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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Zustand der Schleusen, Wehre und Brücken an Bundeswasserstraßen

Sanierungsbedürftige und zu ersetzende Schleusen, Wehre, Bahn-, Kanal- oder Straßenbrücken im Aufgabenbereich der WSV, baulicher Zustand mit Zustandskategorien oder Zustandsnoten, Veränderung der Zustandskategorien seit 1990, neu hinzugekommene bzw. Durchschnittsalter vorhandener Bauwerke, Sperrungen für den Schiffsverkehr, durchgeführte Baumaßnahmen und geplante Wiedereröffnung; jährliche Gesamtinvestitionen in Sachanlagen und Abschreibungen an Bundeswasserstraßen, Sachanlagevermögen der WSV, Befahrbarkeit von Wasserstraßen<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

30.10.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/641514.10.2015

Zustand der Schleusen, Wehre und Brücken an Bundeswasserstraßen

der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes betreibt ein Netz von 7 300 km Binnenwasserstraßen, davon sind 2 800 km touristisch genutzte Wasserstraßen. Außerdem betreut die WSV 23 000 km2 Seewasserstraßen. Entlang dieser Wasserstraßen unterhält und betreibt sie 315 Schleusenanlagen, zwei Schiffshebewerke, 307 Wehranlagen, 354 Düker, 1 300 Straßen- und Bahnbrücken, 40 Kanalbrücken, zwei Talsperren, vier Sturmflutsperrwerke und zwei Tunnel (vgl. www.wsv.de/Wir_ueber_uns/index.html).

Wie bei den Verkehrsträgern Straße und Schiene zehrt der Bund von der Substanz der bestehenden Infrastruktur. Viele Bauwerke an Bundeswasserstraßen werden aufgrund des schlechten Zustands oft kurzfristig aufgrund von Wartungs- oder Reparaturarbeiten für den Verkehr gesperrt. Da Ausweichmöglichkeiten häufig fehlen, sind die Auswirkungen auf die Binnenschifffahrt enorm. Als Beispiel sei hier die Schleuse Friedrichsfeld oder der Nord-Ostsee-Kanal genannt, wo jeweils kein dauerhaft zuverlässiger Betrieb möglich ist.

Es ist zwar Teil der WSV-Reform, ein Controlling-System einzuführen, mit dem das Anlagevermögen der Wasserstraßen sowie die Abschreibungen ausgewiesen werden können, aber entsprechende Fortschritte sind bisher nicht erkennbar. Über den wirtschaftlichen Werteverzehr der Sachanlagen im Wasserstraßenbereich könnte sowohl insgesamt als auch konkret an den jeweiligen Bauwerken festgestellt werden, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Größenordnung Reinvestitionen getätigt werden müssen. Aktuell fehlt dem Bund noch der Gesamtüberblick.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie viele Schleusen und Wehre im Aufgabenbereich der WSV sind in Deutschland sanierungsbedürftig oder müssen in den nächsten zehn Jahren ersetzt werden (bitte nach Flussabschnitt bzw. Wasserstraßenabschnitt tabellarisch angeben)?

2

Welche Schleusen und Wehre im Aufgabenbereich der WSV sind in Deutschland dringend sanierungsbedürftig oder müssen ersetzt werden (bitte jeweils Anzahl der Schleusungsvorgänge sowie Anzahl der Schiffspassagen in den Jahren 1990 bis heute jährlich angeben)?

3

In welchem baulichen Zustand befinden sich die Schleusen und Wehre der WSV (Zustandskategorie oder Zustandsnote mit jeweiliger Erläuterung; bitte nach Flussabschnitt bzw. Wasserstraßenabschnitt tabellarisch angeben sowie jeweiliges Baujahr auflisten)?

4

Wie haben sich die Zustandskategorien der Schleusen und Wehre im Jahr 1990 gegenüber heute verändert, und welche Bauwerke kamen seitdem zu welchen Zeitpunkten an welchen Wasserstraßen neu hinzu?

5

Welches Durchschnittsalter besitzen die Schleusen und Wehre an den Bundeswasserstraßen (bitte Durchschnittsalter je Bauwerk sowie nach Flussabschnitten bzw. Wasserstraßenabschnitten getrennt tabellarisch angeben)?

6

Welche Schleusen oder Wehre im Aufgabenbereich der WSV sind gegenwärtig aus welchen Gründen für den Schiffsverkehr gesperrt, wann ist jeweils mit einer Wiedereröffnung zu rechnen, und welche Baumaßnahme (oder andere Maßnahme) wird dort jeweils durchgeführt?

7

Wie viele Brücken im Aufgabenbereich der WSV sind in Deutschland sanierungsbedürftig oder müssen ersetzt werden (bitte nach Flussabschnitt bzw. Wasserstraßenabschnitt tabellarisch aufführen sowie angeben, ob es sich um eine Bahn-, Kanal- oder Straßenbrücke handelt)?

8

Welche Brücken im Aufgabenbereich der WSV sind in Deutschland dringend sanierungsbedürftig oder müssen ersetzt werden (bitte angeben, ob es sich um eine Bahn-, Kanal- oder Straßenbrücke handelt; bei Straßenbrücken bitte jeweils durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke unter Ausweisung des Schwerlastverkehrsanteils auflisten)?

9

In welchem baulichen Zustand befinden sich die Brücken im Aufgabenbereich der WSV (Zustandskategorie oder Zustandsnote mit jeweiliger Erläuterung und Baujahr bitte nach Flussabschnitt bzw. Wasserstraßenabschnitt tabellarisch angeben sowie angeben, ob es sich um eine Bahn-, Kanal- oder Straßenbrücke handelt)?

10

Wie haben sich die Zustandskategorien der Brücken im Aufgabenbereich der WSV seit dem Jahr 1990 gegenüber heute verändert, und welche Bauwerke kamen seitdem zu welchen Zeitpunkten an welchen Wasserstraßen neu hinzu?

11

Welches Durchschnittsalter besitzen die Brücken an den Bundeswasserstraßen (bitte Durchschnittsalter je Bauwerk sowie nach Flussabschnitten bzw. Wasserstraßenabschnitten getrennt tabellarisch angeben sowie angeben, ob es sich um eine Bahn-, Kanal- oder Straßenbrücke handelt)?

12

Welche Brücken im Aufgabenbereich der WSV sind gegenwärtig aus welchen Gründen für den Verkehr gesperrt, wann ist jeweils mit einer Wiedereröffnung zu rechnen, und welche Baumaßnahme (oder andere Maßnahme) wird dort jeweils durchgeführt (bitte jeweils auch angeben, ob es sich um eine Bahn-, Kanal- oder Straßenbrücke handelt)?

13

Welche jährlichen sowie Gesamtinvestitionen in welche Sachanlagen an welchen Bundeswasserstraßen und welche jeweiligen jährlichen Abschreibungen hat die Bundesregierung gemäß der Hochrechnungsmethode von Investitions- und Abschreibungszeitreihen ermittelt (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6174)?

14

Wie gliedert sich das bisher grob ermittelte gesamte Sachanlagevermögen der WSV (gemäß Zuständigkeitsanpassungsgesetz in Summe 50 Mrd. Euro) in die Anlagevermögen Schleusen, Wehre, Brücken, Wasserstraßen (ohne Schleusen, Wehre und Brücken), Immobilien, Grundstücke, Maschinen, Fuhrpark, Schiffe sowie sonstige Anlagevermögen (bitte jeweiligen bisher nach der Hochrechnungsmethode ermittelten aktuellen Schätzwert nennen)?

15

Für welche Sachanlagevermögen in der WSV wird die Bundesregierung die Vermögenswerte und jeweiligen jährlichen Abschreibungen durch „Standards staatlicher Doppik“ zukünftig detailliert ermitteln?

16

Welche Bewertungen welcher Sachanlagen in der WSV liegen der Bundesregierung nach „Standards staatlicher Doppik“ bereits vor (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6174, Frage 22a; bitte die bereits ermittelten Vermögenswerte tabellarisch auflisten)?

17

Welche Schleusen an Bundeswasserstraßen verfügen über Schleusenkammern, die die Durchfahrt von Schiffen mit einer Maximallänge von 110 Metern ermöglichen, und welche Schleusen verfügen über Schleusenkammern, die die Durchfahrt von Schiffen mit einer Maximallänge von 135 Metern ermöglichen?

18

An wie vielen Tagen pro Jahr waren die Bundeswasserstraßen seit dem Jahr 2000 wegen Hoch- oder Niedrigwasser nicht oder nur eingeschränkt befahrbar (bitte differenziert nach den einzelnen Jahren und den jeweiligen Wasserstraßen tabellarisch darstellen)?

Berlin, den 14. Oktober 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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