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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Zertifizierung von Rohstoffen in der Demokratischen Republik Kongo (G-SIG: 16011805)

Stand der Umsetzung des Kabinettsbeschlusses für eine &quot;Initiative zur Zertifizierung von Rohstoffen aus Konfliktregionen&quot; während der G8-Präsidentschaft, insbesondere betr. Kongo, Benennung einer Pilotregion und eines Rohstoffes, Kooperationspartner, Abstimmung mit der kongolesischen Regierung und anderen Geberländern für den Kongo, Unterbindung illegalen Rohstoffhandels, Unterstützung der kongolesischen Zivilgesellschaft, Transparenz wirtschaftlichen Handelns im Kongo <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

23.03.2007

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

BT16/455106.03.2007

Zertifizierung von Rohstoffen in der Demokratischen Republik Kongo

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 16/4551 16. Wahlperiode 06. 03. 2007 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ute Koczy, Kerstin Müller (Köln), Margareta Wolf (Frankfurt) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zertifizierung von Rohstoffen in der Demokratischen Republik Kongo Die Demokratische Republik (DR) Kongo ist reich an natürlichen Rohstoffen, die erheblich zum Wiederaufbau und zur Entwicklung des Landes beitragen könnten. Jedoch haben sich seit der Kolonisierung des Kongo bis heute im Wesentlichen die herrschenden Eliten und ausländische Profiteure an den Ressourcen des Landes bereichert, während die lokale Bevölkerung leer ausging. Dieses Muster kennzeichnet die Mobutu-Ära und gilt leider bis heute. Der Rohstoffreichtum Kongos war immer wieder Kriegsgrund und Basis einer brutalen Kriegsökonomie. Der kongolesische Bürgerkrieg von 1996 bis 2002, in dem über vier Millionen Menschen starben und der die gesamte Region der Großen Seen destabilisierte, wurde durch Ressourcenraubbau finanziert und angeheizt, was unter anderem ein von den Vereinten Nationen beauftragtes Expertengremium mehrfach bestätigte. Das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen UNDP bezeichnet diesen Krieg als die schlimmste humanitäre Katastrophe seit dem Zweiten Weltkrieg. Durch einen international unterstützten Friedensprozess und die gegenwärtig größte UN-Friedensmission (MONUC) konnte der Krieg mühselig beigelegt werden. Nach einem langjährigen Übergangsprozess fanden 2006 erstmalig demokratische Wahlen statt, die von einer EU-Militärmission unter deutscher Führung zusätzlich abgesichert wurden. Inzwischen hat im Januar 2007 eine demokratisch gewählte Regierung ihr Amt angetreten. Doch viele Rebellengruppen und Privatarmeen sind noch nicht entwaffnet und es kommt immer noch zu bewaffneten Rivalitäten um die Kontrolle rohstoffreicher Territorien. Die Umwandlung dieser Kriegsökonomie in eine sozial gerechte Friedensökonomie ist eine der größten Herausforderungen für die Demokratische Republik Kongo. In der Vergangenheit machte der extraktive Sektor ca. 75 Prozent der gesamten Exporteinnahmen des Landes sowie 25 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und 25 Prozent der Steuereinnahmen aus. Seit der zweiten Hälfte der 80er Jahre befindet sich der formelle Bergbausektor im Niedergang, während der informelle Bergbausektor größer geworden ist. 2001 war der Beitrag des Bergbausektors zum Bruttoinlandsprodukt auf 7 Prozent gesunken. Der informelle Bergbausektor beinhaltet Aktivitäten ohne eine von der Regierung vergebene Konzession, die nicht systematisch registriert werden. Neben Diamanten werden Gold, Coltan, Zinnerz, Kobalt, Silber, Kadmium, Magnesium, Kohle, Zink und Uran im informellen Bergbausektor abgebaut und häufig illegal gefördert. Die Internationale Große-Seen-Konferenz verabschiedete im Januar 2006 ein „Protokoll gegen die illegale Ausbeutung von natürlichen Rohstoffen“, das Bestandteil des im Dezember 2006 verabschiedeten „Paktes über Sicherheit, Stabilität und Entwicklung in der Region der Großen Seen“ ist. Darin vereinba- Drucksache 16/4551 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperioderen die Mitgliedstaaten, einen regionalen Zertifizierungsmechanismus für den Abbau, das Monitoring und die Überprüfung von natürlichen Rohstoffen in der Region der Großen Seen zu etablieren. Auch die Resolution 1698 des UN-Sicherheitsrates vom Juli 2006 fordert explizit die Einführung einer Ursprungszertifizierung von Rohstoffen („certificate of origine regime“) für den Kongo. Bisher gibt es außer dem Kimberley-Prozess für Diamanten weltweit keinen Mechanismus, der verhindert, dass natürliche Ressourcen aus Konfliktzonen weltweit gehandelt werden. Der Kimberley-Prozess lehrt, dass zunächst eine Definition darüber notwendig ist, was eine Konfliktressource ist, bevor sie als solche zertifiziert werden kann. Die britische Nichtregierungsorganisation „Global Witness“ schlägt daher vor, Konfliktressourcen zu definieren als solche, die aufgrund des von den Vereinten Nationen vereinbarten Grundsatzes der Responsibility to Protect aus dem Handel genommen werden müssen, weil sie zu Konfliktsituationen beitragen, in denen Menschenrechte verletzt werden und/oder in denen Individuen, die aus dem Abbau dieser Ressource Einkommen erwirtschaften, das Kriegsrecht brechen und absichtlich Zivilisten und Zivilistinnen angreifen. Die Bundesregierung kündigt in ihrem Kabinettsbeschluss zur deutschen G8- Präsidentschaft eine „Initiative zur Zertifizierung von Rohstoffen aus Konfliktregionen“ an, „um einen Beitrag zu friedlicher Entwicklung auch in rohstoffreichen Krisenregionen zu leisten“. Am 29. August 2006 berichten die „Nachrichten für Außenhandel“, dass das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Mittel zur Entwicklung eines Zertifizierungsschemas für Rohstoffe aus Konfliktzonen bereitgestellt und die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) mit der Entwicklung eines Pilotprojekts dieser Art in der DR Kongo beauftragt habe. Das BMZ habe sich bisher „bei der Zertifizierung jedoch weder auf eine Region im Kongo noch auf bestimmte Rohstoffe festgelegt“. Der BGR obliege es zudem, „einen ‚Fingerabdruck‘ zu entwickeln, mit dem Edelmetalle bis zu ihrer Quelle zurückverfolgt werden können.“ Die Bundesregierung bezieht sich in dieser Frage auf die UN-Resolution 1698. Wie die „Nachrichten für Außenhandel“ (29. August 2006) berichten, möchte die Bundesregierung mit dieser Initiative dazu beitragen, dass „die Erträge der Rohstoffe […] der Armutsbekämpfung und somit der Bevölkerung zu Gute kommen. Die Stärkung von Rechtsstaatlichkeit, Transparenz über Eigentumsrechte und Finanzflüsse ist hierbei ein zentraler Beitrag der Entwicklungszusammenarbeit“. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung oder hat die Bundesregierung beauftragt, um die im Kabinettsbeschluss zur G8- Präsidentschaft angekündigte „Initiative zur Zertifizierung von Rohstoffen aus Konfliktregionen“ umzusetzen? 2. Worin bestehen die von der Bundesregierung im Kontext der G8- Präsidentschaft angekündigten Initiativen zur nachhaltigen Nutzung von Rohstoffen, und umfassen sie Ansätze, die sich auch auf die Demokratische Republik Kongo beziehen? 3. Wurde die Bundesregierung für diese konkreten Vorhaben von den Vereinten Nationen, der kongolesischen Regierung oder irgendeiner anderen internationalen oder kongolesischen Institution beauftragt? a) Wenn ja, von wem? Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/4551b) Wenn nein, wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das entwickelte Pilotverfahren dann auch Anwendung findet? 4. Hat die Bundesregierung bereits eine Pilotregion und einen Rohstoff für das Projekt identifiziert? a) Wenn ja, welche Pilotregion und welchen Rohstoff? b) Wenn nein, wann wird dies geschehen? c) Welche Maßstäbe werden bzw. wurden hierfür angelegt? 5. Welche Institutionen und/oder Personen wurden mit diesem Projekt beauftragt? 6. Bis wann rechnet die Bundesregierung mit einem Ergebnis? 7. Auf welche Weise wird die Bundesregierung die Übertragbarkeit des Pilotprojekts auf andere Regionen und Rohstoffe gewährleisten, wie es in den „Nachrichten für Außenhandel“ erwähnt ist? 8. Wie wird die Bundesregierung konkret dazu beitragen, dass die Erträge aus dem Abbau der natürlichen Ressourcen in der DR Kongo der Bevölkerung zu Gute kommen? 9. Mit welchen deutschen und ausländischen Unternehmen kooperiert die Bundesregierung bezüglich Rohstoffen in der Demokratischen Republik Kongo, und wie? 10. Gibt es bereits öffentlich-private Partnerschaften (Public Private Partnerships) oder andere finanzielle Teilhaben an Projekten des Privatsektors, und/ oder ist dies für die Zukunft gewünscht? 11. Mit welchen finanziellen Mitteln gedenkt die Bundesregierung ein solches Zertifizierungssystem für die Demokratische Republik Kongo umzusetzen, und um welche Beträge würde es sich hierbei schätzungsweise handeln? 12. Wie stimmt die Bundesregierung ihre Initiative mit der kongolesischen Regierung und anderen Gebern in der Demokratischen Republik Kongo ab (Belgien, Großbritannien, Kanada, USA, Weltbank)? 13. Welche anderen Institutionen oder Initiativen sind der Bundesregierung bekannt, die sich ebenfalls mit einer Zertifizierung von Rohstoffen beschäftigen, und in welchem Zusammenhang bzw. Austausch stehen diese Initiativen zu/mit dem Pilotprojekt des BMZ? 14. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass der Handel mit einem Rohstoff, dessen Ursprung erfolgreich identifiziert wird und der aus einer Konfliktregion stammt (und nachgewiesenermaßen zur Finanzierung des Konflikts und damit zu Menschenrechtsverletzungen beiträgt), verboten wird? Wie soll dieses Verbot durchgesetzt werden, und wie soll seine Durchsetzung überwacht werden? 15. Wie ist die kongolesische Zivilgesellschaft in die Planung des Zertifizierungsverfahrens eingebunden, und welche Rolle soll ihr bei der Umsetzung und Überwachung zukommen? Mit welchen kongolesischen Organisationen steht das BMZ darüber im Austausch? 16. Wie gestaltet sich der Bezug dieses Pilotprojekts des BMZ zur Große-Seen- Konferenz und zu dem in Artikel 9 des „Paktes über Sicherheit, Stabilität und Entwicklung“ geforderten regionalen Zertifizierungsmechanismus für die Ausbeutung, das Monitoring und die Überprüfung von natürlichen Rohstoffen in der Region der Großen Seen? Drucksache 16/4551 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode17. In welcher Weise stützt sich die im Rahmen der G8-Präsidentschaft angekündigte Initiative der Bundesregierung auf die Resolution 1698 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, und wie ist die Initiative in den Rahmen des UN-Expertenpanels zur illegalen Ausbeutung von Ressourcen in der DR Kongo eingebettet? 18. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um auf eine effektive Umsetzung der Extractive Industries Transparency Iniative (EITI) in der Demokratischen Republik Kongo hinzuwirken? 19. Unterstützt die Bundesregierung die Forderung nach einer allgemeinen Definition von Konfliktressourcen, wie sie im Bericht der Commission for Africa (UK), im Bericht über die menschliche Entwicklung des UNDP 2005 und von der britischen Regierung gefordert wird? 20. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung sich bei der Entwicklung eines chemischen Herkunftsnachweises („Fingerabdruck“) auf das Beispiel Coltan festgelegt, obwohl dies nach der in den Nachrichten für Außenhandel zitierten Aussage von Markus Wagner (BGR) mit erheblichen Kosten und gleichzeitig einer Restunsicherheit bei der Quellenzuordnung von bis zu 40 Prozent verbunden ist? 21. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung sicherzustellen, dass Coltan, das in der DR Kongo meist nichtindustriell und in Kleinkooperativen gewonnen wird, aus dem Handel genommen wird, wenn es aus Konfliktzonen stammt und der o. g. Definition einer Konfliktressource entspricht? 22. Wie beurteilt die Bundesregierung die Option eines EU-Importverbots für nicht zertifizierte Rohstoffe? Wird die Bundesregierung sich für ein solches Importverbot einsetzen? 23. Welche Chancen sieht die Bundesregierung durch die Formalisierung des artisanalen Bergbausektors für die betroffene Bevölkerung? Hat eine Zertifizierung von Rohstoffen auch das Ziel, die bestehenden Probleme im artisanalen Bergbau zu bekämpfen? Berlin, den 6. März 2007 Renate Künast, Fritz Kuhn und FraktionGesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44 ISSN 0722-8333]

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