Strukturelle Altersarmut bei jüdischen Einwanderinnen und Einwanderern aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Luise Amtsberg, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Corinna Rüffer, Dr. Gerhard Schick und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Altersarmut trifft Migrantinnen und Migranten besonders. Diese Kleine Anfrage widmet sich speziell der Altersarmut der eingewanderten Menschen jüdischer Herkunft und ihrer Angehörigen. Seit dem Beginn der jüdischen Einwanderung aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion im Jahre 1991 sind ca. 220 000 Jüdinnen und Juden sowie deren Angehörige aus diesen Ländern nach Deutschland eingewandert.
Jüdische Einwanderinnen und Einwanderer aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion, denen Altersarmut droht, teilen sich in zwei Gruppen:
- Personen, die bei der Einwanderung bereits das Rentenalter erreicht oder im Alter von 60 und mehr Jahren kurz davor gestanden haben.
- Personen, die im fortgeschrittenen Erwachsenenalter nach Deutschland eingewandert und bis zum Erreichen des Rentenalters sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen nachgegangen sind.
Angehörige der ersten Gruppe haben aufgrund fehlender Beitragszeiten bzw. Wartezeit in Deutschland keinen Anspruch auf Altersrente aus der Deutschen Rentenversicherung. Die in ihren Herkunftsländern erworbenen Beitragszeiten werden in Deutschland nicht anerkannt, da bisher noch keine bilateralen Sozialversicherungsabkommen mit den Nachfolgestaaten der UdSSR existieren.
Rentenzahlungen nach dem Fremdrentengesetz erfolgen nicht, da regelmäßig angenommen wird, dass jüdische Einwanderinnen und Einwanderer in der Regel nicht dem „deutschen Sprach- und Kulturkreis“ angehören und deshalb nicht in das Fremdrentengesetz einzubeziehen seien (vgl. DIE WELT vom 12. Juli 2013, Deutschen Juden droht Armut im Alter). Ob das Kriterium des „deutschen Sprach- und Kulturkreises“ hier zutreffend ist, ist zudem fraglich. Die durch jahrelange Arbeit in ihrem Herkunftsland erworbenen Rentenansprüche gehen somit mit der Auswanderung nach Deutschland verloren.
Selbst diejenigen, die Rentenzahlungen aus ihrem Herkunftsland erhalten (Einwanderinnen und Einwanderer aus der Russischen Föderation), sind dauerhaft auf Leistungen der Grundsicherung im Alter angewiesen, da die Rentenbeträge nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts ausreichen.
Bei den Angehörigen der zweiten Gruppe besteht das Problem darin, dass ihre in Deutschland zurückgelegten rentenrelevanten Zeiten zu gering sind, um ihnen beim Erreichen des Rentenalters eine eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts zu ermöglichen. Die Erwerbszeitspanne in Deutschland ist auch zu kurz, um ausreichend Privatabsicherung zu erwerben. Da ihre in den Herkunftsländern erworbenen Rentenansprüche nicht anerkannt werden, sind auch diese Personen im Alter auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen, obwohl sie oft 10 bis 20 Jahre lang Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung gezahlt haben.
Zusätzlich erfüllen manche jüdische Einwanderinnen und Einwanderer, abhängig vom Alter bei der Einwanderung, die Zeiten nicht und haben so trotz jahrelanger Beitragszahlungen in die deutsche Rentenkasse keinen Rentenanspruch erworben.
Das Problem wird dadurch verschärft, dass viele jüdische Einwanderinnen und Einwanderer unter ihrer Qualifikation beschäftigt sind oder eine ihrer Qualifikation nicht entsprechende Beschäftigung ausüben müssen, weil ihre Berufsabschlüsse nicht oder nur teilweise anerkannt wurden.
Die Entscheidung der Bundesregierung, jüdische Einwanderung aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion zu fördern, basiert auf der historischen Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland und dem Wunsch, jüdisches Leben in Deutschland nach den Schrecken der Naziherrschaft wieder zu etablieren und wachsen zu lassen. Dazu gehört, dass einwandernde Jüdinnen und Juden die Möglichkeit erhalten, in Deutschland ein Leben aufzubauen und würdevoll führen zu können.
Damit ist unvereinbar, dass die meisten jüdischen Einwanderinnen und Einwanderer, trotz lebenslanger Erwerbstätigkeit, im Vergleich mit Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern systematisch entweder von Beginn an oder später im Rentenalter schlechter gestellt sind.
In der 17. Wahlperiode hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Gesetzentwurf eingebracht, der jüdische Einwanderer aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion rentenrechtlich mit den Spätaussiedlern gleichstellt (Bundestagsdrucksache 17/14107). Berufsjahre, die sie in ihren Herkunftsländern zurückgelegt haben, werden nach dem Fremdrentengesetz in die Berechnung der Rente einbezogen. In den Herkunftsländern erworbene Berufsabschlüsse und -erfahrungen der jüdischen Einwanderer werden vollumfassend anerkannt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie viele der in den Jahren 1991 bis 2014 eingereisten jüdischen Einwanderinnen und Einwanderer hatten zum Zeitpunkt der Einwanderung bereits das 60. Lebensjahr erreicht?
Wie viele der in den Jahren 1991 bis 2014 eingereisten jüdischen Einwanderinnen und Einwanderer waren zum Zeitpunkt der Einwanderung zwischen 40 und 60 Jahre alt?
Wie vielen Personen aus der in der Frage 2 erfragten Gruppe wurden ihre in den Herkunftsländern erworbenen Berufsabschlüsse nicht oder nur teilweise anerkannt?
Wie viele Personen aus der in der Frage 2 erfragten Gruppe sind bzw. waren sozialversicherungspflichtig beschäftigt (bitte nach Beschäftigungsdauer aufschlüsseln)?
Wie viele Personen aus der in der Frage 4 erfragten Gruppe sind bzw. waren nach Kenntnis der Bundesregierung unter ihrer Qualifikation beschäftigt oder müssen bzw. mussten eine ihrer Qualifikation nicht entsprechende Beschäftigung ausüben, weil ihre Berufsabschlüsse nicht oder nur teilweise anerkannt wurden?
Wie viele der in der Frage 4 erfragten Personen sind bzw. waren nach Erreichen des Rentenalters auf Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) angewiesen?
Sind der Bundesregierung zu den Fragen 3 bis 6 sozialwissenschaftliche Studien bekannt, und wenn nein, plant sie solche in Auftrag zu geben?
Warum konnte die Bundesregierung die Verhandlungen mit den Nachfolgestaaten der Sowjetunion über den Abschluss von Sozialversicherungsabkommen immer noch nicht abschließen? Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluss der diesbezüglichen Verhandlungen (bitte nach den Herkunftsstaaten aufführen)?
Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die Anerkennung von Berufsabschlüssen aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. ihrer Nachfolgestaaten zu verbessern? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
Sieht die Bundesregierung in einer Einbeziehung der jüdischen Einwanderinnen und Einwanderer in das Fremdrentengesetz ein geeignetes Mittel, um das Problem der Altersarmut bei diesem Personenkreis zu lösen, und wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen zur Lösung des Problems der Altersarmut bei jüdischen Einwanderinnen und Einwanderern plant die Bundesregierung?
Wie begründet die Bundesregierung die bisherige unterschiedliche Behandlung von jüdischen Einwanderinnen und Einwanderern und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern, vor dem Hintergrund der historischen Verantwortung und der Tatsache, dass die Vorfahren der aschkenasischen Juden aus der ehemaligen Sowjetunion zum überwiegenden Teil aus den Gebieten des „Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation“ nach Osteuropa ausgewandert sind und das Jiddisch als Sprache aus dem Mittelhochdeutschen hervorgegangen ist?
Sieht die Bundesregierung in der Ungleichbehandlung zwischen den Jüdischen Einwanderinnen und Einwanderern sowie den Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern bzw. des Umgangs mit ihren ähnlich angesammelten Erwerbszeiten, einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikels 3 des Grundgesetzes, und wenn nicht, worin sieht sie den sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung identischer arbeitsbiographischer Sachverhalte? Kann in der Vorstellung der Bundesregierung die angeblich unterschiedliche ethnische Abstammung einen ausreichenden sachlichen Grund darstellen?