EU-Tabakprodukterichtlinie umsetzen
der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Nicole Maisch, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Kai Gehring, Tabea Rößner, Ulle Schauws, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Bis zum 20. Mai 2016 muss die Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und Rates vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG (im Folgenden EU-Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU) in deutsches Recht umgesetzt werden.
Trotz der voranschreitenden Zeit hat die Bundesregierung es bisher verpasst, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den gesundheitlichen Verbraucherschutz von Tabakkonsumierenden verbessern und zur Tabakprävention beitragen könnte.
Aus der Presse ist bisher bekannt, dass der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, ein Werbeverbot für Tabakprodukte einführen möchte (vgl. Die WELT vom 27. Juni 2015: www.welt.de/politik/article143161447/Minister-will-Zigarettenwerbung-komplett-verbieten.html) und die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, E-Zigaretten für Minderjährige verbieten möchte (vgl. Zeit-Online vom 23. April 2015: www.zeit.de/wissen/gesundheit/2015-04/e-zigarette-e-shishasbundesregierung-verbot). Zuletzt wurde bekannt, dass der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, einem Tabakwerbeverbot kritisch gegenüberstehe, während die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, ein Werbeverbot befürwortet (vgl. FOCUS Magazin vom 4. Juli 2015: www.focus.de/magazin/archiv/drogenbeauftragte-draengt-wirtschaftsminister-tabakwerbung-verbieten_id_4792285.html). Immer noch ist unklar, wann ein Gesetzentwurf vorgelegt wird und ob bzw. welche zusätzlichen Regelungen, die über die Mindestregelungen in der EU-Tabakproduktrichtlinie hinausgehen, eingeführt werden sollen. Deutschland drohen Strafzahlungen an die EU, wenn die Richtlinie nicht fristgerecht umgesetzt wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU dem Parlament vorlegen?
Aus welchen Gründen ist die Bundesregierung der zum 20. Mai 2016 zu erfüllenden Verpflichtung zur Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie bisher nicht nachgekommen?
Gibt es unterschiedliche Ressortinteressen, die bislang einen Kabinettsbeschluss verhindert haben?
Wenn ja, um welche Ressortinteressen handelt es sich?
Inwieweit wird die Bundesregierung zusätzliche Regelungen, die über die Mindestregelungen in der Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU hinausgehen, in einem Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU vorschlagen?
Wenn ja, welche konkreten Regelungen plant die Bundesregierung?
Befürwortet die Bundesregierung ein Werbeverbot für Tabakwaren, und falls nicht, warum nicht?
Inwieweit wird die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU Regelungen für ein Werbeverbot für Tabakwaren vorschlagen?
Wenn ja, welche konkreten Regelungen wird die Bundesregierung vorschlagen?
Wenn die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung der EU-Tabakprodukterichtlinie 2014/40/EU keine Regelungen zu einem Tabakwerbeverbot vorschlägt, plant die Bundesregierung einen separaten Gesetzentwurf vorzulegen, der ein Tabakwerbeverbot durchsetzen würde?
Und wenn ja, wann?
Plant die Bundesregierung Regelungen zur Schaffung von Einheitsverpackungen bzw. dem sogenannten Plain Packaging?
Wird die Bundesregierung ein Verbot von Zigarettenautomaten durchsetzen?
Wenn nein, warum nicht?
Inwieweit plant die Bundesregierung eine Tabaksteuererhöhung?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den Konsumrisiken der E-Zigarette vor, und welche konkreten Maßnahmen leitet die Bundesregierung daraus ab?
Plant die Bundesregierung im Rahmen des Jugendschutzes zielgruppenorientierte Präventions- und Aufklärungskampagnen zur E-Zigarette?
Plant die Bundesregierung, eine Besteuerung von nikotinhaltigen E-Zigaretten einzuführen?
Wenn ja, wie werden die Regelungen zu einer entsprechenden Besteuerung aussehen?
Nach welchen Vorgaben werden die Inhaltsstoffe der nikotinfreien und nikotinhaltigen Liquids reguliert, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Haben die Bundesregierung, insbesondere das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium für Gesundheit oder deren nachgeordnete Einrichtungen und Behörden in den Jahren 2010 bis 2015 Spenden oder sonstige finanzielle Unterstützung von der Tabakindustrie oder von damit (personell) verbundenen Stiftungen erhalten, und wie hoch waren jeweils die Summen (bitte einzeln aufführen)?
Mit welchen Vertreterinnen und Vertretern der Tabakindustrie wurden im Bundeskanzleramt, im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und/oder im Bundesministerium für Gesundheit Gespräche zur Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU, Tabakwerbung und -sponsoring geführt (bitte Treffen einschließlich Zeitpunkt und beteiligte Bundesministerien einzeln aufführen)?
a) Inwieweit befürwortet es die Bundesregierung, die Tabakindustrie zu verpflichten, Transparenz über Lobbyarbeit, gemeinnütziges Engagement und politische Spenden herzustellen?
Falls nicht, warum nicht?
b) Welche gesetzlichen Vorgaben existieren bereits, um eine solche Transparenz herzustellen, und welche weiteren Vorgaben plant die Bundesregierung?