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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Revision der EU-Holzhandelsverordnung - Regenwaldzerstörung durch illegalen Holzeinschlag

Unternehmenskontrollen im Rahmen von EUTR/HolzSiG durch die BLE 2015 sowie aktuelle Marktteilnehmer, untersuchte Holzproben, Gesetzesverstöße, Strafmaß, Gründe für Ordnungswidrigkeiten, problematische Produkte durch illegal geschlagenes Holz (Sperrholz), Risiko im Onlinehandel, Wirksamkeit der Sanktionen, Schlussfolgerungen aus dem EU-Kommissionsbericht zur EUTR-Umsetzung, Import von Tropenholz bzw. unter CITES geschütztem Holz, beim BfN gestellte Importanträge, Handelsbeendigung mit der Zentralafrikanischen Republik sowie Einstellung des Voluntary Partnership Agreements<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

22.04.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/798217.03.2016

Revision der EU-Holzhandelsverordnung – Regenwaldzerstörung durch illegalen Holzeinschlag

der Abgeordneten Steffi Lemke, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Regenwald und sein Artenreichtum haben viele Gegner: Die Umwandlung in Soja- oder Palmölplantagen, legale und illegale Abholzung für den Holzhandel und Degradation zerstören die einmalige Natur. Damit werden nicht nur Tier- und Pflanzenarten endgültig und unumkehrbar ausgelöscht, auch unser Klima leidet, wenn die Lungen der Erde zerstört werden.

Interpol schätzt, dass 15 bis 30 Prozent des weltweit gehandelten Holzes aus illegaler Abholzung stammt (www.interpol.int/Crime-areas/Environmental-crime/Projects/Project-Leaf). In der EU und in Deutschland sollen verschiedene Programme, Verordnungen und Gesetze die Wälder schützen und den Handel mit illegal geschlagenem Holz unterbinden. Hierzu zählt der EU-Aktionsplan Forest Law Enforcement, Governance and Trade (FLEG) von 2003 und das 7. Umweltaktionsprogramm (7. UAP) von 2014. Konkreter wird es in der EU-Holzhandelsverordnung (EUTR – European Timber Regulation), die eine Sorgfaltspflicht für Importeure vorschreibt. Diese Verordnung findet in Deutschland im Holzhandelssicherungsgesetz (HolzSiG) ihre Umsetzung. Für die Kontrolle der Unternehmen ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig.

Doch EUTR und HolzSiG weisen aus Sicht der Fragesteller enorme Schwächen auf: Anwendung auf eine beschränkte Produktpalette, geringe Strafvorschriften und wenig Kontrollen.

Im Februar 2016, drei Jahre nach Inkrafttreten der EUTR, hat die Europäische Kommission nun einen Bericht zur Umsetzung veröffentlicht – ein Schritt zu einer möglichen Revision der EUTR und damit auch des HolzSiG für mehr Schutz von Wäldern. Der Kommissionsbericht beschreibt die schwache und verspätete Umsetzung der EUTR, die fehlende Effektivität und die nur geringe Wirkung der Verordnung.

Auch auf legalen Wege kommt nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA oder CITES, der Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) geschütztes Holz nach Deutschland und in die EU. Ebenfalls legal auf den deutschen und europäischen Markt kommt Holz aus Konfliktgebieten; das zeigen Recherchen von Verbänden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie viele Unternehmen wurden 2015 im Rahmen der EUTR/des HolzSiG von der BLE kontrolliert? Wie viele Kontrollen wurden 2015 im Rahmen der EUTR/des HolzSiG von der BLE durchgeführt? Lässt sich eine ähnliche Anzahl von Kontrollen für 2016 erwarten?

2

Von wie vielen Marktteilnehmern nach dem HolzSiG, also Unternehmen, die im Rahmen der EUTR/des HolzSiG von der BLE kontrolliert werden können, geht die Bundesregierung inzwischen aus?

3

Bei wie vielen Unternehmen wurden 2015 Holzproben genommen, um in Laboren die deklarierten Angaben zu Holzart oder -herkunft zu verifizieren? Bei wie vielen Unternehmen wurden 2015 ausschließlich schriftliche Unterlagen geprüft?

4

Wie viele Verstöße gegen das HolzSiG wurden 2015 ermittelt? Welche waren die Verstöße und welches Strafmaß wurde für das schwerste Vergehen verhängt?

5

Welche waren die jeweiligen Gründe für die Ordnungswidrigkeiten, die 2015 von der BLE aufgedeckt wurden?

6

Wie begegnet die Bundesregierung der Gefahr, dass insbesondere Sperrholz oft illegal geschlagenes Holz enthält (vgl. Analyse des WWF „Illegaler Holzeinschlag und Deutschland, 2008: www.wwf.de/fileadmin/user_upload/PDF/WWF_Holzimporte_April2008.pdf)? Wie reagiert die BLE mit ihren Kontrollen darauf?

7

Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko für illegal geschlagenes Holz im Onlinehandel? Wie begegnet die Bundesregierung dem Risiko, dass im Onlinehandel illegal geschlagenes Holz erhältlich ist? Wie reagiert die BLE mit ihren Kontrollen darauf?

8

Hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung 2015 durch eigene Recherchen Fälle aufgedeckt, die nach dem HolzSiG zur Anzeige gebracht werden mussten, oder beschränken sich diese Fälle bisher auf Hinweise von anderen Stakeholdern, wie z. B. Nichtregierungsorganisationen (NGO)?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit der Sanktion einer Ordnungswidrigkeit, denn in der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 wird in Artikel 19 Absatz 2 festgelegt: „Die Sanktionen müssen wirksam und verhältnismäßig sein und abschreckend wirken“?

10

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht der Europäischen Kommission zur Umsetzung der EUTR? Welche sind nun die nächsten Schritte der Bundesregierung zur besseren Umsetzung und Implementierung der EUTR in Deutschland und EU?

11

Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass weitere Produktgruppen unter die EUTR fallen, wie in dem EU-Bericht angemerkt? Welche Produktgruppen sollen nach Meinung der Bundesregierung darunter fallen?

12

Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zu unterbinden, dass einige Staaten die EUTR nicht, nicht vollständig oder nicht wirksam umgesetzt haben und somit illegal geschlagenes Holz, welches die Preise drückt, auf dem EU-Markt gehandelt wird?

13

Erwartet die Bundesregierung, dass sich Importströme kritischer Holz- und Papierprodukte in die EU aufgrund der unterschiedlichen Umsetzung in einigen EU-Ländern in andere EU-Länder verlagern, in denen die EUTR möglicherweise schlecht umgesetzt wird, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun, da über diese Verlagerung des Holzhandels die EUTR komplett ausgehebelt werden könnte?

14

Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die EUTR in allen EU-Ländern gleichermaßen implementiert wird, um Marktverschiebungen zu vermeiden, die neue Schlupflöcher bedeuten würden?

15

Wann steht eine Revision der EUTR an, um dringend notwendige Veränderungen der EUTR insbesondere mit Blick auf das Produktspektrum vorzunehmen?

16

Wie viel Tropenholz wurde insgesamt 2015 nach Deutschland importiert?

17

Wie viel unter CITES geschütztes Holz (WA-Schutz II/EU-Schutz B, WA-Schutz III/EU-Schutz C) wurde in den Jahren von 2010 bis 2015 nach Deutschland legal eingeführt (bitte nach Jahr, Schutzstatus der Holzart, Menge und Holzart aufschlüsseln)?

18

Wie viele Anträge wurden von 2010 bis 2015 beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) gestellt, um unter CITES/WA (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora/Washingtoner Artenschutzübereinkommen) geschütztes Holz nach Deutschland einzuführen? Wie viele dieser Anträge lehnte das BfN ab und warum (bitte erst allgemein und dann nach Jahren und Schutzstatus der Holzart aufschlüsseln)?

19

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass der Handel mit Holz und Holzprodukten aus der Zentralafrikanischen Republik, der seit 2013 den Konflikt im Land mitfinanzierte, nach Deutschland beendet wird (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/harte-geschaefte-blutholz-1.2598492)?

20

Wie wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene in Bezug auf das Voluntary Partnership Agreement mit der Zentralafrikanischen Republik verhalten?

a) Wird sich die Bundesregierung für eine Einstellung des Voluntary Partnership Agreement mit der Zentralafrikanischen Republik einsetzen? Wenn nein, warum nicht?

b) Wie plant die Bundesregierung, auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass das bisherige Programm in seiner Wirkung untersucht und die Finanzierung des Konfliktes in Zukunft vermieden wird?

21

Plant die Bundesregierung eine Untersuchung der Programme des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die in Verbindung mit den Themen Holzexport, Holzindustrie und Holzeinschlag stehen, um eine mögliche Unterstützung von Unternehmen mit einer Geschichte beim illegalen Holzeinschlag auszuschließen?

Berlin, den 15. März 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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