Zeitliche und räumliche Einschränkungen bei Endverbleibserklärungen von Waffenexporten nach Mexiko
der Abgeordneten Jan van Aken, Christine Buchholz, Eva Bulling-Schröter, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Niema Movassat, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im gerade erschienenen Buch „Netzwerk des Todes“ von Jürgen Grässlin, Daniel Harrich und Danuta Harrich-Zandberg sind verschiedene Dokumente aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zitiert oder in Kopie enthalten. Demnach wurden zumindest in einem Fall von Kriegswaffenexporten nach Mexiko eine zeitlich befristete und räumlich eingeschränkte Endverbleibserklärung vorgelegt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Welche rechtliche Gültigkeit haben Endverbleibserklärungen (EVE) für Rüstungsgüter, die zeitlich befristet sind?
Darf ein Land, das eine zeitlich befristete Endverbleibserklärung vorgelegt hat und für das auf dieser Basis ein Rüstungsexport genehmigt wurde, nach Ablauf der erklärten Frist das Rüstungsgut ohne Reexportgenehmigung weiter exportieren?
Stellt eine Genehmigung auf der Basis einer befristeten EVE eine faktische Duldung der Waffenweitergabe durch die Bundesregierung nach Ablauf der Frist dar?
Da die EVE integraler Bestandteil einer Genehmigung für Rüstungsexporte ist, erlischt mit dem Ende der Gültigkeit einer befristeten EVE nicht auch die Rüstungsexportgenehmigung?
Sind im Falle der Kriegswaffenexporte nach Mexiko durch das Unternehmen Heckler & Koch in den Jahren seit 2004 jemals Exportgenehmigungen erteilt worden, die auf EVE beruhen, die mit einer zeitlichen Befristung versehen waren?
Basierte eine abschließend erteilte Rüstungsexportgenehmigung auf der im Buch „Netzwerk des Todes“ (Seite 148/149) abgelichteten EVE mit dem Vermerk „Endverbleibsschreiben ist gültig bis zum 10. Dezember 2005“, oder wurde vor einer abschließenden Genehmigung noch eine unbefristete EVE vorgelegt (bitte als Anlage zu der Antwort auf diese Kleine Anfrage alle Versionen der EVEs für Kleinwaffenexporte nach Mexiko in den Jahren 2004 bis 2008 zur Verfügung zu stellen)?
Ist nach der rechtlichen Bewertung der Bundesregierung die im Buch „Netzwerk des Todes“ auf Seite 148 f. abgelichtete EVE für ganz Mexiko gültig, da im einleitenden Satz nur der Reexport in andere Länder ausgeschlossen wird, oder bezieht sich nach der rechtlichen Bewertung der Bundesregierung die EVE auch auf die einzelnen Bundesstaaten, die in dem Schreiben ja nur als „Empfänger“, nicht aber als ausschließliche Endempfänger bezeichnet sind?
Sind der Bundesregierung andere Fälle bekannt, in denen Empfängerländer zeitlich befristete EVE vorgelegt haben?
Bei welchen Genehmigungen für Kriegswaffenexporte nach Mexiko durch andere Unternehmen in den Jahren 2004 bis 2015 waren die vorgelegten EVE zeitlich und/oder räumlich begrenzt?
Bei welchen Genehmigungen für Kriegswaffenexporte nach Indien in den Jahren 2004 bis 2015 waren die vorgelegten EVE zeitlich und/oder räumlich begrenzt?
Bei welchen Genehmigungen für Kriegswaffenexporte nach Indonesien in den Jahren 2004 bis 2015 waren die vorgelegten EVE zeitlich und/oder räumlich begrenzt?
Bei welchen Genehmigungen für Kleinwaffenexporte nach Brasilien, Chile, Indonesien, Jordanien, Montenegro, Oman, Uruguay und die Vereinigten Arabischen Emirate im Jahr 2014 sowie für Kleinwaffenexporte nach Jordanien und die Vereinigten Arabischen Emirate im Jahr 2015 waren die vorgelegten EVE zeitlich und/oder räumlich begrenzt?
Wurden im Jahr 2014 andere Kriegswaffenexporte in Drittstaaten genehmigt, bei denen eine vorgelegte EVE zeitlich und/oder räumlich begrenzt war (falls erforderlich, bitte händische Auswertung der Unterlagen)?
Ist es richtig, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in den Jahren 2004 bis 2010 (zum Beispiel in den Emails vom 21. April oder 18. Mai 2010) Heckler & Koch aufgefordert hat, unbefristete EVE vorzulegen (wenn ja, bitte die Dokumente als Anlage zur Antwort zur Verfügung stellen)?
In welchen anderen Fällen seit dem Jahr 2004 haben das BMWi bzw. das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Rüstungsunternehmen aufgefordert, unbefristete EVE vorzulegen?
Seit wann akzeptiert das BMWi (bzw. das BAFA) keine befristeten EVE mehr? Gibt es davon Ausnahmen?
Gab es vor dem 2. September 2005 eine Kommunikation seitens der Bundesregierung mit der Firma Heckler & Koch, in der dem Unternehmen übermittelt wurde, dass Exportgenehmigungen für Oaxaca, Guerrero, Chiapas und Chihuahua problematisch oder ausgeschlossen sein könnten (vgl. Seite 157 im Buch „Netzwerk des Todes“)?
Haben Beamte aus dem BMWi und dem BAFA, dem Auswärtigen Amt und/oder dem Bundesministerium der Verteidigung mit Bezug auf Kleinwaffenexporte nach Mexiko intern schriftlich darüber kommuniziert, dass in den EVE „lediglich die Namen der Bundesstaaten ausgetauscht wurden, und zwar nur auf dem Papier“ (vgl. Seite 186 im Buch „Netzwerk des Todes“; sofern dies zutrifft, bitte die Dokumente als Anlage zur Antwort beifügen)?
Gibt es bis heute die Möglichkeit, dass Unternehmen (und/oder Empfänger) für Rüstungsexporte räumlich eingeschränkte (auf einzelne Provinzen, Bundesstaaten, Einsatzgebiete o. Ä.) EVE vorlegen? Oder wann, durch wen und wie wurde diese Möglichkeit mittlerweile ausgeschlossen (bitte die entsprechenden Verordnungen, Anordnungen, Anweisungen, Memos o. Ä. beifügen)?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der offenbar erfolgte Austausch einzelner Bundesstaaten in vorgelegten EVE die Zuverlässigkeit der vorlegenden Firma in Frage stellt?
Warum darf das Unternehmen Heckler & Koch trotz der im Buch „Netzwerk des Todes“ dokumentierten Ungereimtheiten um zeitlich und räumlich eingeschränkte EVE weiterhin Rüstungsgüter exportieren, während das Unternehmen Sig Sauer in einem ähnlichen Fall mit einem kompletten Exportverbot belegt wurde (www.sueddeutsche.de vom 13. Juli 2014 „Ausfuhrstopp für Waffenexporteur Sig Sauer“)?
Gedenkt die Bundesregierung, das Exportverbot von Heckler & Koch künftig nicht nur auf Mexiko (REPORT MAINZ vom 13. Dezember 2010) zu beschränken, sondern auf die ganze Welt auszuweiten?