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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Qualitätssicherung bei der Übersetzung der Asylanhörungen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Präsenz- bzw. Videodolmetscher beim BAMF: Anzahl, Sprachen, Anhörungsorte, Einsatz von Videotechnik, Kapazitätsprobleme, Beschäftigungsverhältnisse, Vergütung, fachliche Voraussetzungen, Vorbereitung der Dolmetscheinsätze, Schulungen, Kontrolle der Dolmetschqualität, Durchführung der Anhörung, Regelungen betr. besonders schutzbedürftiger Personen, Schulung der Anhörer<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

19.05.2016

Aktualisiert

04.11.2024

Deutscher BundestagDrucksache 18/830927.04.2016

Qualitätssicherung bei der Übersetzung der Asylanhörungen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

der Abgeordneten Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Bei der Prüfung der Asylanträge von Geflüchteten kommt dem mündlichen Vortrag in der Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die zentrale Bedeutung zu. „Die Anhörung ist der wichtigste Termin des Antragstellers innerhalb seines Asylverfahrens. Während der Anhörung muss der Antragsteller selbst seine Fluchtgründe schildern, d. h. alle Tatsachen vortragen, die seine Furcht vor Verfolgung oder die Gefahr eines ihm drohenden ernsthaften Schadens begründen (§ 25 des Asylgesetzes). Er muss auch alle sonstigen Tatsachen und Umstände schildern, die einer Rückkehr in sein Heimatland entgegenstehen“ (BAMF: Ablauf des deutschen Asylverfahrens, www.bamf.de/ SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Flyer/ablauf-asylverfahren.pdf?__blob= publicationFile, S. 7). Da die meisten Asylsuchenden über keine ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, ist eine Übersetzung bzw. ein Verdolmetschen notwendig. Zudem wird von der Anhörung kein Wortprotokoll angefertigt, die Aussagen der Antragsteller werden von den Dolmetscherinnen und Dolmetschern übersetzt und von den Anhörerinnen und Anhörern in einem Protokoll zusammengefasst. Der dolmetschenden Person kommt dabei eine extrem wirkmächtige Position zu, da sie es ist, die die tatsächliche Kommunikation herstellt. Umso wichtiger sind die Qualitätssicherung, die Schulung und die Begleitung der Dolmetschenden, die für die Anhörungen eingesetzt werden. Bei der Anhörung kann der Dolmetscher auf zwei unterschiedliche Arten einbezogen sein: Zum einen gibt es Dolmetscher, die bei der Anhörung vor Ort anwesend sind (im Weiteren Präsenzdolmetscher), daneben hat das BAMF die Möglichkeit einen Dolmetscher per Videoübertragung hinzuzuschalten (im Weiteren Videodolmetscher).

Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ) beschreibt das Berufsbild des Dolmetschers folgendermaßen: „Dolmetschen ist die mündliche Übertragung eines gesprochenen oder schriftlich fixierten Textes. Dolmetscher haben in der Regel ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule absolviert und die Techniken für die zeitgleiche bzw. zeitversetzte Übertragung von Reden, Gesprächen und Verhandlungen gelernt. Sie beherrschen mehrere Sprachen, kennen sich in mehreren Fachgebieten aus und bereiten sich gezielt auf die Inhalte ihrer Einsätze vor“ (www.bdue.de/der-beruf/dolmetscher/). Es ist unklar, welche fachlichen Anforderungen durch die Dolmetscher im Einsatz für das BAMF erfüllt sein müssen. Folglich einer Stellenausschreibung des BAMF (www.bamf.de/DE/DasBAMF/BerufKarriere/Dolmetscher/dolmetscher-node.html) ist lediglich eine mündliche Sprachsicherheit gefordert. Es ist nicht ersichtlich, welche Ausbildung und konkreten fachlichen Qualifikationen erwartet werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie viele Dolmetscherinnen und Dolmetscher für welche Sprachen stehen dem BAMF als Präsenzdolmetscher zur Verfügung (bitte Anzahl und Sprachen nach Ankunftszentren, Außenstellen und sonstigen Anhörungsorten aufschlüsseln)?

2

a) Wie viele Videodolmetscherinnen und -dolmetscher für welche Sprachen stehen dem BAMF zur Verfügung? In welchen Außenstellen bzw. Ankunftszentren steht die entsprechende Technologie zum Einsatz von Videodolmetschern zur Verfügung?

2

b) In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2015 Anhörungen durchgeführt, bei denen Videotechnik eingesetzt wurde (bitte nach Außenstellen und Herkunftsländern aufschlüsseln)?

2

c) In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2016 Anhörungen durchgeführt, bei denen Videotechnik eingesetzt wurde (bitte nach Außenstellen und Herkunftsländern aufschlüsseln)?

3

Bei welchen Sprachen bestehen Kapazitätsprobleme in der Übersetzung, und worin begründen sich diese aus Sicht der Bundesregierung?

4

Über welche Beschäftigungsverhältnisse werden die Dolmetscherinnen und Dolmetscher entlohnt? Sind sie als feste Mitarbeitende oder als Honorarkräfte beschäftigt (bitte ausführen, wie viele Dolmetscherinnen und Dolmetscher angestellt und wie viele als Honorarkräfte zur Verfügung stehen)?

5

Wie ist die Vergütung der Dolmetscherinnen und Dolmetscher geregelt? Richtet diese sich nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (JVEG)? Wird bei der Vergütung zwischen Präsenzdolmetscher und Videodolmetscher unterschieden?

6

a) Über welche fachlichen Voraussetzungen (Studium, staatliche Prüfung, Prüfung bei der Industrie und Handelskammer) müssen Dolmetscherinnen und Dolmetscher beim BAMF verfügen, und wie sind diese nachzuweisen? Inwieweit werden die fachlichen Voraussetzungen und die Sprachkenntnisse (sowohl der deutschen als auch der zu übersetzenden Fremdsprache) bei der Einstellung überprüft?

6

b) Was versteht das BAMF unter dem Begriff „Sprachsicherheit“, wie er in einer Stellenausschreibung für Dolmetscher genutzt wird (www.bamf. de/DE/DasBAMF/BerufKarriere/Dolmetscher/dolmetscher-node.html)?

7

Wie werden die Präsenzdolmetscherinnen und -dolmetscher auf ihre Einsätze vorbereitet? Besteht ein Schulungscurriculum, und wie ist dieses ausgestaltet? Wie viele Schulungen müssen die Dolmetscherinnen und Dolmetscher vor einem Einsatz durchlaufen?

8

Wie werden die Einsätze der Präsenzdolmetscherinnen und -dolmetscher begleitet und ausgewertet? Wie häufig finden mit dem jeweiligen Dolmetschenden Auswertungsgespräche statt? Wie wird die Dolmetschqualität der Dolmetscherinnen und Dolmetscher fortlaufend kontrolliert?

9

Wie werden die Videodolmetscherinnen und -dolmetscher auf ihre Einsätze vorbereitet? Besteht ein Schulungscurriculum, und wie ist dieses ausgestaltet? Wie viele Schulungen müssen die Videodolmetschenden vor einem Einsatz durchlaufen?

10

Wie werden die Einsätze der Videodolmetscherinnen und -dolmetscher begleitet und ausgewertet? Wie häufig finden mit dem jeweiligen Dolmetschenden Auswertungsgespräche statt? Wie wird die Dolmetschqualität der Dolmetscher fortlaufend kontrolliert?

11

Welche technischen Voraussetzungen müssen beim Einsatz von Videodolmetschern gegeben sein?

12

In welchen Konstellationen ist der Einsatz von Videodolmetschern vorgesehen? Sitzen der Antragsteller und der Anhörer grundsätzlich im gleichen Raum oder ist es ebenso möglich, dass alle Beteiligten an unterschiedlichen Orten an der Anhörung teilnehmen?

13

Werden die Asylanhörungen, bei denen Videodolmetscher eingesetzt werden, aufgezeichnet? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies? Was geschieht im Anschluss mit dem gespeicherten Material? Wie lange wird dies gespeichert? Aus welchem Grund und zu welchem Zweck wird das Material gespeichert?

14

Wie ist der Einsatz von Videodolmetscherinnen und -dolmetschern bei Anhörungen von besonders schutzbedürftigen Personen geregelt? Sind die Anhörungen von besonders Schutzbedürftigen grundsätzlich vom Einsatz von Videodolmetschern ausgenommen?

15

Inwieweit wird der Umgang mit Videodolmetschern im Rahmen der Schulungen der Anhörerinnen und Anhörer aufgearbeitet? Gibt es unterschiedliche Vorgaben für den Umgang mit Präsenzdolmetschern im Unterschied zu Videodolmetschern?

Berlin, den 27. April 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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