, und wie verteilen sich diese Gebotsmengenanzahlen auf die jeweiligen Größensegmente bis 500 kW, bis 1 000 kW, bis 2 000 kW, bis 5 000 kW und bis 10 000 kW?
Wie viele Bieter haben mehrere Gebote bezuschlagt bekommen, und wie hoch ist der jeweilige Gebotsmengenanteil (in kW) nach natürlichen Personen, GbR, OHG, GmbH & Co. KG, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen, eG und anderen juristischen Personen aufgeschlüsselt?
Wie hoch ist der jeweilige bezuschlagte Gebotsmengenanteil (in kW) aufgeschlüsselt nach der Flächenkategorie der geplanten Freiflächenanlage gemäß § 6 Absatz 3 Nummer 6a bis 6c FFAV?
Wie hoch ist der jeweilige bezuschlagte Gebotsmengenanteil (in kW ohne Nachkommastellen) von natürlichen Personen, GbR, OHG, GmbH & Co. KG, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen, eG und anderen juristischen Personen nach dem Planungsstand gemäß § 6 Absatz 4 Nummer 1a bis 1c FFAV aufgeschlüsselt?
Wie hoch sind der niedrigste und der höchste Gebotswert, die einen Zuschlag bekommen haben?
Wie hoch ist der Durchschnittswert aller Gebotswerte, die einen Zuschlag bekommen haben?
Wie viele rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen besitzen insgesamt mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals an Bietern, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben (siehe § 6 Absatz 3 Nummer 1d FFAV)?
Wie viele GbR, OHG, GmbH & Co. KG, andere rechtsfähige Personengesellschaften, Vereine, Stiftungen, eG und andere juristische Personen besitzen jeweils mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals an Bietern, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben (siehe § 6 Absatz 3 Nummer 1d FFAV)?
Wie viele Bieter, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben, haben angekreuzt, dass sie ein Kleinunternehmen (Hauptmerkmale: kleiner als 50 Mitarbeiter und Umsatz oder Bilanzsumme kleiner oder gleich 10 Mio. Euro) sind?
Wie viele Bieter, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben, haben angekreuzt, dass sie ein Kleinstunternehmen (Hauptmerkmale: kleiner als zehn Mitarbeiter und Umsatz oder Bilanzsumme kleiner oder gleich 2 Mio. Euro) sind?
Wie viele Bieter, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben, haben angekreuzt, dass sie weder ein Kleinunternehmen noch ein Kleinstunternehmen sind?
Wie viele Bieter, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben, sind bereit an einer späteren Evaluierung des Ausschreibungsverfahrens teilzunehmen?