Zur Europatauglichkeit des deutschen Steuerrechts
der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Christine Scheel, Kerstin Andreae und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die unterschiedlichen Steuervorschriften sowie die komplexen Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und EU-Richtlinien machen es insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen schwer, die Vorteile des Binnenmarkts zu nutzen. So werden Chancen für mehr Wachstum und Beschäftigung in der EU verspielt. Die Lösung dieser Situation kann die Einführung einer europaweit gemeinsamen Bemessungsgrundlage bei der Gewinnbesteuerung sein. Die Verhandlungen zu dieser gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) laufen auf EU-Arbeitsebene.
Kaum ein anderer Bereich ist in den vergangenen Jahren so sehr von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) geprägt worden wie das Außensteuerrecht. In Deutschland und in anderen EU-Mitgliedstaaten hat der EuGH meist mit dem Argument der Freizügigkeit und dem Diskriminierungsverbot immer wieder Steuervorschriften gekippt; erhebliche Auswirkungen auf die nationalen Haushalte waren und sind die Folge, wie aktuell die EuGH- Entscheidung im Fall Meilicke zeigt. Das Spannungsfeld zwischen nationaler Steuergesetzgebung und der EuGH-Rechtsprechung soll deswegen in dieser Anfrage beleuchtet werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Plant die Bundesregierung, prozessrechtliche Regelungen einzuführen, nach denen Rechtsstreitigkeiten in Steuersachen dem EuGH nur noch vom Bundesfinanzhof vorgelegt werden dürfen, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diese Pläne in Anbetracht der Regelungen in Artikel 234 des EG-Vertrags?
Wie müssten die EU-Amtshilferichtlinie und die EU-Beitreibungsrichtlinie weiterentwickelt werden, damit eine effektivere Kooperation als bisher bei der grenzüberschreitenden Steuereintreibung gesichert werden kann, und welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung hier auf EU- Ebene?
Welche Anteile mit welchen Volumina der Steueransprüche von Steuerbehörden aus dem EU-Ausland können deutsche Behörden beitreiben, und wie viel Zeit ist durchschnittlich notwendig, bis eine solche Beitreibung abgeschlossen ist?
Hält die Bundesregierung die Gewerbesteuer mit einer künftigen GKKB für vereinbar, und wenn ja, warum?
Ist für die Bundesregierung die Übertragung einer GKKB auch auf Personengesellschaften denkbar mit der Folge, dass auf nationaler Ebene Unternehmensteuern nur noch nach einer Regelung berechnet werden, und wenn nein, mit welchen steuerpolitischen Maßnahmen (z. B. Sitzlandbesteuerung) will die Bundesregierung dennoch erreichen, dass auch diese Unternehmen mehr als bisher vom Binnenmarkt profitieren?
Welche Rechtsvorschriften insbesondere des deutschen Außensteuergesetzes (AStG) sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Berichts (IV B 5 – S 1301 – 64/06, S. 13) des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 15. November 2006 zu den Grundsätzen der deutschen Politik zur Vermeidung von Doppelbesteuerung (DBA) durch die europarechtlichen Auslegungen des EuGH – insbesondere des Diskriminierungsbegriffs – die die bisher übliche Unterscheidung zwischen In- und Ausland in Frage stellen, in ihrer aktuellen Form gefährdet, und welche Maßnahmen will die Bundesregierung gegebenenfalls ergreifen, um das AStG künftig EU-rechtskonform zu gestalten?
Wie ist die Verhandlungsposition der Bundesregierung in den in der Presse (FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND, 13. März 2007, S. 11) genannten Fällen, in denen durch Urteile des EuGH erneut Steuerausfälle bzw. -rückzahlungen für die öffentlichen Haushalte drohen, und welche Steuerausfälle bzw. -rückzahlungen erwartet die Bundesregierung, wenn den Klagen entsprochen wird;
– Stahlwerk Ergste Westig (Rechtssache C-415/06),
– Lidl Belgium GmbH (Rechtssache C-414/06),
– Burda Verlagsbeteiligung GmbH (Rechtssache C-284/06)?
Aus welchen Gründen ist die Bundesregierung der Meinung, dass das BMF-Schreiben vom 8. Januar 2007 in formeller und materieller Hinsicht den Vorgaben des EuGH genügt, besonders vor dem Hintergrund der EuGH-Entscheidung im Fall Cadbury Schweppes, wodurch die englische Hinzurechnungsbesteuerung unter gewissen Umständen für europarechtswidrig befunden wurde?
Welche Initiativen will die Bundesregierung ergreifen, um möglichen Steuerausfällen entgegenzuwirken, und in welcher Form will sie diese mit den anderen EU-Mitgliedstaaten abstimmen, insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass unter bestimmten Bedingungen ein DBA eines Drittstaates mit nur einem EU-Mitgliedstaat zu einer Beschränkung des Besteuerungsrechts aller anderen EU-Mitgliedstaaten führen kann (siehe o. g. Bericht, S. 14)?
Welche Auswirkungen hat die bei der Unternehmensteuerreform geplante Senkung der Sätze bei der Körperschaftsteuer auf die Methodenwahl bei den DBA (Freistellungs- oder Anrechnungsmethode), und welche Auswirkungen auf das Steueraufkommen erwartet die Bundesregierung bei den jeweiligen Methoden?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Steuerausfälle für Bund, Länder und Gemeinden seit dem Jahr 2000 ein, die durch Gewinnverlagerungen ins Ausland entstanden sind?
Welche EU-Mitgliedstaaten sind die Hauptnutznießer der Gewinnverlagerungen deutscher Unternehmen, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die zusätzlichen Steuereinnahmen anderer EU-Mitgliedstaaten aus diesen Gewinnverlagerungen ein?
Wie bewertet die Bundesregierung die äußerst geringe Besteuerung von Lizenz {"text":"einnahmen durch die Niederlande (siehe DER SPIEGEL, Nr. 9 vom 26. Februar 2007, S. 107) insbesondere im Hinblick auf mögliche deutsche Steuerausfälle?","additionalParagraphs":[]}