Fluggastrechte in Deutschland
der Abgeordneten Markus Tressel, Renate Künast, Nicole Maisch, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 13. März 2013 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vorgestellt. Drei Jahre später ist es auf europäischer Ebene immer noch nicht gelungen, sich auf neue gemeinsame Regelungen für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen zu einigen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen40
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand bei der Novelle der Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 auf europäischer Ebene?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kommission aus dem März 2013?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Änderungsvorschläge des sogenannten Bach-Reports?
Was ist nach Kenntnis der der Bundesregierung die Begründung dafür, dass bisher noch keine Änderungen in Kraft getreten sind?
Welche zeitlichen Planungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung von europäischer Seite, um die Verordnung zu ändern?
Wie wirken sich die geplanten Änderungen nach Kenntnis der Bundesregierung auf die von den Fluggesellschaften zu zahlenden Entschädigungsgelder aus?
Wie viele Flüge landeten nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen den Jahren 2011 und 2015 verspätet auf deutschen Flughäfen (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele dieser Flüge waren nach Kenntnis der Bundesregierung mehr als drei Stunden, mehr als fünf Stunden, mehr als neun Stunden bzw. mehr als zwölf Stunden verspätet?
Wie viele Flüge starteten nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen den Jahren 2011 und 2015 verspätet von deutschen Flughäfen (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele von deutschen Flughäfen ausgehend geplante Flüge sind in den Jahren 2011 bis 2015 nach Kenntnis der Bunderegierung ausgefallen?
Wie viele Passagiere waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2011 bis 2015 von den in den Fragen 2 bis 5 vorkommenden Ereignissen betroffen?
Wie viele Passagiere davon hatten nach Kenntnis der Bundesregierung Anspruch auf eine Entschädigung vonseiten der Fluggesellschaft?
Wie viele Passagiere haben nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächliche eine Entschädigung erhalten oder versucht, eine solche auf gerichtlichem Weg durchzusetzen?
Wie viele Passagiere davon hätten nach Kenntnis der Bundesregierung Anspruch auf eine Entschädigung bei Zugrundelegung der vorgesehenen Entschädigungsregelungen des Vorschlags der Europäischen Kommission?
Wie viele Anerkenntnisurteile, bei denen Fluggesellschaften beteiligt waren, sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2011 bis 2015 an deutschen Gerichten ergangen?
Welche personelle Ausstattung hat das für Verbraucherbeschwerden angelegte Referat beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA), und wie hat sich diese seit dem Jahr 2011 entwickelt (bitte mit Begründung)?
Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden in den Jahren 2011 bis 2015 beim LBA durchgeführt?
In wie vielen Fällen wurde ein Ordnungsgeld verhängt (bitte nach Nationalität der Fluggesellschaft, Jahr und Grund im Einzelnen aufschlüsseln)?
Welche Höhe hatte das durchschnittlich verhängte Ordnungsgeld?
In welchen fünf Fällen war das verhängte Ordnungsgeld im Jahr 2015 am höchsten, und was waren jeweils die Gründe?
Wie viele Beschwerden und wie viele Anzeigen in Bezug auf entfallene und verspätete Flüge sind in den Jahren 2011 bis 2015 beim LBA eingegangen?
Wie viele Bußgeldbescheide des LBA wurden zwischen den Jahren 2011 und 2015 aufgrund eines erfolgreichen Widerspruchsverfahrens aufgehoben (bitte einzeln nach Jahr und Grund auflisten)?
Was haben Fluggesellschaften nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2011 bis 2015 unternommen, um eine bessere Information ihrer Fluggäste bezüglich deren Fluggastrechte zu gewährleisten, und welche Auswirkungen hatte dies nach Kenntnis der Bundesregierung in diesen Jahren?
Wie kommen nach Kenntnis der Bundesregierung die Fluggesellschaften ihrer Informationspflicht in Bezug auf Fluggastrechte nach?
Wie viele „Vor-Ort-Kontrollen“ hat das LBA seit dem Jahr 2011 an deutschen Flughäfen durchgeführt (bitte nach Ort und Jahr aufschlüsseln)?
Welche Mängel wurden bezüglich fehlender Informationen (Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004) und fehlender Betreuungsleistungen (Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004) festgestellt (bitte nach Ort und Jahr aufschlüsseln)?
Welche Konsequenzen zog das LBA aus den festgestellten Mängeln?
Mit welchen Maßnahmen informiert die Bundesregierung Verbraucherinnen und Verbraucher in Bezug auf ihre Fluggastrechte und die Rolle der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. (söp)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, nachdem die Europäische Kommission die Durchsetzbarkeit der Fluggastrechte in Deutschland bemängelt hat, um diesen Zustand zu verbessern?
Welche Gründe hat es nach Kenntnis der Bundesregierung, dass in Deutschland die Schlichtungsstelle (söp) und die Durchsetzungsstellen (LBA) in Bezug auf Fluggastrechte nicht, wie z. B. in den Niederlanden, bei einer Institution liegen (bitte auch Vor- und Nachteile angeben)?
Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung die Zusammenarbeit zwischen der söp und dem LBA konkret aus?
In wie vielen Fällen haben sich Fluggäste nach Kenntnis der Bundesregierung wegen einer Schlichtung an die söp gewandt (bitte nach Jahren seit Bestehen der söp aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen war eine Schlichtung nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgreich?
Aus welchen Gründen waren Schlichtungsverfahren nach Kenntnis der Bundesregierung nicht erfolgreich (bitte nach Anzahl, Jahr und Begründung aufschlüsseln)?
Welches waren die häufigsten Beschwerdeanlässe?
In wie vielen Fällen haben sich Fluggäste nach Kenntnis der Bundesregierung an die Behördliche Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz gewandt?
An welche Fluggesellschaft wendet sich der Fluggast im Verspätungsfalle nach Kenntnis der Bundesregierung, wenn er einen Codesharing-Flug gebucht hat, um Ansprüche aus seinen Fluggastrechten geltend zu machen?
Wie will die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür sorgen, dass die Regelungen der Verordnung bezüglich Ausgleichszahlungen nicht zu Lasten der Verbraucher gehen?
Wie will die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür Sorge tragen, dass das bisherige Verbraucherschutzniveau erhalten bleibt und entschädigungspflichtige Verspätungszeiten nicht verlängert werden?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass sich die Verbraucher in Zukunft darauf verlassen können, dass einheitliche Entschädigungsregelungen in allen Mitgliedstaaten herrschen?