Weiterer Umgang mit Atommüll aus den Reaktoren Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor Jülich (AVR) und Thorium-Hochtemperatur-Reaktor (THTR-300) Hamm-Uentrop
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Kugelhaufenreaktor AVR Jülich (Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor Jülich) wurde am 31. Dezember 1988 nach 21 Betriebsjahren, verschiedenen Störfällen und gravierenden Sicherheitsmängeln abgeschaltet. Die 152 Castor-Behälter mit 300 000 hoch radioaktiven Brennelementekugeln aus dem AVR befinden sich derzeit im Behälter-Zwischenlager in Jülich. Am 2. Juli 2014 hat die nordrhein-westfälische Atomaufsicht verfügt, dass die abgebrannten Brennelemente nicht länger dort aufbewahrt werden dürfen, da für dieses Zwischenlager keine ausreichenden Nachweise zur Erdbebensicherheit erbracht werden konnten. Für den Verbleib der AVR-Brennelemente werden derzeit drei Optionen geprüft: Export in die Wiederaufbereitungsanlage Savannah River National Lab im US-Bundesstaat South Carolina, ein Transport in das Transportbehälterlager Ahaus sowie der Neubau eines Zwischenlagers direkt am Standort in Jülich. Der Thorium-Hochtemperatur-Reaktor (THTR-300) Hamm-Uentrop wurde im Jahr 1983 testweise in Betrieb genommen, 1987 an den Betreiber übergeben und im September 1989 nach diversen Störfällen aus technischen, sicherheitstechnischen und wirtschaftlichen Überlegungen nach nur 423 Tagen Volllastbetrieb endgültig stillgelegt. Die bestrahlten Brennelemente aus dem THTR lagern derzeit im Transportbehälterlager Ahaus.
Im Januar 2016 hat das amerikanische Department of Energy (DOE) die Entwurfsfassung der Umweltverträglichkeitsprüfung für die „Acceptance and disposition of spent nuclear fuel containing U.S.-origin highly enriched uranium from the Federal Republic of Germany“ vorgelegt: http://energy.gov/sites/prod/files/2016/01/f28/Draft%20DOE%20EA%201977_FOR%20PUBLIC.pdf.
In ihrem Beschluss (K-Drs. 131) vom 2. Oktober 2015 spricht sich die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfälle für die gesetzliche Einführung eines generellen Exportverbots für hoch radioaktive Abfälle aus und fordert die Bundesregierung auf, eine Neuregelung zu einem Exportverbot auch für bestrahlte Brennelemente aus Forschungsreaktoren zu erarbeiten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Gründe aufgrund derer die US-Energiebehörde DOE in ihrer kürzlich veröffentlichten Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) von Annahme und Verarbeitung der Brennelementegeln aus dem AVR Jülich und dem THTR Hamm-Uentrop ausgeht, wo doch Vertreter der Bundesregierung immer wieder behauptet haben, den Export in die USA der in Ahaus lagernden Brennelementekugeln des THTR sei nicht geplant (siehe z. B. Antwort auf die Mündliche Frage 25 von Oliver Krischer auf Bundestagsdrucksache 18/3360)?
Was ist der konkrete Inhalt des in der UVP auf Seite 2 genannten Schreibens „Schütte, 2012. Letter from Dr. Georg Schütte, State Secretary, Federal Republic of Germany Ministry of Education and Research (Bundesministerium fur Bildung und Forschung) to Thomas P. D’Agostino, Under Secretary for Nuclear Security, Department of Energy, Washington, D.C., February 27“ (bitte möglichst detailliert darlegen)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich Höhe und genauem Verwendungszweck der bisher aufgewendeten finanziellen Mittel im Zusammenhang mit einem möglichen Export der abgebrannten Brennelemente in die USA aus
a) dem AVR Jülich,
b) dem THTR Hamm-Uentrop (bitte jeweils detailliert nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich Höhe und genauem Verwendungszweck der finanziellen Mittel, die im Jahr 2015 aus Deutschland nach Savannah River Site geflossen sind, und welche finanziellen Mittel wurden für 2016 für welche Zwecke zugesagt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich dem aktuellen Zeit- und Kostenplan für die Prüfung der drei Optionen zum Umgang mit dem Atommüll aus dem AVR:
a) Export nach Savannah River Site (SRS), USA,
b) ein Transport in das Transportbehälterlager Ahaus,
c) Neubau eines Zwischenlagers direkt am Standort in Jülich (bitte jeweils detailliert aufschlüsseln)?
Wann rechnet die Bundesregierung mit einer Konkretisierung, welche dieser drei Optionen vorrangig verfolgt werden soll, bzw. gibt es bereits Erkenntnisse dazu, und wenn ja, welche (bitte mit Begründung)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich eines evtl. geplanten Transportes von 30 Kilogramm Plutonium aus Deutschland nach Savannah River Site?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich konkreter Schritte, die zur Prüfung und Verwirklichung der Option „Neubau eines Zwischenlagers direkt am Standort Jülich“ ergriffen worden sind, und wie ist der jeweils aktuelle Umsetzungsstand?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich des Vorschlags der Geschäftsführung der JEN mbH, die Option „Neubau eines Zwischenlagers direkt am Standort Jülich“ nicht weiter zu verfolgen, und wenn ja, wie hat sie diesen Vorschlag begründet?
Wie bewertet die Bundesregierung die Feststellung der US-Behörden im Vortrag www.admin.sc.gov/files/nac/German%20Fuel%20Processing%20Update.pdf, wonach noch zahlreiche Untersuchungen und Vorarbeiten zu erledigen sind, die wahrscheinlich noch Jahre in Anspruch nehmen werden, bevor die AVR-Brennelemente in die USA exportiert werden können, und welche Konsequenzen haben diese Aussagen der US-Behörden auf die Planungen der Bundesregierung bezüglich des weiteren Umgangs mit den AVR-Castoren?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Aussage des US-amerikanischen DOE, wonach dieses erst nach Errichtung einer Pilot-Anlage zur Aufarbeitung der Kugeln entscheiden will, ob die deutschen Kugeln übernommen werden, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für das weitere Vorgehen der Bundesregierung?