Tödliche Gefahr für Vögel (Vogelschlag) an Glasoberflächen
der Abgeordneten Oliver Krischer, Steffi Lemke, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Transparente und spiegelnde Oberflächen, wie große Fensterscheiben, Bürotürme, Wartehäuschen oder Lärmschutzwände aus Glas, können für Vögel eine tödliche Gefahr sein. Schätzungen zufolge sterben in Europa jährlich rund 90 Millionen Vögel (siehe FÖRSTER, J./ GÜTZ, R. (2015): Vogelschlag an Glas – BUND NRW e. V. − www.vogelsicherheit-an-glas.de/fileadmin/bundgruppen/ bcmsvogelsicherheit/Materialien/2015_12_broschuere_vogelschlag_web.pdf) nach Kollisionen mit Glasscheiben oder anderen spiegelnden Oberflächen. Glas ist für Vogelaugen unsichtbar, die Umgebung (etwa Himmel oder Vegetation) spiegelt sich in den Scheiben oder es wird eine Durchsicht und damit eine freie Flugbahn suggeriert – eine fatale Täuschung. Nachts kann künstliches Licht diese Wirkung verstärken, wenn ziehende Vögel angelockt und desorientiert an Glasscheiben prallen. Alleine der erleuchtete Post-Tower in Bonn forderte in einem Jahr etwa 1000 nächtliche Vogelopfer (siehe HAUPT, H. (2009): Der Letzte macht das Licht an! – Zu den Auswirkungen leuchtender Hochhäuser auf den nächtlichen Vogelzug am Beispiel des „Post-Towers“ in Bonn – Charadrius 45 (1): 1-19 – www.vogelglas.info/public/haupt_charadrius_2009.pdf). Auch tagsüber können an Glasscheiben einzelner Gebäude hunderte Vögel pro Jahr umkommen (siehe www.ruhrnachrichten.de/staedte/dortmund/120-000-Voegelsterben-pro-Jahr;art930,1056724).
Nach der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union (EU) (Richtlinie 2009/ 147/EG) ist es ein gemeinsames Ziel der EU, die Bestände aller wildlebenden, heimischen Vogelarten „auf einem Stand zu halten oder auf einen Stand zu bringen, der insbesondere den ökologischen, wissenschaftlichen und kulturellen Erfordernissen entspricht“.
Es ist also sowohl aus Artenschutz-, als auch aus Tierschutzsicht geboten hier zu handeln.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung grundsätzlich aus Vogelkollisionen an Glasfassaden in Deutschland, und sieht sie regulatorischen Änderungsbedarf für mehr Vogelschutz?
Wie viele Vögel kommen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich an Glasfassaden in Deutschland um (Schätzung)?
Welche Forschungsergebnisse (bitte einzeln auflisten) liegen der Bundesregierung über die Anzahl der verendeten Vögel vor?
Sieht die Bundesregierung weiteren Forschungsbedarf zu den Fragen 2 und 3, und falls ja, welche Bemühungen werden durch die Bundesregierung dort unternommen?
Falls nein, warum nicht?
Welche Möglichkeiten gibt es, Vogelschlag an Glasfassaden zu minimieren, und mit welchen Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung für die Minimierung ein?
Wie werden die verschiedenen Vermeidungsmöglichkeiten von Vogelschlag wissenschaftlich untersucht und bewertet (bitte Veröffentlichungen nennen)?
Gibt es ein einheitliches Gütesiegel (DIN, TÜV), das dem Verbraucher die nachgewiesene Wirksamkeit bescheinigt, und falls nein, plant die Bundesregierung ein solches?
Wie bewertet die Bundesregierung die in Österreich erarbeitete Technische Regel „ONR 191040 Vogelschutzglas – Prüfung der Wirksamkeit“ fachlich und hinsichtlich der Anwendbarkeit in Deutschland?
Wer hat in der Praxis auf welcher Rechtsgrundlage den Vogelschutz an Glasfassaden zu prüfen, und sieht die Bundesregierung hier Änderungsbedarf (bitte begründen)?
Gibt es einheitliche Kriterien, nach denen die Prüfung zu erfolgen hat (z. B. Anzahl der Todesfälle oder Kollisionsabdrücke pro Quadratmeter Gebäudeoder Scheibenfläche)?
Falls ja, welche?
Falls nein, wie kann eine einheitliche Vorgehensweise in allen Kommunen der Bundesrepublik Deutschland gesichert werden?
Wo (z. B. Bebauungsplan, Baugenehmigung) und in welcher Art sollte aus Sicht der Bundesregierung der Vogelschutz bei Neubauten Berücksichtigung finden?
Wie ist aus Sicht der Bundesregierung mit Bestandsgebäuden umzugehen, die entweder nachweislich (z. B. Posttower in Bonn) oder mutmaßlich eine erhebliche Gefahr für Vögel darstellen?
Wie kann die Gefährdung rechtssicher festgestellt werden?
Kann hier eine Nachrüstung zum Vogelschutz angeordnet werden?
Falls ja, welche Übergangsfristen sind hier zum Schutz der Eigentümer zu beachten?
Ist der Vogelschlag an Glasfassaden rechtlich mit dem Vogelschlag an Windkrafträdern gleichzusetzen (bitte begründen)?
Wie setzt die Bundesregierung den Vogelschutz an bestehenden Gebäuden und Neubauten im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland um, und sieht sie hier Änderungsbedarf (bitte begründen)?