Weitere Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität
der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Harald Ebner, Matthias Gastel, Tabea Rößner, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms, Oliver Krischer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass bis zum Jahr 2020 mindestens eine Million Elektroautos auf Deutschlands Straßen fahren. Doch von diesem Ziel ist sie weit entfernt. Bis Ende des Jahres 2014 waren lediglich 28 500 Elektroautos zugelassen (einschließlich extern aufladbare Hybride und Autos mit Range-Extender). Deutschland hinkt beim Markthochlauf international hinterher. So belegt Deutschland beispielsweise nur Platz 10 im McKinsey Electric Vehicle Index (McKinsey Electric Vehicle Index 2015).
Auf der Nationalen Konferenz „Elektromobilität – Stark in den Markt“ im Juni 2015 in Berlin kündigte die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel finanzielle Anreize für den Kauf von Elektrofahrzeugen noch in diesem Jahr an (www.bundesregierung.de/Content/DE/Rede/2015/06/2015-06-15-elektromobilitaet.html).
Auf der Internationalen Automobilausstellung im September 2015 in Frankfurt am Main erklärte die Bundeskanzlerin: „[W]ir haben zugesagt, dass wir zu einer Entscheidung kommen werden; vorzugsweise noch in diesem Jahr. So ist es mir jedenfalls auch von meiner Fraktion zugesagt worden“ (www.bundeskanzlerin.de/Content/DE/Rede/2015/09/2015-09-17-rede-merkel-iaa.html). Bisher ist eine Entscheidung ausgeblieben.
Das beschlossene Elektromobilitätsgesetz (EmoG) reicht nicht aus, um Elektromobilität spürbar voranzubringen. Im EmoG wurden Ermächtigungen für gesonderte Kennzeichen, Park- und Halteregelungen sowie die Nutzung von Busspuren für Elektrofahrzeuge geschaffen. Bislang finden diese Maßnahmen eher verhaltenen Anklang. Bis Ende Oktober 2015 waren laut Kraftfahrt-Bundesamt erst 980 Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen ausgestattet und bislang plant nur eine Kommune die Freigabe von Busspuren (vgl. www.wiwo.de/unternehmen/auto/foerderung-von-elektroautos-deutschland-fehlt-die-grosse-loesung/11920104-2.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie viele Kommunen haben nach Kenntnis der Bundesregierung gesonderte Park- und Halterregelungen für Elektrofahrzeuge eingeführt, und wie viele Kommunen planen nach Kenntnis der Bundesregierung deren Einführung?
Wie viele Kommunen haben Busspuren für Elektrofahrzeuge freigegeben, und welche Kommunen planen nach Kenntnis der Bundesregierung Freigaben von Busspuren für Elektrofahrzeuge?
Wie viele Kommunen haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine Aufhebung von Zufahrtsverboten für Elektrofahrzeuge beschlossen, und wie viele Kommunen planen nach Kenntnis der Bundesregierung eine Aufhebung von Zufahrtsverboten?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass bis Ende Oktober 2015 laut Kraftfahrt-Bundesamt erst 980 Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen versehen waren?
Welche finanziellen Anreize für den Erwerb von Elektroautos plant die Bundesregierung für den Markthochlauf der Elektromobilität?
Unterstützt die Bundesregierung die Forderung des Bundesrates zur Einführung einer Sonderabschreibung (Afa) für gewerblich angeschaffte Elektroautos?
Wenn nein, warum nicht?
Unterstützt die Bundesregierung die Forderung des Bundesrats bezüglich einer Steuerbefreiung für das von Arbeitgebern gewährte kostenfreie oder verbilligte Aufladen privater Elektroautos?
Plant die Bundesregierung eine Förderung über KfW-Programme, um die Marktdurchdringung von Elektrofahrzeugen zu erhöhen?
Wenn nein, warum nicht?
Welche gesetzlichen Regelungen plant die Bundesregierung zur Berücksichtigung der Elektromobilität im Baurecht und in der Energiesparverordnung?
Welche gesetzlichen Regelungen plant die Bundesregierung zum Aufbau von Ladeinfrastruktur (LIS) in Eigentümergemeinschaften und Mietwohnungen?
Plant die Bundesregierung über die Stellplatzprivilegierung hinaus weitere Anreize, um elektrisch betriebenes Carsharing zu unterstützen?
Welche Vorgaben für Beschaffungsregeln plant die Bundesregierung, um die Elektromobilität zu fördern?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass das Ziel 10 Prozent Elektrofahrzeuge in den Flotten der Bundesministerien unverändert verfehlt wird (Antwort auf die Schriftlichen Fragen 15 und 16 im April 2015 des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) auf Bundestagsdrucksache 18/4774)?
Welche Schlussfolgerungen werden daraus gezogen?