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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Vergütung und Arbeitsbedingungen von Lehrkräften in Integrationskursen

Durchführung von Integrationskursen durch vom BAMF zugelassene Lehrkräfte: Anzahl der Kurse, Teilnehmer und Lehrkräfte, Anteil sozialversicherungspflichtig angestellter bzw. selbstständig tätiger Honorar-Lehrkräfte, Zulassungsanforderungen, Unterrichtsbedingungen, Höhe der Vergütung, Auslagen, Arbeitszeit, Lehrkräfte mit ergänzendem ALG-II-Bezug, Kontrolle der Vergütung bei Kursträgern durch das BAMF, Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung; Kostenerstattungssatz des BAMF an Kursträger, Höhe und Angemessenheit der Honorsätze selbstständiger Lehrkräfte, Erhöhung der Festanstellungsquote, Qualifizierungsmaßnahmen, Nachfragentwicklung 2016<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

17.05.2016

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/806208.04.2016

Vergütung und Arbeitsbedingungen von Lehrkräften in Integrationskursen

der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Luise Amtsberg, Corinna Rüffer, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Volker Beck (Köln), Ekin Deligöz, Dr. Thomas Gambke, Anja Hajduk, Britta Haßelmann, Katja Keul, Sven-Christian Kindler, Monika Lazar, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Jahr 2005 haben die meisten Menschen, die nach Deutschland kommen, einen Anspruch auf einen Integrationskurs. Dieser setzt sich aus Sprachkursen und einem Orientierungskurs zusammen. Durchgeführt werden die Kurse von Lehrkräften mit Hochschulabschluss und Zusatzausbildung, die zudem eine Zulassung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) benötigen. Diese Lehrkräfte sind in der Regel selbstständig und müssen von ihrem Honorar den Arbeitnehmer- sowie Arbeitgeberanteil der Sozialabgaben zahlen, denn sie sind renten-, kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Viele Lehrkräfte klagen über eine schlechte und unzureichende Vergütung und fehlende soziale Absicherung. Sie haben keinen Anspruch auf Honorarfortzahlung im Krankheitsfall, ebenso wenig auf Urlaubsgeld und Honorare an Feiertagen. Zudem haben sie keine Ansprüche, wenn Kurse nicht zustande kommen.

Die wirtschaftliche und soziale Situation der Integrationslehrkräfte ist seit vielen Jahren prekär. Darauf hat die fragestellende Fraktion seit Jahren regelmäßig hingewiesen (vgl. Bundestagsdrucksachen 17/7004, 17/7639 und 17/11577). Auch die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Zehn Jahre Integrationskurse in Deutschland“ (Bundestagsdrucksache 18/5606) zeigt, dass sich an der aus Sicht der Fragesteller unzumutbaren Situation dieser Lehrkräfte nichts verändert hat. Das bestätigen auch die Proteste der Integrationslehrkräfte in zahlreichen Bundesländern (Reutlinger Nachrichten vom 28. Oktober 2015). Gleichzeitig stehen nicht ausreichend viele Lehrkräfte für die große Zahl an notwendigen Integrationskursen zur Verfügung und es wurden die Anforderungen für Integrationslehrkräfte vom BAMF bei Neueinstellungen abgesenkt. Das wirft erneut Fragen auf.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie viele Integrationskurse wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 durch vom BAMF zugelassene Lehrkräfte durchgeführt, und wie viele Teilnehmende wurden in diesen Integrationskursen von den zugelassenen Lehrkräften insgesamt unterrichtet?

Fragen zum Jahr 2015

2

Wie viele zugelassene Lehrkräfte haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Integrationskurse im Jahr 2015 durchgeführt,

a) wie viele Lehrkräfte waren davon sozialversicherungspflichtig angestellt (bitte prozentual und differenziert nach Geschlecht angeben),

b) wie viele Lehrkräfte waren Selbstständige, die über Honorare entlohnt wurden (bitte prozentual und differenziert nach Geschlecht angeben) und

c) falls der Bundesregierung erneut wie in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/5606 keine Erkenntnisse über die Anzahl an Integrationslehrkräften vorliegen, wie kann dann die Bundesregierung eine vorausschauende und belastbare Bedarfsplanung an notwendigen Lehrkräften für die steigende Zahl an Integrationskursen ermitteln?

3

Welchen Anforderungen müssen die Lehrkräfte in Integrationskursen gerecht werden,

a) wie hoch war die maximale Zahl der Teilnehmenden bei Integrationskursen,

b) wie hoch war die Zahl der Teilnehmenden durchschnittlich in den Integrationskursen,

c) wie viele unterschiedliche Sprachen waren in den Integrationskursen insgesamt vertreten, und

d) wie viele unterschiedliche Sprachen waren durchschnittlich pro Integrationskurs vertreten?

4

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 der durchschnittliche Stundenlohn bzw. das monatliche Bruttogehalt von Integrationslehrkräften, die sozialversicherungspflichtig angestellt waren, und wie hoch war der durchschnittliche monatliche Nettoverdienst (bitte differenziert nach Geschlecht angeben)?

5

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche Honorar von selbstständigen Integrationslehrkräften pro Stunde im Jahr 2015 (bitte differenziert nach Geschlecht angeben)?

a) Wie viel Zeit verwenden Integrationslehrkräfte durchschnittlich für die Vor- und Nachbereitung, und wird diese Zeit separat vergütet oder ist die Vor- und Nachbereitung im Stundensatz inbegriffen?

b) Werden den Integrationslehrkräften die Auslagen für Bücher und Arbeitsmaterial ersetzt oder sind diese Kosten im Stundenhonorar enthalten?

c) Erhalten die Integrationslehrkräfte finanzielle Unterstützung für notwendige Fortbildungen?

d) Wie viele Stunden haben die Integrationslehrkräfte durchschnittlich im Monat gearbeitet, und über welches Monatseinkommen haben sie durchschnittlich verfügt?

e) Wie viel Euro bzw. wie viel Prozent ihres Stundenlohns haben die Lehrkräfte von ihrem Einkommen mindestens für ihre Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung aufgebracht?

f) Wie hoch war das durchschnittliche Netto-Monatseinkommen von selbstständigen Integrationslehrkräften?

6

Wie viele Integrationslehrkräfte mussten im Jahr 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung aufstockendes Arbeitslosengeld II beantragen,

a) wie viele davon waren sozialversicherungspflichtig angestellt bzw. als Honorarkräfte tätig,

b) wie hoch war die Summe des ergänzenden Arbeitslosengelds II für Integrationsfachkräfte insgesamt, und

c) falls der Bundesregierung hierzu erneut wie in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/5606 keine Erkenntnisse vorliegen, wie bildet sich dann die Bundesregierung ein Urteil darüber, ob selbstständige Integrationslehrkräfte angemessen vergütet werden?

7

Wie viele Kontrollen der Vergütungen von Lehrkräften hat das BAMF nach Kenntnis der Bundesregierung bei Trägern von Integrationskursen im Jahr 2015 durchgeführt?

a) In wie vielen Fällen wurde eine Unterschreitung der Vergütungsuntergrenze festgestellt?

b) Wie viele Honorarkräfte bzw. sozialversicherungspflichtig beschäftigte Lehrkräfte waren davon betroffen?

c) In wie vielen Fällen wurde die Zulassung von Kursträgern aufgrund einer Unterschreitung der Vergütungsuntergrenze auf ein Jahr befristet, nicht verlängert oder widerrufen?

8

In wie vielen Fällen hat die Deutsche Rentenversicherung nach Kenntnis der Bundesregierung Statusfeststellungsverfahren im Jahr 2015 durchgeführt, um zu klären, ob bei Integrationslehrkräften eine abhängige Beschäftigung vorliegt,

a) zu welchen Ergebnissen haben diese Statusfeststellungsverfahren geführt, und

b) falls der Bundesregierung hierzu erneut wie in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/5606 keine Erkenntnisse vorliegen, wie kann sie sich dann ein umfassendes Bild über die Situation der Integrationslehrkräfte machen?

9

Wie hoch ist der aktuelle Kostenerstattungssatz im Jahr 2016, den Kursträger nach Kenntnis der Bundesregierung vom BAMF pro Teilnehmerin bzw. Teilnehmer erhalten?

a) Wie hoch ist der Anteil für Sachkosten?

b) Welche Sachkosten werden damit in welcher Höhe abgedeckt?

c) Beinhaltet der Kostenerstattungssatz weiterhin nicht spezifizierbare Anteile für Sachkosten, wie in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 39 auf Bundestagsdrucksache 18/5606 ausgeführt? Wenn ja, auf welcher Grundlage wird der Kostenerstattungssatz dann berechnet, und wie wird sichergestellt, dass die Sachkosten tatsächlich kostendeckend sind, damit eine zu geringe Kostenerstattung nicht zu Lasten der Honorare und somit der Lehrkräfte geht?

10

Welchen Honorarsatz für selbstständige Lehrkräfte beinhaltet der Kostenerstattungssatz im Jahr 2016, den Kursträger nach Kenntnis der Bundesregierung vom BAMF pro Integrationskurs erhalten?

a) Um wie viel Euro wurde die Mindestvergütung im Jahr 2016 erhöht?

b) Welche Berechnungsgrundlage liegt dem Stundensatz zugrunde?

c) Um wie viel Euro wird sich dadurch das durchschnittliche Netto-Monatseinkommen der selbstständigen Integrationslehrkräfte erhöhen?

d) Wie wird derzeit sichergestellt, dass die selbstständigen Lehrkräfte tatsächlich den festgesetzten Stundensatz erhalten vor dem Hintergrund, dass zusätzliche Mittel in der Vergangenheit oft nicht von den Trägern für eine Verbesserung der Lehrkräftevergütung verwendet wurden („Zehnter Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 18/3015, S. 45), und

e) plant die Bundesregierung schwerwiegendere Konsequenzen für Kursträger, wenn sie die Vergütungsgrenze unterschreiten?

11

Hält die Bundesregierung die Höhe der Honorare und die soziale Absicherung für selbstständige Integrationslehrkräfte, die über einen akademischen Abschluss und Zusatzausbildung verfügen und eine entscheidende Rolle für eine gelungene Integration einnehmen, für angemessen?

a) Wenn ja, in welcher Form sieht die Bundesregierung das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, eine angemessene Honorierung der Lehrkräfte einzuführen, als erfüllt an?

b) Wird die Bundesregierung dem von Baden-Württemberg veranlassten Beschluss der 11. Integrationsministerkonferenz 2016 vom 16./17. März 2016 nachkommen, mit dem der Bund erneut aufgefordert wird, den Kostenerstattungssatz für die Durchführung von Integrationskursen deutlich zu erhöhen, um die Kursträger dadurch in die Lage zu versetzen, den Lehrkräften ein angemessenes Honorar zu zahlen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welchen Honorarsatz sieht die Bundesregierung als angemessen an?

c) Sieht es die Bundesregierung als wünschenswert an, dass die bisher selbstständigen Lehrkräfte zukünftig sozialversicherungspflichtig angestellt werden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wird sie die nach der Integrationskursverordnung vorgesehenen Möglichkeiten bei der Zulassung der Kursträger dafür nutzen?

12

Warum wurde die maximale Zahl der Teilnehmenden in Integrationskursen zuletzt von 20 auf 25 erhöht, nach Kenntnis der Bundesregierung

a) in welcher Form wurden die Integrationskurse damit entsprechend dem Koalitionsvertrag „qualitativ weiter verbessert“, und

b) wird die Vergütung der Lehrkräfte wegen den daraus entstehenden höheren Anforderungen verbessert? Wenn nein, warum nicht?

13

Wie viele Integrationskurse werden im Jahr 2016 nach Kenntnis der Bundesregierung benötigt?

a) Wie viele zusätzliche Integrationskurse sind das prozentual und absolut im Verhältnis zu 2015?

b) Wie viele Integrationslehrkräfte werden nach Kenntnis der Bundesregierung zusätzlich benötigt, und wie viele fehlen, um diese Integrationskurse anbieten zu können?

c) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass Lehrkräfte mit besseren Arbeitsbedingungen von Integrationskursträgern abgeworben werden, und welches Ausmaß hat dieser Konkurrenzkampf?

d) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang aus der Forderung des Deutschen Volkshochschul-Verbands e. V. (Pressemitteilung vom 3. November 2015), dass die Lehrtätigkeit angemessen honoriert und die Festanstellungsquote deutlich erhöht werden müsse, denn nur so könnten die benötigten Lehrkräfte für die steigende Zahl von Integrationskursen dauerhaft gebunden werden?

e) Hat das BAMF aufgrund der fehlenden Lehrkräfte die Standards abgesenkt bzw. Sonderregelungen bei der Zulassung von Integrationslehrkräften eingeführt? Wenn nein, aus welchem anderen Grund? Wenn ja, wäre es aus Sicht der Bundesregierung nicht sinnvoller, die Vergütungsbedingungen der Integrationslehrkräfte grundlegend zu verbessern, um die qualifizierten Lehrkräfte im Bereich der staatlichen Integrationspolitik zu halten bzw. um Anreize für neue Lehrkräfte zu schaffen?

14

Welche Standards wurden nach Kenntnis der Bundesregierung abgesenkt, bzw. welche Sonderregelungen wurden vom BAMF bei der Zulassung von Integrationslehrkräften eingeführt?

a) Wirken sich die abgesenkten Zulassungsanforderungen auf die Höhe der Vergütung der Integrationslehrkräfte aus? Wenn ja, in welcher Form?

b) Wie wird die Qualität der Integrationskurse trotz abgesenkter Anforderungen sichergestellt?

c) Hat sich die Zahl der zugelassenen Integrationslehrkräfte bereits durch die Absenkung der Standards erfolgreich erhöht, und wenn ja, mit welcher belastbaren Zahlengrundlage kann das belegt werden?

15

Welche Qualifizierungsmaßnahmen erhalten die Lehrkräfte kostenfrei nach Kenntnis der Bundesregierung, um den hohen Anforderungen in den Integrationskursen mit Geflüchteten gerecht zu werden?

a) Werden Qualifizierungen für Alphabetisierungskurse angeboten?

b) Werden Qualifizierungen für die Arbeit mit traumatisierten Geflüchteten angeboten?

c) Werden Qualifizierungen im Bereich inklusiver Didaktik für die Arbeit mit Geflüchteten mit Behinderung angeboten?

d) Wurden Qualifizierungsmaßnahmen in den letzten Monaten gestrichen? Wenn ja, welche, und warum?

e) Wie viele Mittel standen im Bundeshaushalt für die Qualifikation von Integrationslehrkräften in den Jahren 2012 bis 2016 jährlich zur Verfügung, und welche Summe ist für das Jahr 2017 geplant?

f) Beabsichtigt die Bundesregierung, die Lehrkräfte in den Integrationskursen durch den Einsatz von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern zu unterstützen, um insbesondere traumatisierten Geflüchteten gerecht zu werden? Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 8. April 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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