Stand des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Annalena Baerbock, Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden, Matthias Gastel, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat im Dezember 2014 das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 beschlossen. Ziel der Bundesregierung ist eine Verminderung der Treibhausgasemissionen um 40 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 bis zum Jahr 2020. Die Maßnahmen dieses Programms sollen die im letzten Jahr identifizierte Klimaschutzlücke von 6 bis 8 Prozent schließen. Während der Ausstoß von Treibhausgasen zwischen den Jahren 1990 und 2014 um 27 Prozent gesunken ist, erfordert das Ziel der Bundesregierung eine Minderung von weiteren 13 Prozent in der verbliebenen Zeit. Die Minderungsrate der Treibhausgasemissionen muss dafür mehr als verdoppelt werden. Daher ist die Umsetzung von effektiven Maßnahmen zur Emissionsminderung von großer Bedeutung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Welches war der ursprüngliche Zeitplan zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Aktionsprogramm Klimaschutz 2020, und bei welchen Maßnahmen hält die Bundesregierung diesen Zeitplan zur Umsetzung nicht ein?
Wird die Bundesregierung ihre Prognose zum Anteil der verkauften Fahrzeuge mit Diesel- bzw. Benzinmotoren bis zum Jahr 2020 bzw. bis zum Jahr 2030 nach dem Bekanntwerden der VW-Abgasmanipulationen ändern? Falls ja, in welchem Umfang, und falls nein, mit welcher Begründung?
Rechnet die Bundesregierung durch die Manipulation der Abgaswerte bei Dieselfahrzeugen im VW-Konzern mit höheren CO2-Emissionen? Falls ja, in welchem Umfang, und falls nein, mit welcher Begründung?
Um wie viele Fahrzeuge könnte die Zahl der Elektrofahrzeuge im Fuhrpark des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder durch die im Jahr 2015 geplante gemeinsame Beschaffungsaktion steigen?
Wie hoch ist der derzeitige Marktanteil von Elektrofahrzeugen in Deutschland, und wie war die Entwicklung des Marktanteils in den vergangenen fünf Jahren?
Wie müsste der Marktanteil in den nächsten Jahren steigen, um die Zielmarke der Bundesregierung von 1 Mio. Fahrzeugen im Jahr 2020 (www.bmub.de „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“) zu erreichen?
Geht die Bundesregierung weiter davon aus, diese Zielmarke bis zum Jahr 2020 zu erreichen, und falls ja, mit welchen konkreten Maßnahmen will sie dies erreichen?
Plant die Bundesregierung, den Kauf privat oder gewerblich genutzter Elektro-PKW finanziell zu fördern, wie vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, und von der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Dr. Barbara Hendriks, vorgeschlagen (vgl. www.faz.net/agenturmeldungen/adhoc/roundup-umweltministerinhendricks-will-kaufpraemie-fuer-elektroautos-13856707.html), um die Zahl der Elektrofahrzeuge bis zum Jahr 2020 auf eine Million zu erhöhen, und falls ja, wie und ab wann soll der Kauf gefördert werden? Wenn nein, wie will die Bundesregierung die eigene Zielmarke von einer Million Elektrofahrzeugen stattdessen erreichen?
Inwiefern zieht die Bundesregierung die Möglichkeit einer Umschichtung von Subventionen zur Erreichung der selbstgesetzten Ziele in Betracht, beispielsweise im Verkehrssektor (11 Mrd. Euro Subventionen jährlich für den Luftverkehr sowie 6,6 Mrd. Euro pro Jahr für Dieselfahrzeuge; www. umweltbundesamt.de „Umweltschädliche Subventionen in Deutschland – Aktualisierte Ausgabe 2014“)?
Wann rechnet die Bundesregierung mit einem Inkrafttreten der Förderrichtlinie für energieeffiziente Nutzfahrzeuge?
In welcher Höhe wurden die Mittel für den Radwegebau an Bundesfernstraßen für die Jahre 2015 und 2016 erhöht?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Verfehlen der Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien als Konsequenz der erfolgten EEG-Reform (www.sueddeutsche.de vom 27. November 2014 „Bundesregierung verfehlt Solarziel“), und welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um eine angemessene Beteiligung der Energiewirtschaft am Einsparziel zu gewährleisten?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der dritten Säule der Energiewende – dem Einsparen von Strom – als Ergänzung zu Maßnahmen der Energieeffizienz und Förderung der erneuerbaren Energien zu, und wie und wo spiegelt sich das wider?
Wie hoch werden die jeweiligen Ausgaben für die einzelnen Maßnahmen im Rahmen der vom Kabinett beschlossenen Fördermaßnahmen für Energieeffizienz mit einem Gesamtvolumen von 5,8 Mrd. Euro zur Einsparung von 5,5 Millionen Tonnen CO2 bis zum Jahr 2020 (www.bmwi.de vom 29. September 2015 „Kabinettbeschluss zum Nachtragshaushalt stärkt Energie- und Klimafonds“) sein?
Wie verteilt sich die erhoffte Einsparung von 5,5 Millionen Tonnen CO2-Emissionen auf die einzelnen Maßnahmen der vom Kabinett beschlossenen Fördermaßnahmen für Energieeffizienz?
Wie will die Bundesregierung verhindern, dass Emissionsminderungen in Deutschland lediglich durch eine Verlagerung von Produktionsstandorten ins Ausland, ohne eine Auswirkung auf die reale Menge der globalen Emissionen („carbon leakage“), erreicht werden?
Wann plant die Bundesregierung, die Düngeverordnung zu novellieren?