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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Gefährliche Chemikalien und andere Ausgangsstoffe, die für die illegale Herstellung von Explosivstoffen missbraucht werden können

Eignung der Chemikalien-Verbotsverordnung und der EU-Verordnung über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe zur Verhinderung illegaler Herstellung von Explosivstoffen: Konzentrationsgrenzwerte, Stofflisten, sukzessive Ankäufe je geringer Mengen, Meldewesen bzw. Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden bei verdächtigen Transaktionen sowie bei Diebstahl von Ausgangsstoffen; Meldefälle verdächtiger Transaktionen bzw. Diebstähle seit 2013; weitere Maßnahmen<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

10.09.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/585420.08.2015

Gefährliche Chemikalien und andere Ausgangstoffe, die für die illegale Herstellung von Explosivstoffen missbraucht werden können

der Abgeordneten Irene Mihalic, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Chemikalien werden immer wieder zur illegalen Herstellung von Explosivstoffen und Sprengsätzen missbraucht. Anschläge von Terroristinnen und Terroristen wurden oftmals mit selbst hergestellten Explosivstoffen verübt, die man durch frei verkäufliche Ausgangsstoffe herstellen kann. Zuletzt erregte ein Fall in Oberursel die öffentliche Aufmerksamkeit, bei dem zwei mutmaßliche Terroristen versucht hatten, in einem Baumarkt eine größere Menge Wasserstoffperoxid zu kaufen. Die in diesem Fall exemplarisch deutlich gewordene Gefahr ist der Grund für eine Vielzahl von Bestimmungen, die neben Abgabeverboten und Konzentrationsbeschränkungen insbesondere ein spezielles Meldewesen vorsehen. Dabei sind in erster Linie die Vorschriften der Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Verbotsverordnung – ChemVerbotsV) und die Verordnung (EU) Nr. 98/2013 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe von Bedeutung. In diesem Zusammenhang ist neben dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch das berechtigte wirtschaftliche Interesse an der ordnungsgemäßen Verwendung entsprechender Ausgangsstoffe zu berücksichtigen. Gleichwohl stellt sich die Frage, ob die derzeitigen Vorschriften ausreichend sind, um einen Missbrauch hinreichend zu erschweren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Sind die festgelegten Konzentrationsgrenzwerte gemäß Anhang 1 der Verordnung (EU) Nr. 98/2013 nach Einschätzung der Bundesregierung geeignet, das Schutzziel der Verordnung (die unrechtmäßige Herstellung von Explosivstoffen zu erschweren) zu erreichen?

2

Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund den festgelegten Konzentrationsgrenzwert für Wasserstoffperoxid von bis zu 35 Prozent gemäß Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 98/2013?

3

Hält die Bundesregierung die Stofflisten in Anhang I und Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 98/2013 aus kriminalistischer Sicht für vollständig, oder müssten nach Einschätzung der Bundesregierung weitere Stoffe einbezogen werden?

4

Hält die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Aufnahme von weiteren Stoffen in die ChemVerbotsV für angezeigt?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die rechtlichen Beschränkungen für die Abgabe von Kaliumnitrat und von Ammoniumnitrat, das in der Landwirtschaft vielfach verwendet wird?

6

Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr, dass Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 98/2013 durch einen sukzessiven Ankauf jeweils geringer Mengen umgangen werden könnte?

7

Welche Maßnahmen wurden oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung ergriffen, um der in Frage 6 beschriebenen Gefahr zu begegnen?

8

Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob es in der Vergangenheiten Fälle von sukzessiven Ankäufen gab, um daraus Explosivstoffe herzustellen (bitte gegebenenfalls nach Jahren, Stoffen und Mengen getrennt auflisten)?

9

Wurden nationale Kontaktstellen für die Meldung verdächtiger Transaktionen eingerichtet, wie in der Verordnung (EU) Nr. 98/2013 vorgesehen, und wie sind diese nach Kenntnis der Bundesregierung beschaffen?

10

Wie ist der Austausch zwischen dem Bundeskriminalamt und den Landesbehörden bei verdächtigen Transaktionen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 98/2013 nach Kenntnis der Bundesregierung organisiert, und wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das Meldewesen für das Abhandenkommen bzw. den Diebstahl von Ausgangstoffen für Explosivstoffe?

11

Wie viele Meldungen über verdächtige Transaktionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 98/2013 eingegangen (bitte gegebenenfalls nach Jahren, Stoffen und Mengen getrennt auflisten)?

12

Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie häufig und in welchen Mengen Ausgangstoffe für Explosivstoffe gestohlen werden oder in anderer Weise abhandenkommen (bitte gegebenenfalls nach Jahren, Stoffen und Mengen getrennt auflisten)?

13

Gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung weitere Maßnahmen, die ergriffen werden sollten, um dem Missbrauch von Chemikalien zur illegalen Herstellung von Explosivstoffen vorzubeugen?

14

Hält die Bundesregierung eine höhere Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Fachgeschäften (Baumärkten, Apotheken, Drogerien etc.) in Bezug auf die Eignung der in Frage 1 genannten Stoffe zur Herstellung von Explosivstoffen für notwendig? Falls ja, strebt die Bundesregierung an, eine höhere Sensibilisierung zu erreichen, und wenn ja, wie (ggf. erstellte Leitfäden o. Ä. bitte beifügen)?

Berlin, den 20. August 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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