Vermittlung in Leiharbeit durch die Bundesagentur für Arbeit
der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Kurth, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) vermittelt auch Arbeitslose in Leiharbeit und hat zahleiche regionale sowie überregionale Kooperationsvereinbarungen mit der Leiharbeitsbranche abgeschlossen. Seitdem der Vorsitzende des Vorstandes der BA, Dr. Frank-Jürgen Weise, Anfang 2013 „Fehlentwicklungen“ einräumte, steht die Vermittlung in Leiharbeit im öffentlichen Interesse. Die Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Vermittlung der Bundesagentur für Arbeit in Leiharbeit“ (Bundestagsdrucksache 17/12443) hatte Anfang des Jahres 2013 diese Fehlentwicklungen bestätigt. Weitere Kleine Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Vermittlung in Leiharbeit (Bundestagsdrucksache 18/573) im Jahr 2014 und (Bundestagsdrucksache 18/4022) im Jahr 2015 ergaben, dass die Vermittlungstätigkeit der BA keine Korrekturen erkennen ließen. Die Vermittlung in Leiharbeit seitens der BA war weiterhin sehr hoch. In der letzten Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/4022) wurden aber Veränderungen angekündigt: „Im Rahmen der stärkeren Orientierung der Vermittlungstätigkeit hin zu Qualität und Nachhaltigkeit hat die BA ihr Zielsystem neu ausgerichtet und wertet die Nachhaltigkeit der Integrationen (Dauer des Beschäftigungsverhältnisses mindestens sechs Monate) höher.“ Es stellt sich somit die Frage, ob das neu ausgerichtete Zielsystem auch Erfolge aufweisen kann. Ebenso stellen sich Fragen zu den bei den Vermittlungsbemühungen eingesetzten Eingliederungszuschüssen. Immerhin wurde diese Förderung der Leiharbeitsbranche im letzten Jahr vom Bundesrechnungshof als rechtswidrig bezeichnet (8. September 2015).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie viele offene Stellen waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeldet, und wie viele davon absolut und prozentual in der Leiharbeitsbranche (bitte mit Vergleichszahlen aus dem Jahr 2014 und differenziert nach Regionaldirektionen)?
Wie viele Erwerbslose wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 insgesamt von der BA in Arbeit vermittelt, und wie viele davon prozentual und absolut in die Leiharbeitsbranche
a) durch „Auswahl und Vorschlag“,
b) durch den Arbeitgeberservice, und
c) wie viele der von der BA in Leiharbeit vermittelten Erwerbslosen erhielten zuvor Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB III (bitte jeweils mit Vergleichszahlen 2014)?
Wie viele Leiharbeitskräfte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2015 von den Entleihbetrieben pro Jahr übernommen, und wie viele davon wurden zuvor absolut und prozentual von der BA in die Leiharbeitsbranche vermittelt (bitte jeweils differenziert nach SGB II und III angeben)?
Wie viele Leiharbeitskräfte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2013 bis 2015 nicht von den Entleihbetrieben übernommen,
a) wie lang war deren Verweildauer durchschnittlich in der Leiharbeitsbranche,
b) wie viele der nicht übernommenen Leiharbeitskräfte wurden absolut und prozentual zuvor von der BA in Leiharbeit vermittelt, und
c) wie lang war die Verweildauer der von der BA vermittelten Leiharbeitskräfte durchschnittlich (bitte differenziert pro Jahr und nach SGB II und III)?
Ist die BA nach Kenntnis der Bundesregierung mit den Ergebnissen des neu ausgerichteten Zielsystems zufrieden, und wurden die anvisierten Korrekturen bei der Vermittlung in Leiharbeit erreicht?
Wenn ja, woran ist das erkennbar?
Wenn nein, warum nicht, und welche weiteren Korrekturen wird die BA auf den Weg bringen?
Bewertet die Bundesregierung die Vermittlungspraxis der BA mittlerweile als nachhaltig und qualitativ gut, insbesondere mit Blick auf die Vermittlung in Leiharbeit?
Wenn ja, wie wird dies begründet?
Wenn nein, welche konkreten Maßnahmen erwartet die Bundesregierung von der BA?
Wie viele Beschäftigten waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 insgesamt auf ergänzendes Arbeitslosengeld II angewiesen,
a) wie hoch war die Summe des ergänzenden Arbeitslosengelds II insgesamt,
b) wie viele dieser Beschäftigten waren in der Leiharbeitsbranche tätig,
c) wie viele dieser Beschäftigten wurden von der BA in Leiharbeit vermittelt, und
d) wie hoch war die Summe des ergänzenden Arbeitslosengelds II für Leiharbeitskräfte (bitte mit Vergleichszahlen 2014)?
Mit welchen Förderinstrumenten hat die BA im Jahr 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Vermittlungstätigkeit in Leiharbeit flankiert, und wie hoch waren die jeweils dafür eingesetzten Mittel (bitte mit Vergleichszahlen 2014)?
Wie viele Vermittlungen in die Leiharbeitsbranche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2015 von der BA jährlich mit Eingliederungszuschüssen flankiert,
a) für welchen Zeitraum wurden diese Eingliederungszuschüsse durchschnittlich gewährt,
b) wie viele Verleihbetriebe profitierten von den Eingliederungszuschüssen und wie viele davon sind Teil von wie vielen großen Verleihunternehmen,
c) wie hoch waren die Aufwendungen für diese Eingliederungszuschüsse insgesamt und durchschnittlich je Vermittlung in Leiharbeit,
d) in wie vielen Fällen erhielten die Leiharbeitsunternehmen zusätzliche Mittel für die von der BA geförderten Beschäftigungsverhältnisse von Land, Kommunen oder ESF, und
e) wie viele der Leiharbeitskräfte wurden nach Ende der Förderung vom Entleihbetrieb übernommen (bitte jeweils differenziert pro Jahr und nach SGB II und III)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik des Bundesrechnungshofes vom 8. September 2015, der in seinem Bericht schreibt: „Die bisherige Praxis der Jobcenter und Agenturen, Eingliederungszuschüsse an Zeitarbeitsunternehmen zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer in ein Leiharbeitsverhältnis einmündet, ist aus Sicht des Bundesrechnungshofes rechtswidrig. Zugleich werden Zeitarbeitsunternehmen hierdurch gegenüber anderen Unternehmen im Wettbewerb begünstigt; sie erhalten Fördergelder, ohne durch einen mit der Förderung korrespondierenden Aufwand belastet zu sein“?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik des Bundesrechnungshofes und soll der Eingliederungszuschuss zukünftig nur noch für interne Arbeitsverhältnisse in Verleihunternehmen („Inhouse“-Stellen) gewährt werden, wie der Bundesrechnungshof fordert?
Wenn nein, warum nicht?