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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Stand Strommarktgesetz und Kapazitätsreserve

Weiterer Zeitplan, Angemessenheit der kurzen Anhörungsfrist, Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln, Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, Kosten für Stromkunden und Bundeshaushalt, Entwicklungen auf EU-Ebene, Ausschreibung, Gebote und Zuschlagserteilung bei der Kapazitätsreserve, entstandene Engpässe wegen unzureichender Stromerzeugung aus Wind und Sonne, Ausgestaltung der Kapazitätsreserve; geplante weitere Verordnungsermächtigungen<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

26.11.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/662504.11.2015

Stand Strommarktgesetz und Kapazitätsreserve

der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Dr. Julia Verlinden, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Anfang Juli 2015 haben die Parteivorsitzenden der Fraktionen der CDU/CSU und SPD eine Reihe von Maßnahmen zur zukünftigen Ausgestaltung des Strommarktes beschlossen. Wesentliche Fragen sollen in einem Strommarktgesetz beantwortet werden, welches nach Informationen der Fragesteller im November 2015 im Bundeskabinett beschlossen und dann dem Deutschen Bundestag zugeleitet werden soll. Über die Inhalte zum neuen Strommarktgesetz wird in der Fachszene kontrovers diskutiert und besonders die Energiewirtschaft sowie die Bundesländer kritisieren in ihren Stellungnahmen zum Referentenentwurf des Strommarktgesetzes die Bundesregierung scharf (siehe www.bmwi.de/DE/Themen/Energie/Strommarkt-der-Zukunft/Strommarkt-2-0/stellungnahmen-gesetzentwurf.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie sieht der weitere Zeitplan zur Verabschiedung des Strommarktgesetzes sowie der dazugehörigen Verordnungen (insbesondere Kapazitätsreserve und Kohlereserve) bis zum Inkrafttreten aus?

2

Hält die Bundesregierung die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie festgelegte Anhörungsfrist von weniger als zwei Wochen für gerechtfertigt und angemessen, um einen solch umfangreichen Eingriff in den Strommarkt mit der Energiewirtschaft und der allgemeinen Öffentlichkeit zu diskutieren (bitte begründen), und bei welchen Gesetzen in dieser Legislaturperiode gab es bereits Anhörungsfristen, die ähnlich kurz waren?

3

Von welchem Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln innerhalb der Bundesministerien bzw. den ihnen nachgeordneten Behörden geht die Bundesregierung finanziell und stellenmäßig konkret aus (bitte einzeln aufschlüsseln)?

4

Wie schlüsselt sich der „einmalige Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft […] auf etwa 406280 Euro“ konkret auf?

5

Von welchen Gesamtkosten bzw. welchem Korridor (von bis) für Stromkunden geht die Bundesregierung auf Grundlage des Strommarktgesetzes (u. a. Kapazitätsreserve, Kohlereserve, Netzreserve etc.) aus, und welche Berechnungen hat die Bundesregierung mit jeweils welcher Höhe angestellt?

6

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sich Kosten für den Bundeshaushalt aus dem Strommarktgesetz ergeben, und wenn nein, wodurch und in welcher Höhe fallen Kosten für welchen Zeitraum an?

7

Wie hat die Bundesregierung das neue Strommarktgesetz vor dem Hintergrund der Entwicklung einer europäischen Energieunion, der zunehmenden Integration des deutschen Strommarktes in den Elektrizitätsbinnenmarkt und der entsprechenden stärkeren Verbundenheit mit den europäischen Nachbarn mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Kommission abgestimmt?

8

Welche Form von neuen Strommarktdesigns (zentraler oder dezentraler Kapazitätsmarkt, ökologischen Flexibilitätsmarkt – fokussierter Kapazitätsmarkt – bzw. strategischer Reserve) werden nach Informationen der Bundesregierung in den anderen EU-Mitgliedstaaten diskutiert bzw. umgesetzt, und welche Schlussfolgerungen zieht und zog die Bundesregierung daraus für den deutschen Entwurf?

9

Mit welchen konkreten Parametern soll die Ausschreibung der Kapazitätsreserve konkret stattfinden, und werden dabei etwa ökologische oder preisliche Parameter eine besondere Rolle spielen, falls nein, warum nicht?

10

Wie sollen konkret die Gebote und die Zuschlagserteilung bei der Kapazitätsreserve erfolgen?

11

Zu welchen Zeiten kam es im Jahr 2014 und im ersten Halbjahr 2015 durch die fehlende Erzeugung von ausreichendem Strom aus Wind und Sonne zu Engpässen auf dem deutschen Strommarkt, und mit welchen zeitlichen Vorläufen zeichneten sich diese Engpässe jeweils ab?

12

Plant die Bundesregierung eine Ausdifferenzierung der Gesamtkapazität der mit § 13e des Energiewirtschaftsgesetzes (neu) zu schaffenden Kapazitätsreserve nach neuen, im Bau befindlichen und Bestandsanlagen, und wenn nein, wie wird sichergestellt, dass hochflexible Gaskraftwerke zum Zuge kommen können?

13

Warum wurde die Einführung der Kapazitätsreserve gegenüber dem ersten Referentenentwurf vom September 2015 (www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/E/entwurf-eines-gesetzes-zur-weiterentwicklung-des-strommarktes, property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf) auf den Winter 2017/2018 erneut vorgezogen, wenn die Bundesregierung selber feststellt, dass kein Kapazitätsengpass vor dem Jahr 2025 (consentec/r2b laut Weißbuch Strommarkt, S. 34) droht, und welche Kosten werden durch dieses Vorziehen zusätzlich entstehen?

14

Dürfen kontrahierte Anlagen in der Kapazitätsreserve nach Ende ihrer vertraglich festgesetzten Zeit – unter Erstattung der im Rahmen der Kapazitätsreserve erhaltenen Zahlungen – an den Strommarkt zurückkehren, und falls ja, welche weiteren Bedingungen gelten dann?

15

Welche weiteren Verordnungsermächtigungen plant die Bundesregierung ohne Beteiligung des Bundesrates und der „Zustimmung des Bundestages […] mit Ablauf der sechsten Sitzungswoche nach Zuleitung des Verordnungsentwurfs“ nach jetzigem Stand bis zum Ende der Legislaturperiode?

Berlin, den 4. November 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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