Grenzwertüberschreitungen und Vertragsverletzungsverfahren bei Schadstoffbelastung der Luft
der Abgeordneten Peter Meiwald, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Laut aktuellen Publikationen des Umweltbundesamtes „Luftqualität 2015“ und der European Environment Agency „Air quality in Europe — 2015 report“ werden in Deutschland nach wie vor regelmäßig Schadstoffgrenzwerte in der Luft überschritten. Dies führt vielfach zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, wie z. B. Atemwegs- oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen, und Todesfällen. Sie schaden überdies häufig der Umwelt, befördern die Versauerung der Böden und schädigen Pflanzen. Luftverschmutzung führt so zu hohen Kosten bei Ökosystemen, Wirtschaft, Produktivität und Gesundheit.
Auf der Ebene der Europäischen Union enthält die Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa (2008/50/EG) Grenzwerte für Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Feinstaub (PM10), Schwefeldioxid, Benzol, Kohlenmonoxid sowie Blei. Die Richtlinie enthält auch Luftqualitätsstandards für den noch kleineren Feinstaub PM2,5.
In der Folgenabschätzung der Europäischen Kommission (SWD(2013) 532 final) zum Vorschlag für eine Richtlinie über die Verringerung der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 2003/35/EG wird festgestellt, dass Luftverschmutzung in hohem Maße umwelt- und gesundheitsschädigend wirkt. So wurden in der Europäischen Union allein im Jahr 2010 über 400 000 vorzeitige Todesfälle verzeichnet, 62 Prozent der Fläche der Europäischen Union waren eutrophierungsgefährdet, davon 71 Prozent Natura-2000-Ökosysteme.
Aufgrund der gesundheitsschädigenden Wirkung von Feinstaub gelten seit dem 1. Januar 2005 in der Europäischen Union Grenzwerte für die Feinstaubfraktion PM10. Der Tagesgrenzwert liegt bei 50 µg/m3, dieser darf höchstens an 35 Tagen im Jahr überschritten werden. Zusätzlich besteht ein Jahresmittelwert von 40 µg/m3. Zusätzlich besteht seit dem 1. Januar 2010 für die Partikel PM2,5 in der Europäischen Union ein Jahreszielwert von 25 µg/m3 im Mittel.
Darüber hinaus empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in der Publikation „Air quality guidelines for particulate matter, ozone, nitrogen dioxide and sulfur dioxide“ höhere Grenzwerte für die Luftqualität hinsichtlich der Feinstäube PM10 und PM2,5. Diese sollten nach Auffassung der WHO für die kleinen Feinstaubpartikel PM2,5 als Jahresmittelwert bei 10 µg/m3 und als Stundenmittelwert bei 25 µg/m3 liegen. Für den Feinstaub PM10 vertritt die WHO die Auffassung, dass der Jahresmittelwert bei 20 µg/m3 und der Tagesmittelwert bei 50 µg/m3 liegen sollten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Inwieweit überschreiten nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland gemessene Werte für Stickoxide (inkl. Stickstoffdioxid), Feinstaub, Ammoniak, flüchtige organische Verbindungen (inkl. Benzol) und Ozon die Obergrenzen und Vorgaben dieser Regelungsgegenstände aus der Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa (2008/50/EG; bitte nach Schadstoff, Zeitraum sowie Höhe der Werte aufschlüsseln)?
Wie entwickeln sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Werte für Stickoxide (inkl. Stickstoffdioxid), Feinstaub, Ammoniak, flüchtige organische Verbindungen (inkl. Benzol) und Ozon im Vergleich der europäischen Mitgliedstaaten (bitte nach Mitgliedstaat, Schadstoff, Zeitraum sowie Höhe der Werte aufschlüsseln)?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung für die nationale Luftreinhaltungspolitik in Deutschland?
Sind Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission aufgrund überschrittener Luftreinhaltungsgrenzwerte gegenüber der Bundesrepublik Deutschland anhängig, und wenn ja, welche und seit wann?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung gegenüber weiteren Mitgliedstaaten der Europäischen Union Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, und wenn ja, welche (bitte je Verfahren nach Mitgliedstaat, Jahr, Stand des Vertragsverletzungsverfahrens und ggf. Schadstoff aufschlüsseln)?
Welche Maßnahmen mit welchem Effekt sind nach Auffassung der Bundesregierung bis wann zu ergreifen, um zukünftige Grenzwertüberschreitungen und die Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren zu verhindern und eine hohe Luftqualität sicherzustellen (bitte nach Schadstoffart und Maßnahme aufschlüsseln)?
Strebt die Bundesregierung überdies die Einhaltung weiterer internationaler Luftreinhaltungsempfehlungen, wie etwa der WHO, an, und wenn ja, welche?
Inwieweit überschreiten in Deutschland gemessene Werte die Luftreinhalteempfehlungen internationaler Organisationen wie der WHO (bitte nach Schadstoff, Zeitraum sowie Höhe der Werte aufschlüsseln)?
Welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung zukünftig zu ergreifen, um die Luftreinhalteempfehlungen zu erreichen und eine hohe Luftqualität sicherzustellen (bitte nach Schadstoffart und Maßnahme aufschlüsseln)?
Wie bewertet die Bundesregierung die in den Fragen 6 und 9 aufgeführten Maßnahmen hinsichtlich ihres Effektes, und wie werden sich diese Maßnahmen voraussichtlich auf die Reduzierung der einzelnen Schadstoffe bzw. die Einhaltung der Messwerte auswirken?
Welche Menge Ammoniak- und Methanemissionen wäre durch die Aufhebung der Privilegierung von Tierställen im Baurecht nach Kenntnis der Bundesregierung vermeidbar?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei der Meldung der Stickoxidfreisetzungen an die Europäische Union realistische Werte gemeldet werden und nicht auf der Basis fehlerhafter Herstellerangaben, z. B. in der Automobilbranche hochgerechneter Zahlen?
Zu welchem Prozentsatz ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Erdöl- und Erdgasförderung in Deutschland für die Freisetzung flüchtiger organischer Verbindungen verantwortlich (bitte nach den unterschiedlichen Verbindungen und den Anteilen von Erdöl- und Erdgasförderung aufgliedern)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Erdöl- und Erdgasförderung für die Freisetzung flüchtiger organischer Verbindungen im Vergleich mit den EU-Mitgliedstaaten, die ebenfalls Erdöl- und/oder Erdgas fördern, verantwortlich (bitte nach den unterschiedlichen Verbindungen und den Anteilen von Erdöl- und Erdgasförderung aufgliedern)?
Wie hoch beziffert die Bundesregierung die volkswirtschaftlichen Kosten der Luftverschmutzung für Deutschland (bitte nach den Kosten für das Gesundheitssystem, krankheitsbedingten Personalausfall in der Arbeitswelt, Kompensationen und Wiederherstellungskosten für Umweltschäden aufgliedern)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die volkswirtschaftlichen Kosten der Luftverschmutzung für die anderen EU-Mitgliedstaaten im Vergleich (bitte nach den Kosten für das Gesundheitssystem, krankheitsbedingten Personalausfall in der Arbeitswelt, Kompensationen und Wiederherstellungskosten für Umweltschäden aufgliedern)?