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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Verschwundene geflüchtete Minderjährige

Fallzahlen, Gründe für das Verschwinden, Aufklärung der Fälle, Herkunftsländer, Verschwinden aus Unterkünften, rechtlicher Ablauf und zuständige Behörden, Gegen- bzw. Präventionsmaßnahmen, legale Wege zügiger Familienzusammenführung; Opfer von Kinder- und Menschenhandel, Schutzmaßnahmen, gesonderte Unterbringung, Mitarbeiterschulung<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

13.04.2016

Aktualisiert

01.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/791616.03.2016

Verschwundene geflüchtete Minderjährige

der Abgeordneten Luise Amtsberg, Beate Walter-Rosenheimer, Dr. Franziska Brantner, Katja Keul, Kordula Schulz-Asche, Dr. Konstantin von Notz, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Corinna Rüffer, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nach Angaben von Europol sind gegenwärtig europaweit 10 000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) verschwunden, das Bundeskriminalamt (BKA) hat ihre Zahl für Deutschland auf knapp 4 800 Betroffene beziffert (www.zeit.de/gesellschaft/2016-02/fluechtlingskrise-kinder-vermisste-bka). Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat demgegenüber ausgeführt, dass die Zahl niedriger sei, ohne konkrete Angaben über die tatsächliche Höhe zu machen (www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-02/fluechtlingskinder-fluechtlingedeutschland-kinder-vermisst-bundesinnenministerium). Es ist also offen, wie groß die Gruppe tatsächlich ist, auch wenn die Existenz der Problematik unbestritten ist.

Über die Hintergründe und die Situation der betroffenen Kinder und Jugendlichen ist bislang wenig bekannt. Geflüchtete Minderjährige sind auf der Flucht besonderen Gefahren ausgesetzt: Sie sind oftmals abhängig von Schleppern und Schleusern und insbesondere wenn sie alleine flüchten, sind sie Menschenhändlern vielfach schutzlos ausgeliefert. Auch durch die mangelnden Aufnahmesysteme in verschiedenen europäischen Ländern werden Kinder und Jugendliche zur Weiterflucht gedrängt.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Zur Situation von verschwundenen geflüchteten Minderjährigen

Fragen18

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der in Deutschland verschwundenen geflüchteten Minderjährigen? Wie viele minderjährige Flüchtlinge sind in den Jahren 2013, 2014 und 2015 verschwunden (bitte nach Bundesländern auflisten)?

2

Wie viele Fälle von verschwundenen Minderjährigen wurden in den Jahren 2013, 2014 und 2015 aufgeklärt? Welche Gründe waren für das Verschwinden der Minderjährigen ursächlich? Sind der Bundesregierung Gerichtsverfahren bekannt, in denen in Bezug auf verschwundene minderjährige Geflüchtete verhandelt wurde?

3

Sind von dem beschriebenen Phänomen nur unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) oder auch minderjährige Geflüchtete, die zusammen mit ihren Eltern eingereist sind, betroffen gewesen oder betroffen? Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen Asylsuchende oder anerkannte Flüchtlinge das Verschwinden von eigenen minderjährigen Kindern angezeigt haben?

4

Aus welchen Herkunftsländern kommen die betroffenen geflüchteten Minderjährigen?

5

Auf welchen konkreten, belegbaren Kenntnissen und Lageberichten beruhen die Äußerungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dass die in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten BKA-Zahlen deutlich niedriger sind (vgl. ausführlich: www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-02/fluechtlingskinder-fluechtlinge-deutschland-kinder-vermisstbundesinnenministerium)?

6

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen umF allein aus Einrichtungen ihrer Unterbringung weitergereist sind? Wenn ja, um wie viele Fälle handelt es sich, und wo befinden sich diese Einrichtungen?

7

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesfachverbands unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e. V. (www.b-umf.de/images/160211_ PM_VerschwundeneKinder.pdf), dass sich umF auch deshalb selbstständig aus Einrichtungen entfernen und untertauchen, weil die staatlichen Regelsysteme keine schnelle Zusammenführung mit Verwandten und nahestehenden Personen ermöglichen (bitte begründen)?

8

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Situation der verschwundenen geflüchteten Minderjährigen aufzuarbeiten (bitte die Aktivitäten der Bundesministerien einzeln aufschlüsseln)?

9

Welche Maßnahmen plant bzw. hat die Bundesregierung ergriffen, um die Weiterwanderung von geflüchteten Minderjährigen innerhalb der Europäischen Union, bspw. zu Verwandten, auf legalen Wegen zu ermöglichen? In wie vielen Fällen sind entsprechende Familienzusammenführungen (bspw. im Rahmen von Artikel 8 der Dublin-III-Verordnung) in den Jahren 2013, 2014 und 2015 erfolgreich durchgeführt worden (bitte nach Jahr, Herkunftsland und Zielland auflisten)?

10

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Rahmen der Europäischen Union initiiert, um die Situation der verschwundenen Flüchtlingskinder aufzuarbeiten und entsprechende Maßnahmen gegen ein weiteres Verschwinden zu initiieren?

11

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zukünftig, so dass minderjährige Geflüchtete nicht mehr verschwinden? Welche Präventionsmaßnahmen sind vorgesehen? Inwieweit kooperiert die Bundesregierung hierbei mit den Bundesländern?

12

Welcher rechtliche Ablauf ist vorgesehen, wenn ein minderjähriger Geflüchteter verschwindet? Welche Behörde bzw. Verwaltungsstruktur ist für die Registrierung von verschwundenen, minderjährigen Geflüchteten zuständig? Welche Aufgaben haben die zuständigen rechtlichen Vertreter bzw. Vormünder? Wer koordiniert die Suche nach den Minderjährigen?

13

Inwieweit hat die Bundesregierung Hinweise oder Belege, dass Flüchtlingskinder zum Zwecke der Arbeitsausbeutung, der Zwangsprostitution oder des Drogenhandels eingesetzt werden, und wenn ja welche?

14

Teilt die Bundesregierung die Aussage, dass die fehlenden legalen Zugangsmöglichkeiten für Flüchtlinge und Asylsuchende nach Europa und Deutschland die Gefahr für Flüchtlingskinder erhöhen, Opfer von Kinder- und Menschenhandel zu werden? Wenn nein, warum nicht?

15

Inwieweit ist Aufklärung über die Problematik des Menschenhandels sowohl Teil der Betreuung von minderjährigen Flüchtlingen als auch ein Bestandteil der Schulungen für die Stellen, die mit minderjährigen Flüchtlingen in Kontakt treten? Sollte es diese Schulungen geben, von wem werden sie ausgeführt? Inwieweit werden die in den Bundesländern schon vorhandenen Initiativen zur Betreuung und Begleitung von Opfern von Menschenhandel dabei eingebunden?

16

Inwieweit wird im Rahmen der Anhörungen im Asylverfahren von Minderjährigen vorgetragen, dass sie Opfer von Menschenhandel geworden sind? Wie viele Minderjährige haben in den Jahren 2013, 2014 und 2015 aufgrund eines entsprechenden Vortrags einen Schutzstatus zugesprochen bekommen (bitte nach Jahren und Herkunftsländern auflisten)? Welche Maßnahmen sieht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hier vor, um dem Schutzanspruch der Betroffenen gerecht zu werden?

17

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Schutzmaßnahmen und gesonderte Unterbringungen für geflüchtete Kinder und Jugendliche, die Opfer von Menschenhandel geworden sind (bitte nach Bundesländern und jeweiliger Platzzahl auflisten)?

18

Welche zeitliche Planung hat die Bundesregierung hinsichtlich des im Januar 2015 vorgelegten Gesetzentwurfs zur Umsetzung der EU-Menschenhandelsrichtlinie (2011/36/EU)?

Berlin, den 15. März 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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